BluRay Discs brennen (Kopierschutz)

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mariohanaman

Freizeitschrauber(in)
Hallo, mich würde es einfach mal interessieren, ob es möglich ist BD-Discs (Filme etc mit Kopierschutz) zu brennen und diese dann auch wiederzugeben.
also sogesehen wer zur zeit die "nase vorn hat" - die entwickler von Kopierschutzmaßnahmen oder die "Cracker"

vermutet bitte jetzt nicht direkt kriminelle hintergründe, weil
1. könnte ich das ja auch lediglich wissen wollen um mir private sicherrungskopien zu erstellen
2. möcht ich hier auch garkeine bestimmte software genannt bekommen

ich möchte mich einfach über schutzmaßnahmen informieren, also wie es mir BD+ etc. aussieht.

lg, mario
 
1. Ist nicht erlaubt da hierfür der Kopierschutz umgangen werden muss. Das ist in D afaik illegal.

Aber es geht ...
 
wie es mit BD´s etc aussieht mit der rechtslage ist mit auch mehr oder weniger egal.

fakt ist, dass es bei audio-cd´s erlaubt es, wenn es 1. im privatem raum stattfindet und 2. über eine original lizenz verfügt wird.


wie jedoch schon gesagt, wenn ich es vorhaben würde, würde ich mit so oder so einfach einen bd-brenner kaufen und bei google "bd kopierschutz umgehen" eingeben um eine anleitung zu finden.


davon ganz abgesehen: wer behauptet noch nie eine DVD/CD/MP3 kopiert, illegal runtergeldanden und/ oder illegal verbreitet zu haben spricht mEn auch nicht ganz die wahrheit. warum sollte es also bei BD nicht mit dem "gewissen" zu vereinbaren sein ;)

EDIT: § 69d absatz 2 UrhG:
"Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
Denn Thread solltest du besser wieder löschen sonst gibts ne rote Karte von den Mods!
 
fände ich persönlich ehrlich gesagt nciht gerechtfertigt.

Ich betone nochmal, dass ich weder eine anleitung noch Hilfen/Hinweise zur umgehung eines Kopierschutzes haben möchte!

lediglich möchte ich wissen, ob der stand der technik mittlerweile so "hoch" ist, dass bestimmte Gruppen den Kopierschutz von diesem einen bestimmten Medium umgehen könntne
 
Ich sag auch bestimmt nichts dazu. Sowie viele andere auch.
Aber wie hullkhardy gesagt hatte lösch diesen Thread lieber.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was denkst du denn, wo die ganzen .mkv Dateien in den einschlägigen Seiten herkommen.

Die sind alle höher aufgelöst als DVD-Videos und haben vollwertige 5.1 Soundkanäle.

Auch wenn dein Thema etwas holprig ist:

Alles, was ohne Onlineanmeldung funktioniert, ist früher oder später geknackt.
 
Was heißt holperig? Man wird doch noch schlicht feststellen dürfen, dass dieses ganze Kopierschutzzeugs, um das es vor der Einführung von BluRay und (damals noch) HD-DVD soviel Gerangel gab, welches die Einführung von HD-Video-Scheiben auch noch erheblich verzögert hat, schon lange Makulatur ist.
Und nicht nur bei den üblichen "Gruppen". Das Ganze ist schon DAU-tauglich.
Dabei sollte man es dann aber auch belassen. ;)

Ansonsten @mariohanaman - was du dann da als Rechtsfakt zusammen schreibst, zusammen mit dem Gesetzesauszug, der aber gar nichts mit Musik- oder Video-Datenträgern zu tun hat, ist der typische Blödsinn, der wohl im Netz gerne kolportiert wird, aber auch nichts mit der Realität gemein hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
das das ganze wie du sagst "DAU - tauglich", war mir schon klar ;) ... ich habe nur von diesen Gruppen geredet um mich (an diese stelle) klar von irgendwelchen "bösen" absichten zu distanzieren
 
Fragen dazu ob es möglich ist Kopierschutzmechanismen zu umgehen sind hier untersagt.

Forenregeln schrieb:
4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.

Nicht toleriert, daher Closed.
 
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