Windows 10 bald nicht mehr kostenlos: 10 Upgradegründe von Microsoft im Video

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Was für ein EU-Gesetz denn?
Man kauft es nicht, es ist sozusagen ein Geschenk.
Man tauscht es nicht gegen die alte Lizenz, diese bleibt erhalten, wobei man diese aber nicht paralell nutzen darf.
Das hat mit bisherigen Urteilen bezüglich OEM und Hardwarebindung rein gar nix zu tun.

Ändert alles nix daran. Es ist und bleibt Software, und die muss gebraucht handelbar sein und auf verschiedener Hardware installierbar. Alle Lizenzbedingungen die anderweitiges sagen sind in Deutschland nichtig.
 
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Ändert alles nix daran.
Oh doch OldBoyX, dass das Upgrade auf Win10 zur Zeit verschenkt wird ändert einiges daran. Das EU-Gesetz greift nur bei gekaufter (vorher Veräußert) Software, also bei der vorherigen Win7/8 Lizenz, die kann man immer noch verkaufen, darf dann aber selbst das Upgrade (Win10) mit dieser Lizenz nicht mehr verwenden....dagegen kann auch kein EU-Gesetzt etwas machen, denn es gibt für diesen Fall keins. ;)

Aber wenn du so sehr davon überzeugt bist, kannst du sicher mal das EU-Gesetz verlinken, welches Hardwarebindung verbietet. Kann ja sein, dass du doch Recht hast....man lernt ja nie aus. :)
 
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Oh doch OldBoyX, dass das Upgrade auf Win10 zur Zeit verschenkt wird ändert einiges daran. Das EU-Gesetz greift nur bei gekaufter (vorher Veräußert) Software, also bei der vorherigen Win7/8 Lizenz, die kann man immer noch verkaufen, darf dann aber selbst das Upgrade (Win10) mit dieser Lizenz nicht mehr verwenden....dagegen kann auch kein EU-Gesetzt etwas machen, denn es gibt für diesen Fall keins. ;)

Aber wenn du so sehr davon überzeugt bist, kannst du sicher mal das EU-Gesetz verlinken, welches Hardwarebindung verbietet. Kann ja sein, dass du doch Recht hast....man lernt ja nie aus. :)

Es ist kein Geschenk, es ist ein Upgrade für ein gekauftes Produkt. Es macht keinen Sinn über gesetzliche Gegebenheiten mit Menschen zu diskutieren, die offensichtlich gar keine Ahnung von juristischen Belangen haben.

http://www.computerbase.de/forum/images/misc/quote_icon.png Zitat von Nutzungsbedingungen | 4. Übertragung
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.


Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[3] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.
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Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[3] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.
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Dann probier mal eins deiner Steam-Spiele zu verkaufen ;)
 
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Dann probier mal eins deiner Steam-Spiele zu verkaufen ;)

Mein Betriebssystem ist nicht an einen bestimmten Account gebunden. Da kann ich beliebig viele User-Accounts erstellen. Daher gilt auch für dich - keine Ahnung...

Insgesamt ist mir das auch alles egal, ihr könnt in eurer Unwissenheit tun und lassen was ihr wollt, mir wird jedes Windows von Microsoft auf jeder beliebigen Hardware aktiviert, mit dem freundlichen Hinweis, dass man die Version am Altgerät gerne deaktivieren darf. Das habe ich schon x-mal in Anspruch genommen (auch schon mit Windows 10) und das wird auch in Zukunft so laufen.

Du kannst gern ein neues kaufen und alles mögliche glauben, was du halt glauben willst.
 
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Es ist kein Geschenk, es ist ein Upgrade für ein gekauftes Produkt.
Das Upgrade auf Win10 IST derzeit noch geschenkt!

Es macht keinen Sinn über gesetzliche Gegebenheiten mit Menschen zu diskutieren, die offensichtlich gar keine Ahnung von juristischen Belangen haben.
Eben! Dann lies nochmal genau was du da Zitiert hast:
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.

Hast du das Upgrade erworben?
Soviel zum Verständnis von juristischen Belangen. ;)

Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[3] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.+++
Ich habs dir mal markiert, damit du die juristischen Belangen auch genau erkennst und verstehst!

H.a.n.d.

PS: Ich hätte es auch gern so wie du glaubst aber es ist in dem Fall leider nicht so.
 
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CiD;8199618... Hast du das Upgrade [URL="http://www.duden.de/rechtschreibung/erwerben" schrieb:
erworben[/URL]?
Soviel zum Verständnis von juristischen Belangen. ;)


Ich habs dir mal kopiert, damit du die juristischen Belangen auch genau erkennst und verstehst!

H.a.n.d.

Nein, du hast nur weiter bewiesen, dass du dich nicht auskennst. Du kannst de jure niemanden etwas schenken, das an Lizenzbestimmungen gebunden ist. Das ist dann höchstens ein Kauf um 0 € (ganz abgesehen davon, dass man Geschenke auch erwirbt). Aber egal, lassen wir das. Du kannst wie gesagt glauben was du willst, wahr ist es deshalb noch lange nicht.
 
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wahr ist es deshalb noch lange nicht.
Muss es auch nicht sein...man lernt ja nie aus. :)

Ich gebe mich geschlagen und ändere meine Meinung von "Geschenk" zu "kostenlos". :P

Da du anscheinend der Meinung bist die Win10 Upgrade-Lizenz erworben/gekauft zu haben (wobei es Seitens MS überhaupt kein Angebot zum erwerb solch einer Lizenz gibt), kannst du das sicherlich auch Belegen (Kaufvertrag, Quittung; Rechnung o. ein befugter Mitarbeiter von Microsoft, etc.). oder... :)
 
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Da du anscheinend der Meinung bist die Win10 Upgrade-Lizenz erworben/gekauft zu haben (wobei es Seitens MS überhaupt kein Angebot zum erwerb solch einer Lizenz gibt), kannst du das sicherlich auch Belegen (Kaufvertrag, Quittung; Rechnung o. ein befugter Mitarbeiter von Microsoft, etc.). oder... :)

Hab die Quittung von Windows 7 Professional. Mehr brauch ich nicht. Es ist auch entgegen einiger hier immer wieder fälschlich verbreiteter Fehlinformationen nämlich so:
- Ich habe eine gekaufte und gültige Windows 7 Professional Lizenz
- diese habe ich per Upgrade zu einer Windows 10 Lizenz gemacht
- meine Windows 7 Lizenz ist nach wie vor gültig
-ich kann jederzeit Windows 7 installieren
- auch jederzeit wieder auf 10 wechseln, da mit meiner Windows 7 Lizenz das Upgrade auf 10 schon einmal durchgeführt wurde
-ich kann auch jederzeit einen Windows 10 clean install machen und dort als Schlüssel meine Windows 7 Pro Lizenz angeben, da dies nun AUCH eine gültige Windows 10 Lizenz ist

Was ich NICHT kann (und das ergibt auch absolut Sinn): Ich kann nicht Windows 7 und 10 parallel installieren (obwohl selbst das bei einigen zu gehen scheint, weil Microsoft hier wie so häufig Kulanz vorgehen lässt).
 
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@OldboyX:
Das sind alles Punkte denen ich nicht widerspreche und auch nie das Gegenteil behauptet habe. Ob allerdings eine Win7/8 Quittung ausreicht um nach dem 29.7.2016 (inkl. einiger nachträglichen Wochen) ein Upgrade auf Win10 mit neuer Hardware durchzuführen, bezweifle ich...aber möglich das MS am Telefon Kulanz walten lässt.
Wird man wohl doch das Ende des kostenlosen Upgradezeitraumes abwarten müssen um zu sehen wie sich die erneute Nutzung eines Win10-Upgrades bei z.B. einem Mainboradwechsel auswirkt.

Bin mal gespannt wie sich das auf OEM-Versionen auf Basis von OA 3.0 (SLIC/BIOS) auswirken wird (Mainboard weg -> HID weg -> Upgrade weg :ugly: )
 
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@OldboyX:
Das sind alles Punkte denen ich nicht widerspreche und auch nie das Gegenteil behauptet habe. Ob allerdings eine Win7/8 Quittung ausreicht um nach dem 29.7.2016 (inkl. einiger nachträglichen Wochen) ein Upgrade auf Win10 mit neuer Hardware durchzuführen, ...

Upgrade wirst du keines mehr durchführen können. Du kannst aber einen clean Install machen, oder eine Updateinstallation mit einem Windows 10 Installationsmedium. Soweit ich Microsofts Aussagen verstehe, wird es das bestehende Upgrade in der jetzigen Form so nicht mehr geben (auch die App nicht). Beim Upgrade wird dein Lizenzschlüssel upgegraded, ob du das installierst oder nicht bleibt sich eigentlich gleich. Deshalb gibts ja genug Leute die jetzt auch wenn sie Win10 nicht mögen, zumindest mal ihren Lizenzschlüssel upgraden, solange das noch kostenlos geht.
 
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Upgrade wirst du keines mehr durchführen können. Du kannst aber einen clean Install machen, oder eine Updateinstallation mit einem Windows 10 Installationsmedium. Soweit ich Microsofts Aussagen verstehe, wird es das bestehende Upgrade in der jetzigen Form so nicht mehr geben (auch die App nicht). Beim Upgrade wird dein Lizenzschlüssel upgegraded, ob du das installierst oder nicht bleibt sich eigentlich gleich. Deshalb gibts ja genug Leute die jetzt auch wenn sie Win10 nicht mögen, zumindest mal ihren Lizenzschlüssel upgraden, solange das noch kostenlos geht.
Die interessante Frage ist hier ja eher, ob nach einem Hardwarewechsel auch nach der kostenlosen Phase, ein kostenloses Windows 10 Upgrade noch aktivierbar sein wird. Beim Hardwarewechsel geht die Aktivierung auf Grund der geänderten Hardware-ID verloren und man muss das System neu aktivieren. Bei nicht Upgrade-Versionen ist das ja alles kein Problem und bei gekauften Upgrade-Versionen auch nicht.
Aber wie sieht's mit den Windows 10 Versionen aus, für die man nur einen Windows 7/8 Key hat? Lassen sich diese später dann per Telefon mit dem Windows 7/8 Key aktivieren?

Das wage ich stark zu bezweifeln, die Politik von MS dürfte sein, aktuell möglichst viele Nutzer mit Windows 10 "anzufixen". Natürlich wollen die, dass man bei einem späteren Kauf eines neuen Rechners dann nicht einfach das kostenlose Upgrade mit auf den neuen Rechner nehmen kann.

Ganz kurz auch noch einmal zu den rechtlichen Aspekten. Es gibt in Deutschland kein Gesetz gegen eine Hardwarebindung!
Selbst wenn der Erschöpfungsgrundsatz für das kostenlose Windows 10 Upgrade gelten sollte - was ich sehr stark bezweifle, da es sich eher um ein Nutzungsrecht von Microsoft für Windows 10 für genau einen PC handelt - gibt es für Microsoft keine rechtliche Verpflichtung die Aktivierung auf einer neuen Hardware zu ermöglichen.

Für weitere Details kann ich auf diesen (leider nicht kostenlosen) Artikel verweisen:
Kauf von Gebrauchtsoftware zwischen Sparfreude und Abenteuer |
c't Magazin


Ich kann auf aber das Urteil des BGH vom 11.2.2010 verlinken, hier ging es um den Fall eines Weiterverkaufs von Half-Life 2:
BGH, Urteil vom 11. 2. 21 – I ZR 178/8

Ausdrücklich stellt hier der BGH fest, dass ein Hersteller Software-Exemplare bspw. an Online-Accounts binden darf, auch wenn das die Weiterverkaufbarkeit einschränkt.

Das bedeutet selbst wenn man das Recht hätte das kostenlose Upgrade zu verkaufen, so ist Microsoft rechtlich nicht verpflichtet diesen Weiterverkauf zu ermöglichen. Man hat als Käufer lediglich einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer aber nicht gegenüber dem Hersteller der Software.
Die Urteile zum Erschöpfungsgrundsatz beziehen sich immer nur darauf, dass ein Hersteller bei erworbener Software den Weiterverkauf nicht grundsätzlich verbieten darf. Ich hoffe ich konnte den Unterschied verdeutlichen.
 
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