Das ist doch Kinderkram. USK 18 ist OK, aber einen Titel dann auch noch zubeschneiden ist ein Witz. Entwerder ich bin Erwachsen und mündig oder nicht. Hoffe es bleibt bei der Entscheidung und es sollte dann immer so sein. USK 18 hat keine Sanktionen, Punkt !
Es ist nur so das die USK den Entwicklern gar nix vorschreibt was sie machen sollen. Die Entwickler (Publisher) entscheiden selbst was sie schneiden oder ändern um die Einstufung zu bekommen. Ist das Spiel zu brutal, bekommt es möglicherweise keine Kennzeichnung und kann Indiziert werden.
Im Prinzip gehören manche Entwickler kritisiert weil sie manchmal gar nicht versuchen für die Originale eine Kennzeichnung zu bekommen. Sie schneiden manchmal Vorauseilend schon Sachen raus obwohl sie vielleicht sogar mit dem Original eine "AB 18" bekommen hätten.
Grundsätzlich gilt also: Du als Erwachsener DARFST alles Spielen was indiziert ist. Und sei es noch so brutal. Das Dilemma ist ja nur das indizierte Spiele nicht mehr beworben werden dürfen und nur unter der Ladentheke verkauft werden dürfen. Deshalb wird überhaupt von den Publishern geschnitten. Es wäre nämlich für die eine Katastrophe wenn sie ein neues Spiel nicht mehr OFFEN bewerben und verkaufen dürften. Auch die meisten Händler nehmen indizierte Spiele nicht in ihr Sortiment auf wegen dem Werbeverbot. Wenn ich das nicht offen bewerben und ins Regal stellen darf wissen die Kunden ja nicht das sie es hier kaufen könnten. Also lassen sie es gleich bleiben.
Das was ich am System kritisiere betrifft die beschlagnahmten Spiele die z.b. Hakenkreuze beinhalten. Denn warum dürfen in Filmen wie "Indiana Jones", der ein Unterhaltungsfilm ist, riesige Hakenkreuze prangen und in Unterhaltungssoftware nicht? Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Das gefällt mir nicht. Solange die Nazis nicht verherrlicht werden sollte das in Ordnung sein finde ich.
LG