Hosen runter und Karten auf den Tisch: Wo hat die Frau eine Sachbeschädigung an einem gepanzerten Fahrzeug begangen?
Lackschäden z.B.
Ist das keine Sachbeschädigung? Vorallem bleibt ja eine Tatsache unbestritten. Man klettert nicht auf fremde Fahrzeuge.
Siehe diverse Urteile, auch vom Bundesverfassungsgericht, dazu, die das, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, nicht so sehen.
§ 21 VersammlG - Einzelnorm
Versammlungsgesetz § 21 schrieb:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da sind jetzt bestimmt Kratzer im Lack
Was ist daran eigentlich lachhaft?
Jetzt mal ernsthaft, worüber reden wir hier eigentlich? Man klettert nicht auf fremde Fahrzeuge. Auch nicht auf Einsatzfahrzeuge.
Muss man solche Selbstverständlichkeiten erst noch mal gesondert erwähnen?
Was ein Kämpfer für Demokratie in China, mit einer gewöhlichen Kriminellen in Deutschland gemeinsam hat, musst du mir dann doch noch mal näher erläutern.
Was eigentlich auch das verhältnismäßige Mittel bei Sitzblockaden wäre: Davontragen.
Soll die Polizei (nachdem sie ja vorher immer die Aufforderung bringt, die Blockade aufzulösen) vielleicht noch ganz lieb bitte sagen?
Mit Pfefferspray erreicht man eher noch, dass die Person vom Fahrzeug fällt.
Verrückter Vorschlag. Erst gar nicht auf fremde Fahrzeuge klettern, na wie wär das?
PS: Es steht jeden übrigens frei sich ein Pfefferspray zu kaufen und einen (oder mehrere) Selbstversuch(e) damit zu machen. Dann weiß man aus persönlicher Erfahrung wie das wirkt.
Es steht jedem übrigens auch frei, nicht auf fremde Fahrzeuge zu klettern und sich nicht den Anweisungen der Polizei zu widersetzen. Dann muss man keine Erfahrung mit der Wirkung machen.
Aber hey, ich weiß, total verrückter Vorschlag.
Wenn ich als aus dem Gefängnis ausbreche, ist das nicht strafbar, aber wenn mir einer dabei hilft, macht er sich strafbar?
Das ist tatsächlich so. Da du aber, um einen Ausbruch erfolgreich zu begehen, andere Straftaten begehen musst (z.B. Sachbeschädigung an den Gittern, Körperverletzung, um den Wächter zu überwinden) kommst du nicht Straffrei davon. Aber ja, der reine Gefängnisausbruch ist in Deutschland nicht strafbar.
http://extreme.pcgameshardware.de/w...burg-g20-und-die-krawalle-66.html#post8950464
Bitte du hast es anscheinend ja überlesen ich finde es zwar bedenklich was Sparanus da sagt aber er ist zumindest ehrlich und sagt was er will und den passenden Like hat er auch.
Jetzt noch nen Post von Kaaruzo zu suchen ist mir zu aufwändig bei dem Post wusste ich zumindest grob wo es war aber wer sucht wird bestimmt auch dort fündig.
Gelesen hast du den Beitrag von Sparanus aber schon, oder? Es geht darum, wer sich weigert die Vermummung abzulegen.
Ist aber auch gemein, wenn die Polizei darum bittet, eine Straftat zu unterlassen, oder?