News Switch-Emulator Yuzu: Nintendo verklagt Betreiber wegen "Piraterie in kolossalem Ausmaß"

Das trifft ja dann auf jeden Kopierschutz zu, dass es kein Schutz ist, wenn man es umgehen kann, sondern nur eine Zugriffsverkomplizierung auf die eigentlichen Inhalte und dennoch ist es rechtlich illegal solche Mechanismen zu umgehen. Ich würde deiner Analyse daher eher nicht zustimmen.
Das ist nicht korrekt. Bei Inhalten, die von einem Server live gestreamt werden müssen, kann man sicherstellen, dass sie nur einmalig und zeitbeschränkt funktionieren. Zwar wären diese Inhalte vor einer Kopie nicht geschützt, aber die Kopie wäre dann z.B. nach 1 Sekunde, nachdem sie angezeigt wurde, nutzlos. Das wäre also ein wirksamer Schutz davor, dass andere als der bestimmte Kunde diese Inhalte sieht.

Es stimmt, dass es technisch unmöglich ist, digitale Inhalte vor Kopien zu schützen, indem man irgendetwas verschlüsselt und dem Kunden dann den Schlüssel mitgibt, weil man damit einfach nur die Zeit verzögert, um dort ranzukommen. Das ist vergleichbar damit, dass man einen Motor mit Plastikteilen verkleidet und verschweißt etc. Natürlich kann man diese Verkleidung auch mit genug Zeit und Aufwand einfach entfernen und den Motor dann vermessen und nachbauen.

Edit: Der Text in diesem Beitrag stellt wie immer meine persönliche Meinung dar.
 
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Das ist nicht korrekt. Bei Inhalten, die von einem Server live gestreamt werden müssen, kann man sicherstellen, dass sie nur einmalig und zeitbeschränkt funktionieren. Zwar wären diese Inhalte vor einer Kopie nicht geschützt, aber die Kopie wäre dann z.B. nach 1 Sekunde, nachdem sie angezeigt wurde, nutzlos. Das wäre also ein wirksamer Schutz davor, dass andere als der bestimmte Kunde diese Inhalte sieht.

Es stimmt, dass es technisch unmöglich ist, digitale Inhalte vor Kopien zu schützen, indem man irgendetwas verschlüsselt und dem Kunden dann den Schlüssel mitgibt, weil man damit einfach nur die Zeit verzögert, um dort ranzukommen. Das ist vergleichbar damit, dass man einen Motor mit Plastikteilen verkleidet und verschweißt etc. Natürlich kann man diese Verkleidung auch mit genug Zeit und Aufwand einfach entfernen und den Motor dann vermessen und nachbauen.
Man kann auch in einem Haus was abgeschlossen ist einbrechen aber die Tatsache das man sich davor nicht wirksam schützt oder schptzen kann macht den Umstand nicht weniger strafbar also nein, das stimmt nicht.

MfG
 
Man kann auch in einem Haus was abgeschlossen ist einbrechen aber die Tatsache das man sich davor nicht wirksam schützt oder schptzen kann macht den Umstand nicht weniger strafbar also nein, das stimmt nicht.
Gibst Du dem Einbrecher den Schlüssel für das Gebäude und sicherst ihm das Recht zu, ihn zum Öffnen der Tür zu benutzen? :)

Der Vergleich hinkt ja genau daran, dass es gerade erwünscht ist, dass jemand den mit dem Spiel gelieferten Schlüssel benutzt, um ihm die Inhalte zugänglich zu machen. Weil Kopien dieser Inhalte ohne weiteres möglich sind, besteht regelmäßig kein wirksamer Kopierschutz und das Recht, die Inhalte für sich selbst zu kopieren (Privatkopie), ist damit gegeben.
Der Punkt, an dem es illegal wird, ist der, in dem derjenige, der die Kopie besitzt sie Leuten zugänglich macht, die selbst keine Lizenz haben. Mit Ausnahme natürlich von Inhalten, die urheberrechtlich nicht schützbar sind und somit Allgemeingut sind. Wenn jemand die nicht verteilt haben möchte, muss er dafür sorgen, dass sie kein anderer kennt.
 
Ich denke du liegst da grob falsch aber, ich möchte das jetzt hier nicht weiter ausführen, nur so viel, dein Vergleich hinkt gewaltig, denn, der Schlüssel steht nur dem Besitzer zu, nicht dem Einbrecher. Dieser hat keinen Schlüssel und könnte ihn nur nutzen, wenn er ihn, so wie du es ja selber weiter unten feststellst, un"recht"mäßig erhält.

Und warum sollten Inhalte urheberrechtlich nicht schützbar sein, das wäre total neu.^^

MfG
 
dein Vergleich hinkt gewaltig, denn, der Schlüssel steht nur dem Besitzer zu, nicht dem Einbrecher. Dieser hat keinen Schlüssel und könnte ihn nur nutzen, wenn er ihn, so wie du es ja selber weiter unten feststellst, un"recht"mäßig erhält.
Den Vergleich mit dem Einbrecher hast Du gewählt, und er hinkt, weil der Einbrecher rechtmäßig keinen Schlüssel hat, derjenige, der Inhalte eines Spiels ausliest aber sehr wohl, inklusive der Lizenz, ihn zum Entschlüsseln der Inhalte zu benutzen.
Und warum sollten Inhalte urheberrechtlich nicht schützbar sein, das wäre total neu.^^

Das Urheberrecht bietet keinen Schutz für KI-generierte Inhalte von ChatGPT, Midjourney & Co.
Quelle: Legal Tribune Online

Generierte Inhalte, wie z.B. Schlüssel können nicht urheberrechtlich geschützt sein, weil sie nicht von einem menschlichen Urheber gemacht wurden. Theoretisch hätte die Maschine als Urheber Rechte, wenn sie eine juristische Person wäre - ist sie aber nicht. (Der Eingabeprompt kann bei Verwendung von KI dagegen unter Umständen als schützenswert gesehen werden, und das kann auf das Erzeugnis ausstrahlen, was natürlich jedoch bei einem Key keine Rolle spielt)

Auch wenn etwas schlicht zu einfach ist - also die schöpferische Höhe nicht erreicht, kann es nicht geschützt werden.
Wenn Du ein Logo aus zwei Buchstaben entwirfst, z.B. O3 und diese vielleicht ein klein wenig umstellst, dann ist das nicht schützbar, weil es nur einfache, geometrische Objekte sind, die jeder benutzt und Du nichts bedeutsames damit angestellt hast, das es rechtfertigen würde, anderen die Möglichkeit wegzunehmen, es Dir gleich zu tun.
(Abgesehen davon ist O3 auch als Ozon bekannt und man müsste wohl unterstellen, dass nicht mal in der Kombination dieser rudimentären Elemente irgendeine "Kreation" steckt...)

Edit: Der Text in diesem Beitrag stellt wie immer meine persönliche Meinung dar.
 
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Den Vergleich mit dem Einbrecher hast Du gewählt, und er hinkt, weil der Einbrecher rechtmäßig keinen Schlüssel hat, derjenige, der Inhalte eines Spiels ausliest aber sehr wohl, inklusive der Lizenz, ihn zum Entschlüsseln der Inhalte zu benutzen.



Quelle: Legal Tribune Online

Generierte Inhalte, wie z.B. Schlüssel können nicht urheberrechtlich geschützt sein, weil sie nicht von einem menschlichen Urheber gemacht wurden. Theoretisch hätte die Maschine als Urheber Rechte, wenn sie eine juristische Person wäre - ist sie aber nicht. (Der Eingabeprompt kann bei Verwendung von KI dagegen unter Umständen als schützenswert gesehen werden, und das kann auf das Erzeugnis ausstrahlen, was natürlich jedoch bei einem Key keine Rolle spielt)
Es ist nicht erlaubt, geistig geschütztes Eigentum ohne Lizens zu nutzen und es ist auch nicht erlaubt Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, dabei ist die Effektivität bei der Kopierschutzmaßnahme absolut unerheblich. Daher das Einbrecherbeispiel. Es ist egal ob der Einbrecher deinen Schlüssel hat, es ist egal ob du die Tür auflöst, der Zutritt und die unrechtmäßige Nutzung ist nicht erlaubt. Was gibt es da denn zu debattieren?!

Auch wenn etwas schlicht zu einfach ist - also die schöpferische Höhe nicht erreicht, kann es nicht geschützt werden.
Wenn Du ein Logo aus zwei Buchstaben entwirfst, z.B. O3 und diese vielleicht ein klein wenig umstellst, dann ist das nicht schützbar, weil es nur einfache, geometrische Objekte sind, die jeder benutzt und Du nichts bedeutsames damit angestellt hast, das es rechtfertigen würde, anderen die Möglichkeit wegzunehmen, es Dir gleich zu tun.
(Abgesehen davon ist O3 auch als Ozon bekannt und man müsste wohl unterstellen, dass nicht mal in der Kombination dieser rudimentären Elemente irgendeine "Kreation" steckt...)
Das stimmt einfach nicht, siehe Telekom Magenta.^^

MfG
 
Es ist nicht erlaubt, geistig geschütztes Eigentum ohne Lizens zu nutzen und es ist auch nicht erlaubt Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, dabei ist die Effektivität bei der Kopierschutzmaßnahme absolut unerheblich.
Die Effektivität ist sehr wohl erheblich, denn das steht wortwörtlich und absichtlich so im Gesetzestext (§ 95a UrhG):
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden [...]
Folglich dürfen unwirksame Maßnahmen sehr wohl umgangen werden. Wenn ich eine Tür vor einen Hauseingang setze, und nur selbst einen Schlüssel habe, dann ist die Tür aus Deiner Sicht natürlich wirksam. Wenn ich Dir aber den Schlüssel gebe, dann ist diese Tür absolut kein wirksames Hindernis mehr, sondern ja im Prinzip so, als wäre sie gar nicht da.

Daher das Einbrecherbeispiel. Es ist egal ob der Einbrecher deinen Schlüssel hat, es ist egal ob du die Tür auflöst, der Zutritt und die unrechtmäßige Nutzung ist nicht erlaubt.
Das ist juristisch extrem von Belang. Aus § 244 StGB geht hervor, dass das Öffnen eines Eingangs zu einer Wohnung mit einem rechtmäßigen Schlüssel keinen Einbruch darstellt:
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer [...] einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.
Wenn jemand zurecht einen Schlüssel erhält, und das Recht hat, die Tür zu öffnen, begeht er somit keinen Einbruch und wird auch nicht als Einbrecher bestraft.

Der Besitzer eines Spieledatenträgers verfügt aber über den Schlüssel und erhält ihn zum Zweck, die Inhalte zu entschlüsseln. Somit würde er sich, übertragen auf das Einbrecherbeispiel, nicht als Einbrecher strafbar machen, sondern hätte sich absolut nichts vorzuwerfen.

Außerdem ist es auch im Bezug auf den Diebstahl nicht vergleichbar, weil die Inhalte ja bei einer Kopie weiterhin da sind. Es wäre also so, dass jemand den Schlüssel für ein Haus bekommt, mit dem er rechtmäßig da rein darf, und mit einem Block und Bleistift da steht und ein Gemälde abzeichnet.

Das stimmt einfach nicht, siehe Telekom Magenta.^^
Das ist das einzige Beispiel, das mir auch einfällt, bei dem es tatsächlich jemand geschafft hat, etwas mit 3 einfachen Zahlen darstellbares und von Grund auf generisches (RGB), mit dem jeder Bildbearbeiter tagtäglich arbeitet, schützen zu lassen. Meiner Meinung nach ist dieser Schutz nicht rechtmäßig und vermutlich der Marktmacht oder der besonderen Geschäftsform der entsprechenden Firma geschuldet und wäre bei einer anderen Firma abgelehnt worden. Wenn ich etwas damit zu tun hätte, würde ich diesen illegalen Irrtum auch sofort zurücknehmen.

Edit: Der Text in diesem Beitrag stellt wie immer meine persönliche Meinung dar.
 
So, ich kürze das hier jetzt ab, da alles auf deinen anfänglichen Fehler aufbaut.:

Zitat aus deiner Quelle:

"(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden"

Punkt 1, und Punkt 2:

"(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."


Das ist so klar und eindeutig geregelt, da gibt es nichts zu interpretieren. Für mich ist damit dieser Punkt abgehakt.

Manmanman, jedes Jahr das Gleich, jemand kommt und meint es besser als alle anderen zu wissen...

MfG
 
Das ist so klar und eindeutig geregelt, da gibt es nichts zu interpretieren. Für mich ist damit dieser Punkt abgehakt.
Das sehe ich auch so. Wenn jemand einen Schlüssel hat, ist das Verschlüsselte nicht mehr vor ihm geschützt, somit die Maßnahme unwirksam.
Wenn er keinen Schlüssel hat, ist die Verschlüsselung wirksam.
 
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Haha, alles klar, wenn ich also deinen Hausschlüssel habe legitimiert es mich dazu deine Bude leer zu räumen?
:lol: :lol: :lol:

MfG
 
Haha, alles klar, wenn ich also deinen Hausschlüssel habe legitimiert es mich dazu deine Bude leer zu räumen?
:lol: :lol: :lol:

MfG
Nein, wenn Du zutreten darfst, darfst Du natürlich nicht implizit einen Diebstahl begehen. Etwas verschlossenes aufzubrechen ist kein Diebstahl. Das sind zwei völlig verschiedene Handlungen!

Der Datenträger, durch den die Software als Sache verkörpert ist, ist aber das rechtmäßig erworbene Eigentum des Käufers und er darf mit dem Schlüssel, der auf dem Datenträger beiliegt, die Inhalte entschlüsseln. Das ist lizenzrechtlich (zumindest konkludent) mit dem Rechteinhaber so vereinbart.
Wenn kein wirksamer Schutz der Daten vorliegt, durch den der Rechteinhaber den Zugriff kontrollieren kann (z.B. durch eine Verschlüsselung, zu der der Rechteinhaber den Schlüssel anderen vorenthält, oder nur zeitweise überlässt), so liegt kein wirksamer Schutz vor dem Vervielfältigen der Inhalte auf dem Datenträger vor, wodurch der Eigentümer/Besitzer keine ungesetzliche Handlung unternimmt, wenn er eine Privatkopie anfertigt.

Wenn er dagegen den Schlüssel nicht rechtmäßig erhalten hat, und beispielsweise durch Brute-Force-Attacken unrechtmäßig einen Ersatzschlüssel erstellt, dann würde er einen wirksamen Schutz analog zum Strafrecht umgehen. Dann wäre das mit einem Einbruch vergleichbar.

Das in diesem Beitrag Geschriebene stellt meine persönliche Meinung dar.
 
Können wir bitte mit diesem von der Contentindustrie geschaffenen Kampfvokabular aufhören? Es gibt keine Raubkopien. (Content-) "Piraterie" sind nichts weiter als Urheberrechtsverletzungen. Es wird niemandem etwas gestohlen - erst recht nicht mit der Definition von Raub voraussetzender Gewalt.
Weil niemand sonst so energisch gegen Emulatoren und Fanprojekte vorgeht wie Nintendo. Mich wundert bis heute, dass Ship of Harkinian noch existiert. Auch sonst glänzt Nintendo in höchstem Maße mit Anti-Consumer Verhalten und Maßnahmen.
Soweit ich weiß, hatte der Supreme Court in den beiden Grundsatzentscheidungen um die Jahrtausendwende entschieden, dass Reverse Engineering, was SoH ja mit OoT - und in diesem Monat hoffentlich auch als 2 Ship 2 Harkinian für MM - gemacht hat, völlig in Ordnung und keine Urheberrechtsverletzung ist.
Nunja, die QC bei Nintendo und die Performance hat SEHR stark nachgelassen.
Die neuesten Pokemon Ableger warem zum Launch tatsächlich auf einem modernen Standard, sprich unfertig und nicht optimiert, bei der alten HW auch ein Wunder wenn es nicht so gewesen wäre.
Die Pokémon Company bzw. Gamefreak gehören nicht Nintendo - Nintendo hält zwar einen Aktienanteil hieran; das war es aber auch. Dass die Spiele technisch immer schlechter werden, kannst du nicht Nintendo anlasten, sondern dem Umstand, dass die Spiele an sich nur noch Teil des Marketings sind, die in ihrer Releasekadenz mit den restlichen Marketingbestandteilen, v.A. dem Anime, mithalten müssen und den Entwicklern daher wenig Zeit für die Entwicklung zur Verfügung steht.
Ich bezweifle, dass Nintendo bei der Switch 2 wieder auf "Stangenware" setzen wird, u.a. auch deswegen, um die Entwicklung von Emulatoren so gut es geht zu erschweren und hinauszuzögern.
Es ist doch schon klar, dass Nintendo einen - wohl leicht modifizierten - Nvidia-Chip der Ampere-Architektur nutzen wird, damit die Switch 2 ggf. auch abwärtskompatibel sein wird. Nintendo wäre geisteskrank, wenn die Switch 2 nicht abwärtskompatibel wäre. Damit würde man den gesamten Markt der Switch-Spiele abschneiden.




PS: Vor Kurzem hab' ich das Video hier gesehen, dessen Inhalt ich vollständig zustimmen kann:

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Gut, dass ich vor kurzem noch auf den letzten Build geupdatet habe!

Jammerschade! Yuzu war ein 1a Emulator, der super bedienerfreundlich daher kam. Wirklich schade!
 
Ich hoffe nur, dass es seit der zuletzt von mir installierten Version keine erheblichen Änderungen mehr gab. :(

Ist halt aber auch ziemlich bescheiden für die Szene generell. Wer weiß, ob Nintendo, Sony und Co. jetzt auch gegen andere Emulatoren vorgehen. Dass Yuzu nicht einmal versucht hat, sich zu verteidigen...
 
Ich hoffe nur, dass es seit der zuletzt von mir installierten Version keine erheblichen Änderungen mehr gab. :(
Bei mir lief Super Mario Bros. Wonder nicht mit der vorherigen Version. Die letzte hat es dann gefixt.
Ist halt aber auch ziemlich bescheiden für die Szene generell. Wer weiß, ob Nintendo, Sony und Co. jetzt auch gegen andere Emulatoren vorgehen. Dass Yuzu nicht einmal versucht hat, sich zu verteidigen...
Na ja, Nintendo wird wohl ein krasses Aufgebot an Anwälten haben. Ich glaube, dass sie Yuzu allein schon mit den Anklagen hätten ausbluten lassen können. Wahrscheinlich haben die sich so noch außergerichtlich geeinigt, weshalb Yuzu den Weg des geringsten Widerstands gewählt hat.
 
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