Terroranschläge in Europa und Konsequenzen

AW: Terroranschläge in Europa und Konsequenzen

Entlarvernd sind vor allen dingen Post 578 u. 579, man wollte hier im Forum schon sehr früh die Hetze starten, jetzt sind "komischerweise" alle verschwunden.
Das gleiche gilt für Welt Online, die ganzen verbalen Einpeitscher trauen sich nicht aus der Deckung, nur anonym sieht man sie bei der Kommentarbewertung!

Schuesse in Halle: Es wird dunkel in Deutschland - WELT

Man schaue sich die Kommentarbewertung an und man weiß bescheid, gerade dort, wieviele geistige Brandstifter noch herum laufen, in den nächsten Tagen werden wir erleben wie die AfD selbst und diese Leute, auf jede erdenkliche Weise, alles negieren.
Bei Welt Online, ließt sich heute morgen schon die Hauptrichtung heraus, verwirrter Einzeltäter mit Hang zu Computerspielen.

Wobei es halt Zeit wird, das da in den Kommentarspalten nach StGB und NetzDG ordentlich und hart durchgegriffen wird.

Auch auf Youtube. Die Funktion zum melden nach NetzDG hab ich da bisher noch nicht gefunden und entsprechend Strafanzeige gestellt und Beschwerde beim BfJ eingereicht.
BfJ - Formulare
 
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Unter jedem Video kann man den entsprechenden Inhalt melden.

Aber nur mit Google-Account.

Die Meldung von öffentlichen strafbaren Inhalten darf nicht davon abhängen, ob man auf einer Plattform selbst einen Account hat.


Herr Seehofer hat in der aktuellen Pressekonferenz auch ein härteres Vorgehen gegen die rechten Hassparolen im Netz angekündigt.
Pressekonferenz zu den Ereignissen in Halle | MDR.DE (beendet)
Horst Seehofer, Bundesinnenminister: "Hass ist immer ein Vorlauf für tatsächliche Gewalt" [ARD-Player] V3.9.0
 
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Aber nur mit Google-Account.

Das war ja nicht dein Aussage. Du hattest dich darüber beschwert, dass du die Meldefunktion nicht gefunden hättest.

Diese Funktion gibt es, genauso wie Youtube (einer meiner Links) auch einen Transparenzbericht (wie vom Gesetz verlangt) über die bisherigen Ergebnisse veröffentlich hat.
 
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Es geht um die Meldefunktion nach NetzDG, die bei Youtube nicht zu finden ist. Damit findet ein klarer Verstoß gegen NetzDG, was eine einfache Meldung vorschreibt, statt, womit gegen Google auch Bußgelder verhängt werden können.
Deshalb die Beschwerde beim BfJ, was für diese Bußgelder zuständig ist.

Straftaten wie die öffentliche Freude über Straften (§140 StGB Alternative 2) und Volksverhetzung (§130 StGB) sind da explizit im NetzDG als Tatbestände aufgeführt:
§ 1 NetzDG - Anwendungsbereich schrieb:
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
 
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Mich persönlich schränkt ein durchgeknallter, rechtsradikaler Irrer mit Waffen in einer deutschen Innenstadt deutlich mehr in meinem Leben ein als ein Krankenhauskeim.
Im Zweifel hilft gelegentliches Händewaschen...

Man könnte auch mal anfangen bei der Massentierhaltung keine Reserve Antibiotika zu benutzen und diese den Krankenhäusern zu überlassen.
 
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Es geht um die Meldefunktion nach NetzDG, die bei Youtube nicht zu finden ist. Damit findet ein klarer Verstoß gegen NetzDG, was eine einfache Meldung vorschreibt, statt, womit gegen Google auch Bußgelder verhängt werden können.
Deshalb die Beschwerde beim BfJ, was für diese Bußgelder zuständig ist.

Straftaten wie die öffentliche Freude über Straften (§140 StGB Alternative 2) und Volksverhetzung (§130 StGB) sind da explizit im NetzDG als Tatbestände aufgeführt:

Die Meldefunktion gibt es – wie bereit geschrieben – unter jedem Video. Youtube hat auch den vom NetzDG geforderten Transparenzbericht veröffentlich, wo sie genau aufschlüsseln, wer etwas gemeldet hat und welche Art von Beschwerde gemeldet wurde.

Auch über die entfernte Inhalte hat Youtube den Bericht aufgeschlüsselt.

Also was genau möchtest du? Es gibt die Funktion, sie wird genutzt, sie hat Löschung von Inhalten zur Folge und Youtube veröffentlicht auch den vom Gesetz geforderten Bericht. Manchmal kann man auch Probleme suchen, wo keine sind.

Mich persönlich schränkt ein durchgeknallter, rechtsradikaler Irrer mit Waffen in einer deutschen Innenstadt deutlich mehr in meinem Leben ein als ein Krankenhauskeim.
Im Zweifel hilft gelegentliches Händewaschen...

Ich möchte sehen, wie du dich gegen Krankenhauskeime wehrst, wenn du bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wirst.

Darüber hinaus ist das Argument der Statistik doch auch immer das Standardargument bei islamischen Terror.

Hier eine Kolumne des Spiegels zu dem Thema:

Warum Terrorangst Unsinn ist - Kolumne zur Sicherheitsdebatte - SPIEGEL ONLINE

Warum soll die selbe Logik nicht auch für rechtsextreme Terroranschläge gelten?
 
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Es muss eine einfach zu findende Meldefunktion für Meldungen nach NetzDG zur Verfügung stehen.
Die Meldefunktion unter dem Video bezieht sich auf Googles eigene Regeln und ist nur mit Google-Account möglich.

Außerdem geht es nicht nur um Videos, sondern v.a. auch um rechte Kommentare und Chateinträge bei aufgezeichneten Streams, die nicht entfernt wurden.
Da gibt es für einzelne Einträge gar keinen Meldebutton, sondern nur den Daumen.
 
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Es verdichten sich die Hinweise, dass der Attentäter aus Halle zwar die eigentliche Tat alleine begang, er aber intensiv in einem rechtsextremem Netzwerk steckte und vor dem Attentat zum Bau der Waffen und zur Beschaffung des Sprechstoffes Helfer hatte. Dazu wurde die Tat vorher angekündet. Jeder, der das gelesen und nciht gemeldet hat, ist wegen unterlassener Meldung mitschuldig.

Das wird noch weite Kreise ziehen und ich hoffe inständig, dass unsere Sichehreitsbehörden aufwachen. Denn Rechtsextreme ermorden Polizisten, wie im Fall des NSU und Frau Kiesewetter, und schießen auf Polizisten, wie in Halle. Das sollte der Polizei zu denken geben und der offensichtliche Schutz der Rechtsextremen in den letzten vierzig Jahren sollte überdacht werden.
 
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Wobei die Schüsse auf die Polizei in Halle eher der Flucht, als einer gezielten Tötung galten.

Natürlich kommt trotzdem ein versuchter Mord als Verdeckungs/ermöglichungstat in betracht.
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
 
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Es muss eine einfach zu findende Meldefunktion für Meldungen nach NetzDG zur Verfügung stehen. Die Meldefunktion unter dem Video bezieht sich auf Googles eigene Regeln und ist nur mit Google-Account möglich.

Also noch viel einfacher zu finden, als die drei Punkte unter dem Video ist ja schon fast nicht möglich.

Außerdem geht es nicht nur um Videos, sondern v.a. auch um rechte Kommentare und Chateinträge bei aufgezeichneten Streams, die nicht entfernt wurden.

Also rechte Kommentare nicht automatisch ein Löschungsgrund, weil sie rechts sind. Wenn ich schreibe, „ich finde den Konservatismus gut und wünsche mir die CSU an der Macht“ ist das auch ein rechter Kommentar, aber mitnichten ein strafbarer.

Da gibt es für einzelne Einträge gar keinen Meldebutton, sondern nur den Daumen.

YouTube
 
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Also rechte Kommentare nicht automatisch ein Löschungsgrund, weil sie rechts sind. Wenn ich schreibe, „ich finde den Konservatismus gut und wünsche mir die CSU an der Macht“ ist das auch ein rechter Kommentar, aber mitnichten ein strafbarer.

Wenn er den Straftatbestand der Volksverhetzung usw. erfüllt, ist eine Löschung verpflichtend. Du weißt schon was gemeint ist. Ist schon komisch, dass sowohl, wenn man von Nazis schreibt, als auch von rechten, immer gemeint wird, es trifft ja keinen. Dabei ist doch klar Nazis = Rechtsextreme = Faschisten und diese Begriffe werden synonym verwendet.

Das Dreieck neben dem Kommentar wird auch nicht angezeigt.
k.png
 
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Dabei ist doch klar Nazis = Rechtsextreme = Faschisten und diese Begriffe werden synonym verwendet.
Zuerst kommt der strafrechtliche Teil, also offen geäußerter Rassismus, Aufruf zur Gewalt etc.
Danach stuft man die Menschen als Rechts- bis Rechtsextrem ein und meldet den Schund.

Was daran schon wieder nicht zu verstehen ist, ist verwunderlich. Aber gut ....
Was soll man erwarten. Selbstkritik fällt vielen schwer. Apropos Selbstkritik. Die AfD ist
überraschend ruhig. Warum wohl? Immer noch keine Anmkündigung eines Trauermarsches?
 
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Was soll man erwarten. Selbstkritik fällt vielen schwer. Apropos Selbstkritik. Die AfD ist
überraschend ruhig. Warum wohl? Immer noch keine Anmkündigung eines Trauermarsches?
Sie müssen nun halt feststellen, dass sie mit ihren rassistischen Parolen selbst Opfer verursacht haben und dabei keine Möglichkeit haben sich selbst als Opfer darzustellen.
 
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Wenn er den Straftatbestand der Volksverhetzung usw. erfüllt, ist eine Löschung verpflichtend.

Wenn. Ein rechter Kommentar muss das aber nicht automatisch (wie mein Beispiel bewiesen hat).

Darüber hinaus, wenn ich mich richtig erinnere (man darf mich gerne korrigieren) liegt die durchschnittliche Studienzeit eines Richters zwischen 7 bis 9 Jahren.

Wie genau stellen die Firmen, die unter das NetzDG fallen sicher, dass sie Straftatbestände zuverlässig erkennen, wenn unsere Richter dafür ein langjähriges Studium hinter sich haben?

Du weißt schon was gemeint ist. Ist schon komisch, dass sowohl, wenn man von Nazis schreibt, als auch von rechten, immer gemeint wird, es trifft ja keinen. Dabei ist doch klar Nazis = Rechtsextreme = Faschisten und diese Begriffe werden synonym verwendet.

Du hast von rechten Kommentare gesprochen, nicht von rechtsextreme, oder faschistischen Kommentaren. Das ist ja wohl ein entscheidender Unterschied.

Zumal auch zwischen Nazi, Rechtsextremer und Faschist Unterschiede bestehen. Natürlich gibt es Teilmengen, aber synonym ist das mitnichten.
 
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Darüber hinaus, wenn ich mich richtig erinnere (man darf mich gerne korrigieren) liegt die durchschnittliche Studienzeit eines Richters zwischen 7 bis 9 Jahren.

Wie genau stellen die Firmen, die unter das NetzDG fallen sicher, dass sie Straftatbestände zuverlässig erkennen, wenn unsere Richter dafür ein langjähriges Studium hinter sich haben?

Ein Jurist hat aber auch alle möglichen Gesetzbücher hinter sich. Allein die tausenden Seiten Sozial- und Verwaltungsrecht, die man normalerweise nie braucht.
Da sind die rund 20 im NetzDG Katalog gelisteten Bestände recht schnell auswendig zu lernen und im Zweifel schaut man halt ins Gesetz.

Zumal es für die Firmen kein Problem ist Juristen zu finden, da die Justiz sehr schlecht bezahlt wird und man dann eine Note haben muss, die nicht schlechter als 2 sein darf.
Leute mit diesen Noten finden aber auch sehr schnell Stellen im privaten Sektor.

z.B. §140 StGB
Wer eine [...] rechtswidrige Tat [...], nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

Im Internet ist immer öffentlich und durch Verbreitung von Schriften.

Notfalls entscheiden nach der Löschung Gerichte.
 
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Da sind die rund 20 im NetzDG Katalog gelisteten Bestände recht schnell auswendig zu lernen und im Zweifel schaut man halt ins Gesetz.

Im Zweifel ins Gesetz schauen, bringt nur nicht so viel. Jura ist keine Naturwissenschaft, wo es eine richtige Lösung gibt.

Ständig werden Urteile von höheren Gerichten aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückgewiesen. Du kannst zu seinem Sachverhalt 3 Juristen befragen und 3 Antworten erhalten.

Es gibt einen Grund, warum Gerichte für die Rechtsfindung zuständig sind und keine privaten Firmen.

z.B. §140 StGB Im Internet ist immer öffentlich und durch Verbreitung von Schriften.

Ein schönes Beispiel. Woher weiß die Person im Löschteam, was den öffentlichen Frieden stört und was nicht, wenn Juristen dafür mehrere Jahre Jura studieren?

Die Durchsetzung des geltenden Rechtes ist eine der grundlegenden Aufgabe des Staates und nicht von Privatfirmen.
 
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Hab doch gesagt. Nach der Löschung entscheiden dann im Zweifel Gerichte. Das kann dann ein paar Jahre dauern.
Zuerst geht es um die Gefahrenabwehr.

Der Seitenbetreiber schafft mit der öffentlichen Kommentarfunktion eine Gefahr und ist damit auch für die Beseitigung verantwortlich.
Womit es in die Kategorie der Konkrete Gefährdungsdelikte fällt. https://strafrecht-online.org/problemfelder/grundlagen/deliktsarten/verletzung-gefaehrdung/
 
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Hab doch gesagt. Nach der Löschung entscheiden dann im Zweifel Gerichte. Das kann dann ein paar Jahre dauern. Zuerst geht es um die Gefahrenabwehr.

Was halt der falsche Weg ist. Der Staat hat sich um die Durchsetzung geltenden Rechtes zu kümmern, nicht private Firmen. Und das nicht erst hinterher, sondern von Anfang an.
 
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