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[Diskussionsthread] Marktplatzregeln Dezember 2011

AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Wie schon oben von Lee verwiesen, werden gewerbliche Auktionsportale nicht unterstützt. Das gilt neben Ebay auch für den Amazon Marketplace, sowie kleinere Anbieter, die mit der Bereitstellung der Verkaufsplattform ihr Geld verdienen. Einzig Foren, wie das PCGHX werden akzeptiert, die den MP für ihre User kostenlos zur Verfügung stellen.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ich wäre dafür, dass man gejailbreakte iPhones, iPads und iPods auch verkaufen darf. Jailbreaken ist nicht illegal, man verliert nur die Garantie
Freigeschaltete Grakas darf man doch auch verkaufen?
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Jailbreaks verstoßen gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers Apple an der Firmwire und können zu zivilrechtlichen Ansprüchen führen.

Im Urheberrechtlichen Sinne stellt der JB eine Bearbeitung eines Computerprogramms (Firmware) dar ohne Einwilligung des Rechtsinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Das führt unter anderem zu Vernichtungsansprüchen des Rechtsinhabers für die JB-Firmware (§§69f I, 97, 98 UrhG) und wenn der JB (gewerblich oder nicht zu privaten Zwecken) unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen durchgeführt wird, kann dies auch gemäß §108b UrhG zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. Der private User, wird allenfalls einen Vernichtungsanspruch gegen sich akzeptieren müssen, aber die gewerblichen Entwickler bzw. Verbreiter von JB sind voll im Straftatbestand drin.

Beiträge hier im Forum über die nachweisliche Durchführung von JB könnten gegen den Betreiber eine mittelbare Störerhaftung im Sinne des §10 TMG auslösen. Darum ist es von unserer Seite auch notwendig, eindeutig dagegen vorzugehen.

Dass es nach wie vor so viele Missverständnisse gibt, liegt an Apple selbst. Angesichts der Tatsache, dass sie hier in Deutschland gegenüber Privatpersonen bestensfalls einen Vernichtungsanspruch für die JB-Firmware haben, macht es für sie finanziell unattraktiv rechtlich dagegen vorzugehen. Die gewerblichen Anbieter von JBs sitzen im Ausland und/oder sind nicht zurück verfolgbar. Apple selbst unterstützt JB auch in keiner Weise. Bei den Herstellern von Graka ist das anders. Stellenweise werden Modifikationen unterstützt und allenfalls Garantieansprüche ausgesetzt. Hier ist zumindest eine konkludente Duldung ersichtlich.

Auf Grund der oben stehenden Rechtsverweise kannst du nun selbst sehen, dass der JB eben nicht legal ist. Vielleicht hilft das für die Zukunft.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

könnte man nicht machen das Bewertungen ein muss sind???
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Nun, dann solltest du deine Handelspartner darauf aufmerksam machen. Für einen reibungslosen Handel, sollte man auch dann auch so nett sein eine entsprechende Bewertung zu hinterlassen. ;)
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Aber im Luxx darf man doch auch gejailbreakte und geunlockte iPhones verkauft, werden die nicht verklagt?
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Zumindest für Konsolen (3.3.1) hat das Luxx den Verkauf von Geräten mit Veränderungen an der Firmware untersagt. Warum das Luxx für Smartphones andere Regeln gelten lassen sollte, musst du sie selbst fragen. Ist nicht meine Baustelle.

Hier jedenfalls werden die Regeln für alle Arten vom Rechteinhaber unerlaubten Firmware-Veränderungen konsequent durchgesetzt.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Bin auf jeden fall für das regelupdate doch würd ich folgendes ergänzen:
Und zwar das bei einem Tausch über 100€ (Geschätzterwarenwert) beide Tauschpartner ein Foto mit name und datum ("Kunde" Datum des Deals) posten müssen.

Lg Kaspar
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Kleines Update zu neuen Formulierungen, die auch zum Teil auf Verbesserungsvorschläge aus dem Thread hier basieren. :daumen:

Alt schrieb:
1.2 Eigentum und Besitz an der Ware

Der Anbietende muss Eigentum und Besitz (d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt) an der Ware haben. Das Anbieten von Waren im Namen Dritter, die keinen Zugang zum Marktlatz haben, ist untersagt.

Neu schrieb:
1.2 Eigentum und Besitz an der Ware

Der Anbietende muss Eigentum und Besitz (d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt) an der Ware haben. Das Anbieten und Erwerben von Waren im Namen Dritter, die keinen Zugang zum Marktplatz haben, ist untersagt.

Alt schrieb:
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht.

Neu schrieb:
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 €, entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.

2.1 Verhalten von Käufern, Verkäufern und allen anderen Usern

In den Verkaufsthreads dürfen sich nur Kaufinteressenten sowie der Verkäufer äußern. Benutzer, die auf einen Regelverstoß aufmerksam machen möchten, nutzen bitte den Meldebutton (Dreieck mit Ausrufezeichen) unter dem Benutzerbild des jeweiligen Beitrags. Hinweise im Thread auf Regelverstöße, sind zu unterlassen.

4.2 Anbieten von Software ohne Datenträger, unvollständiger Software, accountgebundener Software

Auf Grund neuer Rechtsprechung (siehe BGH-Urteil) muss der Verkauf accountgebundener Software, Accounts sowie Lizenzen (z.B. „Steam-Packs“) vollständig untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Spiele mit Accountbindung von Valve Steam und Blizzard Battle.net. Beachtet dazu die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. Der Verkauf von noch versiegelter oder nicht durch eine Installation an einen Account gebundene Software, ist erlaubt.

Verboten ist das sogenannte Preisbashing, d.h. unaufgeforderte Verweise auf eBay, Geizhals & Co. oder unangemessen niedrige Preisvorschläge. Richtlinien für einen unangemessenen Preisvorschlag können sein:

Preisvorschläge unterhalb von 60 % des veranschlagten Kaufpreises oder
Links zu Preissuchmaschinen oder Verkaufsanzeigen ohne ersichtliches Kaufinteresse
Weiteres Festhalten am Preis, trotz vom Verkäufer signalisierter, fehlender Einigungsbereitschaft
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Das war kein Verbesserungsvorschlag meinerseits und ehrlich gesagt ist dieser Diskussionsthread absolut sinnbefreit, wenn der Moderator ohnehin despotenhaft allein von oben weg bestimmt was gemacht wird. Ich kann hier leider zu keinem Zeitpunkt erkennen, daß irgendwo ein Konsenz in Zusammenarbeit mit der Community erzielt wurde.

Was die User denken oder meinen scheint dich ja wohl nur dann zu interessieren, wenn es dir grad in den Kram passt.

Aus diesem Grund wundert mich die rege Beteiligung an diesem Thread nicht wirklich. Scheinen wohl schon Alle zu wissen, daß ein Posten hier absolute Zeitverschwendung ist.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Wenn ich mich nicht irre, dann wurde der einzig konkrete Vorschlag deinerseits integriert :rollen:

Das bei der überaus dürftigen Rückmeldung hier die Mehrheit der Änderungen aus Überlegungen der Moderation resultieren, sollte naheliegend sein. Wir ärgern uns nunmal mehrmals die Woche mit Leuten rum, die die Regeln "unverständlich" finden oder der Meinung sind, ihre ganz persönliche Lücke darin gefunden zu haben.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Wollte mal fragen was unter gemoddete Konsolen fällt. Beinhaltet das auch Casemodding bei Konsolen oder wie ??

mfg alex
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Veränderungen an der Hardware sind soweit OK, solange die Veränderungen keine Einflüsse auf die Firmware oder eine Umgehung eines Kopierschutzes beinhalten. Am besten vorher die Moderation fragen und detailliert schildern, was verändert wurde.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Der Anbietende muss Eigentum und Besitz (d.h. die tatsächliche Verfügungsgewalt) an der Ware haben. Das Anbieten und Erwerben von Waren im Namen Dritter, die keinen Zugang zum Marktplatz haben, ist untersagt.

Und dann sagte er im Thread: "Mein Onkel wird sich jetzt freuen" ... :schief:

Mal ehrlich. Man kann es auch maßlos übertreiben mit Regulierungen.

Was kommt als Nächstes ? Muß ich vor Jedem Post bei den Preisverhandlungen einen Screen meines Vermögens auf meinem Bankkonto in den Thread stellen ? Ein Foto des Inhalts meines Geldbeutels anfertigen und via PN versenden ? Jedesmal eine unterschriebene Abtrittserklärung der Forenleitung vorlegen, bevor ich was verkaufen darf ?

Raus mit diesem Passus im Sinne des Communityfriedens.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ein notwendiger Satz, um die Einhaltung der Zugangsbestimmungen für den MP zu gewährleisten. Wenn du aber konkrete Vorschläge (bitte mit ausformulierten Entwurf) hast, wie man das anders lösen kann, bin ich ganz Ohr.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ich wollte eigentlich auch noch Vorschläge zu den Regeln machen.
Aber der aktuelle Entwurf enthält alles was ich mir wünschte:

- Klarheit bei accountgebundener Software (verboten, schon deshalb weil es gegen die AGB der Betreiber verstösst und der Account weg ist, wenn die das mitbekommen)
- Klarheit bei Eigentum und Besitz (ich verkaufe im Auftrag von Mr. X eine Zeitmachine [verboten])
- PN Deals (bisher haben manche Mods dies erwähnt, andere nicht [generelles Verbot für mehr Transparenz])

Also mir gefällt der aktuelle Entwurf und er könnte auch gerne so live gehen, ist eine deutliche Verbesserung finde ich.
Und für weitere Vorschläge gibts ja diesen Thread, mit der Zeit fallen bestimmt noch Sachen ein.
 
AW: [Entwurf- und Diskussionsthread] Marktplatzregeln 2011

Ein weiteres Problem, das mit dem Aufkommen der Smartphones und Media-Playern (mit ordentlichen Rechenleistung) immer schwerer zu lösen wird, ist der Umgang mit Waren, die eine veränderte oder entfernte Firmware haben.

Eine Veränderung der Firmware muss vom Rechteinhaber der Firmware autorisiert sein (Bearbeitung im Sinne des §69c Nr.2 UrhG), ansonsten können (Urheber-)Rechte verletzt werden. Das betrifft insbesondere Jailbreaks bei Apple-Geräten. Aber auch die komplette Entfernung einer Firmware könnte einen Rechtsverstoß nach sich ziehen (Entfernung Kopierschutz bzw. unautorisierte Vervielfältigung wenn die entfernte Firmware woanders mehrfach abgespeichert oder die neue Firmware mit dem Abspeichern auf dem Gerät eine Vervielfältigung erfährt bzw. selbst eine Bearbeitung der original Firmware darstellt).

Das Problem, was sich in der Praxis ergibt, ist die verlässliche Unterscheidung zwischen erlaubter und nicht erlaubter Bearbeitung/Entfernung/Vervielfältigung. Man könnte zwar jetzt sagen "Im Zweifel für den User", doch macht uns da der §10 TMG als Betreiber der Webseite einen Strich durch die Rechnung. Sobald Hinweise auf rechtswidrige Inhalte offensichtlich werden, muss der Betreiber einschreiten und löschen (!). Da die Rechtsprechung zum §10 TMG unnötig restriktiv ist und entgegen des, in der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie festgemachten, Zwecks des §10 TMG die Kenntnis des Betreibers zu eng auslegt, müssen wir hier besonders aufpassen.

Wir haben jetzt vorerst mal eine Formulierung gefunden, die halbwegs verständlich und eng ausgelegt ist und die meisten Fälle dieser Art erfasst:

Ebenso wenig verkauft werden, dürfen gemoddete Konsolen und durch Jailbreak (o.Ä.) veränderte Smartphones sowie andere Geräte (z.B. Musik- und Video-Player). Dies gilt nicht, wenn bei dem betreffenden Smartphone/Gerät ein Open-Source-Betriebssystem bzw. die dem zu Grunde liegende Firmware verändert/entfernt wurde und der Rechteinhaber der Firmware/des Betriebssystems die Bearbeitung/Entfernung gestattet. Es muss deutlich auf die Veränderung, ihre Art und ihre Folgen hingewiesen werden. Im Zweifel hat der Anbietende die Rechtmäßigkeit nachzuweisen.

Ich bin für Vorschläge einer "besseren" Formulierung dieser Regel und Handhabe mit solchen Fällen dankbar.:daumen:
 
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