Für jeden Schutz gibt es irgendwann auch eine Möglichkeit diesen zu umgehen.
Bei solchen dauert es aber etwas länger - weil der Cracker sie zuerst nicht bemerkt und auch gar nicht weiß, ob es nun ein echter Bug ist oder nicht.
Wär man nicht so blöd, klärende Support-Anworten für unveröffentliche Spiele geben, könnte man so zumindest sicherstellen, dass keine durchspielbare Version vor Verkaufsstart im Netz ist.
Ich verstehe es manchmal wenn Leute zum PROBEspielen, weils keine Demo gibt (die gabs aber in dem Fall, oder? Naja egal für den Fall, dass nicht oder bei Spielen wo es eben keine gab), was runterladen.
Oft gibts zumindest keine Demo der finalen Version.
Auf der anderen Seite gibt es imho mitlerweile so viele Spiele, dass man es sich problemlos erlauben kann, ganz auf solche Titel zu verzichten. Gerade wenn man nicht nur Shooter (durch)zockt, sondern Titel, die einen für mehrere Wochen oder Monate motivieren und man auch an ältere Titel immer mal wieder Hände legt, kommt man mit sehr wenig Titeln pro Jahr aus.
Die Liste von Gründen, aus denen mir kein Spiel mehr ins Haus kommt (bzw. nur als Geschenk, Coverdisc oder Beigabe zu Hardware) ist mitlerweile ziemlich lang. (DRM, keine Demo, Bugs in der Demo, zu stark eigeentes Sichtfeld,...)
*räusper* Also rechtlich gesehen darf man das natürlich nicht jedoch denke ich persönlich, dass man bei Kauf einer Originalversion da ein Auge zudrücken könnte.
"Könnte" vielleicht, hier gilt aber "muss"
Das Umgehen einer Sicherungsmaßnahme ist, nach
§ 95a Abs. 1
UrhG, gesetzlich untersagt. Dieses Verbot greift,
§ 69a Abs. 5
UrhG, bei Bild und Tonträgern ein jedoch NICHT bei Computerprogrammen. Nach
§ 69d UrhG hat der berechtigte Benutzer unter bestimmten Voraussetzungen(unter Anderem der Besitz einer Originalversion) die Möglichkeit, eine Sicherungskopie zu erstellen auch wenn dazu eine Sicherungsmaßnahme umgangen werden muss.
Demnach ziehe ich meine Aussage von oben zurück und man muss differenzieren zwischen Bild/Tonträgern und Computerprogrammen.
In dem Fall muss man gar nicht auf die Gesetzte zurückgreifen - da reicht die EULA:
Man kauft ja mitlerweile nicht mehr ein Spiel, sondern nur eine Lizenz, es zu nutzen. Diese Lizenz schließt i.d.R. ausdrücklich aus, dass man das Program verändern darf. (wobei ich mir in dem Zusammenhang endlich mal ein Klagen erhoffe: Wenn ich ein Produkt mit Fehler -Bugs- kaufe, dann ist das vielleicht mein Problem. Aber wenn ich eine Lizenz zur Nutzung kaufe, dann stellt ein Fehler eine einseitige Kündigung des Lizenzvertrages durch den Hersteller dar -> Geld zurück)