Was ist wenn kein Geld mehr da ist nach dem Prozess?Nein, der Kunde wird stattdessen zur Liste der Gläubiger hinzugefügt.
Absolut zutreffende Analyse!
Fall 3: Bestellung und Vorabzahlung lange vor der Insolvenzgehung mit Versuch die Waren innerhalb der Widerrufsfrist lt. E-Commerce-Recht und vor der Insolvenz zu widerrufen, wobei man mit Lügen bis zur Insolvenz hinausgetröstet wird.
Am 26.06.2015 wurde eine Bestellung für 960,95€ von mir aufgegeben, am 30.06.15 wurde die Überweisung seitens hardwareversand.de bestätigt und am 04.07.2015 "eingefroren" (Benachrichtigung über Fehlmenge, siehe Attachment). Auf die Frage hin, was dies sollte bzw. auf die Stornierung des nicht lieferbaren Artikels reagierte der Händler gar nicht. Nach einer Beschwerde auf Geizhals, reagierte der Händler mit: "Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen. Durch die DHL Streiks haben wir ein hohes Aufkommen an Emails." (eine bewusste Täuschung und Verschleppungstaktik). Das Service-Team wurde darauf getrimmt, die Kunden bewusst mit Standard-Phrasen zu vertrösten. Der WIDERRUF der Bestellung war nicht möglich. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges erfüllt. Und das war kein Einzelfall (siehe: https://www.test.de/Computerkette-Atelco-insolvent-Kriegen-Kunden-noch-ihr-Geld-zurueck-4886148-0)
Anhang anzeigen 841101

Tut mir leid, ich kann mich nicht bremsen...
Du wolltest doch hoffentlich nicht ernsthaft einer 750€-Grafikkarte dieses schrottige 39€-NT antun?
@Mods: Sorry fürs OT, aber ich denke es ist wichtiger den TE auf diesen Fehler hinzuweisen. Ich werde dazu auch nix weiter schreiben...
... 
Absolut zutreffende Analyse!
Fall 3: Bestellung und Vorabzahlung lange vor der Insolvenzgehung mit Versuch die Waren innerhalb der Widerrufsfrist lt. E-Commerce-Recht und vor der Insolvenz zu widerrufen, wobei man mit Lügen bis zur Insolvenz hinausgetröstet wird.
Am 26.06.2015 wurde eine Bestellung für 960,95€ von mir aufgegeben, am 30.06.15 wurde die Überweisung seitens hardwareversand.de bestätigt und am 04.07.2015 "eingefroren" (Benachrichtigung über Fehlmenge, siehe Attachment). Auf die Frage hin, was dies sollte bzw. auf die Stornierung des nicht lieferbaren Artikels reagierte der Händler gar nicht. Nach einer Beschwerde auf Geizhals, reagierte der Händler mit: "Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen. Durch die DHL Streiks haben wir ein hohes Aufkommen an Emails." (eine bewusste Täuschung und Verschleppungstaktik). Das Service-Team wurde darauf getrimmt, die Kunden bewusst mit Standard-Phrasen zu vertrösten. Der WIDERRUF der Bestellung war nicht möglich. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges erfüllt. Und das war kein Einzelfall (siehe: https://www.test.de/Computerkette-Atelco-insolvent-Kriegen-Kunden-noch-ihr-Geld-zurueck-4886148-0)
§ 131
Inkongruente Deckung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte,
1. wenn die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist,
2. wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war oder
3. wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und dem Gläubiger zur Zeit der Handlung bekannt war, daß sie die Insolvenzgläubiger benachteiligte.
(2) Für die Anwendung des Absatzes 1 Nr. 3 steht der Kenntnis der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Benachteiligung schließen lassen. Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger kannte.
Für dich ist es vom 30.6. - 23.07. zwar eine lange Zeit, allerdings ist es für das Gesetz nicht lange genug.


Danke für das Beileid, aber das ist nicht notwendig, das Ganze ist bestenfalls ärgerlich und versaut mir ein wenig den Urlaub, weil ich mich nun paralell darum kümmern muss (sollteWer da per Vorkasse bezahlt hat, der hat mein aufrichtiges Beileid!![]()
).Auch eine Form von Verschleppungstaktik, die wohl "rechtlich" gedeckt ist.2012 (kein Witz) auf eine Erstattung (bzw. einen Rest von dem was noch da ist) einer Betriebskostenvorauszahlung.
Mit der Betohnung auf "erst mal"! Denn hier ist die Zahlungsmethode, solange ein gültiger Vertrag zwischen dem Händler und Kunden vorliegt, wohl irrelevant. Paypal haftet auch nur mit 500€ beim Käuferschutz und ich bin mir fast sicher, dass es da Sonderfälle bei Insolvenzen im Kleingedrucken gibt.Ich zahle grundsätzlich nicht mehr per VK. Nur noch über Kreditkarte, Abbuchung oder Paypal. Da kann man sich das Geld erst mal wieder zurückholen.
Ich sehe da eine rechtliche Grauzone, weil hier Insolvenzrecht mit Konsumentenschutzrecht kollidiert (welches hier höherwertiger ist, kann ich mir aber denken ^^). Fakt ist, dass zumindest ein Artikel von mir am 07.07.2015 versucht wurde zu stornieren, da die ASUS 980TI sowieso nicht in mein Micro-ATX Gehäuse gepasst hätte (falsche Angaben auf GH). Der Händler hatte also mehr als 14 Tage Zeit und es dürfte gar keinen Vertrag zwischen mir und dem Händler mehr geben, zumindest nicht über jene Grafikkarte.Selbst wenn du also am Tag deiner Bestellung bereits eine Rückerstattung erhalten hättest, wäre es noch immer nach Absatz 1 Nr. 1 anfechtbar. Der Verwalter würde sich das Geld also bei dir zurückholen. Insolvenz ist einfach ne dumme Sache und du kannst als Gläubiger nur verlieren.
Entspräche deren Firmenmentalität. Hätte mich auch gewundert, wenn es anders gewesen wäreIch hab da mal gearbeitet. Kein Wunder das die insolvent sind, wenn sich die Marktleitung ständig den neusten Kram mitnimmt, ohne dafür zu bezahlen, nur weil man mit dem obersten Boss "per Du" ist.

Hardwareversand.de reagierte nicht innerhalb seiner eigenen 14 tägigen Widerrufsfrist und verstößt somit gegen sein eigenes Regelwerk (vom Fernabsatzgesetz ganz zu schweigen):
Auch wenn ich das belegen kann, bin ich realistisch genug zu wissen, dass ich hier nicht allzu gute Aussichten habe, ohne beträchtliche Zusatzinvestitionen in einen Anwalt, die sich bei dem eher "geringen" Schaden natürlich nicht wirklich lohnen.
Das stimmt schon, aber mein Anwalt (der das mit den Betriebskosten bearbeitet) sagte mir zu dem Thema: Wenn Sie sich das Geld erst mal wieder zurückholen können, ist das die halbe Miete. Dann muss der Insolvenzverwalter nämlich das Geld von Ihnen zurück klagen was eine schlechtere Ausgangslage für ihn ist und erst mal Kosten/Arbeit verursacht, was er bei kleineren Beträgen sicher vermeiden wird. Sie können sich erst mal entspannen, denn Sie haben das Geld dann ja und er will es von Ihnen." - Das klang für mich schon irgendwie logisch.Mit der Betohnung auf "erst mal"! Denn hier ist die Zahlungsmethode, solange ein gültiger Vertrag zwischen dem Händler und Kunden vorliegt, wohl irrelevant..

Danke für die Erläuterung. Das lasse ich mir sogar noch einreden, wenn es sich z.B. um zwei permanente Vertragspartner handelt, die auf der gleichen Ebene agieren, z.B. zwei GmbHs wie Distributor und Händler, die ständig Waren und Geld gegen Rechnung auf Basis eines Liefervertrags austauschen. Im Privatkundenbereich sollte man allerdings schon aus Konsumentenschutzgründen jenes Gesetz überdenken! Aber hier zählt wohl eher das Recht des Stärkeren.Ist zwar irgendwo gemein, aber Ziel dieser Rechtsnorm ist es zu verhindern das einzelne Gläubiger besser gestellt werden als andere.
Das ist ebenfalls eine interessante Argumentation! Wenn dem so ist, dann wäre ja der Kaufvertrag lt. Fernabsatzgesetz sowieso irrelevant und lediglich die Überweisung, die ich getätigt habe von Belang.In dem Moment indem du widerrufen hast hast du deine Forderung auf Lieferung der Grafikkarte durch eine Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises ersetzt.
Hätte ich mit KK gezahlt, hätte ich das sicher rückbuchen lassen, wenn das möglich gewesen wäre und da ich kein deutscher Staatsbürger bin, wäre eine Klage seitens des Insolvenzverwalters wohl schwieriger gewesenDann muss der Insolvenzverwalter nämlich das Geld von Ihnen zurück klagen was eine schlechtere Ausgangslage für ihn ist und erst mal Kosten/Arbeit verursacht, was er bei kleineren Beträgen sicher vermeiden wird. Sie können sich erst mal entspannen, denn Sie haben das Geld dann ja und er will es von Ihnen." - Das klang für mich schon irgendwie logisch.![]()


2.) Waren wurden als lagernd/lieferbar geführt obwohl diese nicht lagernd waren und die Firma HWV bereits wusste, diese nicht mehr liefern zu können. Hier wurde versucht mit "Scheinwaren" noch möglichst rasch Geld zu lukrieren.
= TATBESTAND: vorsätzlicher Betrug.
Naja, wenn dir einer ins Gesicht spuckt und grinsend weiter geht was machst du dann? Ihm eine aufs Mxxx hauen oder sagen: OK, es ist passiert und selbst wenn ich ihn jetzt meinen Zorn spüren lasse habe ich ja immer noch seine Spucke im Gesicht?Würde es dir nicht mehr bringen, dein Geld wieder zu bekommen?Ich meine ... was bringt es dir, wenn du versuchst die Geschäftsführer zu verklagen?
