2x Win7 auf gleichem PC

Ein Win, nur zweimal installiert. MS fragt ja auch schon mal gerne bei der telefonischen Aktivierung: "Auf wie vielen PCs haben Sie das Windows installiert?". Richtige und wahre Antwort: "Auf einem PC."
Illegal? Nur weil etwas nicht den Wünschen von MS entspricht, ist es noch nicht illegal.
Außerdem ist es völlig gängige Praxis, das BS mehr als einmal zu installieren. Die einen machen es, um eine saubere und performante Plattform für ihre Spiele zu haben, ohne die ganzen (Hintergrund-)Tools, die das Arbeiten unter Windows erst wirklich komfortabel machen. Andere um ein Notfallwindows zu haben, falls eine Version irgendwann mal abschmieren sollte - oder um eine Installation zu haben, mit der man richtig rumsauen und experimentieren kann. ;)
Und aus vielen anderen Gründen.

Nachtrag:
Da ich eine SB-Version nutze, habe ich auch keinen Vertrag mit MS.
Das steht auch so in der Lizenz:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt, oder
dem Softwareinstallationsunternehmen, das die Software mit dem Computer vertreibt.

Hm... der Computerhersteller... das bin ja ich!
Das Softwareinstallationsunternehmen: das bin ja auch ich!
Dass ich den Computer nicht vertreibe, sondern für mich behalte, das ist mein Bier.
Außerdem ist bei Punkt 2 der lizenz nicht von Installationen, sondern von Lizenz die Rede.
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.

Bei einer Vollversion, die ich von MS erwerbe, mag das anders aussehen.
Aber auch dann gilt: Wenn ich die Lizenz nicht im Sinne von MS einhalte, hat das absolut nichts mit legal oder illegal zu tun - im Sinne von "Verstoß gegen geltendes Recht". Im Grunde läuft das nur darauf hinaus, dass die Lizensierung wegen Vertragsverletzung ungültig werden kann (aus der Sicht von MS). Bis hierhin ist dem deutschen Rechtssystem die Sache erstmal völlig schnuppe. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem ist es völlig gängige Praxis, das BS mehr als einmal zu installieren.
Es ist auch (bei vielen) gängige Praxis 10-20km/h mit dem Auto schneller zu fahren als die Höchstgeschwindigkeit es vorgibt (gestattet).
Ist es erlaubt? Nein. Wird es gemacht? Ja.

Da ich eine SB-Version nutze, habe ich auch keinen Vertrag mit MS.

Das steht auch so in der Lizenz:

Hm... der Computerhersteller... das bin ja ich!

Das Softwareinstallationsunternehmen: das bin ja auch ich!

Du bist der Computerhersteller? Im Sinne von OEM-Vertreiber?

Dann solltest du wissen einen Vertrag gegenüber Microsoft abgeschlossen zu haben.
Auch wenn du "nur" ein normaler Anwender bist, hast du bei der Ersteinrichtung deines (eventuell) vorinstallierten Systems
dem
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG zugestimmt.

Ich will ja hier auch nicht auf moralisch tun oder ähnlich.

Man sollte sich bei der Sache doch an einem Fakt halten, egal welche Version man hat.
"a. Eine Kopie pro Computer."
Wie jeder einzelne damit umgeht hat nur er selbst zu verantworten.
 
Omg!
MS wird dich wie Osama bin laden weltweit aufsuchen und umgehend vernichten!! Hörst du die Helikopter denn nicht auch schon Kreisen?

Man kann sich aber auch anstellen^^
 
Omg!
MS wird dich wie Osama bin laden weltweit aufsuchen und umgehend vernichten!! Hörst du die Helikopter denn nicht auch schon Kreisen?

Man kann sich aber auch anstellen^^

Dann sag das der Polizei, wenn Sie dich mit 21km/h innerorts blitzen, 80€ von dir wollen und du zusätzlich nen Punkt in FL zu liegen hast.
Bin mal gespannt wie die reagieren, wenn Sie hören : "Man kann sich aber auch anstellen"

Ich habe hier nur die Fakten aufgeschrieben (Lizenz),
wenn du die kritisieren willst, dann schreib am Besten MS an ;)
 
Nichts gegen deine Fakten, aber die Frage ob ich mir zuhause auf meinen popligen Rechner zwei mal das selbe Windows mit der selben sn installiere, find ich total Belanglos.
 
Mal abgesehen davon, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und ein Verstoß gegen einen Lizenzvertrag zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind (seit wann haben Lizenzverträge Gesetzeskraft?), gilt für Lizenzverträge:
Nur weil es im Lizenzvertrag steht, ist es deshalb noch lange nicht rechtlich gültig.
DAS ist Fakt.
Ganz besonders gilt das für SB-Windows-Versionen, dort besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Endanwender und Microsoft.
Aber wie erwähnt: Bei Vollversionen und Familypacks erwirbt man die Software von MS und ist damit Vertragspartner. Natürlich gelten auch dann nur die Teile der Lizenz, die hierzulande den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Inwiefern diese Teile das tun, wäre im Zweifelsfall durch Gerichte zu klären.
Zitat aus der c't zum Thema "Lizenzgestrüpp":
Wenn Standardsoftware gegen Entgelt zur dauernden Nutzung überlassen wird, so stuft die Rechtsprechung dies als Kaufvertrag ein - und zwar unabhängig davon, ob die Beteiligten die Transaktion als "Einmallizenz", "Software-Leasing" oder sonstwie bezeichnen. Das bedeutet, dass der Käufer, wenn er ein Programmpaket oder auch einen PC mit vorinstallierter oder beigegebener Software erwirbt, auch Eigentümer dieser "Sachen" wird. Das hängen Softwarehersteller natürlich nicht gern an die große Glocke, denn ein Eigentümer kann mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren, wenn er dabei keine geltenden Gesetze oder Rechte Dritter verletzt (§ 903 BGB).

Wer sein Windows zweimal (aber nur auf einem Rechner) installiert, tut auch jeden Fall nichts Illegales - solange er nur eine Version davon auf einem Rechner nutzt. Illegal sind dagegen andere Sachen, die immer wieder gerne propagiert werden: z.B. das Freischalten eines 64Bit-Windows mit dem Key einer 32Bit-Version (wenn man nur die 32Bit-Version erworben hat), der Betrieb von Windows ohne Lizenz innerhalb der 30-Tage-Aktivierungsfrist (und der Verlängerung über die Rearm-Funktion bis auf 120 Tage).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich betreibe mein System jetzt schon geraume Zeit mit zwei installierten Versionen

Solang die gleiche Hardware verbaut ist, kann man so viele Versionen installieren wie man mag.
Sobald eine Aktiviert wurde, sind alle anderen auch direkt Aktiviert

:daumen:
 
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