Das ist grober Unsinn.
Er hätte angeben sollen: "Ich wünsche Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ... blabla .. Fristsetzung..."
Der bloße Versand an den Händler alleine sagt nicht aus, was genau der Kunde wünscht. Es gibt zudem sogar Hersteller, die ihre Garantien ausschließlich über den Händler abwickeln lassen.
Wenn er die Karte an den Händler schickt und ihn bittet die Garantie für ihn abzuwickeln, dann nimmt er die Garantie und nicht die Gewährleistung in Anspruch und der Händler leitet die Karte für ihn an den Hersteller (Asus) weiter. Das ist gängige Praxis.
Außerdem kann der Händler schlecht nachbessern, wenn die Karte bei Asus liegt, denn er kann die Ware so garnicht auf Fehler überprüfen. Jeder halbwegs intelligente Händler wird sich darauf berufen.
Das stimmt nicht der Händler hat immer ein Nachbesserungsrecht <---- das ist sein recht, der kunde hat nicht das Recht darüber zu entscheiden ob sofort eine Nachbesserung stattfindet oder was im Regelfall günstiger ist sofort eine RMA zu bestimmen aber beides Läuft für den kunden auf das selbe hinaus, im regelfall warten.
Vielleicht weisst du es ja besser und bist anwalt aber ich habe meinen anwalt dazu konsultiert und wenn ihr eine rechtschutzversicherung habt, solltet ihr eure finger mal bewegen und eine rechtliche auskunft in anspruch nehmen wie ich es getan hab und das was ich geschrieben hab ist genau die aussage die ich bekommen hab und jetzt liegt es an euch.
Der Händler selber bessert so oder so nicht aus ABER das ganze heist nachbesserungsrecht würde z.B. der Lüfter einen defekt haben und der händler besitzt das Fachkundige Personal dazu darf dieser im regelfall so weit von Asus abgesegnet diesen tauschen und euch die Karte zurücksenden, DAS entscheidet aber nicht der Kunde selbst wenn du die Karte vor 15 Tagen gekauft hast, die karte eingebaut hattest und sagst es liegt ein schaden vor hat zuerst der händler ein recht darauf nachzubessern, im regelfall schickt er diese ein DAS ist auch eine Form der nachbesserung, dabei kann ein austausch erfolgen ODER die KArte wird vom hersteller repariert. Sollte aber ein hänlder in einem zu langen Zeitraum die Karte nicht zurücksenden, hat man das recht sein Geld zurückzuverlangen.
Man kann z.B. nach einem schaden auch nicht darauf bestehen eine neue Karte zu bekommen.
Also JurCall der NRV empfehle ich bei sowas für alle die es nicht glauben wollen hier die nummer : 0800 550 770 5
Leider ist der Schriftverkehr zwischen mir, meiner rechtlichen Vertretung und dem Händler vertraulich, sonst würde ich es gerne anhängen