1. Es vertößt gegen die Verfassung die auf Bundesebene keine Volksabstimmungen vorsieht außer denen in Artikel 29GGUnd gegen welches Gesetz würde dann verstoßen werden?
Im Urteil muss dann klar stehen, welches Grundrecht verletzt wird, wenn es solche Abstimmungen geben soll.
2. Besteht das GG nicht ausschließlich aus Grundrechten, wer hat dir diesen Schwachsinn erzählt?
Das GG legt auch die Staatsorganisation und andere Bereiche fest und nach allen Kommentaren
Einschub:
Ein Kommentar = Ein Buch in dem Rechtswissenschaftler (Professoren und Rechtsgelehrte) anhand des Gesetzes, hier GG, plus den Urteilen des Bundesverfassungsgericht, die einzelnen Normen auslegen.
Herrschende Meinung = Die absolut überwiegende Auslegung ist die, die bei Wikipedia zitiert ist.
gilt das, was im Wiki Artikel steht. Zufälligerweise habe ich über so etwas Klausuren und Hausabeiten an einer Universität geschrieben und im Gegensatz zu dir habe ich juristische Staatsexamen!
Mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat!Die aber möglich ist.
