G4mest3r
BIOS-Overclocker(in)
Genau das ist ja die falsche vorgeschobene Argumentation!Btw nun ist es ja nicht so, dass es keinen Verbraucherschutz gibt. Aber wie lange soll ein Unternehmen etwas vorhalten? Nun werden Geräte welche man auch physisch Besitzt tatsächlich praktisch unbrauchbar da es keine Aktualisierung der Software gibt. Mobiltelefone zum Beispiel.
NIEMAND hat irgendwo auch nur verlangt, dass ein Unternehmen etwas für immer vorhält, supportet oder vertreibt.
Es muss einen anständigen EOL-Plan geben, für wenn man den weiteren Vertrieb einstellt und den Support, Server und was auch immer beendet.
Es geht einfach nicht, bereits getätigte legale Verkäufe per Knopfdruck unbrauchbar zu machen.
Auch nicht mit Tricks, die einem illegal Besitzansprüche am Produkt absprechen oder durch künstliche unnötige Server-Verbindungen.
Du hast das Recht an dem Artikel den Du gekauft hast und dass dieser weiter funktioniert und du ihn warten und benutzen kannst. Ohne dass Du Anspruch auf Service, Reparatur usw. vom ehemaligen Vertreiber hast.
Und wenn das nicht so ist, dann ist es nicht als "Verkauf" zu deklarieren oder zu suggerieren, sondern klar als Zugangsmiete - nicht versteckt und heimlich.
Inder ganzen Diskussion sind von Anfang an Life-Service oder online MMO's und Subscriptions komplett ausgenommen.
Der Trick: "Du wirst nichts mehr besitzen, das Du kaufst", ist rechtlich höchst fragwürdig und sehr wahrscheinlich illegal.
Jemandem ein Produkt remote unterm Popo per Knopfdruck einfach unbrauchbar zu machen, ohne Entschädigung und damit Kaufverträge einseitig auszuhebeln, ist es sehr wahrscheinlich auch.
Darum geht es.
Btw.: ich habe ein Recht, erstandene Produkte selbst instand zu halten und sogar gebraucht weiter zu verkaufen.
Die Firma hat kein Recht, dir Dein altes Mobiltelefon aus der Ferne zu zerstören.
So können einfach keine Updates mehr schicken, den Support einstellen, Ersatzteile und Reparatur einstellen ... alles.
Aber du darfst dann selbst reparieren und tüfteln, oder jemanden beauftragen oder das Ding weitergeben, zerlegen, anmalen, als Topfunterdsetzer umfunktionieren etc.
Zuletzt bearbeitet: