News E-Scooter: Neue Regeln ab dem 1. April und 2027

Es geht darum, dass diese Art von Menschen einfach auf die Straße wandern ohne sich um den Verkehr zu sorgen. Sie schauen sich vorher nicht um und wenn man dank ihres dummen Verhaltens extrem reagieren muss (vollbremse, im Kreis kotzen, etc), dann keifen diese Irr*n einen noch an, frei nach dem Motto sie wären im Recht. Mich kotzt dies dermaßen an und dieser fahrende E-Schrott verschlimmert dies nur noch, da diese Geräte viel schneller Geschwindigkeit gewinnen, was das rechtzeitige Reagieren aller anderen Verkehrsbeteiligten unnötig erschwert.

Auch wenn ich kein Fan von real auftretenden E-Bikern bin:
Ich wüsste nicht, wo ein 25-km/h-20-kg-Pedelec schneller und schwerer wäre, als der 50+-km/h-1800-kg-Stadtgeländewagen, den die gleichen rücksichtslosen Arschlöcher mit genauso wenig Rücksicht auf Verkehrsregeln vor 10 Jahren bewegt haben. Ähnliches gilt für das Rücksicht-auf-gar-keinen Parkverhalten der Rollerfahrer: Ja, es fällt extrem negativ auf, weil es an Stellen auftritt, die bislang relativ sicher vor sowas waren. Aber wenn ich die Wahl habe, ob ein Roller den halben Gehweg blockiert oder ein Auto den gesamten Fahrradweg, ob mir ein E-Biker die Vorfahrt nimmt oder ein PKW, ob mir ein Pedelec oder Bus ohne Richtungsanzeige in die Spur zieht, dann bevorzuge ich in allen Fällen den "E-Schrott".

Natürlich wäre es besser, die Arschlöcher wortwörtlich allgemein aus dem Verkehr zu ziehen, aber das geschieht halt so oder so nicht. Wenn man es endlich mal machen wollte, wäre die Umsetzung bei "E-Schrott" sogar einfacher. Störend abgestellte Roller z.B. einfach mal einsammeln und die Kosten dafür der Pflichtversicherung in Rechnung stellen. Ratzfatz wären gewisse Geschäftsmodelle weg vom Fenster. Die einzigen echten Nachteile, die E-Roller und -Bikes haben: Zusätzliche Stehzeuge durch nicht benutzte Leihgeräte neben jeder Ecke bei ersteren sowie allgemein keinen TÜV. Während bei PKW nur schätzungsweise 10% ihre Scheinwerfer deutlich hochdrehen oder gar nicht einstellen, liegt die Quote knallharter Blender auf zwei Rädern bei >50%. Und im dunklen Park mit unbeleuchteten Hunden und Kindern ist das noch problematischer als auf der Straße.


Oh ja, immer diese ganzen wiederlichen Fussgänger Rad und Scooterfahrer in unseren Städten :motz:

Wie können die alle nur das Aurofahren innerorts so sehr behindern, komplett rücksichtslos von denen :nicken:

Bei uns hat sogar irgendwer Häuser gebaut, wo eigentlich eine Autobahn hingehört!


Müssten die e-scooter Fahrer nicht sowieso Handzeichen geben?

Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrtrichtung kommunizieren. Aber E-Roller-Fahrer könnten das wegen mangelndem Fahrbahnzustand auf 80% der Radwege und 50% der Straßen gar nicht und auf 95%/70% nur nach massivem Abbremsen, selbst wenn sie wollten. Kleine Räder, kein Vorbau, Stummellenker und kein Sattel => die linke Hand muss als zweite am Lenker bleiben, um die Lage im Raum zu wahren und die rechte braucht man ja ohnehin, damit das Ding weiter fährt. Einige beheben sich mit (nicht STVO-konformen) Fußzeichen und gaaaanz wenige beherrschen ausdrucksstarkes Fahren, aber die meisten signalisieren einfach nur soviel, wie regulär möglich ist, also gar nicht. In der Annahme, dass wäre okay, weil es andere ja auch nicht machen (inkl. 70% der Rad- und 60% der Autofahrer...) und irgendwer bescheuertes die Dinger so unbrauchbar zugelassen hat, wie sie sind. (Dabei war eine Blinkerpflicht von Anfang an im Gespräch, schließlich gab es genau die gleichen Erfahrungen schon vorher in anderen Ländern.)
 
Dann lege dich mal mit Millionen von Teens an, die praktisch kein Fahrrad mehr fahren, sondern E-Scooter.

Ich sehe auch viele Ü50er mit dem E-Scooter fahren.

Die Teile sind doch super. Günstig, fast keine Unterhaltskosten, keine Wartung, wenig Platzbedarf und super flexibel im Straßenverkehr. Ich habe selbst einen...

Natürlich ist dein Begehren nicht durchsetzungsfähig und ein Minderheitenwunsch.
Sie sind nicht wartungsfrei, sollten sie auch nicht sein. Davon ab bauartbedingt benachteiligt (Stichwort kleine Reifen), leicht zu manipulieren und die körperliche Betätigung fällt weg. Ohne Beleuchtung auch sicherheitstechnisch bedenklich, vor allem bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Alles Nachteile gegenüber einem Fahrrad (ohne Hilfsmotor).
 
Man sollte diesen E-Schrott gänzlich abschaffen bevor er noch mehr Gehwege blockiert. Diese Dinger sind einfach nur ein weiteres Produkt welches gänzlich sinnfrei ist und wichtige ressourcen verschwendet. Selbes gilt für E-Fahrräder....

Ich bin für ein Verbot der E Dinger.
Da sollte man aber wohl die Mietroller und die privaten Roller unterscheiden. Die privaten stören eigentlich niemanden, da die in der Regel nicht im öffentlichem Raum stehen und wenn doch ganz ordentlich, denn der Eigentümer möchte auch keinen Sturzschaden an seinem Gefährt haben.
 
Mich wundert ja immer dass die nicht geklaut werden, so offen wie die rumstehen. Dafür Fahrräder die sogar angeschlossen sind.
 
Sie sind nicht wartungsfrei, sollten sie auch nicht sein. Davon ab bauartbedingt benachteiligt (Stichwort kleine Reifen), leicht zu manipulieren und die körperliche Betätigung fällt weg. Ohne Beleuchtung auch sicherheitstechnisch bedenklich, vor allem bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Alles Nachteile gegenüber einem Fahrrad (ohne Hilfsmotor).
Was zu meckern gibt es immer.
 
Auch nichts. Ich hatte mich eher auf den Kurs bezogen, den du machen wollen würdest.
Ah, dann habe ich das falsch verstanden.

Kurse müssen ja nicht schlecht sein. Letztens erst hatte ich ein PKW Fahrsicherheitstraining gemacht und bin froh darüber. Werde es auch alle 4 Jahre wiederholen, weil sich die BG, über die ich über meinen Arbeitgeber versichert bin, dann immer mit 75 Euro beteiligt. Einfach nur zu wissen, wie verhält man sich richtig, reicht oftmals nicht aus. Praxis hilft zumindest mir sehr gut.

Ich bin sogar am Überlegen, ob ich nicht zu meiner alten Fahrschule gehe und nochmals eine Fahrstunde buche, um zu sehen, wo sich vielleicht blöde Eigenschaften eingeschlichen haben, die ich nicht haben sollte.
 
Mich wundert ja immer dass die nicht geklaut werden, so offen wie die rumstehen. Dafür Fahrräder die sogar angeschlossen sind.
Die meisten geben einen schrillen Ton von sich wenn die genommen werden ohne Sie zu aktivieren. Das ist für viele ein Hindernis. Viel schlimmer ist es eigentlich das diese Dinger in vielen Städten in Flüssen liegen, oder Berge runtergeworfen werden oder oder oder. Da sieht man die verrücktesten Dinge.
 
Mich wundert ja immer dass die nicht geklaut werden, so offen wie die rumstehen. Dafür Fahrräder die sogar angeschlossen sind.
Ich habe den Ninebot G2MAX und wenn jemand den stehlen sollte kann ich ihn auf ein meter genau orten lassen und ihn sperren das er nicht mehr bewegt werden kann.Zum anderen kann man ihn mit einem Passwort sichern das niemand der es nicht kennt überhaupt bewegen kann.
 
Oh ja, immer diese ganzen wiederlichen Fussgänger Rad und Scooterfahrer in unseren Städten :motz:

Wie können die alle nur das Aurofahren innerorts so sehr behindern, komplett rücksichtslos von denen :nicken:

Das Problem löst sich eh bald.

Zum Schutz von Fußgängern plant die sich bildende Koalition den Kauf und Besitz von Autos zu verbieten. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren könnte demnach zukünftig bestraft werden, wer ein Auto kauft – oder möglicherweise gar bereits besitzt.

Darauf sind selbst die Grünen bisher nicht gekommen. ^^
 
Zum Schutz von Fußgängern plant die sich bildende Koalition den Kauf und Besitz von Autos zu verbieten. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren könnte demnach zukünftig bestraft werden, wer ein Auto kauft – oder möglicherweise gar bereits besitzt.
Ist das jetzt pure Spinnerei oder hat das irgendeinen Realitätsbezug?
 

Wobei sich die spannende Frage stellt, ob sich der Autohändler/vermieter dann eigentlich der Mittäterschaft bzw. Beihilfe bezüglich des Autokaufes/vermietung strafbar macht.
Und ob man sich selbst schon nach § 138 StGB strafbar macht, der u.a. auf § 89a StGB verweist, wenn einem der Nachbar erzählt, dass er sich ein Auto kaufen will.

 
Wobei sich die spannende Frage stellt, ob sich der Autohändler/vermieter dann eigentlich der Mittäterschaft bzw. Beihilfe bezüglich des Autokaufes/vermietung strafbar macht.
Und ob man sich selbst schon nach § 138 StGB strafbar macht, der u.a. auf § 89a StGB verweist, wenn einem der Nachbar erzählt, dass er sich ein Auto kaufen will.
Hängt wahrscheinlich davon ab, was die Precogs dazu sagen. Schade, dass wir wieder auf diesem dystopischen Kurs der unrechtsstaatmäßigen Vollüberwachung zu sein scheinen. Aber bei der Union wundert mich das sowieso nicht und bei der SPD schien dieser Trend in der letzten Zeit auch wieder vermehrt durch.
 
Da die im Artikel nicht erwähnten Anschläge in München und Mannheim (also der von diesem Jahr) wohl spontane Taten waren, bleibt zur vollständigen Sicherheit nur alle Autos zu verbieten. ^^
 
Da die im Artikel nicht erwähnten Anschläge in München und Mannheim (also der von diesem Jahr) wohl spontane Taten waren, bleibt zur vollständigen Sicherheit nur alle Autos zu verbieten. ^^
Wie üblich ist es ja erstmal "nur" ein Generalverdacht und liefert "Gründe" für einen rechtsstaatlich eigentlich nicht haltbaren Eingriff in die Rechte von so ziemlich jedem Bürger. Aber ja, bringen wird das, wie eigentlich inzwischen jeder wissen sollte, nichts.
 
Man könnte bei der Fahrerlaubnis darüber nachdenken, da ähnlich wie beim Waffenschein/WBK vorzugehen und diesen von der Zuverlässigkeit abhängig zu machen.
Also diesen dann nicht mehr nur nach Alkohol oder Drogen zu entziehen, sondern auch, wenn jemand mit extremistischen Sachen auffällt.

Zur WBK gibt es da schon einige Beispiele, wann diese aufgrund fehlender Zuverlässigkeit entzogen werden kann.
 
Die WBK ist eine reine Hobby-Angelegenheit, aber ein Führerscheinentzug kann in vielen Fällen auch einem Berufsverbot gleichkommen. (Ein z.B. Wachmann braucht die WBK nicht, wenn die Dienstwaffe vom Arbeitgeber gestellt wird, sondern komplett unabhängig davon einen Waffenschein, um selbige zu führen.)

Das ist als rein vorbeugende Maßnahme kaum noch als verhältnismäßig einzustufen und würde, ähnlich wie die von dir verlinkten Merzschen/Söderschen/Scholzschen Gesinnungsstrafen, eine vorauseilende Bestrafung darstellen. Juristisch für sich schon extrem heikel, aber vor allem mit weitaus höheren Nachweisanforderungen verbunden, die eine praktische Anwendung innerhalb des Rechtsstaats unmöglich machen dürften.

(Besagtes Dreigestirn wären übrigens die perfekten Precog-Kandidaten: Da jeder einzelne von denen massive Probleme hat, sich um das zu kümmern, sich an das zu halten respektive sich an das zu erinnern, was er gestern versprochen hat, sollten sie zum Ausgleich doch ungeahntes Wissen über die Zukunft haben!)


Aber ich glaube, das hat zunehmend nichts mehr mit E-Scootern zu tun. Mit denen finden zwar subjektiv auch jede Menge Amokfahrten statt. Aber bislang wurde noch keine davon zum Wahlkampfthema :ugly: .
Und eine Fahrerlaubnis braucht man für die Dinger auch nicht.
 
Die WBK ist eine reine Hobby-Angelegenheit, aber ein Führerscheinentzug kann in vielen Fällen auch einem Berufsverbot gleichkommen. (Ein z.B. Wachmann braucht die WBK nicht, wenn die Dienstwaffe vom Arbeitgeber gestellt wird, sondern komplett unabhängig davon einen Waffenschein, um selbige zu führen.)

Für den sind die Anforderungen aber noch höher.
 
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