AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"
...das leider nicht funktioniert.
mal im Ernst, gerade bei wirklichen Verbrechen... wenn jemand seine Frau umlegen will weil er Sie mit dem Nachbarn erwischt hat und grade auf 180 mittm Küchenmesser da steht...
da glaubt die Justiz wirklich daran dass er sich mal fix Gedanken ums StGB macht und abwägt "Ok, 15 Jahre is zu viel aber für 10 mach ichs"?!
Du hast natürlich Recht dass Abschreckung hier sicher ein Ziel ist aber funktionieren wirds wie immer nicht. Ist auch keine Frage der Strafhöhe - selbst die Todesstrafe schreckt in den USA nicht ab, in entsprechenden Staaten ist die Mordrate genauso hoch wie in anderen ohne Todesstrafe.
Ob hier jetzt 20, 200 oder 2000€ im Raum stehen macht denke ich nicht die Bohne unterschied für Leute die das nicht wissen und selbst wenn es egal ist weil "die mich eh nicht kriegen".
Abschreckung ist aber ein generell angewandtes Grundprinzip in der Justiz
...das leider nicht funktioniert.
mal im Ernst, gerade bei wirklichen Verbrechen... wenn jemand seine Frau umlegen will weil er Sie mit dem Nachbarn erwischt hat und grade auf 180 mittm Küchenmesser da steht...
da glaubt die Justiz wirklich daran dass er sich mal fix Gedanken ums StGB macht und abwägt "Ok, 15 Jahre is zu viel aber für 10 mach ichs"?!
Du hast natürlich Recht dass Abschreckung hier sicher ein Ziel ist aber funktionieren wirds wie immer nicht. Ist auch keine Frage der Strafhöhe - selbst die Todesstrafe schreckt in den USA nicht ab, in entsprechenden Staaten ist die Mordrate genauso hoch wie in anderen ohne Todesstrafe.
Ob hier jetzt 20, 200 oder 2000€ im Raum stehen macht denke ich nicht die Bohne unterschied für Leute die das nicht wissen und selbst wenn es egal ist weil "die mich eh nicht kriegen".