Abmahnung gegen EA

hfb schrieb:
Sorry, das ist jetzt so hanebüchen, dazu fällt mir nix mehr ein.
Hm, mir fällt doch was ein:
In dem Zuge schaffen wir auch gleich die Gewerkschaften ab, die Arbeitgeber wissen schliesslich, was gut für uns ist, und Wahlen brauchts auch nicht, und Verbraucherschutz bedeutet, die armen Firmen müssen vor dem Verbraucher geschützt werden.
Lebensmittel werden viel billiger, da man jeden Dreck reinkippen kann, du als Verbraucher brauchst es ja nicht zu kaufen, und was drin ist, kannst du ja vorher im Internet recherchieren, deshalb braucht es auch nicht draufzustehen.
Das wird jetzt uferlos, ich höre auf.

Dann erkläre mir doch mal wie du darauf kommst den Bedarf an Grundbedürfnissen wie Lebensmittel und soziale Errungenschaften wie Gewerkschaften mit dem Konsum eines Luxusartikels gleichzustellen, dass meinst du doch sicherlich ironisch und hast nur den entsprechen smilie vergessen oder?

MfG
 
Wo beginnt das eine, wo endet das andere? Wehret den Anfängen. Pfeifst du einmal auf den Verbraucherschutz, kannst du ihn auch bei existenzielleren Dingen nicht mehr durchsetzen.

Meine Antwort bezog sich auf dein

K. A. woher ihr Anmaßung besitzt davon auszugehen dem Hersteller zu diktieren wie und welches Proukt er bereitzustellen hat. MfG

Ja, ich verlange durchaus, dass sich der Hersteller an geltendes Recht und bindende Vorschriften hält. Und das sogar
bei Luxusartikeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich verlange durchaus, dass sich der Hersteller an geltendes Recht und bindende Vorschriften hält. Und das sogar
bei Luxusartikeln.

Ich glaube damit ist doch eigentlich alles wichtige gesagt und wir können doch bestimmt zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Wenn Hersteller wie EA sich an die passenden Gesetze halten, (ich kenne nicht alle Auswendig aber würden sie sich dran halten,
hätten sie sicherlich keine Abmahnung bekommen) wären alle sicherlich zufriedener.
Die andere Seite der Medaille allerdings, würden die Verbraucher sich alle an die Gesetze halten, hätte niemand eine Raubkopie
und man bräuchte gar keinen Kopierschutz usw...
Ist halt nur die Frage ob es gut ist, wenn es immer weiter Auge um Auge, Zahn um Zahn geht. Wo soll das enden?
 
Man konnte sogar ein altes Spiel erneut und mitsamt Crack über Origin installieren, ohne dass irgend etwas passiert wäre. <--- Da stellt sich mir natürlich die Frage wo die den fraglichen Crack her hatten *pfeif* - Zum Thema selber, das wurde an andere Stellen ausführlichst diskutiert...
 
BF3 benötigt keine permanente Internetverbindung, drum fehlt auch ein solcher Hinweis.
Wenn die zum dumm sind, Origin in den Offlinemodus zu schalten, ist nicht EA schuld...
 
BF3 benötigt keine permanente Internetverbindung, drum fehlt auch ein solcher Hinweis.
Wenn die zum dumm sind, Origin in den Offlinemodus zu schalten, ist nicht EA schuld...

Die Abmahnung bezieht sich in ihrer Anklage stets zum Zeitpunkt, an dem sie gefertigt wird. D.h. explizit, dass noch vor einiger Zeit ein Offline-Modus quasi nicht vorhanden war. Diverse User haben davon berichtet, dass Origin gequängelt hat, wenn man die Software in den Offline-Modus versetzt hat und dann vom Netzwerk getrennt hat. Da war leider nicht viel machbar.
 
Sie werden es nicht ändern aus dem Grund weil sie es so reingeschrieben haben weil sie es müssen. Alles was in den Agbs steht ist gültig für beide Seiten, es ist ein Vertrag. Und durch die Abmahnung wird sich auch nichts ändern weil die Leute es spielen wollen koste es was es wolle....
 
Sie werden es nicht ändern aus dem Grund weil sie es so reingeschrieben haben weil sie es müssen. Alles was in den Agbs steht ist gültig für beide Seiten, es ist ein Vertrag. Und durch die Abmahnung wird sich auch nichts ändern weil die Leute es spielen wollen koste es was es wolle....

4x falsch.
AGBs sind kein Vertrag, und AGBs mit illegalen Inhalten sind nicht automatisch legal und damit gültig, nur weil der Kunde zugestimmt hat. Abgesehen davon geht es hier um Eulas, nicht AGBs, soweit ich mich erinnere.
Und wenn ich deinen Text richtig verstehe, meinst du, EA hätte die Nutzerbedingungen so schreiben müssen.
Hä? Wer in aller Welt hat EA gezwungen, gesetzeswidrige Bedingungen zu schreiben? Die Technik? Das mittlere
Management? BWL-Studenten?
 
Zuletzt bearbeitet:
4x falsch.
AGBs sind kein Vertrag, und AGBs mit illegalen Inhalten sind nicht automatisch legal und damit gültig, nur weil der Kunde zugestimmt hat. Abgesehen davon geht es hier um Eulas, nicht AGBs, soweit ich mich erinnere.
Und wenn ich deinen Text richtig verstehe, meinst du, EA hätte die Nutzerbedingungen so schreiben müssen.
Hä? Wer in aller Welt hat EA gezwungen, gesetzeswidrige Bedingungen zu schreiben? Die Technik? Das mittlere
Management? BWL-Studenten?

5x falsch.

AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Voraussetzungen des §305 BGB erfüllt sind (bei Vertragsschluss einbezogen, Kenntnis, Zustimmung). EULA sind AGB im Sinne des Gesetzes, da diese "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt" darstellen.

Die EULA scheitern nur oftmals daran, dass diese bei Vertragsschluss nicht bekannt sind, sondern erst später während der Installation auftauchen. Käufer bei Steam etc. sollten dahingehend vorsichtig sein, da dort die EULA vor Vertragsschluss (Kauf) angezeigt und bestätigt werden müssen.

Sind Klauseln unwirksam, so ist nicht automatisch das ganze Vertragswerk unwirksam, sondern es kommen für den Regelungsbereich der unwirksamen Klausel nur die gesetzlichen Regelungen zu Anwendung, z.B. fristlose Kündigung > §314 BGB.

Wer's genau wissen will, kauft die aktuelle (und die nächste) PCGH-Ausgabe. Dort steht alles nochmal genauer drin.;)
 
das würde doch aber auch nur gelten, wenn ich direkt bei ea gekauft habe. z.b. über origin. beim kauf im laden oder einem anderen onlinehändler gehen mich die eula/agb von ea/origin doch gar nichts an. allenfalls die agb des händlers wären relevant für mich. warum sollen die agb von b für mich gelten, wenn ich ein produkt von a gekauft habe.

mit anderen worten, wenn ich bei autohöker schmitt von umme ecke einen neuen benz kaufe, darf es mir rechtlich auch egal sein, ob die agb von merzedes vorschreiben, das ich das auto bei denen täglich einmal vorführen muss. unabhängig davon ob mir das vorher bekannt war oder nicht.
 
So schaut's auch aus. Wenn die EULA auch beim Kauf beim Retail-Händler wirksam sein sollen, müssten diese im Verkaufsraum ersichtlich sein (an die Wand gepinnt oder über einen Rechner einsehbar). Was auch ginge, ist ein Abdruck im Handbuch des Spiels. Take Two macht das beispielsweise noch. Der Händler müsste nur die Verpackung öffnen und der Käufer könnte sich die EULA durchlesen.

So wie es aber aktuell ist, haben die EULA bestenfalls eine urheberrechtliche Wirkung und auch dort ist diese größtenteils entbehrlich, da das Urheberrechtsgesetz ohnehin erstmal eine Erlaubnis seitens des Rechtsinhabers einfordert, die EULA aber eher verbieten, als erlauben.:ugly:

Von der Datenerhebung will ich erst gar nicht reden. Kein einziger Publisher und Online-Dienst erfüllt die Kriterien zur wirksamen Datenerhebung vollständig.
 
Die Abmahnung bezieht sich in ihrer Anklage stets zum Zeitpunkt, an dem sie gefertigt wird. D.h. explizit, dass noch vor einiger Zeit ein Offline-Modus quasi nicht vorhanden war. Diverse User haben davon berichtet, dass Origin gequängelt hat, wenn man die Software in den Offline-Modus versetzt hat und dann vom Netzwerk getrennt hat. Da war leider nicht viel machbar.
Ich hatte keine Probleme und ich habe BF3 sehr früh gekauft. Außerdem ist Origin noch eine Beta und es kann daher zu Funktionsstörungen kommen.
 
Halt ein Faux-pas, kann passieren, so schlimm ist es aber nun auch wieder nicht.

Schlimmer fand ich als ich Blackops, MOH6 etc. gekauft habe, konnte es zwar aktivieren, sind aber Schrottgames, das Geld gibt mir auch niemand zurück.:D
 
Und, Mmorpg´s haben auch Singleplayerteile, sollen die jetzt auch einen Offlinemodus anbieten oder wie?
K. A. woher ihr Anmaßung besitzt davon auszugehen dem Hersteller zu diktieren wie und welches Proukt er bereitzustellen hat. Es ist ganz einfach. Ein Hersteller bringt ein Produkt auf den Markt und entweder es gefällt euch und ihr nehmt die Gegebenheiten hin und kauft es oder ihr verzichtet einfach darauf, wenn es Punkte gibt mit denen ihr nicht leben könnt!

MfG
ganz so einfach würde ich es nicht sehen. wenn es punkte gibt, mit denen man nicht leben kann, sollte man diese äußern.
 
AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Voraussetzungen des §305 BGB erfüllt sind (bei Vertragsschluss einbezogen, Kenntnis, Zustimmung

[Haarspaltmode] Vertragsbestandteil ungleich Vertrag im Sinne von selbstständigem. [/Haarspaltmode]

EULA sind AGB im Sinne des Gesetzes, da diese "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt" darstellen.


Bitte hier den ich-hisse-die-weisse-Fahne-Smiley hindenken.

Sind Klauseln unwirksam, so ist nicht automatisch das ganze Vertragswerk unwirksam, sondern es kommen für den Regelungsbereich der unwirksamen Klausel nur die gesetzlichen Regelungen zu Anwendung, z.B. fristlose Kündigung > §314 BGB.

Ich habe mich ungenau ausgedrückt, natürlich werden nicht die ganzen AGB unwirksam durch eine illegale Klausel.
Die illegale Klausel allerdings wird auch durch Zustimmung des Kunden nicht wirksam, das wollte ich, genau wie du, sagen.


Also 1x falsch, 2x unsauber formuliert (zugegeben, im juristischen Bereich gilt das wohl auch als falsch),
1x richtig, aber was ist Punkt 5?
 
Zurück