Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Nachdem Alice-im-Muselland vom Bund deutscher Maedels, die gerade noch ueber Messermaenner, Kopftuchmaedchen und sonstige Taugenichtse geschimpft hat, eigentlich Merkel vor Gericht stellen wollte, versucht man es jetzt eine Nummer kleiner und organklagt stattdessen in Karlsruhe wegen einer behaupteten Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Parlamentes. Nicht unerwaehnt bleiben sollte dabei, dass die behauptete Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Parlamentes 2015 zu einer Zeit passiert ist, in der selbiges noch AfD-freie Zone war und das dass Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorschreibt, dass eine hierauf gerichtete Klage binnen 6 Monate nach Bekanntwerden eingereicht werden muesse. Also mal wieder viel Tam Tam, das vorhersehbar zu nicht fuehren wird - ausser zu lautem Wehklagen, dass man beim Marsch durch die Institutionen zum Arsch durch die Institutionen gemacht wurde. OfD. Opfer fuer Deutschland, sponsored by Steuerzahler.
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Soviel Argumentum ad hominem in einem kleinen Beitrag. Gott, muss der Stachel tief sitzen :lol:

Solche Beiträge versüßen einem doch erst den Tag :D
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Ist das ein Trinkspiel? So oft, wie Du argumentum ad hominem (wird kleingeschrieben) sagst, koennte man es fast denken. Davon, dass es hier - wie meistens - offenkundiger Quatsch ist, mal abgesehen.

Aber es freut mich, wenn ich Deinen Tag reicher gemacht habe. In diesem Sinne: Prosit!
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Soviel Argumentum ad hominem in einem kleinen Beitrag. Gott, muss der Stachel tief sitzen :lol:

Solche Beiträge versüßen einem doch erst den Tag :D

Du bist anscheinend geistig nicht in der Lager zu erfassen, was gemeint ist!
Da der Bundestag nie daran gehindert wurde zu handeln oder Gesetze zu erlassen (er hat ja auch nach der Flüchtlingskrise 2015 getagt), ist einmal die Frist schon längst abgelaufen, und zum zweiten kann die AfD schlecht ein nicht handeln eines Bundestages einklagen, in dem sie gar nicht vertreten war, das weiß man schon im 3. Semester Jura, wenn man den kleinen öffentlich-rechtlichen Schein macht, da wird soches Grundwissen abgefragt!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Ist das ein Trinkspiel? So oft, wie Du argumentum ad hominem (wird kleingeschrieben) sagst, koennte man es fast denken. Davon, dass es hier - wie meistens - offenkundiger Quatsch ist, mal abgesehen.

Aber es freut mich, wenn ich Deinen Tag reicher gemacht habe. In diesem Sinne: Prosit!

Wenn man sonst nichts mehr findet, ist es halt die Rechtschreibung. Wenn es dafür doch nur ein (im besten Falle lateinisches) Sprichwort geben würde :D

Du bist anscheinend geistig nicht in der Lager zu erfassen, was gemeint ist!

Da du ja offensichtlich mehr Geisteskraft hast, als ich, erleuchte mich bitte.

Da der Bundestag nie daran gehindert wurde zu handeln oder Gesetze zu erlassen (er hat ja auch nach der Flüchtlingskrise 2015 getagt), ist einmal die Frist schon längst abgelaufen, und zum zweiten kann die AfD schlecht ein nicht handeln eines Bundestages einklagen, in dem sie gar nicht vertreten war, das weiß man schon im 3. Semester Jura, wenn man den kleinen öffentlich-rechtlichen Schein macht, da wird soches Grundwissen abgefragt!

Der Bundestag (unser Parlament) hat ja nie über diese Entscheidung abgestimmt. Das ist ja der Knackpunkt.
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Es steht auch nirgends geschrieben das er (Parlament/Bundestag) das musste (Richtlinienkompetenz der Kanzlerin), und ein nicht handeln (in dem Falle des Bundestages), ist genauso als Willenserklärung zu sehen, mit dem Handeln der Regierung einvertsanden gewesen zu sein. Der Bundestag hatte jeder Zeit die Möglichkeit ein Gesetz gegen das Regierungshandeln zu erlassen, oder z.B. ein Mißtrauensvotum zu stellen.

Auch ging es nicht um ein neues Gesetz sondern um einen vorrübergehenden Notstand = Verhältnismäßigkeitsprinzip!

Diese ganze Organklage der AfD ist ein Witz, alleine schon von der Frist, die lange abgelaufen ist!

Die alles entscheidende Frage ist doch, warum sie (AfD) nicht Verfassungsbeschwede einlegt, nachdem seit 3 Jahren zu jeder Tages und Nachtzeit von AfDlern posaunt wird, die Regierung und insbesondere Frau Merkel hätten Verfassungsbruch begangen! Ich warte immer noch auf diese Verfassungsbeschwerde!
Anscheinend ist man zu feige diesen Weg zu gehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Es steht auch nirgends geschrieben das er (Parlament/Bundestag) das musste (Richtlinienkompetenz der Kanzlerin), und ein nicht handeln (in dem Falle des Bundestages), ist genauso als Willenserklärung zu sehen, mit dem Handeln der Regierung einvestnaden gewesen zu sein. Der Bundestag hatte jeder Zeit die Möglichkeit ein Gesetz gegen das Regierungshandeln zu erlassen, oder z.B. ein Mißtrauensvotum zu stellen.

Also die Groko die die deutliche Mehrheit im Bundestag hatte, hätte ein Gesetz gegen den Kurs der Kanzlerin erlassen sollen? Schein mir ein sehr "realistisches "Szenario zu sein.


Auch ging es nicht um ein neues Gesetz sondern um einen vorrübergehenden Notstand = Verhältnismäßigkeitsprinzip!

Diese ganze Organklage der AfD ist ein Witz, alleine schon von der Frist, die lange abgelaufen ist!

Dann wird das Gericht das schlicht ablehnen. Wo ist das Problem?

Die alles entscheidende Frage ist doch, warum sie (AfD) nicht Verfassungsbeschwede einlegt, nachdem seit 3 Jahren zu jeder Tages und Nachtzeit von AfDlern posaunt wird, die Regierung und insbesondere Frau Merkel hätten Verfassungsbruch begangen! Ich warte immer noch auf diese Verfassungsbeschwerde!

Weil sie vorher nicht berechtigt waren, Klage zu erheben.

Anscheinend ist man zu feige diesen Weg zu gehen!

Man ist zu feigen, weil man jetzt den Weg geht, denn man vorher ankündigt hat? Die Logik erschließt sich mir nicht.
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Selbst du kannst Verfassungsbeschwerde einlegen, beschäftige mal mit Staatsrecht, steht alles im GG!

Also die Groko die die deutliche Mehrheit im Bundestag hatte, hätte ein Gesetz gegen den Kurs der Kanzlerin erlassen sollen? Schein mir ein sehr "realistisches "Szenario zu sein.

Hier geht es nicht um ein Szenario, sondern um Kompetenzen!

Komischerweise zielt die Klage der AfD ja NICHT darauf ab, festzustellen ob die Grenzöffnung Verfassungsbruch war, sondern ob die Regierung, das Parlament dazu (vorübergehende Grenzöffnung) hätte "offziell" befragen müssen (wohl in Form eines Gestzes) , noch dazu ein Parlament, in dem die AfD überhaupt nicht vertreten war, ich hoffe du hast das erfasst und die AfDler auch!
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Sofern ich nicht selbst in einem meiner Grundrechte beeinträchtigt wurde, nein kann ich nicht. Sofern ich da falsch liege, bitte korrigiere mich.

Und was ist daran falsch, wenn die AfD diese Frage (hätte das Parlament befragt werden müssen) durch das höchste Gericht klären lässt? Genug Juristen sind ja der Ansicht, dass das der Fall ist. Da ist es doch nicht verkehrt, wenn diese Frage höchstrichterlich geklärt wird, oder?
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Genug Juristen sind ja der Ansicht, dass das der Fall ist. Da ist es doch nicht verkehrt, wenn diese Frage höchstrichterlich geklärt wird, oder?

Allen voran der hauseigene Wissenschaftliche Dienst.

Unter Verweis auf „Wesentlichkeitslehre“ und das „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ sei der Gesetzgeber verpflichtet, „in grundlegenden normativen Bereichen … alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“, argumentieren die Juristen. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine „wesentliche“ Entscheidung war, beantworten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit.

Stattdessen verweisen sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach „… obliegt es der Entscheidung der Legislative … ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird“. Also hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen.

...

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.

Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ sei bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich. Eine solche Anordnung gab es jedoch nicht. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden.

Fluchtlingskrise 2015: Unklare Rechtsgrundlage fur Merkels Grenzoffnung - WELT
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Anstatt eine zu Deiner WELTanschauung kompatible Zusammenfassung empfehle ich die Lektuere des Volltextes. Der kommt, wenn ueberhaupt, zu einem Ergebnis, dass doch ungleich differenzierter ist als das der Hobbyjuristen von der WELT.
 
AW: Studie zur Berichterstattung durch Medien während der Flüchtlingskrise

Getan und es ist kein Unterschied zu erkennen.

Dass der Legislative bei der Entscheidung über den Zuzug von Ausländern eine gewisse Begrenzungsfunktion zukommt,
wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug deutlich.
Dort heißt es:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der
Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird ; [...].

Die Antwort der Bundesregierung lautet:
„Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung (§ 18 Absatz 2, 4 –AsylG).
Dies hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt (...). Die Regelungen in § 18 Absatz 2 bis 4 AsylG sind im Kontext des europarechtlichen Regelungsgefüges zu betrachten. Zurückweisungen an der Grenze sind im Rechtsrahmen der Dublin - III - Verordnung und des § 18 AsylG zulässig . (...) Die Entscheidung, den betreffenden Personenkreis nicht zurückzuweisen, wurde im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen.“

Zwar wird einerseits auf den „Rechtsrahmen der Dublin - III - Verordnung“ verwiesen, was die Anwendung des § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG (vorrangige Dublin - Zuständigkeit) nahelegt.
Andererseits wird die genaue Rechtsgrundlage des § 18 Abs. 4 AsylG in Bezug auf die Nr. 1 oder Nr. 2 gerade nicht benannt und das Vorliegen einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern trotz der konkreten Fragestellung nicht ausdrücklich zurückgewiesen.
Soweit vorrangige Dublin -Zuständigkeiten angenommen worden sein sollten, bliebe zu klären, ob und inwieweit die Bundesregierung vom Recht
des Selbsteintritts Gebrauch gemacht hat oder von einer unionsrechtlichen Verpflichtung ausgegangen ist.

Parlament (Legislative) nicht gefragt, Rechtslage völlig ungeklärt. Hapert also wohl eher am Textverständnis deinerseits (Was ja recht häufig der Fall ist und von dir versuchsweise durch Fließbandpolemiken und harsche persönliche Attacken überspielt werden will, jedoch nie funktioniert. Vielleicht merkst du das irgendwann auch mal.)
 
Zurück