BAG-Grundsatzentscheidung zu falschen Tatsachenbehauptungen auf Facebook und Youtube

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Das Bundesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil am 31.07.2014 (Az.: 2 AZR 505/13) eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob falsche Tatsachenbehauptungen, diffamierende Äußerungen oder Schmähkritik am Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führen können. Im Konkreten lagen fehlte es jedoch an einem wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.

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Soweit ich informiert bin, wurde der Fall wieder auf das Landesarbeitsgericht Hamm zurück verwiesen. Ist also noch kein entgültiges Urteil in diesem Fall. Mal abwarten wies weiter geht. Ich bin dennoch auch der Meinung, sofern eine berechtigte Begründung besteht, ist eine konstruktive Kritik gerechtfertigt. Behauptungen oder gar Lügen (sei es aus persönlichen oder anderen Gründen) bringen weder einem selber noch dem Betrieb oder gar den anderen Arbeitnehmern etwas.

Mehr Infos hier:
http://www.haufe.de/personal/arbeit...aeftsschaedigend-oder-sachlich_76_267014.html
oder auf der Homepage:
Bundesarbeitsgericht

@FreiherrSeymore

das Bundesarbeitsgericht oder allgemein die Arbeitsgerichte geben keine Urteile im Sinne von Gefängnisstrafen ö.ä. Es werden lediglich Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt und eben geschaut, in welchen Punkten die jeweilige Partei recht behält (im Groben erklärt).
 
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