marcus022
Software-Overclocker(in)
Hintergrund. Eltern ihrer verstorbenen 15 Jährigen Tochter wollen vollen Zugriff auf deren Konto haben was aber nicht geht weil Facebook, gemäß ihrer Nutzungsbedingungen, das Konto in den Gedenkzustand versetzte was dazu führt das es gesperrt wird. Die Todesumstände sind nicht geklärt und die Eltern möchten wissen ob sie möglicherweise Suizid begangen hat. Rückschlüsse darauf soll der Chatverlauf der Tochter bringen. Ist sie gemobbt worden etc.
Die Eltern klagten nun. Jetzt ist es so. Das Landgericht Berlin, die erste Instanz die den Eltern Recht gab führte an, wenn auch Briefe oder Tagebücher nach dem Gesetz zum Erbe gehörten müsse auch das für persönliche Chatnachrichten in sozialen Netzwerken gelten. Heute entscheidet das berliner Kammergericht. Egal wie das ausgeht, beide parteien (Eltern und Facebook) gehen in Berufung womit dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden wird.
Facebook argumentiert jetzt weiterhin das Nutzer darauf vertrauen können das ihre Daten und Nachrichten privat bleiben und nicht von anderen eingesehen werden können.
Als ich den Artikel las war ich direkt der Meinung den Eltern sollte der volle Zugriff nicht verwehrt bleiben allerdings relativiere ich zunehmend diese Einstellung wobei ich immer noch auf Seiten der Eltern bin. Nur müssten das dann wahrscheinlich Ermittler der Polizei übernehmen die dann vollen Zugriff auf das Konto haben und klären ob die Tochter möglicherweise gemobbt wurde.
Mich interessiert brennend wie ihr dazu steht. Ich muss dazu sagen das ich keinen Facebookaccount besitze oder jemals besessen habe.
Hier noch der dazugehörige Artikel. Digitaler Nachlass: Ist ein Facebook-Konto vererblich? | tagesschau.de
edit: weiterzulesen auf Seite 2.
Die Eltern klagten nun. Jetzt ist es so. Das Landgericht Berlin, die erste Instanz die den Eltern Recht gab führte an, wenn auch Briefe oder Tagebücher nach dem Gesetz zum Erbe gehörten müsse auch das für persönliche Chatnachrichten in sozialen Netzwerken gelten. Heute entscheidet das berliner Kammergericht. Egal wie das ausgeht, beide parteien (Eltern und Facebook) gehen in Berufung womit dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden wird.
Facebook argumentiert jetzt weiterhin das Nutzer darauf vertrauen können das ihre Daten und Nachrichten privat bleiben und nicht von anderen eingesehen werden können.
Als ich den Artikel las war ich direkt der Meinung den Eltern sollte der volle Zugriff nicht verwehrt bleiben allerdings relativiere ich zunehmend diese Einstellung wobei ich immer noch auf Seiten der Eltern bin. Nur müssten das dann wahrscheinlich Ermittler der Polizei übernehmen die dann vollen Zugriff auf das Konto haben und klären ob die Tochter möglicherweise gemobbt wurde.
Mich interessiert brennend wie ihr dazu steht. Ich muss dazu sagen das ich keinen Facebookaccount besitze oder jemals besessen habe.
Hier noch der dazugehörige Artikel. Digitaler Nachlass: Ist ein Facebook-Konto vererblich? | tagesschau.de
edit: weiterzulesen auf Seite 2.
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