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[Diskussionsthread] Marktplatzregeln Dezember 2011

AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ein weiteres Update. Der aktuelle komplette Entwurf lässt sich im Startpost finden. Wie immer sind wir froh über Änderungs-/Ergänzungswünsche oder gar ganz neue Regeln. Bitte Begründung und im Optimalfall auch gleich eine fertige Formulierung liefern, die als Diskussionsgrundlage dienen kann.

Es wurde an ein paar Stellen leicht gefeilt. Insbesondere neu/zusätzlich formuliert wurden folgende Bereiche:

Auktionen

Selten vorkommend, dann aber oft problematisch wegen fehlender Regeln zum Ablauf. Folgender Entwurf soll zumindest die Rahmenbedingungen festlegen. Der Rest ist dispositiv und kann von den Usern frei gewählt werden.

Weitere wichtige Abkürzungen im Marktplatz sind fernerhin:

[MP] Mindestpreis
[SK] Sofortkaufpreis
[VB] Verhandlungsbasis

Diese Angaben sind immer zu nennen, so dass die Leser schnell wissen, woran sie sind. Preise dürfen verhandelt werden, Versteigerungen nach Verhandlungsgebot sind gestattet und bedürfen folgender Pflichtangaben:

  • Es muss ein Mindestpreis angegeben werden. Dieser Mindestpreis ist bindend und der Vertrag ist nach Abgabe eines Gebots und Ablauf des festgesetzten Auktionszeitraums zu erfüllen. Stellt keine Artikel zu einem Preis ein, zu dem ihr nicht verkaufen würdet.
  • Auktionsende, mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abbruch sowie weitergehende Regeln für den Ablauf der Auktion sind mit dem Start der Auktion deutlich kenntlich zu machen.
Gebote sind bindend und müssen nach Ablauf der Auktion erfüllt werden. Die Moderation behält sich vor, bei Unregelmäßigkeiten oder offenen Fragen weitere Regeln vorzugeben oder zu kürzen.
Smartphones und Jailbreak

Der komplette Absatz ist neu formuliert und unterteilt (Konsolen und Smartphones o.Ä). Die aufkommende Problematik von möglichen Urheberrechtsverletzungen ist sehr schwer abzugrenzen.

Neu schrieb:
Ebenso wenig gehandelt werden, dürfen modifizierte Konsolen, wenn die Modifikation auf Soft- oder Hardware basiert und dazu geeignet ist, Kopierschutzmechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Konsolen die lediglich im Sinne der Optik modifiziert wurden, dürfen gehandelt werden. Sollte durch den Casemod die Garantie erloschen sein, muss im Thread darauf hingewiesen werden.

Durch Jailbreak (oder durch andere Bearbeitungen von, in einem Gerät implementierter, Software) veränderte Smartphones sowie andere Geräte (z.B. Konsolen, Musik- und Video-Player) dürfen nicht gehandelt werden. Dies gilt nicht, wenn bei dem betreffenden Smartphone/Gerät ein Open-Source-Betriebssystem bzw. die dem zu Grunde liegende Firmware verändert wurde und der Rechteinhaber der Firmware/des Betriebssystems die Bearbeitung gestattet. Das Handeln von Geräten mit entfernter/entferntem Firmware/Betriebssystem ist erlaubt, soweit mit der Entfernung keine offensichtlichen Hinweise auf die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, eine unerlaubte Vervielfältigung oder sonstige Urheberrechtsverstöße vorliegen. Im Zweifel hat der sich darauf berufende Nutzer die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Es muss deutlich auf die Veränderung, ihre Art und ihre Folgen hingewiesen werden.

Löschen von gemeldeten Bewertungen

Konsequenterweise müssen wir auf eine einheitliche Vorgehensweise bei PN-Deals und deren Bewertungen pochen. Die undurchsichtige und stellenweise schwierige Begründung von Entfernen/Nicht-Entfernen einer Bewertung machen individuelle Eingriffe seitens der Moderation nahezu unmöglich. Daher werden Bewertungen über PN-Deals generell gelöscht, wenn diese beanstandet werden.

Der Threadersteller hat Sorge zu tragen, dass diese Kriterien im Thread berücksichtigt werden. Gemeldete Bewertungen werden auch nur dann von der Moderation verfolgt, wenn diese Kriterien erfüllt werden. Bewertungen basierend auf PN-Deals werden grundsätzlich unabhängig ihrer Art und Richtigkeit gelöscht.
Der komplette Entwurf:

1.1 Grundsätzliches

Dieses Regelwerk ist von allen Usern vor Nutzung des Marktplatzes zu lesen und auch zwingend einzuhalten. Für die Nutzung des Marktplatzes zugelassene User sind alle registrierten Nutzer des Forums, welche keine gewerblichen Absichten verfolgen. Sonderregelungen hinsichtlich der Mindestforumszugehörigkeit und Mindestbeitragszahl sind gesondert zu beachten. Alle Kaufverträge, die über dieses Forum getätigt werden, finden auf eigenes Risiko der betreffenden Parteien statt, zwischen den Usern des Forums PC Games Hardware Extreme und der Computec Media AG besteht keinerlei vertragliche Bindung. Die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Verstöße gegen diese Regeln können zu Strafpunkten, dem Löschen von Posts oder ganzen Threads und in extremen Fällen auch zum Entzug der Marktplatz-Zugangsrechte oder einer Sperrung des Accounts führen. Wer unbeabsichtigt gegen eine Regel verstößt, den Verstoß aber in diesem Moment nicht rückgängig machen kann, sollte von sich aus Kontakt mit der Moderation suchen.


1.2 Eigentum und Besitz an der Ware

Der Anbietende muss Eigentum und Besitz (d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt) an der Ware haben. Das Anbieten und Erwerben von Waren im Namen Dritter, die keinen Zugang zum Marktlatz haben, ist untersagt.


2.1 Verhalten von Käufern, Verkäufern und allen andern Usern

In den Verkaufsthreads dürfen sich nur Kaufinteressenten sowie der Verkäufer äußern. Benutzer, die auf einen Regelverstoß aufmerksam machen möchten, nutzen bitte den Meldebutton (Dreieck mit Ausrufezeichen) unter dem Benutzerbild des jeweiligen Beitrags. Hinweise im Thread auf Regelverstöße, sind zu unterlassen.

Verboten ist das sogenannte Preisbashing, d.h. unaufgeforderte Verweise auf eBay, Geizhals & Co. oder unangemessen niedrige Preisvorschläge. Richtlinien für einen unangemessenen Preisvorschlag können sein:


  • Preisvorschläge unterhalb von 60 % des veranschlagten Kaufpreises oder
  • Links zu Preissuchmaschinen oder Verkaufsanzeigen ohne ersichtliches Kaufinteresse
  • Weiteres Festhalten am Preis, trotz vom Verkäufer signalisierter, fehlender Einigungsbereitschaft


Im Zweifel entscheiden die Moderatoren auf Grundlage der Situation im Thread.


2.2 Pushen und Anzahl erlaubter Threads

Das Pushen von Threads ist erst 24h nach dem letzten Beitrag oder Push erlaubt. Ein Beitrag ist jeder Post in den vorhergehenden 24 einzelnen Zeitstunden von Usern, Moderatoren oder dem Threadersteller. Gemeint sind 24 einzelne Stunden, nicht der Wechsel von einem Tag auf den anderen Tag. Ein Push ist jeder Beitrag, dessen Inhalt nicht auf Anfragen von Usern, einen Hinweis der Moderation oder andere ähnliche Beiträge direkten Bezug nimmt, ein- aber nicht ausschließlich:

  • Preisupdates, die auf einen aktualisierten Preis hinweisen.
  • Das Einstellen neuer Artikel oder ein Hinweis darauf.
  • Das Einstellen neuer Bilder oder ein Hinweis darauf.
  • Hinweise auf verkaufte Artikel.
  • Eigene Beiträge, die auf einen eigenen Beitrag nachfolgen und einen Abstand von unter 24 einzelnen Zeitstunden haben (Doppelposts)


Im Zweifel wird vermutet, dass der fragliche Beitrag als Push anzusehen ist. Dies gilt nicht, wenn der User glaubhaft das Gegenteil beweist.

Sollte der User gegen diese Regeln verstoßen haben, aber diesen Verstoß selbst, durch eine PN an einen Moderator, im fraglichen/betreffenden Post oder über den Meldebutton melden, bevor ein Moderator auf diesen Verstoß aufmerksam wird, so bleibt der Verstoß ohne Folgen.

Um die Übersichtlichkeit im Angebot zu erhöhen, werden nicht mehr erforderliche Push-Beiträge von der Moderation entfernt.

Jeder User darf maximal zwei aktive Threads je Marktplatzkategorie (Verkäufe, Kaufgesuche und Wertschätzungen) erstellen. Bei Überschreitung der Höchstzahl, wird der jeweils älteste Thread kommentarlos geschlossen.


2.3 Angebotsende

Wenn der Marktplatzthread nicht mehr benötigt wird, weil z.B. die angebotenen Artikel verkauft sind oder nicht mehr zum Verkauf stehen, ist dies im letzten Post oder im Threadnamen, mit bitte um Schließung ersichtlich zu machen.


2.4 Bewertungen und PN-Deals

Das Bewertungssystem Itrader ist an die URLs der Handelsthreads gebunden. Handel müssen also im Marktplatz getätigt werden, damit eine Bewertung möglich ist (siehe Anleitung).

Der Handel soll transparent für alle in den Threads ablaufen. MP-Threads über im Vorfeld geschlossene Verträge sind nicht gestattet. Anfragen an die Moderation bezüglich sogenannter „PN-Deals“ sind für diese nicht nachzuvollziehen und werden in der Zukunft nicht mehr bearbeitet. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit kein PN-Deal vorliegt:

  • Die Kontaktaufnahme und Anbahnung eines Vertrags muss im Thread ersichtlich sein. Dazu zählen beispielsweise Anfragen zur Ware im Thread oder Verhandlungen über Preis und Versand. Vorherige Anfragen per PN oder über einen externen Messenger werden nicht berücksichtigt.
  • Der Vertragsschluss muss im Thread erfolgen. Es müssen von beiden Handelspartnern konkrete und eindeutige Zusagen für den Vertragsschluss im Thread ersichtlich sein. Nicht ausreichend sind Verweise auf PN oder externe Messenger. An dieser Stelle der Hinweis, dass bei Abgabe eines Mindestgebots des Käufers und Vorhandensein einer vom Verkäufer gestellten Frist für die Annahme des Mindestgebots, innerhalb dieser Frist eine Rücknahme des Mindestgebots seitens des Käufers möglich ist.


Der Threadersteller hat Sorge zu tragen, dass diese Kriterien im Thread berücksichtigt werden. Gemeldete Bewertungen werden auch nur dann von der Moderation verfolgt, wenn diese Kriterien erfüllt werden. Bewertungen basierend auf PN-Deals werden grundsätzlich unabhängig ihrer Art und Richtigkeit gelöscht.


2.5 Probleme nach dem Handel

Grundsätzlich können die Moderatoren nur vermittelnd zwischen den Vertragsparteien auftreten. Die Kontaktaufnahme mit dem anderen Handelspartner erfolgt ausschließlich per PN und auch dann nur, wenn die Voraussetzungen im Punkt 2.4 erfüllt sind. Jeder Handelspartner hat bei Vertragsschluss selbst Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Kontaktdaten vorhanden sind (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer) und selbstständig überprüft wurden. Der Moderation und Administration ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet etwaig vorhandene Daten herauszugeben und wird auch bei Anfrage keinerlei Versuche unternehmen einen Kontakt herzustellen.

Eine Sperrung oder Löschung des Accounts einer der Handelspartner, kann nicht aufgehoben werden. Eine solche Sperre bzw. Löschung fällt in die Risikosphäre der Handelspartner und muss jederzeit als möglich angenommen werden.

Der Rechtsweg muss vom vermeintlich Geschädigten alleine initiiert werden. Um auch zukünftige Betrugsfälle zu verhindern, ist es ratsam, uns vom Verlauf in Kenntnis zu setzen. Die Moderation behält sich vor unabhängig einer Meldung von Betrugsfällen, Verdachtsmomente zu verfolgen.


3.1 Klare und übersichtliche Threadbezeichnungen

Überschriften sollten klar zum Ausdruck bringen, was das Ziel des Threads ist. Threads mit Titeln wie "Schaut rein" werden im Interesse der Übersicht gelöscht. Die Verwendung bekannter Kurzformen wird empfohlen:

[V] für Verkaufsthreads
für die Suche (genaue Angabe von was)
[T] für Tauschangebote
[W] für Schätzungsfragen
[V+T] für Verkauf oder Tausch
[SB] für Sammelbestellungen
[Vs] für Schenkungen

3.2 Angebotsgestaltung, Kontaktaufnahmen und Absicherungen

Rätselhafte Abkürzungen können Leser verwirren und dazu führen, dass Angebote ignoriert werden. Eine genaue Beschreibung des Artikels und dessen Zustands, Garantiefragen, Fotos, detaillierte Angaben zu Abwicklung und Versand schaffen Vertrauen. Diese und alle sonstigen relevanten Angaben, sowie Bilder sind in den Startpost einzufügen. Etwaige Übertaktungen und Modifikationen sind auf jeden Fall zu nennen, da sie die Eigenschaften des Produktes (z.B. Herstellergarantie) verändern. Das Vortäuschen von Eigenschaften, die nicht (mehr) gegeben sind, stellt einen Betrug dar!

Weitere wichtige Abkürzungen im Marktplatz sind fernerhin:

[MP] Mindestpreis
[SK] Sofortkaufpreis
[VB] Verhandlungsbasis

Diese (Preis-)Angaben sind immer vom Verkäufer zu nennen, so dass die Leser schnell wissen, woran sie sind. Preise dürfen verhandelt werden, Versteigerungen nach Verhandlungsgebot sind gestattet und bedürfen folgender Pflichtangaben:

  • Es muss ein Mindestpreis angegeben werden. Dieser Mindestpreis ist bindend und der Vertrag ist nach Abgabe eines Gebots und Ablauf des festgesetzten Auktionszeitraums zu erfüllen. Stellt keine Artikel zu einem Preis ein, zu dem ihr nicht verkaufen würdet.
  • Auktionsende, mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abbruch sowie weitergehende Regeln für den Ablauf der Auktion sind mit dem Start der Auktion deutlich kenntlich zu machen.
Gebote sind bindend und müssen nach Ablauf der Auktion erfüllt werden. Die Moderation behält sich vor, bei Unregelmäßigkeiten oder offenen Fragen weitere Regeln vorzugeben oder zu kürzen.


Verkaufte Artikel sind im Startpost als "verkauft an ......" zu kennzeichnen, bei Versteigerungen ist das aktuelle Gebot auch in den Startpost ein zu pflegen.

Auf Sammelbestellungen finden die Marktplatzregeln Anwendung. Insbesondere gilt: Gepusht wird nur vom Threadersteller. Nur Interessierte an der Sammelbestellung haben sich im Thread zu melden. Offtopic-Diskussionen, die nichts mit der Sammelbestellung zu tun haben, sind zu unterlassen.

Parallel laufende Verkäufe in anderen Foren müssen per direkte Verlinkung genannt werden.


3.3 Bilderpflicht

Haben vom Verkäufer eingestellte oder angekündigte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für Tauschangebote deren geschätzter Verkehrswert über 100€ liegt, sowie für Angebote im Rahmen eines Such-Threads. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€, Bundle-Preisen über 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.

Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind

  • Fotos mit digitalen Wasserzeichen
  • Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
  • Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
  • Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
  • Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
  • Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
  • Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind


Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.

Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Eine Einräumung von Fristen (max. 24h) wird nur in Ausnahmefällen, wie bereits aufgenommene Vertragsverhandlungen gewährt. Posts von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.

Spiele und Software, die nur im Zusammenhang mit Datenträger verkauft werden dürfen, unterliegen ebenfalls einer Bilderpflicht. Auf dem Foto muss je Lizenz ein original Datenträger, der (unkenntlich gemachte) Key, andere zur Echtheit notwendige (Echtheitszertifikat) Zeichen und ein physischer Zettel mit darauf handgeschriebenen Nickname und Datum zu sehen sein. Dieses Foto muss im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bilderhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum


4. Mit welchen Waren darf NICHT gehandelt werden?

Dinge, die von unserer Seite nicht kontrollierbar sind oder gegen das Gesetz verstoßen, sind naturgemäß nicht gestattet.


4.1 Medien ohne Jugendfreigabe (ab 18) und Altersfreigabe

Der Handel sowie Wertschätzungen von Medien, wie Spiele oder Filme, ab 18 (freigegeben ab 18, keine Jugendfreigabe, jugendgefährdend, beschlagnahmt) und Medien ohne USK/FSK-Kennzeichnung sind untersagt.

Maßgebend sind die deutschen Kennzeichnungen der USK und FSK. Die Altersfreigabe des jeweiligen Mediums muss im Angebot deutlich angegeben werden. Versuche, die Ware mit getarnten Bezeichnungen, Fotos ohne Angabe in der Artikelbeschreibung beziehungsweise Andeutungen im Thread an den Mann zu bringen, sind ebenso wenig gestattet und werden mit Strafpunkten geahndet.

Der Verkäufer von jugendbeeinträchtigenden Medien ab 16 hat Sorge zu tragen, dass er sich nach dem Alter des Käufers erkundigt und wenn notwendig die Einwilligung des gesetzlichen Vormunds einholt.


4.2 Anbieten von Software ohne Datenträger, unvollständiger Software, accountgebundener Software

Auf Grund neuer Rechtsprechung (siehe BGH-Urteil) muss der Handel von accountgebundener Software, Accounts sowie Lizenzen (z.B. „Steam-Packs“) vollständig untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Spiele mit Accountbindung von Valve Steam und Blizzard Battle.net. Beachtet dazu die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. Der Handel von noch versiegelter oder nicht durch eine Installation an einen Account gebundene Software, ist erlaubt.

Der Handel von unvollständiger Software, unvollständigen Spielen, und anderen immateriellen Gütern (z.B. virtuelles Spielgeld) ist untersagt. Dies betrifft insbesondere den Handel von

  • einzelnen Keys (ebenso Volumenlizenzen) einer Software oder eines Spiels
  • Software oder zum Spiel gehörender Datenträger ohne den zur Installation notwendigen Key
  • installierbaren Lizenzen oder Kopien in anderer Anzahl als der Anzahl der mit diesen Lizenzen oder Kopien verkauften Datenträger (z.B. 3 PC-Versionen von Antiviren Programmen. In diesen Fällen dürfen nur alle drei Lizenzen/Kopien mit dem Datenträger verkauft werden)


4.3 Von Kaufverträgen abweichende Vertragsarten

Das Anbieten und Ersuchen von gewerblichen oder sonstigen Dienstleistungen, sowie Laufzeitverträgen ist nicht gestattet. Weitere Vertragsarten, die über rein private Kaufverträge hinausgehen, bedürfen der Einwilligung der Moderation/Administration.

Schenkungen ohne gewerblichen Hintergrund sind im Bereich "Verkäufe" zu erstellen.


4.4 Sonstiges

Ebenso wenig gehandelt werden, dürfen modifizierte Konsolen, wenn die Modifikation auf Soft- oder Hardware basiert und dazu geeignet ist, Kopierschutzmechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Konsolen die lediglich im Sinne der Optik modifiziert wurden, dürfen gehandelt werden. Sollte durch den Casemod die Garantie erloschen sein, muss im Thread darauf hingewiesen werden.

Durch Jailbreak (oder durch andere Bearbeitungen von, in einem Gerät implementierter, Software) veränderte Smartphones sowie andere Geräte (z.B. Konsolen, Musik- und Video-Player) dürfen nicht gehandelt werden. Dies gilt nicht, wenn bei dem betreffenden Smartphone/Gerät ein Open-Source-Betriebssystem bzw. die dem zu Grunde liegende Firmware verändert wurde und der Rechteinhaber der Firmware/des Betriebssystems die Bearbeitung gestattet. Das Handeln von Geräten mit entfernter/entferntem Firmware/Betriebssystem ist erlaubt, soweit mit der Entfernung keine offensichtlichen Hinweise auf die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, eine unerlaubte Vervielfältigung oder sonstige Urheberrechtsverstöße vorliegen. Im Zweifel hat der sich darauf berufende Nutzer die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Es muss deutlich auf die Veränderung, ihre Art und ihre Folgen hingewiesen werden.



Der Handel von Waren wie Alkohol, Tabakwaren, Betäubungsmittel oder Medikamente, Waffen (auch Modellwaffen, Gotcha, Paintball und andere Sachen, die fähig sind Geschosse abzufeuern, gleich welcher Kraft), Drogen, Hehlerware, Plagiaten mit ähnlichem Aussehen oder die geschützte Markenzeichen verwenden oder Tiere ist ebenfalls strengstens untersagt.

Gutscheine, die berechtigen Spiele oder andere Software herunter zu laden, dürfen nur verkauft werden, wenn diese Gutscheine unbenutzt bzw. nicht aktiviert wurden. Ebenso sind ausführliche Informationen wie Ablaufdatum, Art und Umfang des Gutscheins, Downloadvorgang, Links zur Webseite und andere essentielle Informationen im Thread anzugeben. Sollte der Gutschein in Papierform vorliegen, muss dieser dem Käufer übereignet werden.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

hi leute,

ich wollte mal fragen, wie man den titel eines verkaufsthreads ändern kann?
ich sehe, daß das andere auch machen.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Im Startpost (und nur dort!) auf "bearbeiten" > erweitert > In der Zeile "Titel" den gewünschten Titel eingeben > "Änderungen speichern"

Fertig. :)

Funktioniert in jedem Thread des Forums.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Oder wenn man es einfacher will, einfach im entsprechenden Forum also zB Verkäufe hinter dem Titel des Threads einen Doppelklick machen. Dann erscheint ein Eingabefeld und du kannst den Titel ändern.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

ahhh ja jetzt seh ichs auch, hab das "erweitert" garnicht gesehen :ugly:

dankeschön an euch beiden :daumen:
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ich weiß nicht, ob das mit Einfürung des Marktplatzzugangssystems dazu kam, aber wäre eine Art einmalige Benachrichtigung über die Marktplatzregeln per PM oder Email nicht sinnvoll? Zwar gibt es im Forum eine recht deutliche Kennzeichnung der Regeln, dass diese dennoch sehr gerne nicht beachtet werden sieht man ja im alltäglichen Marktplatzgeschehen. Ich stelle mir das im Prinzip so vor, dass sobald ein User die Marktplatzberechtigung erlangt, eben per PM oder Email (PM wäre wohl besser, da man die Benachrichtigungen per Mail ja abstellen kann) einen ausdrücklichen Hinweis erhält, die Marktplatzregeln zu lesen.
Ich weiß nicht mehr, wie das bei der letzten Regelneuauflage gehandhabt wurde, aber auch da sollte eine PM oder Mail an die User rausgehen, die über die Änderungen informiert.

Und im übrigen, wann wird der aktuelle Entwurf in Kraft gesetzt werden?
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Und im übrigen, wann wird der aktuelle Entwurf in Kraft gesetzt werden?

Sobald wie möglich. Der Juni scheint für die PCGH-Leute sehr stressig zu sein. Im Grunde steht alles, wir müssen aber noch ein, zwei Dinge zwischen Regelwerk und Forentechnik abstimmen. ;)

Ein solches Benachrichtigungssystem würde ich gutheißen. Ganz klar. Ich habe den Technik-Admin mal bescheid gesagt.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ich habe eine Frage zu diesem Teil der Regeln.

Spiele und Software, die nur im Zusammenhang mit Datenträger verkauft werden dürfen, unterliegen ebenfalls einer Bilderpflicht. Auf dem Foto muss je Lizenz ein original Datenträger, der (unkenntlich gemachte) Key, andere zur Echtheit notwendige (Echtheitszertifikat) Zeichen und ein physischer Zettel mit darauf handgeschriebenen Nickname und Datum zu sehen sein. Dieses Foto muss im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bilderhoster oder Ähnliches)!

Ich biete ja eine Windows Sieben Software an, aber ich kann natürlich keine Lizenz ablichten, da die Verpackung noch verschweißt ist. Das sollte genau in den Regeln einfließen welche Voraussetzungen gelten, denn ich werde mit Sicherheit keine Versiegelung beschädigen nur um einer Regel nachzukommen, die meiner Meinung nach hier nicht greifen kann oder darf.

Darüber hinaus wäre ich dafür dass jedes Teil das verkauft wird, mit einem Bild angeboten wird. Bei Kleinteilen kann das das zusammenfügen zu einem Bild aber wenn einer eine CPU verkauft (nur ein Beispiel) und dafür 80€ haben will, muss er kein Bild uploaden.
Es wäre besser, wenn er das aber trotzdem macht, einfach um Probleme vorzubeugen.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ich biete ja eine Windows Sieben Software an, aber ich kann natürlich keine Lizenz ablichten, da die Verpackung noch verschweißt ist. Das sollte genau in den Regeln einfließen welche Voraussetzungen gelten, denn ich werde mit Sicherheit keine Versiegelung beschädigen nur um einer Regel nachzukommen, die meiner Meinung nach hier nicht greifen kann oder darf.

Auch wenn es nicht direkt in diesem Absatz drin steht, so gilt, dass bei verschweißter Ware die Verpackung natürlich nicht geöffnet werden muss. Es reicht, wenn die Ware als verschweißt zu erkennen ist:

3.3 Bilderpflicht

Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für Tauschangebote deren geschätzter Verkehrswert über 100€ liegt, sowie für das Anbieten von Dingen im Rahmen eines Such-Threads. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€ oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.

Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
• Fotos mit digitalen Wasserzeichen
• Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
• Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen
• Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
• Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
• Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (bsp. CPU-Kühler, PC-Gehäuse etc.)
• Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind


Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Eine Einräumung von Fristen (max. 24h) wird nur in Ausnahmefällen, wie bereits aufgenommene Vertragsverhandlungen gewährt. Posts von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.

Bei Waren die nicht von der Bilderpflicht erfasst snd, ist es meiner Meinung nach jedem User selbst überlassen solche Bilder zu fordern. Die Bilderpflicht soll - zumindest rudimentär - größere Vermögensschäden auf Grund (jemals) nicht vorhandener Ware vermeiden, nicht sämtliche Vermögensschäden.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Kann das sein das man erst nach 24h nach dem letzten Push, pushen darf?
Also sprich:
Thread erstellt um 13Uhr
1. Push um 14:15 Uhr
2. Push um 14: 25 Uhr
3. Push um 14:30 Uhr
und nun darf ich erst wieder nach 14:30Uhr pushen? Wollte gerade eben pushen und der Push landet im Post vom gestrigen 14:30Uhr Push.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Steht so zumindest in den Regeln: Das Pushen von Threads ist erst 24h nach dem letzten Beitrag oder Push erlaubt.:ugly:
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

2.2 Pushen und Anzahl erlaubter Threads

...
Ein Push ist jeder Beitrag, dessen Inhalt nicht auf Anfragen von Usern, einen Hinweis der Moderation oder andere ähnliche Beiträge direkten Bezug nimmt, ein- aber nicht ausschließlich:

  • Preisupdates, die auf einen aktualisierten Preis hinweisen.
  • Das Einstellen neuer Artikel oder ein Hinweis darauf.
  • Das Einstellen neuer Bilder oder ein Hinweis darauf.
  • Hinweise auf verkaufte Artikel.
  • Eigene Beiträge, die auf einen eigenen Beitrag nachfolgen und einen Abstand von unter 24 einzelnen Zeitstunden haben (Doppelposts)
...
Nach meiner Auffassung bedeuten die Fett Markierten Punkte, dass schon das Einstellen von Bildern oder Artikeln, d.h. das Editieren des Startposts ohne einen Hinweis im Thread als Push gilt. Ist das so gewollt? Falls nein, würde ich die Formulierung in zum Beispiel "Hinweisen auf neu eingestellte Bilder/Artikel" abändern. Falls es doch gewollt ist stelle ich mir die Frage nach dem Sinn. Es schadet doch nicht, wenn im Startpost neue Artikel hinzugefügt werden. Deswegen erscheint das Thema ja nicht aufeinmal oben in der Themenliste.

Ansonsten hier noch ein kleiner Vertipper. Fehler Fett ausgebessert.
Parallel laufende Verkäufe in anderen Foren müssen per direkter Verlinkung genannt werden.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

(auch ;)) Das verstehst du falsch. Änderungen am Startpost selbst sind natürlich nicht gemeint, sondern nur Beiträge, die auf einen anderen Beitrag - auch Startpost - nachfolgen.

Zur Verdeutlichung:

Das Einstellen neuer Artikel > Meint einen Beitrag, in dem eine neuer Artikel aufgeführt ist.
oder ein Hinweis darauf. > Meint einen Beitrag, der auf einen neuen Artikel im Startpost hinweist.

Die Formulierung ist aber schon älter und nicht neu. Bisher hatte ich auch keinen Fall, der das so missverstanden hat, wie von dir befürchtet.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Argh. Ganz dickes Sorry meinerseits. Jetzt schon zum zweiten mal solch ein Patzer von mir. Dabei war ich mir in beiden Fällen sicher nichts missverstanden zu haben und alles gründlichst gelesen zu haben -.- In Zukunft werde ich wohl erst einmal eine Nacht darüber schlafen, bevor ich so etwas schreibe :(

In diesem Fall habe ich wohl irgendwie folgende Aussage reininterpretiert: "Ein Push ist jeder Beitrag das Einstellen neuer Artikel oder ein Hinweis darauf." Sinngemäß richtig wäre: "Ein Push ist ein Beitrag mit dem Inhalt: Einstellen neuer Artikel oder Hinweis darauf."

In beiden Fällen war es gut gemeint. Offensichtlich liegt bei mir jedoch ein Konzentrationsproblem vor... Wird nicht wieder vorkommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Info. Neue Marktplatzregeln in Kraft getreten!

Seit dem 09.Dezember 2011 sind die neuen MP-Regeln gültig. Für Threads und Angebote, die vor diesem Datum erstellt wurden, gilt wie immer eine kurze Übergangsphase. Kurzfristig ist noch ein weiterer Absatz hinzugekommen, der Review-Samples betrifft:

4.4 [NEU] Review-Samples

4.4 Review-Samples

Der Verkauf von Review-Samples ist im Marktplatz gestattet. Der Verkäufer hat die Ware als Review-Sample kenntlich zu machen. Die Moderation kann jedoch das Angebot unterbinden, wenn der Verkäufer nicht zum Verkauf berechtigt ist (z.B. fehlendes Eigentum oder sonstige Arten von vertraglichen Verboten durch Hersteller, Engineering-Samples oder "Dauer-Leihgaben").

Es sei auf folgende, möglicherweise bestehende rechtliche Pflichten des Verkäufers hingewiesen, die bestehen können, insbesondere dann, wenn der Verkauf der unternehmerischen Tätigkeit des Review-Schreibers zuzurechnen ist:

• Der Ausschluss von Gewährleistungsrechten und Widerrufsrechten (Fernabsatzrecht) könnte nicht möglich sein.
• Es ist eine Rechnung vom Verkäufer (im Namen des Verkäufers) dem Käufer auszuhändigen.
• Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht, ist Umsatzsteuer zu vereinnahmen.

Kaufinteressierte sollten den Verkäufer dahingehend befragen und weitere Informationen zur Tätigkeit des Verkäufers, Nutzung und Herkunft des Test-Samples einholen und gegebenenfalls bestehende Käuferrechte einfordern.

Verschweigt der Verkäufer, dass es sich bei der angebotenen Ware um ein Review-Sample handelt (auch wenn das Review von einer anderen Person geschrieben wurde), so wird dies entsprechend geahndet.

Da es in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Regelauslegungen kam in Bezug auf den Verkauf von Review-Samples durch User, die durch ihre Review-Tätigkeit entgeltlich entlohnt werden, ist dieser Absatz nun hinzu gekommen. Grundsätzlich ist nun der Verkauf erlaubt, soweit der Verkäufer auch Eigentümer der Samples ist und keine vertraglichen Verkaufsverbote (z.B. mit Herstellern) bestehen.

Da von Seite der Moderation nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwand jeder User auf seine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit hin überprüft werden kann, obliegt es dem Käufer nähere Angaben vom Verkäufer einzufordern und gegebenenfalls zusätzliche Pflichten des Verkäufers einzufordern. Die jeweiligen Review-Schreiber beachten bitte, dass für sie eventuell rechtliche Pflichten bestehen. Es obliegt dann in eurem Tätigkeitsrahmen diese zu prüfen und anzubieten. Die Moderation wird nur bei offensichtlichen Fällen oder Beschwerden eingreifen.

Die restlichen Neuerungen sollten durch diesen Diskussionsthread bekannt sein. Wir empfehlen jedoch die Regeln nochmal komplett durchzulesen und bei Fragen sich hier zu melden.
 
es wäre wohl sinnvoll ein Änderungsprotokoll anuzuhängen. Das vereinfacht die Übersicht im Qualitätsmanagement ist das Standard. Es macht nicht viel arbeit schafft aber viel Übersicht. Geh alles durch und such die Änderung hat sich bisher noch nirgens als wirklich zielführend herausgestellt.
 
Verleitet jedoch besonders bei Regeln dazu, nur das zu lesen, was sich geändert hat. In der Zwischenzeit wurde der Rest aber eventuell vergessen.

Im Übrigen hat sich sehr viel geändert. Auch im Kontext und in der Kapitelaufteilung. Da ist es schlichtweg sinnvoll nochmal alles durchzulesen.
 
das war jetzt auchnicht speziell auf diese Änderung bezogen sondernd allgemein. So würde für diesen Fall im Änderungsprotokoll stehen: Gesammtes Dukument überarbeitet.
 
Es ist jedenfalls eine Idee, die ich im Hinterkopf behalten werde.:daumen:

Wenn bei uns Regeln verändert werden, dann immer zwischen großen Zeitabständen. Die Vorgänger-Version galt seit Februar 2010. Ferner wenn dann mit sehr umfangreichen Änderungen.
 
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