Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Bildrechturteil des LG Köln: Beklagte gehen in Berufung
Das Landgericht Köln hatte vor kurzem entschieden, dass ein Bild im Internet immer dann mit einer Quellenangabe versehen sein muss, wenn es sich um eine Mehrfachnutzung handelt - selbst dann, wenn es sich um lizenzfreies Material handelt, welches die Nennung des Urhebers fordert. Unter Mehrfachnutzung versteht man in Köln allerdings auch den Aufruf des Bildes im Browser über die URL, also losgelöst von der Webseite. Das wollen die Beklagten nicht hinnehmen und gehen in Berufung.
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