Anti-Hass-Gesetz: Reparaturentwurf soll Befugnisse ausweiten

Konfliktfrei wird ein Zusammenleben eh niemals sein. Wo es Menschen gibt, gibt es Konflikte. Das ist nur natürlich. Welcher Art die Konflikte sind, das ist eine andere Frage. Und Boko Haram ist als terroristische Gruppierung ja nun wirklich alles andere als produktiv für ein Zusammenleben. Das sollte überhaupt nicht zur Debatte stehen.

Zumal solche terroristischen Organisationen schon heute International verfolgt werden und da dann auch amerikanische Konzerne wie Facebook da schnell Daten ans FBI etc. herausgeben.

Islamisten nicht vergessen ...
S.o.


Die Passwörter verschlüsselt zu speichern ist zwar keine Garantie das nichts passiert, aber die Verschlüsselung muss dann erst mal geknackt werden. Was bedeutet das mehr Zeit bleibt das Eindringen und Kopieren der Daten zu entdecken.

Einige Seite haben inzwischen auch eine 2-Faktor-Authentifizierung, da reicht es nicht Nutzername/eMail-Adresse und Passwort zu kennen.

Wie ich das einschätze, geht es da weniger darum Passwörter zu knacken, sondern eher darum Nutzer zu identifizieren.
Z.B. anhand mehrfach verwendeter Passwörter, die dann einen identischen Hash hinterlassen.

Eine Telefonnummer die für die Zwei-Faktor Authentifizierung verwendet wird, lässt sich erst recht über den Provider eindeutig einem Nutzer (bzw. Anschlussinhaber) zuordnen.

Und wenn man den Account erstmal zugeordnet hat, kann man über entsprechende Rechtshilfeersuchen nach richterlichem Beschluss auch ohne Passwort die Inhalte vom ausländischen Anbieter bekommen.
Das Passwort braucht man dafür nicht.
 
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Zunächst Mal finde ich es recht witzig, dass dir Regierung versucht Hass zu verbieten. Mit diesem Gesetz erreicht man doch rein gar nichts, Hass kann man nicht verbieten weil es eine natürliche menschliche Emotion ist, die zudem nicht immer unbegründet ist. Im besten Fall verlagert man das Problem nur in dunklere, weniger öffentliche Ecken des Internets und wenn es böse läuft, verstärkt man Hass und Extremismus noch. Des Weiteren stört mich, dass nur Bezug auf Rechtsextremismus genommen wird, der Linksextremismus aber scheinbar keine Beachtung findet, obwohl davon eine ebenso große Gefahr ausgeht.
Linksextremisten, zu denen auch radikale Umweltschützer gehören, haben erst jüngst wieder Polizisten angegriffen, in einem Fall wird wegen versuchtem Totschlag ermittelt. Dabei sollte man bedenken, dass es keinen Sinn macht Links- und Rechtsextremismus gegeneinander aufzuspielen. Es sollte nur nicht der Fehler gemacht werden, die eine Seite zu vernachlässigen.
Hass kann man nicht verbieten. Der sitzt in den Köpfen und Gedanken sind frei.
Nur darf man sich nicht überall so äußern wie (oder was) man gerade denkt.
Auch nicht im Internet. Hetze, Beleidigungen & Diffamierungen sind fehl am Platz und strafbar.
Es kann nicht sein, dass sich irgendwelche "Internet-Rambos" ungestraft so benehmen dürfen, wie sie wollen.
Mir ist auch egal ob das von links oder rechts kommt.
Oder von irgendwelchen durchgeknallten Verschwörungstheoretikern.
 
Nach den geänderten Gesetzen darf man sich erst recht nicht im Internet mit Beleidigungen etc. äußern, da dort aufgrund der Dauerhaftigkeit künftig 2 Jahre Freiheitsstrafe drohen.

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, solle künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können.



Interessanterweise hat die Anhebung auf 2 Jahre maximale Freiheitsstrafe auch andere Auswirkungen. Straftaten mit mindestens 2 Jahren Höchststrafe sind nämlich erforderlich um Kriminelle Vereinigungen (129 StGB) als solche zu verfolgen.
Man kann damit dann auch Gruppierungen die sich zusammengeschlossen haben um andere im Netz zu beleidigen als Kriminelle Vereinigung zu verfolgen.
 
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Bin ich eigentlich der Einzige dem wieder sauer aufstößt das man für diese Anfragen keinen Gerichtsbeschluss braucht, wenn ich das hier richtig lese soll das ja wie die normale Anfrage genutzt werden, jetzt die Polozisten mal in aller Ehren, aber wie oft haben wir nun schon erfahren wie häufig eigentlich illegal Personen überprüft werden... Da wir dort die Anforderung Mangels Mitarbeiter auch noch weiter herabtstufen sei mal dahingestellt. Nun wissen wir jedoch auch das mehr als genug "Gruppierungen" sicher hier und da einen ich nenne sie jetzt mal Sympatisanten bei der Polizei haben... ich mag ja jetzt den Teufel an die Wand malen aber dem normalen Polizisten mehr Daten zu geben halte ich für fragwürdig. Das genauso fragwürdig wie der Schufa zu erlauben mein Konto betrachten zu dürfen. Ein Schelm wer böses denkt.
 
Bestandsdatenanfragen brauchten noch nie einen Gerichtsbeschluss.
Da werden auch keine Inhalte herausgegeben, sondern nur die IPs und die Informationen zum Accountinhaber z.B. Anschrift oder Emailadresse.


Die Auskunft muss gegenüber dem Provider aber immer mit einem vorliegenden Straftatbestand begründet werden.
Ohne Anfangsverdacht einer begangenen Straftat ist somit keine Anfrage nach §100j StPO möglich.
Das hatte das BVerfG auch nochmal klar gestellt, dass das nicht nur übliche Praxis sein darf, sondern auch explizit im Gesetz stehen muss. https://www.lto.de/recht/nachrichte...lekommunikation-regelungen-verfassungswidrig/

Bei der Gefahrenabwehr sieht es etwas bezüglich der Rechtsgrundlage anders aus, da muss man dann in das jeweilige Polizeigesetz des Bundeslandes bzw. im Fall des BKA das BKA-Gesetz (BKAG) schauen. Bei der Bundespolizei wäre das BPolG zu beachten.

 
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Bestandsdatenanfragen brauchten noch nie einen Gerichtsbeschluss.
Da werden auch keine Inhalte herausgegeben, sondern nur die IPs und die Informationen zum Accountinhaber z.B. Anschrift oder Emailadresse.


Die Auskunft muss gegenüber dem Provider aber immer mit einem vorliegenden Straftatbestand begründet werden.
Ohne Anfangsverdacht einer begangenen Straftat ist somit keine Anfrage nach §100j StPO möglich.
Das hatte das BVerfG auch nochmal klar gestellt, dass das nicht nur übliche Praxis sein darf, sondern auch explizit im Gesetz stehen muss. https://www.lto.de/recht/nachrichte...lekommunikation-regelungen-verfassungswidrig/

Bei der Gefahrenabwehr sieht es etwas bezüglich der Rechtsgrundlage anders aus, da muss man dann in das jeweilige Polizeigesetz des Bundeslandes bzw. im Fall des BKA das BKA-Gesetz (BKAG) schauen. Bei der Bundespolizei wäre das BPolG zu beachten.

Aber nach Bayrischem Standard kannste dir ja was ausdenken, um in meine Wohnung zu kommen. Musst ja auch keine echte Verkehrskontrolle haben um meinen Namen in deinen Computer zu tippen. Auf der selben Stufe sehe ich das hier, wer versichert mir, das keine Komische gruppe einem Ihrer Polizeifreunde meinen Username schickt und der denen meine Adresse steckt?

Ist das nicht zuletzt größer wegen Frau Fischer bei nem Konzert aufgefallen, weil sie was 60-80x an dem Abend ins System getippt wurde?


Die Begründung einiger Politiker " das sei ja Illegal also macht das kein Polizist" halte ich da für nicht wirklich aussagekräftig. Solche Werkzeuge sollten schwer zu erreichen sein und nicht "einfach rumliegen". Ich lasse Trafos auch nicht offen rumstehen weil ich davon ausgehe das jeder weiß das Strom tödlich is...
 
Für den Usernamen müsste aber erstmal eine Bestandsdatenanfrage bei PCGH gestellt werden, um deine IP zu bekommen.

Da ist dann vor allem die Frage an wenn bzw. über welche Mailadresse (oder ganz altmodisch per Fax) man diese Anfrage richtet, da gibt das Impressum hier auf der Webseite nicht wirklich Auskunft darüber.
Auf den ersten Blick passen die alle nicht.
Pressemitteilungen: online@pcgameshardware.de
Leserpost: leserpost@pcgameshardware.de
Abo-Service: E-Mail: computec@dpv.de
Datenschutzbeauftragter: datenschutz@computec.de
Jugendschutzbeauftragter: jugendschutz@computec.de

Die Redaktion wird dann natürlich prüfen, ob sie nach geltendem Datenschutzrecht wirklich Daten herausgeben darf. Dann erst darf PCGH deine IP herausgeben.
Und dann müsste eine Anfrage mit der maximal 7 Tage alten IP beim Provider gestellt werden, um deine Adresse herauszubekommen.

Wäre also schon recht viel Aufwand, der im Zweifel ziemlich viel Ärger bereiten kann, wenn man das nur aus privatem Interesse gemacht hat.

Bei "Helene Fischer" war allerdings der Name schon bekannt. Das war also eine Abfrage im internen System und keine Bestandsdatenabfrage.
 
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Zunächst Mal finde ich es recht witzig, dass dir Regierung versucht Hass zu verbieten. Mit diesem Gesetz erreicht man doch rein gar nichts, Hass kann man nicht verbieten weil es eine natürliche menschliche Emotion ist, die zudem nicht immer unbegründet ist. Im besten Fall verlagert man das Problem nur in dunklere, weniger öffentliche Ecken des Internets und wenn es böse läuft, verstärkt man Hass und Extremismus noch. Des Weiteren stört mich, dass nur Bezug auf Rechtsextremismus genommen wird, der Linksextremismus aber scheinbar keine Beachtung findet, obwohl davon eine ebenso große Gefahr ausgeht.
Linksextremisten, zu denen auch radikale Umweltschützer gehören, haben erst jüngst wieder Polizisten angegriffen, in einem Fall wird wegen versuchtem Totschlag ermittelt. Dabei sollte man bedenken, dass es keinen Sinn macht Links- und Rechtsextremismus gegeneinander aufzuspielen. Es sollte nur nicht der Fehler gemacht werden, die eine Seite zu vernachlässigen.
Die Bezeichnung "Anti-Hass-Gesetz" ist selbstverständlich irreführend und völliger Schwachsinn. Es wird ja nicht der Hass verboten, sondern die Verbreitung von Hassbotschaften soll bekämpft werden. Das sind ja nun auch zwei Paar Schuhe.

Ich persönlich bin ja allerdings eher der Freund der guten Erziehung. Dann bräuchte es so ein Gesetz auch nicht. :ugly:
 
Es gibt aber auch Systeme die ohne Telefonnummer arbeiten.
eMail, Authenticator-Apps, ganz selten noch physische Authentikator.

Da hat man aber als Nutzer eher selten die Wahl und muss das nehmen, was der Seitenbetreiber vorgibt.
So wie es schon bei den TANs beim Onlinebanking ist.

Ich persönlich bin ja allerdings eher der Freund der guten Erziehung. Dann bräuchte es so ein Gesetz auch nicht. :ugly:

Wie ist immer gilt, dass das Strafrecht halt für die Fälle da ist, wo halt keine gute Erziehung da ist, oder erfolglos war.

"Anti-Hass-Gesetz" ist auch eine Wortschöpfung von PCGH.
Die offizielle Bezeichnung ist "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".


Aber auch bei LTO wird eine eigenwillige Bezeichnung im Titel verwendet:
 
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Bin ich eigentlich der Einzige dem wieder sauer aufstößt das man für diese Anfragen keinen Gerichtsbeschluss braucht, wenn ich das hier richtig lese soll das ja wie die normale Anfrage genutzt werden, jetzt die Polozisten mal in aller Ehren, aber wie oft haben wir nun schon erfahren wie häufig eigentlich illegal Personen überprüft werden... Da wir dort die Anforderung Mangels Mitarbeiter auch noch weiter herabtstufen sei mal dahingestellt. Nun wissen wir jedoch auch das mehr als genug "Gruppierungen" sicher hier und da einen ich nenne sie jetzt mal Sympatisanten bei der Polizei haben... ich mag ja jetzt den Teufel an die Wand malen aber dem normalen Polizisten mehr Daten zu geben halte ich für fragwürdig. Das genauso fragwürdig wie der Schufa zu erlauben mein Konto betrachten zu dürfen. Ein Schelm wer böses denkt.
Du glaubst doch nicht im Ernst, das bei jeder "Abfrage" ein Gerichtsbeschluss eingeholt wird? :devil:

Bei solchen Sätzen,
"Damit den Auflagen des BVerfG genüge getan wird, sieht der Entwurf vor, dass die Bundespolizei die Bestandsdaten nur im einzelnen Fall einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder für ein Rechtsgut von erheblichem Gewicht abrufen darf.", stellt sich doch die Frage, was kommt zuerst und wieviele Abfragen sind "Proforma" und dienen der Informationsbeschaffung um daraufhin erst einen Gerichtsbeschluss zu erwirken? ;)
 
Bei solchen Sätzen,
"Damit den Auflagen des BVerfG genüge getan wird, sieht der Entwurf vor, dass die Bundespolizei die Bestandsdaten nur im einzelnen Fall einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder für ein Rechtsgut von erheblichem Gewicht abrufen darf.", stellt sich doch die Frage, was kommt zuerst und wieviele Abfragen sind "Proforma" und dienen der Informationsbeschaffung um daraufhin erst einen Gerichtsbeschluss zu erwirken? ;)
Nein, die Frage stellt sich nicht: Der Gerichtsbeschluss steht immer vor der Abfrage, sonst fühlt sich nämlich der Abgefragte in keinster Weise bemüßigt, irgendwelche Daten herauszugeben.

Das eigentliche Frage muss lauten: Wie gründlich wird richterlich geprüft, ob das Anliegen der Ermittlungsbehörden berechtigt ist?
Angesichts unserer notorisch überlasteten Justiz und Richtern, die häufig durch Unkenntnis der jeweiligen Materie glänzen, darf man da durchaus im Zweifel sein, ob nicht oftmals eilig durchgewunken wird.

Da schlägt auch hinein, was die möglichen Konsequenzen sind: Eine Ermittlung erschwert zu haben, die tatsächlich zur Aufklärung von vermuteten und der Verhinderung weiterer Straftaten führen könnte, bedeutet ganz schlechte Presse und erheblichen Druck. Ein unzulänglich begründbarer Gerichtsbeschluss bedeutet einfach nur einen weiteren Bürger, der die Justiz nicht mehr versteht.
 
Für die normale Bestandsdatenabfrage anhand von Nutzername, Emailadresse oder Telefonnummer ist aber wie gesagt kein richterlicher Beschluss nötig.
Den braucht man erst, wenn man an Inhalts oder Verkehrsdaten will.

Bei ausländischen Anbietern wie Facebook oder Google wird dann bei Inhaltsdaten zusätzlich zum Gerichtsbeschluss aber auch ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen nötig. Das kann dann gerne mal ein Jahr dauern.

Ein unzulänglich begründbarer Gerichtsbeschluss bedeutet einfach nur einen weiteren Bürger, der die Justiz nicht mehr versteht.
Ist eher die Frage ob der das je erfährt. Wenn man ihn anhand der Bestandsdaten nicht identifizieren kann, kann man ihn schließlich auch nur schwer informieren.

Wenn die Straftäter natürlich überall direkt ihre echten Personalien angeben würden, wäre es deutlich einfacher.
 
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So überarbeitet wie die Richter sind, würden die solche Anfragen wahrscheinlich eh ungeprüft durchwinken. Hauptsache die Sache kommt vom Tisch. Interessant wird es ja dann vor Gericht.
 
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