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[Diskussionsthread] Marktplatzregeln Dezember 2011

wieso ist der handel mit einem gerooteten phone verboten? ist doch nicht illegal, sondern nur an der software rumgespielt. beim übertakten wird doch das auch so gemacht, aber diese cpus darf man verkaufen.

außerdem: warum bekommt man sofort ne verwarnung? ich habe jmd. gefragt ob er an einem laptop interessiert ist, ohne preisangabe. (es wurde gesucht nach einem laptop ), und dann bekomme ich eine strafe dafür dass ich keine bilder eingestellt habe, obwohl ich den laptop vielleicheit für 99€ verkauft hätte, und somit unter 100€ blieb und alles rechtens war.
Auch wenn ich es für über 100€ anbieten würde, hätte man mir eine pn schreibebn könnte und ich hatte das geändert. aber nein, gleich ne strafe.

unverständlich meiner meinung nach!
 
Habe mal eine Frage zum Pushen.Damit es nicht seitenweise "pushs" zu lesen gibt,könnte man es doch so machen,daß man die Beiträge selbsständig löschen kann.
Giltet natürlich auch für andere Unterforen.

Einfach einen Beitrag im Thread über die Melde-Funktion melden und um Löschung der Pushs bitten. Ist eine Sache von wenigen Sekunden für uns.

wieso ist der handel mit einem gerooteten phone verboten? ist doch nicht illegal, sondern nur an der software rumgespielt. beim übertakten wird doch das auch so gemacht, aber diese cpus darf man verkaufen.

Da muss man differenzieren. Bei Android-Geräten ist das Modifizieren der Firmware/ dem BS gestattet, da zumeist eine Open-Source-Lizenz zugrunde liegt. Bei Apple-Geräten sieht das anders aus. Apple verbietet jede Modifikation der Software. Da Apple das Urheberrecht auf ihre Software hat, können sie die Modifikation auch verbieten. Sie müssten es eigentlich nicht einmal, da eigentlich immer erst eine urheberrechtliche Erlaubnis vorliegen muss, damit man Software auf dieser Ebene verändern kann bzw. technische Schutzmaßnahmen außer Kraft setzen kann. Nach unseren Regeln kann man daher modifizierte Android-Geräte verkaufen, nicht aber modifizierte Apple-Geräte.

Ich gebe zu die dem zugrunde liegende Regel ist kompliziert gestaltet, aber das ist aufgrund der Komplexität des Sachverhalts kaum anders möglich:

Durch Jailbreak (oder durch andere Bearbeitungen von, in einem Gerät implementierter, Software) veränderte Smartphones sowie andere Geräte (z.B. Konsolen, Musik- und Video-Player) dürfen nicht gehandelt werden. Dies gilt nicht, wenn bei dem betreffenden Smartphone/Gerät das Betriebssystem bzw. die dem zu Grunde liegende Firmware, verändert wurde und der Rechteinhaber der Firmware/des Betriebssystems die Bearbeitung gestattet. Das Handeln von Geräten mit entfernter/entferntem Firmware/Betriebssystem ist erlaubt, soweit mit der Entfernung keine offensichtlichen Hinweise auf die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, eine unerlaubte Vervielfältigung oder sonstige Urheberrechtsverstöße vorliegen. Im Zweifel hat der sich darauf berufende Nutzer die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Es muss deutlich auf die Veränderung, ihre Art und ihre Folgen hingewiesen werden.
außerdem: warum bekommt man sofort ne verwarnung? ich habe jmd. gefragt ob er an einem laptop interessiert ist, ohne preisangabe. (es wurde gesucht nach einem laptop ), und dann bekomme ich eine strafe dafür dass ich keine bilder eingestellt habe, obwohl ich den laptop vielleicheit für 99€ verkauft hätte, und somit unter 100€ blieb und alles rechtens war.
Auch wenn ich es für über 100€ anbieten würde, hätte man mir eine pn schreibebn könnte und ich hatte das geändert. aber nein, gleich ne strafe.

unverständlich meiner meinung nach!

Nun, es steht so in den Regeln:

Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel und für eingestellte Artikel im Rahmen eines Such-Threads, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware über 100€ liegt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€, Bundle-Preisen über 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.
Die Schätzung obliegt dann der Moderation. Ich will nicht sagen, dass wir es wie das Finanzamt machen (und die schätzen wirklich in Übermaß!), aber zumeist liegt dann der Verkehswert auch (deutlich) über 100 €. Wenn es doch einmal knapp sein sollte, dann den Moderator fragen, wie er auf den Verkehrswert kommt oder vergleichbare Angebote mit unter 100 € Verkaufspreis verlinken.
 
naja hätte ja sein können, dass ich es für 50€ verkaufe, aber mein angebot war ja nicht s konkretes wie als würde ich dafür ein eigenen fred erstellen. nun ja deshalb finde ich die verwarnung überzogen.

also darf man gerootete phones anbieten?
 
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Wertschaetzungen fuer Dritte "zu unterlassen" sind.
PCGHX dient doch dazu, Personen zu beraten?

Nehmen wir mal an, Person A hat einen Mainboard-Defekt und ergreift die Gelegenheit beim Schopfe, um einen neuen PC zu kaufen. Ihm wird gerne im Pc-Zusammenstellungs-Unterforum geholfen, ein Kauf fuer mehrere hundert Euro wird beeinflusst - alles kein Problem, auch wenn dies eine andere Person fuer ihn erledigt und den Thread erstellt.
Wenn allerdings die restlichen Komponenten, die A noch uebrig hat, verkauft werden sollen und niemand im Bekanntenkreis deren Wert schätzen kann, dann ist dies nicht erlaubt?

Mir stellt sich die Frage nach dem Sinn. Wie ich schon erwähnt habe, will und soll die Community auch helfen. Warum aber darf sie keine Wertschaetzungen fuer Dritte abgeben?
Im Gegensatz zu einem Verkauf kommt kein Vertrag zustande und die Schaetzug ist leitend, nicht verpflichtend.

Ich wuerde mich ueber eine Erlaeuterung freuen.
 
Das Unterforum Wertschätzungen ist ein Teil des Marktplatzes. Der Marktplatz selbst wiederum unterliegt gewissen Zugangsvoraussetzungen. Der Marktplatz stellt also ein Unterforum dar, das nur von Mitgliedern genutzt werden kann, wenn diese entsprechend im Forum tätig geworden sind. Versucht nun eine dritte Person über ein Mitglied etwas anzubieten oder eben wertschätzen zu lassen, würde das eine Umgehung der Zugangsvoraussetzungen bedeuten.

Warum die Wertschätzungen ebenfalls der Zugangsvoraussetzung unterliegen wird deutlich, wenn man die praktische Erfahrung damit näher beleuchtet. Von einer Wertschätzung zu einem konkreten Verkaufsangebot ist es nicht weit. Um zu verhindern, dass nun undurchschaubare Vertreter-Konstellationen passieren und damit ein rechtliches Risiko entsteht, dehnt sich die "keine Threads für Dritte"-Regelung auch auf Wertschätzungen aus.
 
Also muesste ich die Hardware ERST kaufen, um dann eine Wertschaetzung zu erhalten?

Schade, das entfremdet dann den Sinn eben jener Wertschaetzung...

Sollte es zu einem Verkaufsangebot kommen, muesste es der Moderation doch moeglich sein, diese zu unterbinden, während private PN-Verkaeufe fuer PCGH eigentlich kein rechtliches Risiko sein dürften...
Auch von Threads, in denen bezüglich einer Aufruestung beraten wird, koennte es zu Verkaufsangeboten kommen...

Ich bin jetzt nicht sonderlich bewandert, was die rechtlichen Aspekte oder die Moeglichkeiten der Moderatoren angeht, aber eigentlich muesste es da wenig Probleme geben... Diejenigen, die Zugang zum Marktplatz haben, werden sicher ueber ein gewisses Interesse verfügen, diesen nicht wieder zu verlieren ;)
 
Ein rechtliches Risiko eigentlich nicht (wobei ich nicht wissen möchte, wie schnell ein Rechtsverdreher versuchen könnte, uns zur Verkaufsplattform zu erklären), aber wir haben auf alle Fälle hinterher den Ärger mit dem Support, wenn was schiefgeht (denn die Leute sehen leider nicht so ganz ein, dass es ihre eigene Schuld ist, wenn sie einer unbekannten Person auf ein paar PM Zeilen hin 100te Euro überweisen). Und da haben wir schon mehr als genug mit denjenigen zu tun, die Mitglied der Community sind, als dass wir diesen Service auch noch für Leute bereitstellen würden, die kein Interesse an selbiger haben.
 
1.2 Eigentum und Besitz an der Ware

Der Anbietende muss Eigentum und Besitz (d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt) an der Ware haben. Das Anbieten und Erwerben von Waren im Namen Dritter, die keinen Zugang zum Marktplatz haben, ist untersagt. Wertschätzungen, die für Dritte ohne Zugang zum Marktplatz eingestellt werden, sind zu unterlassen.

Meint das, dass ich hier nicht das alte Notebook meiner Oma oder eine Grafikkarte für den PC meines Bruders kaufen/verkaufen/ wertschätzen lassen darf?

LG, sky
 
Ja, genau das meinen wir. Entweder es gehört DIR oder derjenige, dem es gehört, soll es hier einstellen - sofern Mitglied der Community ist und die nötigen Rechte besitzt.
 
Könnte man die Pushfristen etwas verkürzen?
Aktuell ist halt das Problem was man immer zur selben Zeit pusht oder einen Tag aussetzen muss.
 
Wenn man so in den Marktplatz guckt, dann scheint kein Mangel an gepushten Threads zu herrschen -> Nö. Es würde auch dir keine besseren Verkaufschancen bringen, weil schließlich alle pushen würden, sondern insgesamt nur mehr Durcheinander und noch mehr inhaltslose Posts.
(privat wäre ich sogar dafür, die Fristen deutlich zu verlängern)
 
Man kann es auch ganz ohne Pushen machen.^^ Wäre mir lieber die nur nach Eingnag zu ordnen.
Im Luxx sind die Fristen deutlich zu kurz.
 
Es gab leider immer wieder Probleme mit Leuten, die Hardware verkauft hatten, die sie dann auf einmal doch nicht mehr hatten, die der "Bekannte" doch jemand anderem gegeben hat,... . Auch beliebt war eine Umgehung der MP-Zugangsbedingungen oder gar von MP-Sperren, in dem man für andere User verkauft hat.
=> Betrug, Beschwerden, Probleme, viel, viel Aufwand und viele verärgerte Leute.
Mit Leuten, die nur was für ihre Oma verkaufen, hätten wir vermutlich kein Problem - aber sowas kann man halt nicht sauber voneinander trennen.
(also muss die Oma das Notebook auch weiterhin erst an den Enkel verschenken ;) )
 
Ja, kannst du. Du musst nur einen Link dorthin setzen.

Was aber nicht geht ist der parallele Verkauf auf Ebay (auch Ebay Kleinanzeigen), Amazon oder ein anderes gewerbliches Verkaufsportal.

Rest steht in den MP-Regeln.

Tipp: Achte auf die Push-Regel und die spezielle Bilderpflicht.
 
Ist es nur bei mir so oder sind die iTrader Bewertungen verschwunden?
 
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