Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu BAG-Grundsatzentscheidung zu falschen Tatsachenbehauptungen auf Facebook und Youtube
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil am 31.07.2014 (Az.: 2 AZR 505/13) eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob falsche Tatsachenbehauptungen, diffamierende Äußerungen oder Schmähkritik am Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führen können. Im Konkreten lagen fehlte es jedoch an einem wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil am 31.07.2014 (Az.: 2 AZR 505/13) eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob falsche Tatsachenbehauptungen, diffamierende Äußerungen oder Schmähkritik am Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führen können. Im Konkreten lagen fehlte es jedoch an einem wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.
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