Chefadministrator von kino.to muss ins Gefängnis

AW: Chefadministrator von kino.to muss ins Gefängnis

Der ist für unzurechnunhsfähig erklärt worden, damit er sich in seinem Leben nie wieder frei bewegen darf.
Erst einmal erwarten ihn ein paar schöne Jahre Psychatrie....
Halbwissen ftw....:(

Das ist aber immernoch besser als sich den Rest seines Lebens auf einem Quadratkilometer oder weniger Beton zu bewegen.
 
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Dennoch finde ich es als unfair zu betrachten, dass Raubkopierer für digitale Bit und Bytes härter bestraft werden als solche Leute, die Opfer zusammenschlagen.

Menschenleben ist unbezahlbar!

Wirtschafttskriminalität zerstört Existenzen. Deshalb müssen derartige Delikte auch bestraft werden.
Der Unterschied liegt im Strafrahmen. Wirtschaftsdelikte reichen meisst nur zu Haftstrafen bis 5 Jahren, während Kapitalverbrechen bis lebenslänglich reichen.

Der einzige "kleine" Fehler im System liegt noch beim Mengenrabatt. Sprich wenn du einen Betrug begehst bekommst du Strafe X, bei 1.000 Betrügereien gibt es dann leider nicht X * 1.000 sondern eher X * 1,2 oder so ähnlich. Das nenne ich krank !
 
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Den damals 16 & 17 jährigen Jugendlichen sehe ich nur eine Haftstrafe als gerecht. Einer aus unserer Nachbarschaft wurde wegen versuchten Mordes verurteilt und
wurde dafür 3 Jahre in Stadelheim reingesteckt. [/B]

Jüngelchen, das kann schon deswegen nicht stimmen,weil Stadelheim ein reines Untersuchungsgefängnis ist. Da sitzt man nur solang bis es zu einer Verhandlung kommt und wird danach in eine Strafanstalt verlegt.
Was es dort gibt ist ein Jugendtrakt, wo Jugendliche bis mehere Wochen maximal einsitzen können. Und Beugehaft, Schutzhaft im normalen Trakt.
 
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Jüngelchen, das kann schon deswegen nicht stimmen,weil Stadelheim ein reines Untersuchungsgefängnis ist. Da sitzt man nur solang bis es zu einer Verhandlung kommt und wird danach in eine Strafanstalt verlegt.
Was es dort gibt ist ein Jugendtrakt, wo Jugendliche bis mehere Wochen maximal einsitzen können. Und Beugehaft, Schutzhaft im normalen Trakt.

Ich bin kein Jüngelchen, ich bin mittlerweile weit aus dem deinem geschätzten Alter heraus ;)

Deine Aussage zu Stadelheim stimmt fast! Glaubst du ich ignoriere einen Nachbarn und bin nicht damit einverstanden, mit ihm ein Gespräch zu führen?
Dort gibt es wie du schon sagst ein Jugendarrestanstalt, aber dort können Jugendliche für die festgelegte Zeit (auch Jahre!) festsitzen und nicht nur für paar Wochen ;)
 
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zu: menschenleben unbezahlbar...

"wieviel haben wir?" "42000, fürn einfachen mord, is das ne ganze menge" "für 42000, würde mancher nen ganzen strassenzug umlegen..." aus Shaft.

oder betrachten wir doch mal...soldaten...da wird, zuallererst immer der wert des militärischen materials, das dabei verlustig ging bemessen, besonders bei teuren spielzeugen wie flugzeugen und co, das soldatenleben is da nicht viel wert.

oder ärtzepfusch, der jedes jahr hunderttausende kränker macht als sie sind oder unter die erde bringt...nur ca 10% von dem ganzen haufen wird überhaupt angezeigt/bestraft, der rest gehört unter den teppich, weil wegen halbgötter in weiss und so...

in einer monetär geprägten welt und in gesellschaften, in denen wirtschaftsinteressen die politik bestimmen, wird geldverlust immer härter bestraft werden, als die meisten delikte gegen freiheit, unversertheit und leben.
traurig aber wahr, menschliches leben, ist nur noch ein moralischer wert, der leicht gegen geld aufgewogen werden kann...

anyways, die kino.to hanseln, sollten freigelassen und von den der lobbyvereinigung GVU, anschlüssigen firmen angestellt werden, damit die ihnen mal zeigen, wie man dann legale onlineangebote erstellt, die es hierzulande ja immernochnicht in vernüftiger form, auswahl und preisgestaltung gibt...da können die noch was lernen, wenn sie denn wollten, gieriges pack.
 
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Nochmal. Stadelheim bietet ,,nur" einen Jugendarrest. Und Jugendarrest ist auf maximal 4 Wochen beschränkt. Stadelheim hat keine Jugendstrafanstalt. Das wäre Neuburg-Herrenwörth, Ebrach, Laufen.
 
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Er ist nun der 2. der in diesem Fall strafbar gemacht hat. BEreits letzte Woche Freitag wurde der Webdesigner von Kino.to zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt.
Das ist doch eine angemessene Zeit um sich sein nächstes Projekt zu strukturieren.

Art. 15 Abs. 1 gewährleistet das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben. Quelle
 
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