OctoCore
Lötkolbengott/-göttin
Ein Win, nur zweimal installiert. MS fragt ja auch schon mal gerne bei der telefonischen Aktivierung: "Auf wie vielen PCs haben Sie das Windows installiert?". Richtige und wahre Antwort: "Auf einem PC."
Illegal? Nur weil etwas nicht den Wünschen von MS entspricht, ist es noch nicht illegal.
Außerdem ist es völlig gängige Praxis, das BS mehr als einmal zu installieren. Die einen machen es, um eine saubere und performante Plattform für ihre Spiele zu haben, ohne die ganzen (Hintergrund-)Tools, die das Arbeiten unter Windows erst wirklich komfortabel machen. Andere um ein Notfallwindows zu haben, falls eine Version irgendwann mal abschmieren sollte - oder um eine Installation zu haben, mit der man richtig rumsauen und experimentieren kann.
Und aus vielen anderen Gründen.
Nachtrag:
Da ich eine SB-Version nutze, habe ich auch keinen Vertrag mit MS.
Das steht auch so in der Lizenz:
Hm... der Computerhersteller... das bin ja ich!
Das Softwareinstallationsunternehmen: das bin ja auch ich!
Dass ich den Computer nicht vertreibe, sondern für mich behalte, das ist mein Bier.
Außerdem ist bei Punkt 2 der lizenz nicht von Installationen, sondern von Lizenz die Rede.
Bei einer Vollversion, die ich von MS erwerbe, mag das anders aussehen.
Aber auch dann gilt: Wenn ich die Lizenz nicht im Sinne von MS einhalte, hat das absolut nichts mit legal oder illegal zu tun - im Sinne von "Verstoß gegen geltendes Recht". Im Grunde läuft das nur darauf hinaus, dass die Lizensierung wegen Vertragsverletzung ungültig werden kann (aus der Sicht von MS). Bis hierhin ist dem deutschen Rechtssystem die Sache erstmal völlig schnuppe.
Illegal? Nur weil etwas nicht den Wünschen von MS entspricht, ist es noch nicht illegal.
Außerdem ist es völlig gängige Praxis, das BS mehr als einmal zu installieren. Die einen machen es, um eine saubere und performante Plattform für ihre Spiele zu haben, ohne die ganzen (Hintergrund-)Tools, die das Arbeiten unter Windows erst wirklich komfortabel machen. Andere um ein Notfallwindows zu haben, falls eine Version irgendwann mal abschmieren sollte - oder um eine Installation zu haben, mit der man richtig rumsauen und experimentieren kann.

Und aus vielen anderen Gründen.
Nachtrag:
Da ich eine SB-Version nutze, habe ich auch keinen Vertrag mit MS.
Das steht auch so in der Lizenz:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt, oder
dem Softwareinstallationsunternehmen, das die Software mit dem Computer vertreibt.
Hm... der Computerhersteller... das bin ja ich!
Das Softwareinstallationsunternehmen: das bin ja auch ich!
Dass ich den Computer nicht vertreibe, sondern für mich behalte, das ist mein Bier.
Außerdem ist bei Punkt 2 der lizenz nicht von Installationen, sondern von Lizenz die Rede.
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.
Bei einer Vollversion, die ich von MS erwerbe, mag das anders aussehen.
Aber auch dann gilt: Wenn ich die Lizenz nicht im Sinne von MS einhalte, hat das absolut nichts mit legal oder illegal zu tun - im Sinne von "Verstoß gegen geltendes Recht". Im Grunde läuft das nur darauf hinaus, dass die Lizensierung wegen Vertragsverletzung ungültig werden kann (aus der Sicht von MS). Bis hierhin ist dem deutschen Rechtssystem die Sache erstmal völlig schnuppe.

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