Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

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Ubisoft verweigert den "Die Siedler Online"-Kunden seit Tagen das Spiel, falls diese nicht ihre unangekündigten und rechtlich bedenklichen Datenschutz- und AGB-Änderungen akzeptieren. Nachdem im Internet zahlreiche Beschwerden geäußert wurden, setzte sich das vzbv-Projekt für die Spieler ein und fordert bis zum 11.04 eine Unterlassungserklärung. BlueByte gibt sich beschwichtigend und entschuldigte sich offiziell.

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AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Ich glaube, in diesem Bereich werden wir noch viel erleben. Hier muß der Gesetzgeber unbedingt nachbessern. Und jeder Nutzer sollte sich besser mit seinen Rechten in dieser Hinsicht auseinandersetzen.
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

.. plötzlich löste sich aus der Dienstwaffe ein Schuss.

Oh, tschuldign's, tuts weh? Naja, gute Besserung..
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

.. plötzlich löste sich aus der Dienstwaffe ein Schuss.

Oh, tschuldign's, tuts weh? Naja, gute Besserung..
Sag mal, was läßt denn Du heute für Beiträge ab?
Wo hat das denn nen Bezug zum Thema?
Bist Du heute unter die Spammer gegangen?
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Ein weiteres exzellentes Beispiel dafür, das die Publisher die Rechte ihrer zahlenden Kunden fast nur noch mit Füssen treten. Und wieder ist mit "Übelsoft" ein allseits und einschlägig bekannter Publisher beteiligt, denen Kundenrechte eh am Allerwertesten vorbei gehen.

Mich tendiert das hier ja nicht, da "Übelsoft" eh schon auf der schwarzen Liste bei mir steht, aber was muß eigentlich noch alles passieren, damit die Kunden endlich mal aufwachen und sich nicht jede weitere Schweinerei (anders kann man das ja nicht mehr nennen) tatenlos gefallen lassen. Denn über das bisserl Aufmucken der Gamer lacht Übelsoft doch sowieso nur, weil sie genau wissen, dass die Kunden letzendlich die Pille doch schlucken werden !
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Haben die sich doch nicht geändert, ist schon ziemlich dreist einem da die neuen Thesen aufzunötigen. Aber egal was solls, der Kunde frißt es ja wie schon immer und bekommt ne Kleinigkeit dafür ( üner den Wert kann man streiten ). Es ist wirklich schade wie Games mittlerweile den Bach runtergehen
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Ich beziehe mich nachfolgend auf die Original-Quelle.

Der Vergleich aus dem Mietrecht ist aus zwei Gründen kritisch zu sehen. Einerseits hat das Mietrecht hier nahezu nix mit Software-Lizenzen zu tun (wenn überhaupt das Pachtrecht bzw. Werkvertrags- oder Dienstleistungsvertragsrecht), andererseits ist es immer ein großer Fauxpas ohne nähere Erläuterungen sich aus anderen Rechtsgebieten zu bedienen. Analogien dieser pauschalen Art zeugen von eher geringer juristischer Kenntnis. Ich sehe sowas des öfteren in letzter Zeit bei den Verbraucherzentralen und rate dringend dazu besser gar keine Aussage zu treffen als eine potenziell falsche.

Dieser Satz ist außerdem in dieser pauschalen Form falsch: "Generell ist es nicht unzulässig in einem laufenden Vertragsverhältnis Änderungen vorzunehmen."

Natürlich können Änderungen an AGB vorgenommen werden. Nur muss eben dem Vertragspartner eine angemessene Widerrufsfrist eingeräumt werden. Das hat Ubisoft (zunächst) versäumt. Für den Spieler ist das natürlich blöd, da er im Zweifel auf sein Spiel verzichten muss. Mehr gibt das Gesetz aber leider nicht her.

Ubisoft hat sich mit der Angleichung der Verträge an die internationalen Versionen einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Klauseln nicht schon vorher rechtswidrig waren, sind sie es jetzt garantiert. Es ist unmöglich eine AGB an alle nationalen Gesetze rechtskonform anzupassen. Ganz ohne Not haben sie zudem jetzt auch noch ein Datenschutzproblem kreiert, denn das deutsche BDSG wird dann unzweifelhaft anwendbar, wenn die Datenerhebung im Nicht-EU-Ausland geschieht. Mit Kanada haben sie das nun erfüllt. Toll gemacht Ubisoft. Wenn das Gesetz eine Pistole wäre, würde Ubisoft sich das gerade direkt an die Schläfe halten. :ugly:
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Ich beziehe mich nachfolgend auf die Original-Quelle.

Der Vergleich aus dem Mietrecht ist aus zwei Gründen kritisch zu sehen. Einerseits hat das Mietrecht hier nahezu nix mit Software-Lizenzen zu tun (wenn überhaupt das Pachtrecht bzw. Werkvertrags- oder Dienstleistungsvertragsrecht), andererseits ist es immer ein großer Fauxpas ohne nähere Erläuterungen sich aus anderen Rechtsgebieten zu bedienen. Analogien dieser pauschalen Art zeugen von eher geringer juristischer Kenntnis. Ich sehe sowas des öfteren in letzter Zeit bei den Verbraucherzentralen und rate dringend dazu besser gar keine Aussage zu treffen als eine potenziell falsche.

Dieser Satz ist außerdem in dieser pauschalen Form falsch: "Generell ist es nicht unzulässig in einem laufenden Vertragsverhältnis Änderungen vorzunehmen."

Natürlich können Änderungen an AGB vorgenommen werden. Nur muss eben dem Vertragspartner eine angemessene Widerrufsfrist eingeräumt werden. Das hat Ubisoft (zunächst) versäumt. Für den Spieler ist das natürlich blöd, da er im Zweifel auf sein Spiel verzichten muss. Mehr gibt das Gesetz aber leider nicht her.
:ugly:

Erst einmal sagt der von Dir zitierte Satz genau das aus, was du geschrieben hast (doppelte Verneining: "Generell ist es nicht unzulässig in einem laufenden Vertragsverhältnis Änderungen vorzunehmen.")

In dieser pauschalen Form ist aber dieser Satz: "Generell ist es unzulässig in einem laufenden Vertragsverhältnis Änderungen vorzunehmen." eher richtig als falsch. Zwischen den Parteien besteht ein Vertrag. Ein Vertrag ist erst einmal einzuhalten: pacta sund servanda. Die Besonderheit hier ist, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt (daher kommt auch der Vergleich zum Mietrecht, was ebenfalls Dauerschuldverhältnisse behandelt). Um Vertragsbedingungen in einem Dauerschuldverhältnis zu ändern, benötigt man eine Änderungsklausel. Die ist sicherlich in den AGB enthalten und wohl auch wirksam. Die Frage ist aber, ob die sich dann anschließende Änderung nicht selbst unwirksam ist. Das mag hier durchaus der Fall sein. Wenn diese Änderung unwirksam ist, wird damit ein "Aussperren" der Kunden, die diese AGB nicht annehmen, rechts- bzw. vertragswidrig.

Jetzt mal ein Vergleich zu den von dir angeführten Gebieten (Pacht-,Werkvertrags- oder Dienstleistungsvertragsrecht): Auch hier ist eine Änderung des anwendbaren Rechts sicherlich nicht möglich. Stell dir mal vor du baust ein Haus, mitten in den Arbeiten sagt der Bauunternehmer (natürlich nach einer Anzahlung und laufenden Bezahlungen), es sei statt deutschem Recht rumänisches mit Gerichtsstand Bukarest anwendbar, da die Hauptfirma da ihren Sitz habe und alle Töchterunternehmen jetzt die gleichen Bedingungen erfüllen würden. Wäre nicht so schön, oder? Im Pachtvertrag (welcher ja meist auf sehr lange Zeit geschlossen wird) ist eine Änderung des anwendbaren Rechts auch eher problematisch. Im Dienstleistungsvertrag (was ja schon nahe an den Arbeitsvertrag rengeht) sieht man Änderungen zum Nachteil vom schwächeren Part auch eher kritisch. Allen Dauerschuldverhältnissen (siehe auch Energierecht, Arbeitsrecht etc.) liegt die Erwägung zu Grunde den schwächeren Part (=Verbraucher, Mieter, Arbeitnehmer etc.) zu schützen. Ebenso sieht man das im AGB-Recht.

In vielen Fällen bringt auch ein Widerrufsrecht nichts, v.a. wenn in der Erwartung von zukünftigen Leistungen schon vorab Investitionen getätigt wurden, was bei einer Softwarelizenz die Regel sein dürfte. Der einzig gangbare Weg ist, dass der Publisher dann auf die unrechtmäßige Änderung verzichtet oder aber (wie im Falle Valve) erlaubt, die Änderung nicht anzunehmen.
 
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AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

Das Mietrecht bietet sich deswegen nicht an, da diesem die Gebrauchsüberlassung von Sachen zu Grunde liegt. Wir haben hier aber gerade nicht eine Sache vorliegen. Ich weiß, dass der BGH das Mietrecht mal im Rahmen von ASP-Verträgen zu Grunde gelegt hat. Ich bin allerdings kein Freund dieses Urteils, da es den Wortsinn eines Mietvertrags ("Mietsache") einfach ignoriert. Pachtverträge können allerdings auch die Überlassung von Rechten umfassen. Es wird aber wohl an der Ziehung von Früchten scheitern. Ein Teil der Literatur geht davon aus, dass ein Werkvertrag im Falle von Accounts vorliegt. Ich persönlich schließe mich dem nicht an. Es wird zwar ein bestimmter Erfolg geschuldet, dieser aber immer wieder von neuem (jeden Monat, bei jeder Anmeldung etc.) geschuldet. Genau das spricht aber für ein Dauerschuldverhältnis. Ein Dienstvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Sicherlich in der geschuldeten Leistung ähnlich, aber eben nicht gleich. Das wird besonders deutlich bei den Kündigungsfristen beider Vertragsverhältnisse (§§621, 622 BGB). Genau auf den Unterschied kommt es hier aber im Einzelfall an.

Für die Beurteilung, ob eine AGB vorliegt oder nicht ist die Vertragsart eher nebensächlich. Ich wollte die Unterschiede aber noch einmal verdeutlichen, um klar zu machen, dass man sich nicht einfach so über Analogien aus anderen Rechtsgebieten bedienen soll. Spätestens wenn es um die Kündigung (nicht den Widerruf) geht, wird diese Frage ganz besonders interessant. Ich hatte dazu mal in der PCGH einen Artikel geschrieben (08/2012). Verstanden haben wird den Artikel vermutlich kaum jemand, weil teilweise im typischen Gutachtenstil geschrieben. :ugly:
 
AW: Die Siedler Online: Spieler sind empört über fadenscheinige AGB- und Datenschutz-Änderungen & vzbv-Projekt reicht Unterlassungsklage gegen Ubisoft ein

mir geht das nicht weit genug...
...wer für sowas geld ausgibt sollte drakonischer verarscht werden :evil:



:devil:
 
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