Atelco Computer AG ist insolvent

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Absolut zutreffende Analyse!




Fall 3: Bestellung und Vorabzahlung lange vor der Insolvenzgehung mit Versuch die Waren innerhalb der Widerrufsfrist lt. E-Commerce-Recht und vor der Insolvenz zu widerrufen, wobei man mit Lügen bis zur Insolvenz hinausgetröstet wird.

Am 26.06.2015 wurde eine Bestellung für 960,95€ von mir aufgegeben, am 30.06.15 wurde die Überweisung seitens hardwareversand.de bestätigt und am 04.07.2015 "eingefroren" (Benachrichtigung über Fehlmenge, siehe Attachment). Auf die Frage hin, was dies sollte bzw. auf die Stornierung des nicht lieferbaren Artikels reagierte der Händler gar nicht. Nach einer Beschwerde auf Geizhals, reagierte der Händler mit: "Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen. Durch die DHL Streiks haben wir ein hohes Aufkommen an Emails." (eine bewusste Täuschung und Verschleppungstaktik). Das Service-Team wurde darauf getrimmt, die Kunden bewusst mit Standard-Phrasen zu vertrösten. Der WIDERRUF der Bestellung war nicht möglich. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges erfüllt. Und das war kein Einzelfall (siehe: https://www.test.de/Computerkette-Atelco-insolvent-Kriegen-Kunden-noch-ihr-Geld-zurueck-4886148-0)

Anhang anzeigen 841101

Tut mir leid, ich kann mich nicht bremsen...

Du wolltest doch hoffentlich nicht ernsthaft einer 750€-Grafikkarte dieses schrottige 39€-NT antun?

@Mods: Sorry fürs OT, aber ich denke es ist wichtiger den TE auf diesen Fehler hinzuweisen. Ich werde dazu auch nix weiter schreiben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, ich kann mich nicht bremsen...

Du wolltest doch hoffentlich nicht ernsthaft einer 750€-Grafikkarte dieses schrottige 39€-NT antun?

@Mods: Sorry fürs OT, aber ich denke es ist wichtiger den TE auf diesen Fehler hinzuweisen. Ich werde dazu auch nix weiter schreiben...

Nee, wie kommst du drauf? ;) ...

Sollte für MEIN System sein:

BENQ BL3201PT, 32" (9H.LCFLB.QBE) IPS, 4K, Lautsprecher
1x SAMSUNG 850 Pro 1000GB, 2.5", SATA 6Gb/s
1x Samsung SSD 840 EVO 1TB, SATA 6Gb/s
16GB-Kit Crucial Ballistix Sport DDR4 2400 MT/s DIMM 288pin, 4GBx4
GigaByte GA-X99M-Gaming 5, Sockel 2011-3, mATX, DDR4
Noctua NH-U9DX i4
INTEL Core i7-5930K Extreme
BitFenix Pandora Core Micro-ATX Gehäuse - schwarz Window
Noctua NF-S12A ULN Lüfter - 120mm
Seasonic 80PLUS Platinum
ASUS STRIX-GTX970-DC2OC-4GD5, GeForce GTX 970, 4GB GDDR5


Wobei ich die 970er meinem Neffen geben wollte und dafür die TI nehmen. Der "Gaming-PC-Light" wäre ein Geburtstagsgeschenk gewesen und für die 970er reicht ein Billigteil ^^... Tja... aber das mit der Insolvenz ist wohl dazwischengekommen...

P.S.
Ich habe schon PCs gemoddet, da warst du noch in der Krabbelstube :P
 
Absolut zutreffende Analyse!




Fall 3: Bestellung und Vorabzahlung lange vor der Insolvenzgehung mit Versuch die Waren innerhalb der Widerrufsfrist lt. E-Commerce-Recht und vor der Insolvenz zu widerrufen, wobei man mit Lügen bis zur Insolvenz hinausgetröstet wird.

Am 26.06.2015 wurde eine Bestellung für 960,95€ von mir aufgegeben, am 30.06.15 wurde die Überweisung seitens hardwareversand.de bestätigt und am 04.07.2015 "eingefroren" (Benachrichtigung über Fehlmenge, siehe Attachment). Auf die Frage hin, was dies sollte bzw. auf die Stornierung des nicht lieferbaren Artikels reagierte der Händler gar nicht. Nach einer Beschwerde auf Geizhals, reagierte der Händler mit: "Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen. Durch die DHL Streiks haben wir ein hohes Aufkommen an Emails." (eine bewusste Täuschung und Verschleppungstaktik). Das Service-Team wurde darauf getrimmt, die Kunden bewusst mit Standard-Phrasen zu vertrösten. Der WIDERRUF der Bestellung war nicht möglich. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges erfüllt. Und das war kein Einzelfall (siehe: https://www.test.de/Computerkette-Atelco-insolvent-Kriegen-Kunden-noch-ihr-Geld-zurueck-4886148-0)

Für dich ist es vom 30.6. - 23.07. zwar eine lange Zeit, allerdings ist es für das Gesetz nicht lange genug.

§ 131 InsO Inkongruente Deckung - dejure.org
§ 131
Inkongruente Deckung

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte,
1. wenn die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist,
2. wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war oder
3. wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und dem Gläubiger zur Zeit der Handlung bekannt war, daß sie die Insolvenzgläubiger benachteiligte.

(2) Für die Anwendung des Absatzes 1 Nr. 3 steht der Kenntnis der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Benachteiligung schließen lassen. Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger kannte.

Selbst wenn du also am Tag deiner Bestellung bereits eine Rückerstattung erhalten hättest, wäre es noch immer nach Absatz 1 Nr. 1 anfechtbar. Der Verwalter würde sich das Geld also bei dir zurückholen. Insolvenz ist einfach ne dumme Sache und du kannst als Gläubiger nur verlieren.
 
Für dich ist es vom 30.6. - 23.07. zwar eine lange Zeit, allerdings ist es für das Gesetz nicht lange genug.

Gesetz sollte man hier so schreiben: "Gesetz" ... schließlich favorisiert es eher den Neoliberalismus, als die Interessen des Einzelnen, denn Firmen und Investoren haben mehr Rechte als Bürger zweiter "Klasse" (TTIP lässt grüßen).
 
Wer da per Vorkasse bezahlt hat, der hat mein aufrichtiges Beileid! :-(
Bis man da (zumindest) einen kleinen Teil des Geldes wieder sieht kann viel Wasser den Rhein herunter fließen. Ich warte zB. seit 2012 (kein Witz) auf eine Erstattung (bzw. einen Rest von dem was noch da ist) einer Betriebskostenvorauszahlung. Das liegt beim Anwalt und der Insolvenzverwalter verwaltet, verwaltet und verwaltet. Vermutlich genau so lange bis kein Geld mehr übrig ist was er sich für "seine Mühen" einstreichen kann! :-/

Wenn du da Pech hast bist du sowas von in den A. gekniffen, dass ist echt nicht mehr feierlich. Ich zahle grundsätzlich nicht mehr per VK. Nur noch über Kreditkarte, Abbuchung oder Paypal. Da kann man sich das Geld erst mal wieder zurückholen. Aber per VK kann man dieser Tage vergessen. Selbst bei Firmen die augenscheinlich gesund sind können die Geier schneller kreisen als man glaubt. ;-)
 
Wer da per Vorkasse bezahlt hat, der hat mein aufrichtiges Beileid! :-(
Danke für das Beileid, aber das ist nicht notwendig, das Ganze ist bestenfalls ärgerlich und versaut mir ein wenig den Urlaub, weil ich mich nun paralell darum kümmern muss (sollte ;) ).

2012 (kein Witz) auf eine Erstattung (bzw. einen Rest von dem was noch da ist) einer Betriebskostenvorauszahlung.
Auch eine Form von Verschleppungstaktik, die wohl "rechtlich" gedeckt ist.

Ich zahle grundsätzlich nicht mehr per VK. Nur noch über Kreditkarte, Abbuchung oder Paypal. Da kann man sich das Geld erst mal wieder zurückholen.
Mit der Betohnung auf "erst mal"! Denn hier ist die Zahlungsmethode, solange ein gültiger Vertrag zwischen dem Händler und Kunden vorliegt, wohl irrelevant. Paypal haftet auch nur mit 500€ beim Käuferschutz und ich bin mir fast sicher, dass es da Sonderfälle bei Insolvenzen im Kleingedrucken gibt.
Der einzig rechtliche Angriffspunkt ist ggf. noch, dass der Händler zwar meinen Widerruf zur Kenntnis genommen, aber vorsätzlich ignoriert hat (dokumentiert). Alles andere wurde ja auch schon in dem Thread hier behandelt und ist wohl in der Tat sinnlos.
 
Ich hab da mal gearbeitet. Kein Wunder das die insolvent sind, wenn sich die Marktleitung ständig den neusten Kram mitnimmt, ohne dafür zu bezahlen, nur weil man mit dem obersten Boss "per Du" ist.
 
Selbst wenn du also am Tag deiner Bestellung bereits eine Rückerstattung erhalten hättest, wäre es noch immer nach Absatz 1 Nr. 1 anfechtbar. Der Verwalter würde sich das Geld also bei dir zurückholen. Insolvenz ist einfach ne dumme Sache und du kannst als Gläubiger nur verlieren.
Ich sehe da eine rechtliche Grauzone, weil hier Insolvenzrecht mit Konsumentenschutzrecht kollidiert (welches hier höherwertiger ist, kann ich mir aber denken ^^). Fakt ist, dass zumindest ein Artikel von mir am 07.07.2015 versucht wurde zu stornieren, da die ASUS 980TI sowieso nicht in mein Micro-ATX Gehäuse gepasst hätte (falsche Angaben auf GH). Der Händler hatte also mehr als 14 Tage Zeit und es dürfte gar keinen Vertrag zwischen mir und dem Händler mehr geben, zumindest nicht über jene Grafikkarte.

Hardwareversand.de reagierte nicht innerhalb seiner eigenen 14 tägigen Widerrufsfrist und verstößt somit gegen sein eigenes Regelwerk (vom Fernabsatzgesetz ganz zu schweigen):
Widerrufsbelehrung.jpg

Auch wenn ich das belegen kann, bin ich realistisch genug zu wissen, dass ich hier nicht allzu gute Aussichten habe, ohne beträchtliche Zusatzinvestitionen in einen Anwalt, die sich bei dem eher "geringen" Schaden natürlich nicht wirklich lohnen.
 
Hardwareversand.de reagierte nicht innerhalb seiner eigenen 14 tägigen Widerrufsfrist und verstößt somit gegen sein eigenes Regelwerk (vom Fernabsatzgesetz ganz zu schweigen):

Auch wenn ich das belegen kann, bin ich realistisch genug zu wissen, dass ich hier nicht allzu gute Aussichten habe, ohne beträchtliche Zusatzinvestitionen in einen Anwalt, die sich bei dem eher "geringen" Schaden natürlich nicht wirklich lohnen.

Ich gebe dir recht das der Vertrag über die Grafikkarte gem. deinen Schilderungen widerrufen ist. Du hast jetzt im Prinzip dann auch einen Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlung. Aufgrund des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens kannst du aber eben genau diesen nur im Rahmen desselben anmelden. Das ist ja was ich die ganze Zeit sage. Selbst wenn hier Hardwareversand am Tag des widerrufs dir dein Geld zurück überwiesen hätte, würde noch immer die oben zitierte Vorschrift aus der InsO greifen. Du müsstest also jetzt tatsächlich im Nachhinein das Geld erneut an den Insolvenzverwalter zurücküberweisen, da die Rückzahlung in einem Zeitraum erfolgte zu dem sie nicht mehr hätte erfolgen dürfen.
Ist zwar irgendwo gemein, aber Ziel dieser Rechtsnorm ist es zu verhindern das einzelne Gläubiger besser gestellt werden als andere. In dem Moment indem du widerrufen hast hast du deine Forderung auf Lieferung der Grafikkarte durch eine Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises ersetzt. Du bist und warst aber somit die gesamte Zeit Gläubiger.
Allerdings gebe ich dir ebenfalls Recht, ein Anwalt dürfte mit ziemlicher Sicherheit nur noch mehr Kosten produzieren die von dir zu tragen sind, dein finanzieller Schaden aus der Gesamtsituation würde wachsen.
 
Mit der Betohnung auf "erst mal"! Denn hier ist die Zahlungsmethode, solange ein gültiger Vertrag zwischen dem Händler und Kunden vorliegt, wohl irrelevant..
Das stimmt schon, aber mein Anwalt (der das mit den Betriebskosten bearbeitet) sagte mir zu dem Thema: Wenn Sie sich das Geld erst mal wieder zurückholen können, ist das die halbe Miete. Dann muss der Insolvenzverwalter nämlich das Geld von Ihnen zurück klagen was eine schlechtere Ausgangslage für ihn ist und erst mal Kosten/Arbeit verursacht, was er bei kleineren Beträgen sicher vermeiden wird. Sie können sich erst mal entspannen, denn Sie haben das Geld dann ja und er will es von Ihnen." - Das klang für mich schon irgendwie logisch. ;-)
 
Ist zwar irgendwo gemein, aber Ziel dieser Rechtsnorm ist es zu verhindern das einzelne Gläubiger besser gestellt werden als andere.
Danke für die Erläuterung. Das lasse ich mir sogar noch einreden, wenn es sich z.B. um zwei permanente Vertragspartner handelt, die auf der gleichen Ebene agieren, z.B. zwei GmbHs wie Distributor und Händler, die ständig Waren und Geld gegen Rechnung auf Basis eines Liefervertrags austauschen. Im Privatkundenbereich sollte man allerdings schon aus Konsumentenschutzgründen jenes Gesetz überdenken! Aber hier zählt wohl eher das Recht des Stärkeren.

In dem Moment indem du widerrufen hast hast du deine Forderung auf Lieferung der Grafikkarte durch eine Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises ersetzt.
Das ist ebenfalls eine interessante Argumentation! Wenn dem so ist, dann wäre ja der Kaufvertrag lt. Fernabsatzgesetz sowieso irrelevant und lediglich die Überweisung, die ich getätigt habe von Belang.

Sonst könnte ich mir folgendes Beispiel vorstellen:

Ein Kunde bestellt versehentlich eine falsche Ware (z.B. ein Server-Rack für 100.000€) und versucht den Fehler zu korrigieren/stornieren und dies ohne Erfolg bis der Insolvenzantrag gestellt wurde. Er hätte den Betrag natürlich nicht überwiesen (von was auch ^^).
Hier hätte der Insolvenzverwalter wohl keinen Anspruch oder? Im Prinzip gäbe es zwar einen Vertrag, aber der Kunde wäre ja dann quasi Schuldner vom Schuldner (Sub-Schuldner *gg*).

In meinem Fall gab es zumindest durch meine Überweisung eine rechtliche Verbindlichkeit von hardwareversand.de zu mir, die nun dem Insolvenzverwalter übertragen worden ist, obgleich anteilig. Soweit schlüssig.

Dann habe ich quasi sowieso fast jeglichen "Aufhänger" verloren. Als einziges Argument bleibt dann, dass hier Kunden vorsätzlich ans Messer geliefert wurden, da Vorauszahlungen immer noch möglich gewesen sind. Das Recht mit dem Monat vor dem Insolvenzantrag § 131 InsO, vermiest mir den Tag ^^


Dann muss der Insolvenzverwalter nämlich das Geld von Ihnen zurück klagen was eine schlechtere Ausgangslage für ihn ist und erst mal Kosten/Arbeit verursacht, was er bei kleineren Beträgen sicher vermeiden wird. Sie können sich erst mal entspannen, denn Sie haben das Geld dann ja und er will es von Ihnen." - Das klang für mich schon irgendwie logisch. ;-)
Hätte ich mit KK gezahlt, hätte ich das sicher rückbuchen lassen, wenn das möglich gewesen wäre und da ich kein deutscher Staatsbürger bin, wäre eine Klage seitens des Insolvenzverwalters wohl schwieriger gewesen ;)
 
Tja, ich habe am 09.07.2015 Waren im Wert von rund 870,- Euro, welche als lagernd geführt wurden, bestellt und bezahlt.
Zwischen 12.07.2015 und 20.07.2015 habe ich insgesamt fünf Mal storniert, weil mir bei jedem Storno nur mitgeteilt wurde, das die Waren nicht lieferbar seien und HWV meinen Stornowunsch gänzlich ignorierte.
Am 20.07.2015 erhielt ich eine Bestätigung meiner Stornierung und eine Zusage der Rücküberweisung.
Natürlich habe ich weder Ware noch Geld jemals erhalten.

1.) Am 09.07.2015, also zwei Wochen vor der Insolvenzeröffnung, musste die Firma HWV bereits von der bevorstehenden Insolvenz wissen
= TATBESTAND: Insolvenzverschleppung

2.) Waren wurden als lagernd/lieferbar geführt obwohl diese nicht lagernd waren und die Firma HWV bereits wusste, diese nicht mehr liefern zu können. Hier wurde versucht mit "Scheinwaren" noch möglichst rasch Geld zu lukrieren.
= TATBESTAND: vorsätzlicher Betrug

Diese beiden Punkte bringe ich bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige.
Ich werde sämtlich mir möglichen Mittel einsetzen um diese Herrschaften hinter Gitter zu bringen.
 
Würde es dir nicht mehr bringen, dein Geld wieder zu bekommen? :D Ich meine ... was bringt es dir, wenn du versuchst die Geschäftsführer zu verklagen?
 
wolte da letztens noch was bestelen... bin ich froh das nicht getan zu haben :D
hofe das bei all denen die dort eingekauft haben im rma fal alles halbwegs sauber ablöuft...weil da komts ja dann gern zu problemen
was ich nochnicht ganz jegrifen habe... angenomen der laden ist insolvend...hats angemeldet blabla la bekomt di kruve aber nicht und das geschäft macht schlusendlich komplett dicht... wer trägt dan garantie rma usw? kann man dan auf kooperation der händler hofen oder gibts da irgendwelche regelungen wi das dan abläuft?^^
sry ev stel ich mich dumm an aber ich hab mich damit nie wirklich auseinander gesetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
2.) Waren wurden als lagernd/lieferbar geführt obwohl diese nicht lagernd waren und die Firma HWV bereits wusste, diese nicht mehr liefern zu können. Hier wurde versucht mit "Scheinwaren" noch möglichst rasch Geld zu lukrieren.
= TATBESTAND: vorsätzlicher Betrug.

Also, wenn das so (beweisbar) ist und der Richter das dann (würde mich wundern wenn nicht) auch so sieht, dann hat der Geschäftsführer wohl ein Problem am Hals. Ein definitiv größeres Problem als "nur" einer Insolvenzverschleppung aus der man sich leichter "rausdrehen" kann.

Würde es dir nicht mehr bringen, dein Geld wieder zu bekommen? :D Ich meine ... was bringt es dir, wenn du versuchst die Geschäftsführer zu verklagen?
Naja, wenn dir einer ins Gesicht spuckt und grinsend weiter geht was machst du dann? Ihm eine aufs Mxxx hauen oder sagen: OK, es ist passiert und selbst wenn ich ihn jetzt meinen Zorn spüren lasse habe ich ja immer noch seine Spucke im Gesicht?
Verstehst du was ich meine? Wenn man sein Geld schon nicht wieder sieht, dann möchte man zumindest sehen, wie der Betreffende dafür zur Rechenschaft gezogen wird. ;-)
 
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