AW: Windows 10 bald nicht mehr kostenlos: 10 Upgradegründe von Microsoft im Video
Upgrade wirst du keines mehr durchführen können. Du kannst aber einen clean Install machen, oder eine Updateinstallation mit einem Windows 10 Installationsmedium. Soweit ich Microsofts Aussagen verstehe, wird es das bestehende Upgrade in der jetzigen Form so nicht mehr geben (auch die App nicht). Beim Upgrade wird dein Lizenzschlüssel upgegraded, ob du das installierst oder nicht bleibt sich eigentlich gleich. Deshalb gibts ja genug Leute die jetzt auch wenn sie Win10 nicht mögen, zumindest mal ihren Lizenzschlüssel upgraden, solange das noch kostenlos geht.
Die interessante Frage ist hier ja eher, ob
nach einem Hardwarewechsel auch
nach der kostenlosen Phase, ein kostenloses Windows 10 Upgrade noch aktivierbar sein wird. Beim Hardwarewechsel geht die Aktivierung auf Grund der geänderten Hardware-ID verloren und man muss das System neu aktivieren. Bei nicht Upgrade-Versionen ist das ja alles kein Problem und bei gekauften Upgrade-Versionen auch nicht.
Aber wie sieht's mit den Windows 10 Versionen aus, für die man nur einen Windows 7/8 Key hat? Lassen sich diese später dann per Telefon mit dem Windows 7/8 Key aktivieren?
Das wage ich stark zu bezweifeln, die Politik von MS dürfte sein, aktuell möglichst viele Nutzer mit Windows 10 "anzufixen". Natürlich wollen die, dass man bei einem späteren Kauf eines neuen Rechners dann nicht einfach das kostenlose Upgrade mit auf den neuen Rechner nehmen kann.
Ganz kurz auch noch einmal zu den rechtlichen Aspekten.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz gegen eine Hardwarebindung!
Selbst wenn der Erschöpfungsgrundsatz für das kostenlose Windows 10 Upgrade gelten sollte - was ich sehr stark bezweifle, da es sich eher um ein Nutzungsrecht von Microsoft für Windows 10 für genau einen PC handelt - gibt es für Microsoft keine rechtliche Verpflichtung die Aktivierung auf einer neuen Hardware zu ermöglichen.
Für weitere Details kann ich auf diesen (leider nicht kostenlosen) Artikel verweisen:
Kauf von Gebrauchtsoftware zwischen Sparfreude und Abenteuer |
c't Magazin
Ich kann auf aber das Urteil des BGH vom 11.2.2010 verlinken, hier ging es um den Fall eines Weiterverkaufs von Half-Life 2:
BGH, Urteil vom 11. 2. 21 – I ZR 178/8
Ausdrücklich stellt hier der BGH fest, dass ein Hersteller Software-Exemplare bspw. an Online-Accounts binden darf, auch wenn das die Weiterverkaufbarkeit einschränkt.
Das bedeutet selbst
wenn man das Recht hätte das kostenlose Upgrade zu verkaufen, so ist Microsoft rechtlich nicht verpflichtet diesen Weiterverkauf zu ermöglichen. Man hat als Käufer lediglich einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer aber nicht gegenüber dem Hersteller der Software.
Die Urteile zum Erschöpfungsgrundsatz beziehen sich immer nur darauf, dass ein Hersteller bei erworbener Software den Weiterverkauf nicht grundsätzlich verbieten darf. Ich hoffe ich konnte den Unterschied verdeutlichen.