"Recht auf Vergessen" im Internet: BGH schränkt Rechte von Betroffenen ein

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Beim Bundesgerichtshof liegen zwei Fälle zum "Recht auf Vergessen" vor. In einem Fall wurde das Recht nun eingeschränkt, im anderen Fall gibt es weiteren Klärungsbedarf.

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Da kann man mal wieder sehen das Grundrechte eben nicht für alle gelten.

Copyright sollte auch auf dem eigenem Bild und Ton Material gelten..

Das sind zwei Sätze die der absoluten Wahrheit entsprechen.
Da kann Projekt Neo behaupten was er will..
 
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Da kann man mal wieder sehen das Grundrechte eben nicht für alle gelten.

Copyright sollte auch auf dem eigenem Bild und Ton Material gelten.. Man kann ja auch nicht zum Gericht sagen das an ein Song aus dem Netz der Geschützt ist jetzt doch auf der Platte hat und ihn trotzdem frech weiter nutzen will.. Die Daten der Bürger werden nicht geschützt weder von den Staaten etc.. sondern nur die Rechte der Macht. Egal ob es Politiker oder Bonzen sind.

Um Menschenrechte haben sich, und werden sich auch niemals Staaten wirklich kümmern :-(
Diese werden nur bald von der "Natur" zur Rechenschaft gezogen. Das ist sicher. Da nützen ihnen deren Bunker Raketen etc nicht mehr viel. Bestenfalls ein paar Monate selbst Isolation, bis zum bitteren Ende.

Wie viel Dummfug kann man denn auf so eine News schreiben. Das ist absoluter Müll den du von dir gibst und hat auch gar nichts mit er BGH Entscheidung zu tun.
Das BGH sagt, dass öffentliche Interesse manchmal mehr wiegt als persönliche Interessen und das ist auch gut so. Ansonsten würde das Internet als Informationsquelle bald aussterben.
Dann kann du dich nicht mehr über - wie erwähnt- dubiose Anlagemöglichkeiten informieren oder eben nicht über Personen die in der Vergangenheit schindluder getrieben haben.
Wir reden hier von medialen Artikeln die gelöscht werden sollten bzw. deren Auflistung in der Google-Suche.
Also bitte geh weiter spielen.

Unterm Strich eine sehr gute Entscheidung des BGH.
 
Wie viel Dummfug kann man denn auf so eine News schreiben. Das ist absoluter Müll den du von dir gibst und hat auch gar nichts mit er BGH Entscheidung zu tun.
Das BGH sagt, dass öffentliche Interesse manchmal mehr wiegt als persönliche Interessen und das ist auch gut so. Ansonsten würde das Internet als Informationsquelle bald aussterben.
Dann kann du dich nicht mehr über - wie erwähnt- dubiose Anlagemöglichkeiten informieren oder eben nicht über Personen die in der Vergangenheit schindluder getrieben haben.
Wir reden hier von medialen Artikeln die gelöscht werden sollten bzw. deren Auflistung in der Google-Suche.
Also bitte geh weiter spielen.

Unterm Strich eine sehr gute Entscheidung des BGH.


Öffentliches Interesse? Dein Totschlagsargument zählt nichts kann ja jeder sagen auch ein Richter ;-) So gesehen bist
Du bist der, der den "Müll" von sich gibt das sieht man auch an deiner Ausdrucksweise.. Und dazu noch einer der es absolut nicht gescheckt hat ;-) Was soll das Gerede hier... von "Wir" rede hier... Wir schon mal gar nicht! Also lasse deinen Unfug. auch die Aussage das das Internet dann Aussterben würde ... Unbelegbare Aussage von dir :-) Also Träum weiter. Denn das besteht mehr als nur Copyright Geschützen Bereichen und es soll auch Menschen geben die ihre Inhalte trotz Copyright freigeben bzw. denen es nichts ausmacht wenn ihre Werke genutzt und oder Weiterentwickelt werden. Aber bei dir ist hopfen und Malz verloren wenn du meine Aussage nicht Schnallst. Denn bei dem "Urteil" geht oder soll ich besser sagen würde es eigentlich um mehr gehen müssen.. Vergessen im Sinne Eintragungen Material auf Sozialen Plattformen und die Individuelle Selbstbestimmung an den Daten das leider oft in diesen Urteilen einfach unter dem Teppich gekehrt werden
Und dies alles unter dem Deckmantel eines angeblichen Öffentlichen Interesse..
 
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Und weil deine Aussage so einleuchtend war hast du sie gleich abgeändert? :rollen:


@topic
Wäre interessant zu wissen wieviele solche Fälle es noch gibt.

Wer bist du jetzt ? ;-) Und was meinst du mit Fälle ? Stehe gerade auf der Leistung :-)

Wenn jemand einen Satz oder Erklärung nicht versteht, verlangt es die Höflichkeit, das man es halt anders noch mal versucht rüberzubringen.
Leider gibts es hier viele die einfach wie ein Bot eine Information verarbeiten :-) und sofort mit Beleidigungen und anscheinend keine Fähigkeiten Entwickelt haben auf den ersten Blick Information, zusammenhänge Querverweise zu erkennen, geschweige zu verstehen .. Urteile sind leider oft auch sooo wenig Differenziert
bzw. wird so viel Ausgeklammert das das ganze Absurd werden kann.. Man sollte immer die ganzen Variablen berücksichtigen ! Auch wenn es Komplex erscheint.
Also wenn Dir deine Rechte so wenig bedeuten . Ich meine Jetzt zb. dein Individuelles Selbstbestimmungsrecht.
und du nicht den Zusammenhang mit dem Copyright Recht / Unrecht ? erkennen kannst. Komm schon, so Komplex ist die Materie bzw das Grundgesetz doch auch nicht das es normale Bürger nicht verstehen können.

PS: ich finde es besser man hätte das Recht einen Beitrag zu ändern und es eben besser zu machen
 
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Wer bist du jetzt ? ;-) Und was meinst du mit Fälle ? Stehe gerade auf der Leistung :-)

Wenn jemand einen Satz oder Erklärung nicht versteht, verlangt es die Höflichkeit, das man es halt anders noch mal versucht rüberzubringen.
Leider gibts es hier viele die einfach wie ein Bot eine Information verarbeiten :-) und sofort mit Beleidigungen und anscheinend keine Fähigkeiten Entwickelt haben auf den ersten Blick Information, zusammenhänge Querverweise zu erkennen, geschweige zu verstehen .. Urteile sind leider oft auch sooo wenig Differenziert
bzw. wird so viel Ausgeklammert das das ganze Absurd werden kann.. Man sollte immer die ganzen Variablen berücksichtigen ! Auch wenn es Komplex erscheint.
Also wenn Dir deine Rechte so wenig bedeuten . Ich meine Jetzt zb. dein Individuelles Selbstbestimmungsrecht.
und du nicht den Zusammenhang mit dem Copyright Recht / Unrecht ? erkennen kannst. Komm schon, so Komplex ist die Materie bzw das Grundgesetz doch auch nicht das es normale Bürger nicht verstehen können.

PS: ich finde es besser man hätte das Recht einen Beitrag zu ändern und es eben besser zu machen

Du schmeißt hier Dinge durcheinander die miteinander nichts zu tun haben. Urheberrecht ist klar geregelt und hat mit dem Recht auf Vergessen erstmal nichts zu tun.

Beim ersten Fall mit dem Geschäftsführer der sich kurzerhand krank gemeldet hat nachdem das eigene Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten ist wurde entschieden das es eine faktische Berichterstattung ist und dadurch das öffentliche Interesse die Persönlichkeitsrechte überwiegt. Mit Urheberrecht hat das erstmal nichts zu tun und meiner Meinung nach ist das Urteil auch richtig, da ansonsten jeder hergehen könnte und negative Artikel über einen selbst löschen lassen könnte.

Beim zweiten Fall steht ein Urteil noch aus, da nicht klar ist ob es üble Nachrede/Defamierung ist oder nicht. Kann man die Verlinkung von negative Reviews über das Recht auf Vergessen löschen lassen, nur weil man selbst der Meinung ist das es ein unseriöses Review ist?
 
Dann ließ dir mal den Gesetzestext durch - das Recht umfast das man einfach sagen kann "Nope, will nicht mehr - ihr müsst jetzt ALLE Daten löschen".
Mögliche "Gründe" fürs löschen sind das ein Vertrag für den die Daten erhoben wurden vollständig erfüllt wurde, die Sexualität der Person dadurch feststellbar wäre (hey - jeder der "Ich bin XYZ-Posts"), oder einfach "ich will nicht mehr".

Die Grundlage ist einfach ein rießen Reinfall und ein "Recht" auf vergessen sollte es nicht geben.



Der Artikel ist Gott seit dank von diesem "Recht" ausgeschlossen da es Ausnahmen gibt "für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke" unter die Nachrichten im Normalfall fallen.
In Spanien hat man versucht, Nachrichten aus Suchergebnissen löschen zu lassen, gab dann einen Streisand-Effekt: Google muss Gonzo vergessen - YouTube
 
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