Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD

hBGl

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD

Der Bundestag hat am 29.6.2012 dem ESM Fiskalpakt zugestimmt. Ein schwarzer Tag für die Demokratie in diesem Land. Warum das so ist gleich.
Da der letzte Thread zugemacht wurde, weil er nicht genug Belege lieferte eröffne ich hier einen neuen mit Informationen über den ESM.
Wenn man interessiert gewesen wäre, hätte man sich den Vertrag auch einfach online anschauen können.

Alle von mir angegeben Artikel stammen aus diesem Dokument http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf

Hier sind Artikel, die mir vor allem aufgefallen sind:

Artikel 4(8): Kann ein Land nicht zahlen verliert es die Stimmrechte. Es bekommt sie zurück wenn der Betrag vollständig beglichen ist

Artikel 5(1): Mitglieder des Gouverneursrates werden von der Regierung ernannt.

Artikel 6(1): Jedes Mitglied der Gouverneursrates ernennt ein Mitglied des Direktoriums und einen Stellvertreter aus einem Personenkreis mit hohem wirtschaftlichen Sachverstand (!!!)

Artikel 7(1): Der geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat bestimmt und muss Wirtschaftsexperte sein.

Artikel 7(5): Der geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM und führt nach den Weisungen des Direktoriums die laufenden Geschäfte des ESM.

Artikel 8(1): Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR.

Artikel 8(4): Die ESM-Mitglieder kommen allen Kapitalanfragen nach!

Artikel 9(1): Der Gouverneursrat kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarden) jederzeit anfordern mit angemessener Frist.

Artikel 9(3): Der Geschäftsführende Direktor kann das genehmigte Kapital (bis jetzt 700 Milliarder) jederzeit anfordern um Forderungen von Gläubigern zu begleichen. Es muss binnen 7 Tagen bezahlt werden oder man verliert das Stimmrecht nach Artikel 4(8).

Artikel 9(4): Das Direktorium beschließt die Regeln für Kapitalabrufe.

Artikel 10(1): Der Gouverneursrat kann das Stammkapital erhöhen wenn benötigt.

Artikel 10(2): Das Direktorium beschließt wann das Stammkapital erhöht werden kann.

Artikel 16(1): Der Gouverneursrat kann Darlehen geben.

Artikel 17(1): Der Gouverneursrat kann Anleihen eines ESM-Mitgliedes aufkaufen.

Artikel 19: Der Gouverneursrat kann die Finanzinstrumente ändern.

Artikel 21(1): Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen.

Artikel 24(1): Der Gouverneursrat richtet einen Reservefonds und gegebenenfalls weitere Fonds ein.

Artikel 25(2): Kann ein ESM-Mitglied wegen einem Kapitalabruf nicht zahlen werden die Beiträge der anderen erhöht. Der Betrag der nicht gezahlt werden kann muss wenn nötig mit Zinsen fristgerecht gezahlt werden.

Artikel 32(1): Der ESM hat in allen ESMLändern Vorrechte und Befreiungen.

Artikel 32(2): Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, Verträge abzuschließen, Partei inGerichtsverfahren zu sein und, ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.

Artikel 32(3): Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art,

Artikel 32(4): Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

Artikel 32(5): Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.

Artikel 32(6): Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.

Artikel 33: Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest. Sie können ihr Gehalt selbst bestimmen.

Artikel 35(1): Alle am ESM betiligten haben Immunität von der Gerichtsbarkeit in ihrer amtlichen Tätigkeit.

Artikel 37(2): Über Streitigkeiten zwischen ESM und ESM-Mitglied entscheidet der Gouverneursrat. Das Stimmrecht des ESM-Mitglieds wird dabei ausgesetzt!

Kurz zusammengefast:

- Kein Mitglied des ESM wird als solches von der Bevölkerung gewählt, wenn es überhaupt gewählt wird
- Der Betrag mit dem ESM-Mitglieder haften kann nach Bedarf erhöht werden, ohne Grenze
- Der ESM ist kein bisschen transparent, komplett immunisiert und niemandem Rechenschaft schuldig
- Es gibt keine Möglichkeit auszutreten.



Angeblich ist in der BRD das Volk der Souverän. Durch die Entscheidung des Bundestages verliert das Volk und der Bundestag Souveränität über sein Budget.
Es kann theoretisch jeder Betrag eingefordert werden, der auch beglichen werden muss.

Die finanzielle Kontrolle Deutschlands durch den ESM ist dadurch geschaffen.

Der ESM verstößt gegen das Grundgestz (Art. 20, 20a) und gegen den Vertrag von Lissabon (Artikel 125).
 
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Das ist der Hammer was die mit uns vorhaben. Kommt einem so vor als ob die sich die Natur zum Vorbild nehmen, wie einen Armeisenstaat/Bienenstaat, die spinnen total, wir sind schließlich Menschen!

Hier ein paar interessante Links dazu: Rechtslage u.a.
Das Grundgesetz hat seine Gültigkeit am 17.07.1990 durch die Abschaffung des Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James BAKER am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des " Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland " insgesamt mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen
( BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990 ).

Also brauchen wir uns auch gar nicht auf das Grundgesetz berufen, da es nicht mehr gilt, solange bis sich die Deutschen eine neue Verfassung nach Artikel 146 geben.
 
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Du willst mir erzählen, das Grundgesetz gilt nicht?

Komisch das selbst die Richter das dann anscheinend nicht wissen.
 
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Streng genommen galt es bis zur Wiedervereinigung.
 
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1. Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung und auch gültig (deswegen auch "Bundesverfassungsgericht"). Mit dem Art. 146 GG stimmt aber schon. Es muss eine neues Verfassung kommen: Von den Deutschen - eigentlich schon seit 1990.
- Die Alliierten wollte extra dem Volk so wenig macht wie möglich geben, da diese nach dem Zweiten Weltkrieg immer noch nationalsozialistisch eingestellt waren. Deswegen auch nur: Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen. Das nur so als Beweis des deutschen Demokratiedefizits.

2. Aber das mit der Verfassung ist ja jetzt nicht so das Thema. Zum ESM: Irland hat bewiesen wie demokratisch es sein kann, in dem es den Volksentscheid durchgeführt hat. Ich finde die hätten sofort durch das EU-Parlament festlegen sollen, dass über den ESM abgestimmt werden muss - per Volksentscheid.

Liebe Grüße :)
 
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Weißt du, ob das jetzt die aktuelle Fassung ist?
(scheint ja der gleiche zu sein, den ich auch für die Gegendarstellung zu Ob4ru|3rs Behauptungen genommen habe)


Kurz zusammengefast:

- Kein Mitglied des ESM wird als solches von der Bevölkerung gewählt, wenn es überhaupt gewählt wird


Wie immer, wenn der EU-Rat mal wieder was beschließt. Die großen nationalen Parteien mögen es halt nicht, irgendwas diesem komischen "Parlament" zu überlassen, in dem regelmäßig auch kleinere Parteien Einzug halten. Konservativismus und Machtteilung. Iiiiihhh. Das geht nun wirklich nicht.

- Der Betrag mit dem ESM-Mitglieder haften kann nach Bedarf erhöht werden, ohne Grenze

Anmerkung, da dass auch schon Ob4ru|3r falsch dargestellt hat: Ohne Grenze - aber erst nach nationaler Genehmigung. Das ist die einzige demokratische Stelle. Wennd er Bundestag nein sagt, dann gibts (zumindest auf deutsche Kosten) auch keine Erhöhung.

- Der ESM ist kein bisschen transparent, komplett immunisiert und niemandem Rechenschaft schuldig

Naja: Die Regieungsoberhäupter können sein Personal beliebig austauschen (Wenn Lobbyisten gern einen anderen Wirtschaftsexperten am Ruder sehe wollen...?)

- Es gibt keine Möglichkeit auszutreten.
Relativ: Wer nicht zahlt, hat kein Stimmrecht und will wohl erst recht nicht Leistungen empfangen. Abgesehen davon, dass erfolgte Zahlungen weg sind, entspricht dies in der Praxis einem Austritt. (mit echter Austrittsklausel würde das Ding aber auch keinen Sinn machen - egal wie demokratisch, etc. man ihn sonst gern hätte. Solidarität und Stabilität vertragen sich nicht mit Drückebergern)

Angeblich ist in der BRD das Volk der Souverän. Durch die Entscheidung des Bundestages verliert das Volk und der Bundestag Souveränität über sein Budget.

Nicht mehr und nicht weniger, als bei diversen anderen internationalen Verpflichtungen: Über das, was man gezahlt hat, hat man halt keine Kontrolle mehr. So funktioniert unser Währungssystem.

Es kann theoretisch jeder Betrag eingefordert werden, der auch beglichen werden muss.

Ich wiederhole:
Das ist einfach nur falsch, wie in 10 (1) auch ausdrücklich steht. Da du dich weiter vorn auf diesen beziehst, entsteht der Verdacht, du würdest hier bewusst mit Lügen Stimmung machen.

Die finanzielle Kontrolle Deutschlands durch den ESM ist dadurch geschaffen.

Was du hiermit nochmal unterstreichst.
 
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Das ist die mir bekannte Fassung. Ob das der genaue Vertrag ist, der im Bundestag behandelt wurde kann ich nicht sagen.

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aus Artikel 10(1) http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf:
Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
Erstens ist das schwammig formuliert und zweitens würde das bedeuten, dass der Beschluss nicht in Kraft tritt wenn auch nur ein ESM-Mitglied "nein" sagt. Man muss es wohl so verstehen.
Nirgendwo wird geregelt was passiert wenn ein Parlament "nein" sagt. Es entsteht Druck auf unser Parlament "ja" zu sagen.

Außerdem: Sagen wir das Grundkapital wird erhöht, aber die BRD zahlt nicht. Dann steht die BRD im Zweifelsfall immer noch für das erhöhte Gesamtkapital ein nach Artikel 25(2).

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Die Regierungen können ihre Vertreter austauschen, das ist richtig.

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Wer nicht zahlen kann (es geht nicht um wollen), der hat kein Stimmrecht. Er muss trotzdem zahlen sobald er kann und wenn er gezahlt hat ist er wieder im Boot.

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Nehmen wir an, der Bundestag würde wirklich über Erhöhungen des Grundkapitals bestimmen können, dann kann aber ein neues Parlament trotzdem aus den alten Verträgen nicht raus.
Für manche mag das okay sein, die sagen "Vertrag ist Vertrag". Aber in einer Demokratie funktionieren solche auf Ewigkeit angelegten Verträge nicht. Das Volk ändert sich, die Meinungen ändern sich.
 
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Eigentlich ist das sehr, sehr deutlich formuliert: Der Rat des ESM kann überprüfen, ob mehr Geld gebraucht wird und ggf. beschließen, die insgesamt benötigte Summe hochsetzen. Das tritt aber erst in Kraft, wenn es von allen nationalen Institutionen (i.d.R. dem Parlament) ratifiziert wurde. Wenn das nicht passiert, tritt es logischerweise nicht in Kraft - da gibts nichts zu deuten.

Und Druck entsteht natürlich. Aber kein juristischer Druck, sondern diplomatischer Druck: Deutschland ist Mitglied einer internationalen Gemeinschaft, die sich eine neue Struktur schafft und Deutschland befürwortet diese. Natürlich steht Deutschland dann unter Druck, sich auch in Zukunft an dieser zu beteiligen. Das ist der Grundgedanke von "Gemeinschaft". Das ist die Grundlage von "gegenseitiger Unterstützung". Das ist es, was "Stabilität" produziert.
Nationale Alleingänge und Ignoranz gegenüber dem restlichen Europa wären das genaue Gegenteil der Wirschafts-/Finanzunion, auf deren Aufbau gerade Deutschland über Jahrzehnte hinweg gewirkt hat.

Zu 25(2): Der bezieht sich ausschließlich auf bereits freigegebene Gelder. Desweiteren "steht" hier niemand für nichts "ein". Der ESM baut eben nicht mehr auf irgendwelchen Haftungsverpflichtungen auf, wie einige der bisherigen Notdeckel, sondern er hat sein eigenes Kapital - und (auf staatlicher Seite) nur das. Deutschland gibt seine 80 Milliarden (auf dem demokratischsten Wege, den man unseren Wählern zutraut...) frei, bzw. hat das schon, und der ESM kann diese nach Belieben abrufen. Das wars aber auch. Will er 80.000.000.001 € von uns sehen, geht das nur über obige Erhöhung des Stammkapitals und diese muss erst einmal erneut vom Parlament abgesegnet werden.
Damit hat das Ding finanziell sogar weniger Spielraum, als z.B. die reguläre EU-Mitgliedschaft, deren Jahresbeiträge ohne direkten Parlamentseinfluss regelmäßig angepasst werden.


Was imho dagegen viel zu wenig Beachtung findet, ist der Spielraum auf der Ausgabenseite. Wo es mal wieder rein gar nicht darum geht, den Leuten zu helfen oder auch nur der breiten Masse an Arbeitgebern, wo auch Staaten als solche (d.h. als Aufrechterhalter von Sozialystemen, Kultur, Ordnung, Grundversorgung,....) keine alleinige Priorität haben, sondern wo klipp und klar Finanzgroßkonzerne, die sich verzockt haben, ihr Risiko auf die Allgemeinheit abladen können.



edit @Icejester: Thx.
Wer kommt auf die Idee, sowas basales wie das Datum auf der vorvorletzten Seite der Anhänge in ausgeschriebener Form zu platzieren :huh:
 
AW: Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD

[...]Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.[...]
http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf Artikel 10(1)

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Gysi entschieden:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f344896.html

Es sind 80 Milliarden, die sofort eingezahlt werden müssen aber noch 620 Milliarden, die zusätzlich abrufbar sind. Fällt ein Staat aus, dann zahlen alle anderen für ihn mit.

Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf [...]
http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf Artikel 25(2)

d.h. wenn es hart auf hart kommt und alle nicht zahlen können zahlt einer für alle.
 
AW: Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD


Willst du mit diesen Links etwas sagen? Falls ja wäre ein präzise Angabe/ein Zitat hilfreich.

Es sind 80 Milliarden, die sofort eingezahlt werden müssen aber noch 620 Milliarden, die zusätzlich abrufbar sind. Fällt ein Staat aus, dann zahlen alle anderen für ihn mit.

Es sind 700 Milliarden, die ab Ratifizierung abgerufen werden können. Davon 80 Milliarden aus Deutschland. Es gibt meines Wissens nach keine Möglichkeit, Teile dieser Summe zu transferieren, denn die Staaten beschließen ja nur ihren jeweiligen Anteil. Das einzige, was transferiert werden kann, sind die Summen, die tatsächlich abgerufen werden: Soll Deutschland 20 von seinen zugesagten 80 Milliarden auch tatsächlich überweisen und macht das nicht, werden diese extrem kurzfristig bei den anderen abgebucht.

http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf Artikel 25(2)

d.h. wenn es hart auf hart kommt und alle nicht zahlen können zahlt einer für alle.
[/qUOTE]

Ließ bitte genau, was da steht. Da geht es nur um Abrufe innerhalb der zugesagten Summen. Und deren Verhältnisse/Höhen sind im Anhang fest niedergeschrieben. Es kann im Worst Case zwar vorkommen, dass nur einer zahlt, aber er zahlt nicht "für alle". Er zahlt nur innerhalb seines maximalen Rahmens. (was dann auch nichts mehr bringen wird)
 
AW: Der ESM - die Auswirkungen auf die Souveränität und Demokratie in der BRD

Wenn ich einen Link gebe dann sollte man einfach lesen was dort steht. Ein Tipp: Es ist der Beitrag neben Gysis Bild auf den ich hinaus will, den Beitrag davor sollte man aber auch gelesen haben.

Zu der Haftung:

Die BRD haftet zu Beginn für 190 024 800 000 € das sind ungefähr 27%. Nebenbei erwähnt kann ich jedem raten diese Zahlen mal in den Taschenrechner einzugeben, um zu sehen wie lang diese Zahl ist.
80 Milliarden sind das Stammkapital, dass immer im ESM eingezahlt ist. Davon zahlt die BRD zuerst 27% also 21,6 Milliarden.

Wird von einem ESM-Mitglied Kapital angefordert, dann zahlt Deutschland davon immer mehr als 27% der Forderung denn, wenn ein Land Geld braucht wird es das wohl nicht für sich selbst zahlen.
Man kann sich nicht am eigenen Schopf aus dem Treibsand ziehen.

Alle ESM-Mitgliedsstaaten zahlen anteilig für den ESM. Es gibt insgesammt 7 000 000 Anteile, davon hat Deutschland 1 900 248, das sind ca. 27%.

Beispiel 1: Griechenland benötigt Geld

Also fällt Griechenland als Geldgeber aus, die Anteile fallen weg.
Es waren 7 000 000 davon Griechenlands Anteil abgezogen ergibt 6 802 831. Also muss Deutschland nun ungefähr 28% von dem Betrag zahlen, den Griechenland benötigt.

Beispiel 2: Griechenland, Portugal und Spanien brauchen Geld

Ich ziehe ihre Anteile ab, bleiben 5793928 übrig und Deutschland zahlt ca. 32,5%.

Beispiel 3: Griechenland, Portugal, Spanien und Italien brauchen Geld


Nach dem Abzug ihrer Anteile bleiben 4 539 969 Anteile. Deutschland bezahlt jetzt 41% aller Gelder, die diese Staaten bekommen.

Supergau: Griechenland, Portugal, Spanien, Italien und Frankreich brauchen Geld

Um es kurz zu machen: Deutschland zahlt 61% aller Gelder, die benötigt werden. Nehmen wir an, dass es bei 700 Milliarden bleibt :lol:, dann sind das 427 Milliarden, und die kann Deutschland nicht zahlen auch wenn es nur "kurzfristig" ist.

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Die Begründung für die Beispiele:

Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält.
Artikel 25(2) http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf

Artikel 9(2) sagt, dass die 80 Milliarden Grundkapital aufgefüllt werden wenn das Direktorium dies mit einfacher Mehrheit beschließt. Im letzten Fall hätte Deutschland die Mehrheit, aber ich wage nicht zu denken, was passieren würde, wenn Deutschland verweigern würde.

Die Beträge, die im Anhang angegeben sind, sind nicht der Maximalbetrag, den Deutschland zahlen muss. Das steht nirgendwo. Sie zeigen nur, dass jemand den Taschenrechner bedienen konnte.
 
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:ka:
Ich mich nur ein letztes mal wiederholen - Stammkapital ist, was im Anhang genehmigt ist und das steht sehr wohl ausdrücklich drin, nämlich in Artikel 8. Artikel 9 und in Zuge dessen Artikel 25 klären nur den Abruf eines Teils dieses Stammkapitals (z.B. 80 der 700 Milliarden). Für eine Erhöhung des Grundkapitals (und damit des Risikos für z.B. Deutschland) ist Artikel 10 zuständig und somit die nationalen Parlamente.


Und Abgeordnetenwatch zeigt übrigens dynamisch Zitate neben den Bildern an. Bei meinem letzten Aufruf stand neben Gysis Bild was von 2010. Wenn du also willst, dass ich diesen deinen Link lese, dann habe ich das somit getan. Aber ich bräuchte noch eine Erklärung, was die Reichensteuer mir denn nun in diesem Kontext sagen soll :schief:

Frage zum Thema Finanzen
16.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich bin 19 Jahre alt und verfolge in letzter Zeit sehr interessiert die allgemeine Politik. Dabei bin ich besonders oft auf Sie gestoßen. Meine Frage ist zumThema Reichensteuer. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu Reiche Mensch auch mehr zu besteuern. Nur ist meine Frage was machen Sie, falls diese Steuer kommt, damit die Reichen nicht abwandern. Ihr Kapital in das Steuerparadies der Schweiz bringen und dort viele Tausend Euro am FISKUS vorbei bringen. Denn so glaube ich die Reichen tragen auch zum Teil unser Land.

Und meine 2. Frage geht zum Thema Oskar Lafontaine. Wie erklären Sie Ihren Wählern das Ihr ex. Parteivorsitzender in einer schönen Villa lebt, aber predigt das man sparen muss, die Armen dieser Gesellschaft mehr abgeben muss. Ich frage mich wirklich sind die Linken besser als die SPD etc.? Ich hoffe Sie haben den Mut diese Fragen zu beantworten?

Mit freudlichen Grüßen
 
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Naja danke für die Info. Ich hasse überdynamische Webseiten ....
Gysi hat geschrieben, dass das Stammkapital von 700 Milliarden nur mit Zustimmung des Bundestages geschehen darf. Soviel dazu.

8(5) habe ich tatsächlich übersehen, du hast Recht. Also sind jetzt nicht mehr als 190 Milliarden möglich.

Also eines halte ich mal fest: Ganz so schlimm wie ich dachte, ist der ESM nicht. Bleibt zu erwarten wie sich die Lage entwickelt.
Denn zwei Sachen habe ich aus der Euro/Bankenkriese gelernt: Verträge werden gebrochen und direkte Demokratie übergangen.
 
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Sag ich ja - und bezüglich des Vertrages habe ich da keine großen Bedenken. Die Politiker umgehen Verträge höchst selten, das ist Sache der Wirtschaft (siehe z.B. Atomausstieg) - die ist hier aber nur als Empfänger beteiligt. (Welch Zufall! Die haben wirklich Glück mit der Union. Alle naslang erlassen die zufällig Regeln, die der Wirtschaft wie gerufen kommen!)

Zum kritischeren Punkt...
Demokratie wird beim ESM ja schon von Anfang an umgangen :(
Besonders ärgerlich ist, dass viele Leute dann so etwas immer stellvertretend für "Die EU" nehmen, die von oben herab die armen Deutschen knechtet - dabei hat die EU auch ein hochdemokratisches Parlament (das z.B. gerade ACTA endgültig zu den Akten gelegt hat) und es waren immer wieder ausgerechnet deutsche Regierungen, die die undemokratischen Parallelstrukturen des Rates genutzt haben, um nationale Interessen durchzusetzen.

So ja im Prinzip auch diesmal: diesen Zahlen zu Folge entfallen 27,4% der Wirtschaftsleistung der ESM-Staaten auf Deutschland, Tendenz klar steigend. Darunter eine ganze Reihe sehr großer Banken und Finanzzentren, also die Wirtschaftsformen, die am ehesten durch die Eurokrise bedroht sind - im Gegenteil z.B. zu spanischer Landwirtschaft. Rettungsmaßnahmen (entweder direkt ala Sofin oder in dem man z.B. den Griechen Geld leiht, damit sie ihre laufenden Verpflichtungen gegenüber deutschen Unternehmen bezahlen) wären also sowieso zu erwarten gewesen. Jetzt bezahlt der ESM die - und an dem ist Deutschland mit 27,1% beteiligt (Tendenz: Definitiv gleichbleibend) und kann über ihn ggf. auch noch direktere Kontrolle über andere Staaten und ihre Wirtschaft erlangen (Staaten, die ihren Zahlungsversprechen nicht schnell genug nachkommen können, haben nichts mehr zu melden, Empfängerländer müssen eh gehorchen) - und das diesmal im Namen der EU, ohne den Hass der Leute direkt auf sich zu ziehen. Und das ganze feiert man trotzdem noch derart als Geschenk an die Nachbarn, dass man ihnen gleich noch den Fiskalpakt aufs Auge drücken konnte - also eine komplett undemokratische Verpflichtung, Paragraphen in die jeweilige Verfassung zu schreiben, die Deutschland mal gut fand.
 
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:ka:
Ich mich nur ein letztes mal wiederholen - Stammkapital ist, was im Anhang genehmigt ist und das steht sehr wohl ausdrücklich drin, nämlich in Artikel 8. Artikel 9 und in Zuge dessen Artikel 25 klären nur den Abruf eines Teils dieses Stammkapitals (z.B. 80 der 700 Milliarden). Für eine Erhöhung des Grundkapitals (und damit des Risikos für z.B. Deutschland) ist Artikel 10 zuständig und somit die nationalen Parlamente.

Das ist nur teilweise richtig. Es geht nämlich überhaupt nicht um eine Erhöhung des Stammkapitals, sondern um die Umverteilung der Risiken, wenn Länder ausfallen. Und dafür braucht es absolut keine Zustimmung irgendeines Parlaments. Da sich das Volumen des ESM nicht verkleinert, sobald ein Staat Hilfe braucht, wird dessen Beteiligung am ESM nach den im Anhang aufgeführten Schlüsseln auf die Länder umgelegt, die keine Hilfe benötigen. Das bedeutet, wenn sechs Krisenländer ausfallen, steigt die Haftungsbeteiligung der Bundesrepublik von etwa 27% auf knapp 64% von 700 Mrd. Euro. Zusammen mit dem EFSF müßte Deutschland dann für rund zwei Drittel der kombinierten Gesamtsumme von etwa 1,15 Billionen Euro einstehen. Und das ist vielen Menschen - auch vielen Parlamentariern - wahrscheinlich überhaupt nicht bewußt.
 
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Eine Umverteilung von Risiken über das von einem Land zugesagte Stammkapital hinaus ist eine Erhöhrung und bedarf der Zustimmung dieses Landes. Es kann im Worst Case passieren, dass Deutschland 100% der vom ESM verwendeten Mittel stellt - aber das sind dann eben jene 27% von 700 Milliarden. Der ESM müsste auf die anderen 73% verzichten, denn er kann zwar kurzfristig und eigenmächtig einen Abruf umverteilen, wenn einzelne Länder diesem nicht nachkommen, dies aber nur innerhalb des Rahmens, den die Länder zugesagt haben.
 
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Nein. Das ist keine Erhöhung. Eine Erhöhung wäre eine Ausweitung auf jenseits 700 Mrd. Gesamtvolumen. Eine Änderung des Beteiligungsschlüssels bzw. ein Eintreten für nicht erfolgte Zahlungen aus anderen Ländern ist keine Erhöhung. Siehe Artikel 25 (2). Da kann kein Parlament was dran ändern.
 
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Artikel 25 (2) spricht von einem erneuten Abruf, was ein Mechanismus nach Artikel 9 ist, welcher wiederum an Artikel 8 gebunden ist. Insbesondere Artikel 8 (1) und Artikel 8 (3) legen hierbei fest, dass es eine unabänderliche Aufteilung des Kapitalrahmens nach Anhang I gibt. Nur innerhalb dieses Rahmens kann Artikel 9 angewandt werden und somit kann auch nur innerhalb dieses Rahmens Artikel 25 wirken, der Details zum Einsatz des in Artikel 9 beschriebenen Mechanismusses "Abruf" regelt.

Und da kannst du soviele Posts voll alter Argumente mit "Nein" und "teilweise richtig" einleiten, wie du willst - es steht schwarz auf weiß da.
 
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Soll man weinen oder lachen? Manchmal ist es mir wirklich nicht klar. Artikel 8 und 9 haben mit der in Artikel 25 geregelten Einstandspflicht nur einen losen, indirekten Zusammenhang.
 
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