DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Scheinbar bisher noch niemand. Typisch im Vorgehen (bzw. Nichtvorgehen) gegen linke Gewalt.Wer wurde denn verurteilt?
Du scheinst das deutsche Strafrecht/Strafprozessrecht ja überhaupt nicht verstanden zu haben.
Eine rechtskräftige Verurteilung liegt erst vor, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dies ist der Fall, wenn die Frist von einer Woche nach einem Urteil ohne das Einlegen von Rechtsmitteln verstrichen ist, oder der BGH als höchste Instanz entschieden hat.
Aber bisher gab es noch nicht mal ein erstinstanzliches Urteil. Denn erst mal muss die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erheben, dafür braucht es aber sowohl einen Tatverdächtigen, als auch entsprechende Beweise.
So ein Verfahren dauert aber gerne mal ein Jahr oder länger, das ist nicht in 2 Wochen erledigt, erst recht nicht bei der Überlastung von Polizei und Gerichten.
Wir sind hier ja nicht in Diktaturen wie Nordkorea oder der Türkei, wo Leute einfach mal so ohne Anklage eingesperrt werden.
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