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Komplett-PC-Aufrüster(in)
Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD
Der Bundestag hat am 29.6.2012 dem ESM Fiskalpakt zugestimmt. Ein schwarzer Tag für die Demokratie in diesem Land. Warum das so ist gleich.
Da der letzte Thread zugemacht wurde, weil er nicht genug Belege lieferte eröffne ich hier einen neuen mit Informationen über den ESM.
Wenn man interessiert gewesen wäre, hätte man sich den Vertrag auch einfach online anschauen können.
Alle von mir angegeben Artikel stammen aus diesem Dokument http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf
Hier sind Artikel, die mir vor allem aufgefallen sind:
Artikel 4(8): Kann ein Land nicht zahlen verliert es die Stimmrechte. Es bekommt sie zurück wenn der Betrag vollständig beglichen ist
Artikel 5(1): Mitglieder des Gouverneursrates werden von der Regierung ernannt.
Artikel 6(1): Jedes Mitglied der Gouverneursrates ernennt ein Mitglied des Direktoriums und einen Stellvertreter aus einem Personenkreis mit hohem wirtschaftlichen Sachverstand (!!!)
Artikel 7(1): Der geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat bestimmt und muss Wirtschaftsexperte sein.
Artikel 7(5): Der geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM und führt nach den Weisungen des Direktoriums die laufenden Geschäfte des ESM.
Artikel 8(1): Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR.
Artikel 8(4): Die ESM-Mitglieder kommen allen Kapitalanfragen nach!
Artikel 9(1): Der Gouverneursrat kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarden) jederzeit anfordern mit angemessener Frist.
Artikel 9(3): Der Geschäftsführende Direktor kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarder) jederzeit anfordern um Forderungen von Gläubigern zu begleichen. Es muss binnen 7 Tagen bezahlt werden oder man verliert das Stimmrecht nach Artikel 4(8).
Artikel 9(4): Das Direktorium beschließt die Regeln für Kapitalabrufe.
Artikel 10(1): Der Gouverneursrat kann das Stammkapital erhöhen wenn benötigt.
Artikel 10(2): Das Direktorium beschließt wann das Stammkapital erhöht werden kann.
Artikel 16(1): Der Gouverneursrat kann Darlehen geben.
Artikel 17(1): Der Gouverneursrat kann Anleihen eines ESM-Mitgliedes aufkaufen.
Artikel 19: Der Gouverneursrat kann die Finanzinstrumente ändern.
Artikel 21(1): Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen.
Artikel 24(1): Der Gouverneursrat richtet einen Reservefonds und gegebenenfalls weitere Fonds ein.
Artikel 25(2): Kann ein ESM-Mitglied wegen einem Kapitalabruf nicht zahlen werden die Beiträge der anderen erhöht. Der Betrag der nicht gezahlt werden kann muss wenn nötig mit Zinsen fristgerecht gezahlt werden.
Artikel 32(1): Der ESM hat in allen ESMLändern Vorrechte und Befreiungen.
Artikel 32(2): Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, Verträge abzuschließen, Partei inGerichtsverfahren zu sein und, ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.
Artikel 32(3): Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art,
Artikel 32(4): Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
Artikel 32(5): Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.
Artikel 32(6): Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.
Artikel 33: Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest. Sie können ihr Gehalt selbst bestimmen.
Artikel 35(1): Alle am ESM betiligten haben Immunität von der Gerichtsbarkeit in ihrer amtlichen Tätigkeit.
Artikel 37(2): Über Streitigkeiten zwischen ESM und ESM-Mitglied entscheidet der Gouverneursrat. Das Stimmrecht des ESM-Mitglieds wird dabei ausgesetzt!
Kurz zusammengefast:
- Kein Mitglied des ESM wird als solches von der Bevölkerung gewählt, wenn es überhaupt gewählt wird
- Der Betrag mit dem ESM-Mitglieder haften kann nach Bedarf erhöht werden, ohne Grenze
- Der ESM ist kein bisschen transparent, komplett immunisiert und niemandem Rechenschaft schuldig
- Es gibt keine Möglichkeit auszutreten.
Angeblich ist in der BRD das Volk der Souverän. Durch die Entscheidung des Bundestages verliert das Volk und der Bundestag Souveränität über sein Budget.
Es kann theoretisch jeder Betrag eingefordert werden, der auch beglichen werden muss.
Die finanzielle Kontrolle Deutschlands durch den ESM ist dadurch geschaffen.
Der ESM verstößt gegen das Grundgestz (Art. 20, 20a) und gegen den Vertrag von Lissabon (Artikel 125).
Der Bundestag hat am 29.6.2012 dem ESM Fiskalpakt zugestimmt. Ein schwarzer Tag für die Demokratie in diesem Land. Warum das so ist gleich.
Da der letzte Thread zugemacht wurde, weil er nicht genug Belege lieferte eröffne ich hier einen neuen mit Informationen über den ESM.
Wenn man interessiert gewesen wäre, hätte man sich den Vertrag auch einfach online anschauen können.
Alle von mir angegeben Artikel stammen aus diesem Dokument http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf
Hier sind Artikel, die mir vor allem aufgefallen sind:
Artikel 4(8): Kann ein Land nicht zahlen verliert es die Stimmrechte. Es bekommt sie zurück wenn der Betrag vollständig beglichen ist
Artikel 5(1): Mitglieder des Gouverneursrates werden von der Regierung ernannt.
Artikel 6(1): Jedes Mitglied der Gouverneursrates ernennt ein Mitglied des Direktoriums und einen Stellvertreter aus einem Personenkreis mit hohem wirtschaftlichen Sachverstand (!!!)
Artikel 7(1): Der geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat bestimmt und muss Wirtschaftsexperte sein.
Artikel 7(5): Der geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM und führt nach den Weisungen des Direktoriums die laufenden Geschäfte des ESM.
Artikel 8(1): Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR.
Artikel 8(4): Die ESM-Mitglieder kommen allen Kapitalanfragen nach!
Artikel 9(1): Der Gouverneursrat kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarden) jederzeit anfordern mit angemessener Frist.
Artikel 9(3): Der Geschäftsführende Direktor kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarder) jederzeit anfordern um Forderungen von Gläubigern zu begleichen. Es muss binnen 7 Tagen bezahlt werden oder man verliert das Stimmrecht nach Artikel 4(8).
Artikel 9(4): Das Direktorium beschließt die Regeln für Kapitalabrufe.
Artikel 10(1): Der Gouverneursrat kann das Stammkapital erhöhen wenn benötigt.
Artikel 10(2): Das Direktorium beschließt wann das Stammkapital erhöht werden kann.
Artikel 16(1): Der Gouverneursrat kann Darlehen geben.
Artikel 17(1): Der Gouverneursrat kann Anleihen eines ESM-Mitgliedes aufkaufen.
Artikel 19: Der Gouverneursrat kann die Finanzinstrumente ändern.
Artikel 21(1): Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen.
Artikel 24(1): Der Gouverneursrat richtet einen Reservefonds und gegebenenfalls weitere Fonds ein.
Artikel 25(2): Kann ein ESM-Mitglied wegen einem Kapitalabruf nicht zahlen werden die Beiträge der anderen erhöht. Der Betrag der nicht gezahlt werden kann muss wenn nötig mit Zinsen fristgerecht gezahlt werden.
Artikel 32(1): Der ESM hat in allen ESMLändern Vorrechte und Befreiungen.
Artikel 32(2): Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, Verträge abzuschließen, Partei inGerichtsverfahren zu sein und, ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.
Artikel 32(3): Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art,
Artikel 32(4): Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
Artikel 32(5): Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.
Artikel 32(6): Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.
Artikel 33: Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest. Sie können ihr Gehalt selbst bestimmen.
Artikel 35(1): Alle am ESM betiligten haben Immunität von der Gerichtsbarkeit in ihrer amtlichen Tätigkeit.
Artikel 37(2): Über Streitigkeiten zwischen ESM und ESM-Mitglied entscheidet der Gouverneursrat. Das Stimmrecht des ESM-Mitglieds wird dabei ausgesetzt!
Kurz zusammengefast:
- Kein Mitglied des ESM wird als solches von der Bevölkerung gewählt, wenn es überhaupt gewählt wird
- Der Betrag mit dem ESM-Mitglieder haften kann nach Bedarf erhöht werden, ohne Grenze
- Der ESM ist kein bisschen transparent, komplett immunisiert und niemandem Rechenschaft schuldig
- Es gibt keine Möglichkeit auszutreten.
Angeblich ist in der BRD das Volk der Souverän. Durch die Entscheidung des Bundestages verliert das Volk und der Bundestag Souveränität über sein Budget.
Es kann theoretisch jeder Betrag eingefordert werden, der auch beglichen werden muss.
Die finanzielle Kontrolle Deutschlands durch den ESM ist dadurch geschaffen.
Der ESM verstößt gegen das Grundgestz (Art. 20, 20a) und gegen den Vertrag von Lissabon (Artikel 125).
Zuletzt bearbeitet:


, dann sind das 427 Milliarden, und die kann Deutschland nicht zahlen auch wenn es nur "kurzfristig" ist.

