Linkhaftung des EuGH mit Ausnahme für Affiliate-Links

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Die recht strikte Linkhaftung, die der Europäische Gerichtshof vergangenes Jahr erlassen hat, wurde nun in Deutschland von Landgericht Hamburg etwas gelockert. Dabei spielt auch der gesunde Menschenverstand ein großes Thema.

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AW: Linkhaftung des EuGH mit Ausnahme für Affiliate-Links

Das ist und bleibt mit eine der dümmsten Entscheidungen die der EuGH je getroffen hat. Völlig fernab jeglicher Realität. :wall:

Es ist logisch, dass ich vor einer Linksetzung die fremde Seite anschaue und bei auffälligem, illegalen Inhalt eben nicht verlinke, aber für jedes Bild und jeden Satz (auch Texte haben ja einen Urheber mit entsprechenden Rechten) zu überprüfen, ob da auch alles mit rechten Dingen zugeht ist einfach völlig unverhältnismäßig und in der Realität auch gar nicht machbar. Abgesehen davon hat der fremde Seiteninhaber keinerlei Pflichten mir gegenüber irgendetwas nachzuweisen, sofern es sich nicht um meine eigenen Urheberrechte handelt, die da möglicherweise verletzt wurden.

//Edit:
Achja, ich würde ja auf eine fremde Rechtsanwalt-Seite verlinken, auf der recht gut dargestellt wird, warum selbst eine rechtsverbindliche Auskunft des Drittseitenanbieters über die urheberrechtliche Unbedenklichkeit seiner Inhalte (welche selbst das LG Hamburg ja nicht ausstellen möchte, s. Heise) nicht vor einer Haftung für eben jene Inhalte schützen würde, aber darauf sollte ich laut dem EuGH ja lieber verzichten.
Daher hier die Kurzfassung:

Die Auskunft des Betreibers der verlinkten Seite wäre keine hinreichende eigene Prüfung der urheberrechtlichen Unbedenklichkeit. Stattdessen müsste ich hergehen und vom Seitenbetreiber eine Auskunft einholen, welches Bild, welcher Text und welche audiovisuelle Mediadatei welchen Urheber besitzt und unter welcher Lizenz diese Inhalte jeweils veröffentlicht wurden. Daraufhin wäre es meine Pflicht jeden ermittelten Urheber zu belästigen und sich die Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte auf der Drittseite für jeden Inhalt einzeln ( sowie für alle zugehörigen Unterseiten!) schriftlich und rechtsverbindlich bestätigen zu lassen.

Völlig absurd. Allein die Tatsache, dass das LG Humbug es nicht schafft seine eigene Rechtsprechung in der Realität umzusetzen (erneut s. Heise) sagt schon alles. Und selbst wenn die eine rechtsverbindliche Auskunft abgegeben hätte, wäre anzunehmen, dass diese nicht glaubhaft sei, da deren eigene Datenschutzerklärung erst kürzlich abgemahnt wurde und trotz der daraufhin erfolgten Überarbeitung noch immer Zweifel an deren Rechtskonformität bestehen, diese sich wiederum auf die Datenschutzerklärung der Eltern-Seite hamburg dot de beziehen, welche erneut selbst diverse andere Datenschutz-Seiten bsp. der verwendeten Werbeanzeigendienste bemüht. :ugly:

//Edit 2:
Übrigens wird man mittlerweile gesetzlich gezwungen einen klickbaren Link zur europäischen Kommission zur Streitbeilegung bereitzustellen. Leider kann man nicht überprüfen, ob deren Inhalte urheberrechtlich unbedenklich sind. Somit wird man per Gesetz gezwungen einen nicht eindeutig unbedenklichen Link zu setzen und sich somit einer Abmahngefahr auszuliefern. Völlig paradox. :rollen:
 
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AW: Linkhaftung des EuGH mit Ausnahme für Affiliate-Links

Das ist und bleibt mit eine der dümmsten Entscheidungen die der EuGH je getroffen hat. Völlig fernab jeglicher Realität. :wall:

Es ist logisch, dass ich vor einer Linksetzung die fremde Seite anschaue und bei auffälligem, illegalen Inhalt eben nicht verlinke, aber für jedes Bild und jeden Satz (auch Texte haben ja einen Urheber mit entsprechenden Rechten) zu überprüfen, ob da auch alles mit rechten Dingen zugeht ist einfach völlig unverhältnismäßig und in der Realität auch gar nicht machbar. Abgesehen davon hat der fremde Seiteninhaber keinerlei Pflichten mir gegenüber irgendetwas nachzuweisen, sofern es sich nicht um meine eigenen Urheberrechte handelt, die da möglicherweise verletzt wurden.

//Edit:
Achja, ich würde ja auf eine fremde Rechtsanwalt-Seite verlinken, auf der recht gut dargestellt wird, warum selbst eine rechtsverbindliche Auskunft des Drittseitenanbieters über die urheberrechtliche Unbedenklichkeit seiner Inhalte (welche selbst das LG Hamburg ja nicht ausstellen möchte, s. Heise) nicht vor einer Haftung für eben jene Inhalte schützen würde, aber darauf sollte ich laut dem EuGH ja lieber verzichten.
Daher hier die Kurzfassung:

Die Auskunft des Betreibers der verlinkten Seite wäre keine hinreichende eigene Prüfung der urheberrechtlichen Unbedenklichkeit. Stattdessen müsste ich hergehen und vom Seitenbetreiber eine Auskunft einholen, welches Bild, welcher Text und welche audiovisuelle Mediadatei welchen Urheber besitzt und unter welcher Lizenz diese Inhalte jeweils veröffentlicht wurden. Daraufhin wäre es meine Pflicht jeden ermittelten Urheber zu belästigen und sich die Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte auf der Drittseite für jeden Inhalt einzeln ( sowie für alle zugehörigen Unterseiten!) schriftlich und rechtsverbindlich bestätigen zu lassen.

Völlig absurd. Allein die Tatsache, dass das LG Humbug es nicht schafft seine eigene Rechtsprechung in der Realität umzusetzen (erneut s. Heise) sagt schon alles. Und selbst wenn die eine rechtsverbindliche Auskunft abgegeben hätte, wäre anzunehmen, dass diese nicht glaubhaft sei, da deren eigene Datenschutzerklärung erst kürzlich abgemahnt wurde und trotz der daraufhin erfolgten Überarbeitung noch immer Zweifel an deren Rechtskonformität bestehen, diese sich wiederum auf die Datenschutzerklärung der Eltern-Seite hamburg dot de beziehen, welche erneut selbst diverse andere Datenschutz-Seiten bsp. der verwendeten Werbeanzeigendienste bemüht. :ugly:

//Edit 2:
Übrigens wird man mittlerweile gesetzlich gezwungen einen klickbaren Link zur europäischen Kommission zur Streitbeilegung bereitzustellen. Leider kann man nicht überprüfen, ob deren Inhalte urheberrechtlich unbedenklich sind. Somit wird man per Gesetz gezwungen einen nicht eindeutig unbedenklichen Link zu setzen und sich somit einer Abmahngefahr auszuliefern. Völlig paradox. :rollen:

Ohne Link urheberrechtlich Matrerial zitieren ist aber auch nicht einwandfrei :D. Jetzt kriegen alle Ärger die auf PCGHX verlinken.

Und zu Edit 2: Was meinst du? Wer ist man und wer zwingt dich? Mich zwingt dazu Niemand, aber ich habe keine Website. Oder wo muss dieser Link gesetzt werden?
 
AW: Linkhaftung des EuGH mit Ausnahme für Affiliate-Links

Ohne Link urheberrechtlich Matrerial zitieren ist aber auch nicht einwandfrei :D. Jetzt kriegen alle Ärger die auf PCGHX verlinken.

Und zu Edit 2: Was meinst du? Wer ist man und wer zwingt dich? Mich zwingt dazu Niemand, aber ich habe keine Website. Oder wo muss dieser Link gesetzt werden?

Ich habe nirgends ein Zitat eingefügt. Meine Kurzzusammenfassung der ausführlichen Inhalte einer anderen Webseite ist kein Zitat, sondern eine eigene, geistig Schöpfung, wie es so schön im Urheberrechtsgesetz bezeichnet wird. Das Urheberrecht am obigen Text liegt demnach bei mir. ;) Weiß daher nicht worauf du dich beziehst...

Als gewerblicher Webseitenbetreiber (darum geht es hier die ganze Zeit) ist man gesetzlich verpflichtet einen klickbaren Link zur Plattform der europäischen Kommission zur Streitbeilegung einzubinden. Ich würde ja jetzt hier einen Link zum Impressum von PCGH einfügen, so dass du ganz unten auf der Seite genau diesen Punkt lesen kannst, aber da ich nicht sicher sein kann, dass die Inhalte auf PCGH alle urheberrechtlich einwandfrei sind, lass ich auch das lieber sein. :D

Lesen, verstehen, dann kommentieren. Nicht andersrum.:rollen:
 
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