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[Diskussionsthread] Marktplatzregeln Dezember 2011

Nachdem ich mich nun über viele Wochen mit dem Foren Abteil hier herum geschlagen habe ärgern mich mittlerweile 2 Dinge besonders:
1. Wird im Titel mit was geworben was schon Verkauft wurde - Beim Verkauf kann man den Titel wie der Artikeltext doch auch abändern wen man es im Artikeltext schon macht.
2. Gibt es Verkauf Threads die markieren im Anfangspost erst gar nicht was verkauft wurde. Mittlerweile habe ich echt kein Bock mehr Seitenweise die VK Threads durchzulesen ob das Objekt meiner Neugierde noch zum Verkauf steht oder nicht.

Könnte man im Regelwerk nicht eine kleine "Erleichterung" für uns Kaufsuchende mit aufnehmen was zumindest das markieren im Anfangspost vorschreibt? Nur mal so als Idee von jemand der schon ewig nach was sucht.
 
Wie sicher kann man sein das man dann den erworbenen Artikel dann auch bekommt?

In dem der Verkäufer deinen Kauf im Thread bestätigt.
Du kannst den Verkäufer auch bitten in Bild mit Zettel (Datum + Nick) zu machen, dann weißt du das derjenige auch im Besitz des Artikels ist.
Wenn der Verkäufer das ablehnt, dann kauf nicht. Etwas Vertrauen ist immer nötig, sonst würde z.B. Ebay überhaupt nicht funktionieren.

Nachdem ich mich nun über viele Wochen mit dem Foren Abteil hier herum geschlagen habe ärgern mich mittlerweile 2 Dinge besonders:
1. Wird im Titel mit was geworben was schon Verkauft wurde ...
#

Das ärgert mich auch! Auch wenn es im Angebotstext markiert wurde, bleibt es im Titel stehen.
Die meisten finden anscheinend den "Erweitert" Button nicht.
 
Immer wieder wichtig zu erwähnen:

Lasst euch sämtliche Kontaktdaten geben, inkl. Telefonnummer (überprüfen!) und vollständige Anschrift. Notfalls auch eine Perso-Nummer.
 
Mal ne Frage Leute,

hoffe könnt mir helfen.

ich hab nen Smartphone da sich gerne tauschen würde, und der besitzer des anderen Gegenstandes wohnt weiter weg, wie löst man das Problem wenn keiner eifnach so Vorabversenden mag?
 
Geht eigentlich nur über etablierte Geldsysteme: Ihr macht zwei Verkäufe draus (mit zufällig gleicher Höhe) und die werden dann entweder via PayPal oder Nachnahme (mit Öffnung des Paketes bei Anlieferung - entsprechenden Hinweis draufkleben) abgewickelt.
Sonst ist bei jedem Handel ein Vertrauensverhältniss nötig, da nunmal nicht beide Leistungen eintreffen können, bevor die Gegenleistung auf den Weg geschickt wird - irgendwer muss Vorpreschen (ob mit Vorkasse oder Vorabversenden kommt ja aufs gleiche raus). Einzige Ausnahme sind persönliche Handel - aber wenn ihr keinen sinnvollen Treffpunkt findet...
(Cebit?)
 
Darf ich im Marktplatz Lizenzen von einer Antivirensoftware verschenken? Dies sind keine Zweitlizenzen einer Mehrpplatzversion, sondern diese habe ich vom Hersteller extra zur Weitergabe an Bekannte per e-Mail bekommen.
Darf ich diese auch z.B. gegen Steam-Spiele eintauschen?
 
Könntest du hier die E-Mail veröffentlichen? Gerne auch per PN. Es kommt stark darauf an, ob der Rechteinhaber die Weitergabe der Lizenzen erlaubt. Wenn er "Bekannte" schreibt, dann sind damit auch "Bekannte" gemeint und Foren-User gehören in der Regel nicht dazu. ;)

Da Steam nur das "Verschenken" erlaubt und nicht das "Tauschen" dürfte diese Option ausfallen.
 
das ist die e-mail. Tausch heißt in dem fall Bitdefender Geschenk gegen Steam Geschenk. Würde gerne wissen ob ich das so handhaben darf.
Wir möchten Ihnen als Bitdefender-Nutzer die Möglichkeit geben, die Menschen zu schützen, die Ihnen wichtig sind und zwar kostenlos. Das ist unsere Art, für die Aktivierung von Bitdefender Internet Security Danke zu sagen.

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  1. Geben Sie Ihren Freunden oder Familienmitgliedern einen der folgenden Lizenzschlüssel
    xxx , xxx, xxx, xxx, xxx
  2. Danach bitten Sie sie, Bitdefender herunterzuladen, zu installieren und zu aktivieren! Fertig! Geben Sie Ihre kostenlosen Bitdefender-Lizenzen noch heute weiter und sorgen Sie für mehr Sicherheit im Internet!
 
Danke.

Die E-Mail ist klar. Weitergabe nur Freunde und Familienmitglieder. Damit fallen Foren-User raus, auch wenn es reine Schenkungen sind. Tauschangebote erst recht.

Es wäre ratsam nächstes Mal erst die Antworten auf Fragen abzuwarten und dann einen MP-Thread zu erstellen. > Thread ausgeblendet.
 
Es gibt einen Passus in den Verkaufsregeln, der vielleicht umformuliert werden sollte.

********************************
Leider sehe ich das mit dem Verbot etwas parallel, woanders einzustellen anders. Könnt Ihr mir erklären, ob der Verfasser der Regeln nicht vielleicht eher meinte, daß es verboten ist, hauptsächlich auf ein gewerbliches Verkaufen hinzuweisen - wohlmöglich sogar mit link? Das das nur etwas holprig ausgedrückt ist? Das Regelwerk wurde doch von Menschenhand geschrieben. Und ich denke es ging darum, das hier privat zu halten und alles gewerbliche rauszuhalten.

Möglicherweise kann man hier eine kleine Umformulierung des Abschnittes vornehmen?

MfG kampfschaaaf
 
Zuletzt bearbeitet:
Kern der Regelung ist Angebote auf gewerblichen Verkaufsportalen zu erfassen. Es spielt keine Rolle, ob der fragliche User gewerblich oder privat verkauft. Eine gewerbliche Tätigkeit im MP wird ohnehin vollständig untersagt.
 
3.3 Bilderpflicht

Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel und für eingestellte Artikel im Rahmen eines Such-Threads, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware über 100€ liegt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€, Bundle-Preisen über 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.

Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind

Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind


Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.

Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Eine Einräumung von Fristen (max. 24h) wird nur in Ausnahmefällen, wie bereits aufgenommene Vertragsverhandlungen gewährt. Posts von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.

Frage: Kann ich ohne Bilder mehrere Festplatten verkaufen die einzeln im Preis deutlich unter 100 € liegen?
Sollte eine User mehrere kaufen, wäre ich dann Bilderpflichtig?
 
Die Bilderpflicht besteht in dem Moment, in dem du von dir aus ein Bundle anbietest. Beispiel:

"Biete
A 30€
B 50 €
C 70 €

Ihr könnt die auch zusammen haben."

Wenn ein Käufer schlichtweg mehrere Artikel aus deinem Angebot nimmt und die dann zusammen über 100 € wert sind, ist es nicht notwendig Bilder mit Zettel zu schießen.

Allerdings werden von den Interessenten mittlerweile auch derartige Bilder verlangt, wenn die Preise unter 100 € liegen. Die Bilder mit Zettel haben sich zu einem Vertrauens- und damit Verkaufsbonus entwickelt. Da es kein allzu großer Aufwand ist, kann es nicht schaden grundsätzlich derartige Fotos zu machen. ;)
 
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