Das ist ja wohl der Gipfel: Hamburg, G20 und die Krawalle

Hm. Rumknüppeln auf Menschen, die selbst nicht aggressiv sind? Das hat er wirklich geschrieben? Gibt's auch nen Link? Und eine Aussage wie von efdev "such doch selbst" zieht nicht, es ist Eure Behauptung, also belegt sie auch.

Was eigentlich auch das verhältnismäßige Mittel bei Sitzblockaden wäre: Davontragen.
Wegtragen? Vom Auto runter? Wie macht man das?

Nochmal, was hättest Du denn in der Situation gemacht?

PS: Es steht jeden übrigens frei sich ein Pfefferspray zu kaufen und einen (oder mehrere) Selbstversuch(e) damit zu machen. Dann weiß man aus persönlicher Erfahrung wie das wirkt.
Ich bezweifle keine Sekunde, dass das extrem schmerzhaft und unangenehm ist. Es soll ja kampfunfähig machen und Widerstand brechen, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen.
 
http://extreme.pcgameshardware.de/w...burg-g20-und-die-krawalle-66.html#post8950464
Bitte du hast es anscheinend ja überlesen ich finde es zwar bedenklich was Sparanus da sagt aber er ist zumindest ehrlich und sagt was er will und den passenden Like hat er auch.
Jetzt noch nen Post von Kaaruzo zu suchen ist mir zu aufwändig bei dem Post wusste ich zumindest grob wo es war aber wer sucht wird bestimmt auch dort fündig.

Wenn ich als aus dem Gefängnis ausbreche, ist das nicht strafbar,
Richtig der Drang nach Freiheit ist nicht Strafbar bei uns aber für alle andere Taten unterwegs musst du dich dennoch verantworten, also alle Wärter unterwegs umhauen ist nicht :ugly:
Bei zweitem bin ich mir nicht sicher aber ich gehe von Ja aus ist die Frage ob das nur für Leute von außerhalb gilt oder auch für Zellengenossen die sich gegenseitig Helfen :ka:
 
Hosen runter und Karten auf den Tisch: Wo hat die Frau eine Sachbeschädigung an einem gepanzerten Fahrzeug begangen?

Lackschäden z.B.

Ist das keine Sachbeschädigung? Vorallem bleibt ja eine Tatsache unbestritten. Man klettert nicht auf fremde Fahrzeuge.

Siehe diverse Urteile, auch vom Bundesverfassungsgericht, dazu, die das, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, nicht so sehen.

§ 21 VersammlG - Einzelnorm

Versammlungsgesetz § 21 schrieb:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da sind jetzt bestimmt Kratzer im Lack :lol:

Was ist daran eigentlich lachhaft?

Jetzt mal ernsthaft, worüber reden wir hier eigentlich? Man klettert nicht auf fremde Fahrzeuge. Auch nicht auf Einsatzfahrzeuge.

Muss man solche Selbstverständlichkeiten erst noch mal gesondert erwähnen?

http://img.zeit.de/wissen/geschicht...-18.jpg/imagegroup/original__880x580__desktop
Nach Kaaruzo-Logik wahrscheinlich auch ein Schwerstkrimineller (gewesen).

Was ein Kämpfer für Demokratie in China, mit einer gewöhlichen Kriminellen in Deutschland gemeinsam hat, musst du mir dann doch noch mal näher erläutern.

Was eigentlich auch das verhältnismäßige Mittel bei Sitzblockaden wäre: Davontragen.

Soll die Polizei (nachdem sie ja vorher immer die Aufforderung bringt, die Blockade aufzulösen) vielleicht noch ganz lieb bitte sagen?

Mit Pfefferspray erreicht man eher noch, dass die Person vom Fahrzeug fällt.

Verrückter Vorschlag. Erst gar nicht auf fremde Fahrzeuge klettern, na wie wär das?

PS: Es steht jeden übrigens frei sich ein Pfefferspray zu kaufen und einen (oder mehrere) Selbstversuch(e) damit zu machen. Dann weiß man aus persönlicher Erfahrung wie das wirkt.

Es steht jedem übrigens auch frei, nicht auf fremde Fahrzeuge zu klettern und sich nicht den Anweisungen der Polizei zu widersetzen. Dann muss man keine Erfahrung mit der Wirkung machen.

Aber hey, ich weiß, total verrückter Vorschlag.

Wenn ich als aus dem Gefängnis ausbreche, ist das nicht strafbar, aber wenn mir einer dabei hilft, macht er sich strafbar?

Das ist tatsächlich so. Da du aber, um einen Ausbruch erfolgreich zu begehen, andere Straftaten begehen musst (z.B. Sachbeschädigung an den Gittern, Körperverletzung, um den Wächter zu überwinden) kommst du nicht Straffrei davon. Aber ja, der reine Gefängnisausbruch ist in Deutschland nicht strafbar.

http://extreme.pcgameshardware.de/w...burg-g20-und-die-krawalle-66.html#post8950464
Bitte du hast es anscheinend ja überlesen ich finde es zwar bedenklich was Sparanus da sagt aber er ist zumindest ehrlich und sagt was er will und den passenden Like hat er auch.
Jetzt noch nen Post von Kaaruzo zu suchen ist mir zu aufwändig bei dem Post wusste ich zumindest grob wo es war aber wer sucht wird bestimmt auch dort fündig.

Gelesen hast du den Beitrag von Sparanus aber schon, oder? Es geht darum, wer sich weigert die Vermummung abzulegen.

Ist aber auch gemein, wenn die Polizei darum bittet, eine Straftat zu unterlassen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig der Drang nach Freiheit ist nicht Strafbar bei uns aber für alle andere Taten unterwegs musst du dich dennoch verantworten, also alle Wärter unterwegs umhauen ist nicht :ugly:

Ich verstecke mich im Wäschewagen und hüpfe dann schnell hinten raus, wenn der Wagen das Gelände verlassen hat. :D
 
Was ist daran eigentlich lachhaft?

Eigentlich alles wenn man den potentiellen Lackschaden an einem Einsatzfahrzeug als Rechtfertigung ansieht jemanden zu gefährden der im Endeffekt friedlich ist.
Wie schon geschrieben wurde was wäre wenn die Dame auch noch runterfällt am besten auf den Kopf? Hat sich dann bestimmt gelohnt hätte die Polizei wie ne Glanzleistung abgeliefert aber zumindest ihr Fahrzeug beschützt :lol:
 
Eigentlich alles wenn man den potentiellen Lackschaden an einem Einsatzfahrzeug als Rechtfertigung ansieht jemanden zu gefährden der im Endeffekt friedlich ist.
Wie schon geschrieben wurde was wäre wenn die Dame auch noch runterfällt am besten auf den Kopf? Hat sich dann bestimmt gelohnt hätte die Polizei wie ne Glanzleistung abgeliefert aber zumindest ihr Fahrzeug beschützt :lol:

Warum wird hier das Pferd immer von hinten aufgezäumt?

Die Frau ist freiwillig und vorsätzlich auf ein fremdes Fahrzeug, in diesem Fall ein Einsatzfahrzeug geklettert und ist auch nach Aufforderung nicht runtergekommen.

Wo leben wir hier eigentlich, dass das so Schulterzuckend hingenommen wird?

Aktion>Reaktion. Will die Frau kein Pfefferspray abbekommen, soll sie nicht auf Einsatzfahrzeuge klettern. Sachbeschädigung hat nichts, aber auch gar nichts mit einer friedlichen Demonstration zu tun.

PS: Wenn sie runterfällt, ist sie ganz alleine schuld. Niemand hat sie gezwungen auf das Fahrzeug zu klettern. Und wer dann noch so uneinsichtig ist und auch nach Aufforderung der Polizei nicht runterkommt, wird runtergeholt.

Kannst ja mal eine Straftat begehen, dich der Festnahme widersetzen und hier berichten, wie die Polizei vorgegangen ist.
 
Kannst ja mal eine Straftat begehen, dich der Festnahme widersetzen und hier berichten, wie die Polizei vorgegangen ist.

Wenn die Polizei übermäßige Gewalt anwendet, kannst du sie verklagen.
Genauso wie du als Einbrecher den Hauseigentümer verklagen kannst, wenn er dich mit einem Baseballschläger überrascht und vermöbelt.
 
Wenn die Polizei übermäßige Gewalt anwendet, kannst du sie verklagen.

Nachdem sie, die Frau zum runterkommen aufgefordert haben, fand ich das nicht übermäßig. Soll die Polizei in der Situation vielleicht noch ganz lieb bitten sagen, ob sie es sich vielleicht überlegen könnte, wieder runterzukommen?

Genauso wie du als Einbrecher den Hauseigentümer verklagen kannst, wenn er dich mit einem Baseballschläger überrascht und vermöbelt.

Was ich tatsächlich schwachsinning finde. Wer vorsätzlich eine Straftat begeht (das ist Einbruch), muss im Zweifel mit sowas rechnen.
 
Hm. Rumknüppeln auf Menschen, die selbst nicht aggressiv sind? Gibt's auch nen Link?
Konntest du aktuell wieder lesen. Teilweise auch durch die Blume gesagt, aber seine Maske lässt er auch weiterhin regelmäßig fallen.

2011 entschied das Bundesverfassungsgericht (07.03.2011 - 1
BvR 388/05), dass eine Sitzblockade nicht zwangsläufig als Gewalt
anzusehen ist. Wenn eine solche Blockade politisch motiviert und
friedlich ist, wird sie durch das Grundgesetz gedeckt.
Quelle siehe oben und das Grundgesetz steht nicht nur über allen anderen Gesetzen, sondern dem Bundesverfassungsgericht obliegt im Zweifel auch die Auslegung von Gesetzen.

Nachdem sie, die Frau zum runterkommen aufgefordert haben, fand ich das nicht übermäßig. Soll die Polizei in der Situation vielleicht noch ganz lieb bitten sagen, ob sie es sich vielleicht überlegen könnte, wieder runterzukommen?
Wegtragen, im Zweifel über eine der Dachluken. Standen ja mehr als genug kräftige junge Männer rum.
Siehe auch: G20: Frau klettert auf Raumpanzer, Polizei setzt Pfefferspray ein - Today - bento
Polizisten pfeffern junge Frau von Raumpanzer – Das Kraftfuttermischwerk

Was ich tatsächlich schwachsinning finde. Wer vorsätzlich eine Straftat begeht (das ist Einbruch), muss im Zweifel mit sowas rechnen.
Nein, solange er keine Menschen bedroht, sondern flüchtet, Stripties macht, sich ergibt oder einfach nur dumm kuckt, nicht. Denn das Grundgesetz stellt nicht nur die körperliche Unversehrtheit über das Eigentum, sondern zusätzlich, im Gegensatz zum Eigentum, unter die Ewigkeitsklausel. Wer das abschaffen will, outet sich hier selber als Verfassungsfeind. Aber das wäre bei dir ja nichts neues.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegtragen? Vom Auto runter? Wie macht man das?

Nochmal, was hättest Du denn in der Situation gemacht?

Ich haette zwei Polizisten in voller Montur geschickt, die sie mit Pfefferspray bespruehen; und zwar so lange, bis sie nicht mehr in der Lage gewesen waere, selbst vom Fahrzeug herabzusteigen. Alles andere waere einfach nicht verhaeltnismaessig gewesen.
 
@Poulton: Von "Niederknüppeln" schreibt er nichts, es geht um den Einsatz von Pfefferspray. Ich finde das, wie gesagt, grenzwertig, es ist aber weit weit entfernt von Niederknüppeln.

Ist Euch eigentlich klar, dass man das, was einige hier machen, durchaus als verbale Gewalt sehen kann? Jemanden diffamieren, mit dem absichtlich massiv überzeichnen von Argumenten lächerlich machen oder in eine bestimmte Ecke stellen... Das findet ihr alle ok, oder?

Denn das ist ja alles "gute Gewalt", sie dient ja dem Zweck, die Welt von Eurem Weltbild zu überzeugen und die lästigen Gegenredner mundtot zu machen, oder?

/ergänzung:

Ich haette zwei Polizisten in voller Montur geschickt, die sie mit Pfefferspray bespruehen; und zwar so lange, bis sie nicht mehr in der Lage gewesen waere, selbst vom Fahrzeug herabzusteigen. Alles andere waere einfach nicht verhaeltnismaessig gewesen.

Was für ein wunderbares Beispiel für genau das, was ich zeitgleich geschrieben habe. Danke, JePe.
 
Quelle siehe oben und das Grundgesetz steht nicht nur über allen anderen Gesetzen, sondern dem Bundesverfassungsgericht obliegt im Zweifel auch die Auslegung von Gesetzen.

Es ist strafbar, rechtmäßig angemeldete Demos zu unterbinden.

Wegtragen, im Zweifel über eine der Dachluken. Standen ja mehr als genug kräftige junge Männer rum.

Sie haben sie aufgefordert runterzukommen, sie hatte also die Chance das ganze friedlich zu beenden.

Nein, solange er keine Menschen bedroht, sondern flüchtet, Stripties macht, sich ergibt oder einfach nur dumm kuckt, nicht. Denn das Grundgesetz stellt nicht nur die körperliche Unversehrtheit über das Eigentum, sondern zusätzlich, im Gegensatz zum Eigentum, unter die Ewigkeitsklausel.

Recht muss Unrecht nicht weichen und auch Eigentum darf man mit Gewalt verteidigen. Aber Eigentum ist ja hier scheinbar für viele ein Reinzwort. Vorallem, wenn es fremdes Eigentum ist.

Wer das abschaffen will, outet sich hier selber als Verfassungsfeind. Aber das wäre bei dir ja nichts neues.

Genau, wer sich gegen Einbrecher verteidigen will, ist ein Verfassungsfeind. Aber wer die Taten in Hamburg in einer Tour relativiert, der ist aufrechter "Demokrat".

PS: In einer deiner Quellen haben es mehrere Kommentatoren auf den Punkt gebracht:

Ich gehe einfach mal davon aus, dass die junge Dame weder geistig verwirrt ist, noch sich verlaufen hat.
Die Polizisten befinden sich offensichtlich im Einsatz und muss sich um andere Probleme kümmern. Da ist dann eben keine Zeit um einen pädagogischen Stuhlkreis zu bilden und mit die Situation eine Std. auszudiskutieren.
Wenn in Zukunft alle Demonstranten mit Samthandschuhen von Einsatzfahrzeugen herunter gebeten werden müssen, dann wäre die Polizei ganz schnell handlungsunfähig.
Es tut mir leid für sie, dass es sie gleich so hart getroffen hat. Aber man muss das vielleicht unter „dumme Idee“ verbuchen…

Und ja, es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben… Gespräch, Schokoriegel oder ersatzweise Geld anbieten, Psychologen heranholen, Verhandlungen führen. Aber ich erkenne da jetzt echt absolut nichts GROB unverhältnismäßiges, wenn jemand nach mehrfacher Aufforderung nicht bereit ist zu kooperieren!

Also ich habe schon als Kind gelernt, das ich nicht auf fremde Autos oder Panzer klettern darf, ohne den Besitzer oder Fahrer zu fragen.
Wenn ich es trotzdem mache, muss ich mit Konsequenzen rechnen. Ist ja klar, das in so einer Situation wie in Hamburg im Moment die Nerven blanck liegen und bei der Polizei arbeiten auch nur Menschen und können als solche mal überreagieren.
Gerade in so einer Situation sollte man schon nachdenken, was man macht und was die möglichen Konsequenzen wären.

In der aufgeheizten Stimmung erwarten manche Leute noch das die Polizei anfängt mit der Frau zu diskutieren, junge Dame, kommen sie doch bitte von unserem Fahrzeug herunter, das wäre ein feiner Schachzug von ihnen… merkt ihr selber oder? Was will die Frau auf dem Panzer? Was hat sie da zu suchen? Wäre das Ding losgefahren ohne zu realisieren das die da oben rumturnt was glaubt ihr was dann passiert wäre? Womöglich wäre sie schwer verletzt oder schlimmeres.. aber denken die Leute die hier kommentieren nicht nach. Und ja, sie hat VERDIENTERWEISE ne ordentliche Packung abbekommen… ABER.. das war es dann auch. Niemand hat auf sie eingeschlagen oder sonstiges. Wo ist also das GEMEINE VERHALTEN der Polizei? Das soll mir mal einer erklären. Wenn euch jemand auf dem Autodach rumspringt lasst ihr sie da oder? ;) Mal nachdenken bevor hier wieder rumgeheult wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht muss Unrecht nicht weichen und auch Eigentum darf man mit Gewalt verteidigen. Aber Eigentum ist ja hier scheinbar für viele ein Reinzwort.
Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, ansonsten wandert man selber ein. Siehe z.B.: Drei Jahre Haft fur Todesschutzen von Anderten | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Hannover/Weser-Leinegebiet

Aber wer die Gewalttäter in Hamburg in einer Tour verteidigt, der ist aufrechter "Demokrat".
Und wo genau habe ich den randalierenden Mob verteidigt?
 
Recht muss Unrecht nicht weichen und auch Eigentum darf man mit Gewalt verteidigen. Aber Eigentum ist ja hier scheinbar für viele ein Reinzwort. Vorallem, wenn es fremdes Eigentum ist.
Es gibt den Begriff des Notwehrexzesses.
Wenn ich einen Einbrecher erwische, ihn überwältige und der Polizei übergebe, habe ich laut Gesetz nichts falsch gemacht.
Wenn ich ihn aber, nachdem ich ihn erwischt habe - weil es mir so dermaßen auf die Eier geht, dass er sich ausgerechnet mein Haus rausgesucht hat - noch unnötig so die Fresse einschlage, sodass er die nächsten drei Monate duch einen Schlauch essen und trinken muss, mache ich mich strafbar.
Hole ich den 44er von meinem Vater aus dem Safe und erschieße ihn damit, ohne dass er mein Leben bedroht hat, mache ich mich gleich doppelt strafbar.;)
 
Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, ansonsten wandert man selber ein. Siehe z.B.: Drei Jahre Haft fur Todesschutzen von Anderten | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Hannover/Weser-Leinegebiet

Direkt aus der Urteilsbegründung:

Am Ende der Ausbildung seien die vier zu einer Europareise aufgebrochen, die sie auch zu Angehörigen nach Norddeutschland führte. "Die waren einfach hier und irgendwann war das Geld alle", so der Richter. Aus finanzieller Not heraus hätten sie dann etwas stehlen wollen. "So ist das, wenn man aus einem Land wie Moldawien in ein Hochpreisland wie Deutschland kommt."

Die armen Diebe können also gar nichts für ihren Diebstahl. Das Geld war halt einfach alle.

Und wo genau habe ich den randalierenden Mob verteidigt?

Verteidigst du diese Frau nun in einer Tour oder nicht?

Es gibt den Begriff des Notwehrexzesses.
Wenn ich einen Einbrecher erwische, ihn überwältige und der Polizei übergebe, habe ich laut Gesetz nichts falsch gemacht.
Wenn ich ihn aber, nachdem ich ihn erwischt habe - weil es mir so dermaßen auf die Eier geht, dass er sich ausgerechnet mein Haus rausgesucht hat - noch unnötig so die Fresse einschlage, sodass er die nächsten drei Monate duch einen Schlauch essen und trinken muss, mache ich mich strafbar.
Hole ich den 44er von meinem Vater aus dem Safe und erschieße ihn damit, ohne dass er mein Leben bedroht hat, mache ich mich gleich doppelt strafbar.;)

Wenn man das ganz erst macht, nachdem man ihn erwischt hat, klar. Deshalb macht man es im besten Fall solange er die rechtswidrige Tat begeht. Dann ist man auf der besseren Seite.
 
Warum darf man eigentlich Gaffern bei Einsätzen nicht pfeffersprayen?:rollen:

Bei denen würde sich das lohnen, in gewisser Weise hätten die's sogar verdient. Die gaffen(!) so schnell nirgendwo mehr.

Verstanden, gaffen nirgendwo mehr?
Muhahahaha.:lol:
 
Zurück