ärgern (260GTX)

AW: ärgern (260GTX)

schade, was ein tolles angebot zwar mach ich nVidia nicht so doch für den Preis hätt ich mir des zweimal überleget;)

Naja wird sicher irgendwann irgendwo so ein ähnliches Angebot auftauchen
 
AW: ärgern (260GTX)

Für den Preis doch lieber ne 4870?

btw. bevor ich morgens zur Arbeit fahre, gönne ich mir immer noch ne Tass Kaff und ne Fluppe zum wachwerden. Erster Blick ist E-Mailcheck und zweiter Blick ist auf den Zack des Tages :D

lg
 
AW: ärgern (260GTX)

lol schon klar das manche leute die HD4870 auch vorziehen würden wenn die 260GTX nur 150€ kosten würde :haha:

ach ja das mit dem Zack des Tages werd ich mir jez wohl auch angewöhnen
 
AW: ärgern (260GTX)

wo gab es eine 4870 für 89€?

also hät ich des mit dem Zack früher gesehen hätt ich warscheinlich ein haufen geld gespart werd nun täglich vorbeischauen
 
AW: ärgern (260GTX)

Schau doch mal hier....

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Unter Retourwaren habe ich am Mittwoch eine 260GTX für 197.- Tacken statt 267,- geschossen.....war eine Fehlbestellung eines Kunden.....

Der Shop bietet viel von diesen Waren an.....da kann man auch mal ein Schnäppchen machen...

Einfach irgend eine Graka auswählen, runterscrollen und dann auf Retourwaren gehen.....geht auch bei anderen Produkten....Prozessoren etc.

MFG
 
AW: ärgern (260GTX)

beim Zack des Tages: wie schauts da eigentlich mim Rückgaberecht aus? kann man dass dann innerhalb der zwei Wochen zurückgeben, wie es das FAg vorsieht?
 
AW: ärgern (260GTX)

Müssen sie normalerweise auf jeden Fall vom Gesetzt her.
Außer sie schreiben es ausdrücklich dahin.

Mfg Binn
 
AW: ärgern (260GTX)

Ohja und ich hab sie mir gekauft jetzt wird sie mal ordentlich gestestet.
Und so laut ist sie gar nicht.

Mfg Binn
 
AW: ärgern (260GTX)

Müssen sie normalerweise auf jeden Fall vom Gesetzt her.
Außer sie schreiben es ausdrücklich dahin.

Mfg Binn
kleiner Rechtskundelehrgang:

nein Gesetze dürfen auch mit Ausdrücklichen angaben nicht zu ungunsten der Verbraucher verändert werden, merkt euch das alle! so erspart ihr euch ne Menge ärger..:wow: und noch eins wer unter einen Vertrag nicht mit Namens unterschrift unterschreibt, so ist die Folge dass der Vertrag nichtig ist:hmm: es sei der Vertragpartner handelte in Kenntnis der Ungültigkeit so muss er alle Schadensersatzfolgen tragen..

Was heiss Garantie? nö nicht zwei Jahre "Gewährleistung" so wie es im BGB steht sondern es ist vom Händler/Hersteller gemachte zusätzliche Leistung über das Maß der Gewährleistung hinaus...

Wenn Ware defekt ist hat man das Recht auf reperatur des Vertragsgegenstands(alles andere ist Garantie), wenn der Vertragsgegenstand zum 3 Mal defekt ist kann man vom Vertrag zurücktreten(auch wenn Ware vorher ausgetauscht wurde) oder Vollständigen ersatz der Ware fordern.
 
AW: ärgern (260GTX)

ja toll kommt doch ne bessere ;)260(b)gtx ;)hoffe nur das der preis auch so bleibt:devil:und die ati 4850 und 4870 ah biserle ärgert:haha::haha::haha::haha:
 
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