Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

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Abschreckung ist aber ein generell angewandtes Grundprinzip in der Justiz

...das leider nicht funktioniert.


mal im Ernst, gerade bei wirklichen Verbrechen... wenn jemand seine Frau umlegen will weil er Sie mit dem Nachbarn erwischt hat und grade auf 180 mittm Küchenmesser da steht...

da glaubt die Justiz wirklich daran dass er sich mal fix Gedanken ums StGB macht und abwägt "Ok, 15 Jahre is zu viel aber für 10 mach ichs"?! :ugly:


Du hast natürlich Recht dass Abschreckung hier sicher ein Ziel ist aber funktionieren wirds wie immer nicht. Ist auch keine Frage der Strafhöhe - selbst die Todesstrafe schreckt in den USA nicht ab, in entsprechenden Staaten ist die Mordrate genauso hoch wie in anderen ohne Todesstrafe.

Ob hier jetzt 20, 200 oder 2000€ im Raum stehen macht denke ich nicht die Bohne unterschied für Leute die das nicht wissen und selbst wenn es egal ist weil "die mich eh nicht kriegen".
 
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Du hast natürlich Recht dass Abschreckung hier sicher ein Ziel ist aber funktionieren wirds wie immer nicht.
Naja, das ist aber auch eine starke Verallgemeinerung.

Es gibt schon durchaus Fälle, wo die Abschreckung ganz gut wirkt. Gerade z.B. im Straßenverkehr. Ich persönlich fahre fast nie mehr als 20 km/h zu schnell, weil ich keine Lust habe, im Falle des Falles ein Fahrverbot und eine höhere Geldstraft in Kauf nehmen zu müssen.

Mord ist natürlich ein extremes Beispiel, weil es oft emotional motiviert ist. Es gibt aber auch kaltblütigen Mord, z.B. zur persönlichen Bereicherung. Hier kann die Abschreckung schon wieder deutlich besser wirken. Hängt eben auch immer von der Situation und den beteiligten Menschen ab.

Aber dass Abschreckung generell nicht funktioniert, das kann ich schon aus eigener Erfahrung so nicht bestätigen, ganz im Gegenteil. Ohne Abschreckung würde unsere ganze Gesellschaft zusammen brechen bzw. relativ große Anarchie herrschen. Wenn ich keine Strafe zu fürchten hätte, was würde mich davon abhalten, einfach irgendwo was kaputt zu machen oder irgendwo ein Auto für eine Spritztour zu klauen? Verhindern tut das in der Regel entweder das eigene Gewissen oder eben die Abschreckung bzw. die Angst vor Strafe oder eine Kombination aus beidem.
 
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Klar, keine Strafe ist keine Lösung - ich habe nur nicht das Gefühl dass die Höhe der Strafe einen wesentlichen Unterschied macht.

Ob du für zu schnelles Fahren 20, 50 oder 100€ zahlen musst dürfte den meisten egal sein (mir ists auch egal - wobei ich in 11 Jahren Autofahren bisher mit zwei mal 25€ Verwarngeld weggekommen bin^^) - was du als Beispiel anführst ist die ART der Strafe, die ist natürlich nicht egal, denn ein Fahrverbot tut sehr viel mehr weh als 100€. Dann ists aber wieder fast egal ob 2, 4 oder 12 Monate Verbot.

Wenn man hier die Strafart anders wählt würde das auch mehr wehtun (mal gesponnen: 6 Monate kein internet :ugly:), aber das würde ja keinen Gewinn erzielen. :D
 
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Und Hoeneß als schwerer Steuersünder bleibt 10 Jahre im Knast? :schief:

Sorry aber solche Verallgemeinerungen sind völliger Blödsinn. Es gibt sowohl Steuersünder am einen und am amderen Ende des Strafmaßes als auch Vergewaltiger an beiden Enden des Strafmaßes, eben gewichtet nach Schwere und Umständen der begangenen Straftat. Der reine Strafbereich den das Gesetz da vorsieht macht keine Aussage - und Aussagen pauschal zu treffen ohne auch nur einen Fall im Detail zu kennen ist grober Schwachsinn.

Nenne mir mal die Schwere einer Vergewaltigung, bitte. Das kann doch nur das Opfer selbst und nur auf lange Sicht wissen ! WTF ein Jurist oder irgend ein Kasper im Nadelstreif urteilen über die Schwere einer Vergewaltigung ?

Eindringtiefe oder was ?

Klar gibt's auch "gewollte" Vergewaltigungen und pure Anschuldigungen gerade in Scheidungsverfahren, das ist aber auch ein anderes Thema.
 
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Ob du für zu schnelles Fahren 20, 50 oder 100€ zahlen musst dürfte den meisten egal sein - was du als Beispiel anführst ist die ART der Strafe, die ist natürlich nicht egal, denn ein Fahrverbot tut sehr viel mehr weh als 100€. Dann ists aber wieder fast egal ob 2, 4 oder 12 Monate Verbot.

Nicht nur die Art, sondern auch die Höhe. Es ist schon ein Unterschied für mich, ob ich 20€ oder 100€ oder gar 500€ bezahlen soll (wie z.B. in Norwegen).

Und genau darum gehts ja hier: wenn die Summe zu gering ist, ist die abschreckende Wirkung nahe 0. Wenn man für zwei Jahre illegalem Filesharing von dutzenden CDs, Filmen usw. mit ein paar hundert Euro davon kommt, dann wird sich wirklich keiner abschrecken lassen. Deswegen wollen die Rechteverwerter bzw. -inhaber auch hohe Geldbeträge im mindestens vier- oder fünfstelligen Bereich. Denn das wirkt imo für den ein oder anderen dann doch durchaus abschreckend.

Ich kann dir das aus eigener Erfahrung sagen, denn mir ist vor ein paar Jahren schon mal eine Abmahnung ins Haus geflattert. ;)


Nenne mir mal die Schwere einer Vergewaltigung, bitte. Das kann doch nur das Opfer selbst und nur auf lange Sicht wissen ! WTF ein Jurist oder irgend ein Kasper im Nadelstreif urteilen über die Schwere einer Vergewaltigung ?

Eindringtiefe oder was ?

Klar gibt's auch "gewollte" Vergewaltigungen und pure Anschuldigungen gerade in Scheidungsverfahren, das ist aber auch ein anderes Thema.
Ich glaube, er meinte eher mildernde Umstände, etwa eine psychische Krankheit, hoher Alkohol- oder Drogeneinfluss oder sowas in der Art. Bei einer kaltblütigen Vergewaltigung ohne mildernde Umstände wird hingegen fast immer die Höchststrafe ausgesprochen.
 
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Ich sehe da eher so Ideen wie z.B. einer allgemeinen Mediensteuer die jeder entrichten muss als wesentlich besser an.
Ähm nein. Keine gute Idee. Überhaupt keine gute Idee! Soetwas in der Art haben wir nämlich schon. Die Rundfunkgebühr. Hier ist nur der kleine Unterschied, das die Gelder an staatlich kontrollierte Empfänger gegeben werden. Ich halte solche Sachen immer für grenzwertig. Denn diese Konzepte funktionieren immer nur durch Querfinanzierung. Das was der eine zu viel konsumiert, konsummiert ein anderer zu wenig bzw. sogar garnicht. Und dann muss der jenige, der es nicht brauch die Unkosten anderer mitbezahlen. Man wird also schon dann zum zweiten mal vom Staat für etwas zur Kasse gebeten, was man vllt. garnicht haben/nutzen will.
 
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N paar Alben gezogen ist schwerwiegender als Kinderpornografie konsumieren. Edathy würde dem Zustimmen. :wall:
Selbst Schuld, wer rot-grün wählt.
 
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Das Ganze würden ja hauptsächlich die Finanzieren, die viel Geld haben. Denn es sind ja prozentuale Abgaben und so ist das nun einmal wenn man Wohlstand für die Allgemeinheit will, so wie ich, dann muss halt oben abgeschnitten werden denn Millionen braucht kein Privatmensch. Am besten würde das ganze nicht einmal linear vom Einkommen abhängen sondern expoentiell. Außerdem betrifft es ja auch ALLE Medien und nicht nur die öffentlich Rechtlichen, die in der Tat viele Menschen nicht konsumieren. Aber irgendwelche Medien konsumiert jeder Mensch da kann mir kaum jemand etwas anderes erzählen Kappa.
 
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N paar Alben gezogen ist schwerwiegender als Kinderpornografie konsumieren. Edathy würde dem Zustimmen. :wall:
Selbst Schuld, wer rot-grün wählt.

Und ich dachte schon ich hab keinen neuen Klopper für den Stammtisch heute Abend. Danke:daumen:
 
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Und genau darum gehts ja hier: wenn die Summe zu gering ist, ist die abschreckende Wirkung nahe 0. Wenn man für zwei Jahre illegalem Filesharing von dutzenden CDs, Filmen usw. mit ein paar hundert Euro davon kommt, dann wird sich wirklich keiner abschrecken lassen. Deswegen wollen die Rechteverwerter bzw. -inhaber auch hohe Geldbeträge im mindestens vier- oder fünfstelligen Bereich. Denn das wirkt imo für den ein oder anderen dann doch durchaus abschreckend.

Nein, darum geht es nicht; den Rechteinhabern vielleicht, nicht aber dem Gericht.

Es geht um die Begleichung eines konkreten, entstandenen Schadens durch Umsatzmindereinnahmen, die durch das Sharen jedes einzelnen Songs entstanden ist.
Und wie man da pauschal auf 200 Euro kommen kann, ist mir absolut schleierhaft.

Wie kann ein DSL-Anschluss mit 1MBit/s Upload einen so enormen Schaden verursachen.
Der Song hätte ja locker 150-200 Mal komplett von diesem einen User heruntergeladen worden sein.

Versteh mich nicht falsch: Ich bin absolut gegen Filesharing, illegales Streaming und alles andere, was mit vorsätzlichem Diebstahl geistigen Eigentums zu tun hat.
Aber man muss auch verhältnismäßig bleiben. Diese Kanzleien drucken im wahrsten Sinne des Wortes Geld mit ihren Laserprintern.
Und damit kann ich mich nicht anfreunden.
 
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Nein, darum geht es nicht; den Rechteinhabern vielleicht, nicht aber dem Gericht.

Es geht um die Begleichung eines konkreten, entstandenen Schadens durch Umsatzmindereinnahmen, die durch das Sharen jedes einzelnen Songs entstanden ist.
Wie kommst du nur darauf, dass es dem Gericht ausschließlich darum geht?
 
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Wie kommst du nur darauf, dass es dem Gericht ausschließlich darum geht?

Es hat dem Gericht nicht darum zu gehen.
Da es um die Zahlung von Schadensersatz geht, kann auch nur der entstandene Schaden ersetzt werden.

Bei Körperverletzung, Totschlag, bewaffnetem Raubüberfall, Vandalismus etc. muss eine abschreckende, angemessene Strafe evaluiert werden, um eine Abschreckung und damit den Schutz und das Wohl der Bevölkerung zu gewährleisten.

Hier geht es allerdings lediglich um die Interessen der Musikindustrie, insofern muss auch nur der persönliche, entstandene Schaden beglichen werden.

Es war mal im Gespräch eine Erstabmahnung auf 200(?) Euro zu beschränken, eine Art Schuss vor den Bug. :nicken:
 
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natürlich ist das überzogen im Vergleich was die Musikindustrie einbüßt wenn ein kleines Mädchen EINEN Song herunterlädt, aber das ist wie mit Gras rauchen.
Keine Sau interessierts aber wenn du es tust und erwischt wirst hast du ein Problem.
Also am besten einfach sein lassen. Man kann auch ohne die eine Mp3, dem Film oder das Programm/Game leben wenn man es sich nicht leisten kann oder will >:-)
 
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natürlich ist das überzogen im Vergleich was die Musikindustrie einbüßt wenn ein kleines Mädchen EINEN Song herunterlädt, aber das ist wie mit Gras rauchen.
Es geht doch nicht ums Runterladen. Es geht um die Eigenverbreitung, ums Hochladen, beim Filesharing. Und der potenzielle Schaden ist gar nicht so einfach zu beziffern, weil es eigentlich extrem auf den Einzelfall ankommt.
 
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Eine permanente Überwachung des Surfverhaltens ist nicht notwendig, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte gibt (Aktenzeichen I ZR 74/12). Da in diesem Fall nicht dargelegt werden konnte, dass die Tochter belehrt wurde, haften die Eltern.
Also lieber Eltern, in Zukunft alles schriftlich geben lasse von den Blagen!

Wenig überraschend zeigt sich Rechtsanwalt Cristian Solmecke vom Urteil enttäuscht. "Der BGH hat heute klargestellt, dass 200 Euro Schadensersatz für ein Musikstück nicht zu hoch bemessen sind. Daran werden sich in Zukunft die Kläger und Gerichte orientieren. Was der BGH hier jedoch klar verkennt, ist, dass die DSL-Upload-Raten der Nutzer im Durchschnitt bei Weitem nicht den massenhaften Tausch der Dateien erlauben und 200 Euro hier viel zu hoch angesetzt sind. Der hohe Schadensersatz entspricht hier nicht dem konkreten Schaden, der beim Tausch eines Liedes verursacht wird." Solmecke sieht einen Rückschritt im Kampf gegen Massenabmahnungen und das werden auch andere Medienanwälte so werten.
Sosts!
 
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Es geht doch nicht ums Runterladen. Es geht um die Eigenverbreitung, ums Hochladen, beim Filesharing. Und der potenzielle Schaden ist gar nicht so einfach zu beziffern, weil es eigentlich extrem auf den Einzelfall ankommt.

Theoretisch ja, es geht auch ums runterladen. In der Praxis bleiben aber reine downloader (OCH) aber verschont, aber nur solange noch genug torrent-netzwerke nutzen...
mehr dazu
https://www.youtube.com/watch?v=Uu2zPFYlLhE
 
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Da in diesem Fall nicht dargelegt werden konnte, dass die Tochter belehrt wurde, haften die Eltern.

Aha muss ich also zukünfitg meine Tochter / Sohn einen Zettel unterschreiben lassen auf dem diese/dieser mir bestätigt von mir entsprechend belerht worden zu sein ja?
Oder wie hab ich mir so eine "Darlegung" genau vorzustellen?
Ich glaube kaum, dass der Richter die Tochter / Sohn fragt: "Na meine Kleine? Hat dein Papa dir nicht gesagt, dass sowas böse ist?"
Was wenn sie dann sagt: "doch hat er"?

Mal ganz abgesehen davon, dass man Kindern bis zu einem gewissen Alter viel erzählen kann, kapieren oder sich dran halten können und/oder wollen sie sich dann noch lange nicht dran.
 
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Aha muss ich also zukünfitg meine Tochter / Sohn einen Zettel unterschreiben lassen auf dem diese/dieser mir bestätigt von mir entsprechend belerht worden zu sein ja?
Oder wie hab ich mir so eine "Darlegung" genau vorzustellen?
Ich glaube kaum, dass der Richter die Tochter / Sohn fragt: "Na meine Kleine? Hat dein Papa dir nicht gesagt, dass sowas böse ist?"
Was wenn sie dann sagt: "doch hat er"?

Mal ganz abgesehen davon, dass man Kindern bis zu einem gewissen Alter viel erzählen kann, kapieren oder sich dran halten können und/oder wollen sie sich dann noch lange nicht dran.

Leider schützt das aber nicht vor der Strafe.
Machen deine Kids blödsinn bist du dran.
Beisst dein Hund jemanden, bist du dran.
Du hast dafür zu sorgen dass kein Blödsinn über deinen Inet-Zugang passiert.

Das einzige wäre, wenn du im Urlaub bist, deine Tochter jemanden einläd der dein Zugangspasswort hackt und dann blödsinn macht. Dann hast du theoretisch fast alles mögliche getan um unbefugten den Zugang zu verweigern und kommst damit vleicht durch.
Musst du aber auch erst beweisen dass es so war. Am besten den Kinder davon überzeugen was passieren kann und dass sie es bleiben lassen sollen.
 
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