denn dafür existiert in Deutschland einfach kein Vertriebsweg
Also in unseren Lokalen Läden war das gar kein Problem früher, wie auch in gewissen Gamestops usw.... (Bekannte Games haben Läden idR. auch immer unter der Theke lagernd. MM und Co. mal ausgenommen)
Ansonsten konnte man auch immer selbst bei z.B. Playcom anrufen und bestellen (Hier bestellen auch viele Händler/Läden. Import oder Index, gibt alles).
Heutzutage geht's einfach zu gameware.at
Verkaufen von Indexgames ist auch gar kein Thema, einfach zum nächsten 2nd Hand Store gehen, geht genau so auch online einwandfrei.
Ich hatte damit die letzten 15 Jahre keinerlei Probleme mit.
Das Einzige Problem sind dann verbotene/beschlagnahmte Spiele wie das alte W3D (Besitz und Einfuhr sind ja erlaubt! Habe hier noch das W3D OVP eingeschweißt im Regal

),
hierfür muss man sich dann ausländische Läden suchen,
idR. hat man aber auch hier mit Österreich und Schweiz kein Problem, ansonsten geht's nach England. in Zeiten des Internets ist das ja kein Problem mehr.
Einige Ausländische Läden versenden sowas ja, das ist dann aber ihr Pech, denn der Verkäufer macht sich strafbar, nicht der Käufer.
Ich muss sagen, dass ich auch noch nie Spiele in großen Läden wie MM und Co gekauft habe, sondern schon immer in "Fachgeschäfte" und 2nd-Hand Stores gehe,
maximal in kleine lokale "Kaufhäuser".
Aber wie gesagt, Hauptproblem derzeit sind die digitalen-Downloadgames, wie auch online-Aktivierungen.
Ich hoffe das lässt wieder mal nach irgendwann.
Dennoch, Index = doof
Wenn ich Ü18 bin, darf ich mir 18+, Indizierte wie auch beschlagnahmte Spiele kaufen,
Bin ich U18, dann nix davon. Somit sehe ich gerade die Indizierung als völligen Humbug an.
Apropos Beschlagnahmung:
Hauptgrund sind die Kreuze, in jedem 2ten Film ist das kein Problem, in Spielen aber strafbar? Irgendwas läuft in D eh völlig falsch.
Netmal im ComputerspieleMUSEUM (Berlin) darf W3D ausgestellt werden....
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Frage:
Der Vertrieb von beschlagnahmten Spielen ist ja verboten, somit auch der Gebrauchtverkauf nehme ich an?
Wie sieht's aber mit dem Tausch aus in z.B. 2nd-Hand Stores?
Tausch und Gebrauchtkauf/-verkauf zählt ja eigentlich nicht zum "Vertrieb", jedoch gilt Verschenken als strafbar...
Ich persönlich nehme an: Beschlagnahmtes darf ich kaufen und "benutzen", jedoch nicht vorführen, verkaufen, tauschen oder verschenken.
Aber im Ausland oder? Ich fahre über die Grenze mit meinem Kollegen, drücke es im in die Hand und fahre wieder heim? Doof

Aber wie gesagt, Beschlagnahmtes behält man sowieso, schon aus Sammlergründen.