Der Linux Quatsch Thread

Noch ein Nachtrag dazu: Das ganze sollte man auch im EU Kontext sehen.
Noch ein weiterer Nachtrag dazu:
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit der Thematik Open Source Software bei öffentlichen Ausschreibungen auseinandergesetzt.
Darin auch der Verweis auf das schon gebrachte Urteil des EuGH, wonach Behörden kein Vendor Lock-in betreiben sollen und entsprechende Nachweispflichten haben.
 
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