PC Verkauft nun Grafikkarte angeblich Defekt !

Oje, man hofft ja immer selbst nie in eine solche Situation zu kommen. Hätte in der Zeit wohl auch keine ruhige Nacht. Wie schon geschrieben wurde muss man immer beide Seiten sehen. .....

PS: Was will der eigentlich von dir, er hat die Karte nicht von dir gekauft, sondern sein Vater. Wer hat jetzt also eigentlich den Kauf getätigt und wer ist neuer Besitzer? Stichwort Nutzrecht und Besitzrecht. Da würde ich mich mal eher schlau drüber machen. Vielleicht kann man mit dem Vater eher reden.

PPS: Vielleichst hast du einen Kontakt zu einem Anwalt oder so? Lehrer, Schule, Uni? Manchmal sind Lehrkräfte in Kursen ja wirklich Juristen...


Hoffe du kannst das asap für beide Seiten im Guten klären.

Vielen Dank für die detaillierte Ausführung. Ich versuche mal auf ein paar Sachen einzugehen:

- Die 3 Optionen die ich von ihm zitiert habe sind nach einem Angebot von ihm (30€ Kulanz - Ich stimme zu) und nach einem Angebot von mir (Abholung + Rückzahlung) gekommen. Ich glaube nicht, dass so etwas auch nur ansatzweiße irgendeine Gültigkeit besitzen kann. Ansonsten könnte jeder bei einem Schadensfall so den Kulanzwert ganz dreißt hochhandeln.

-Ich habe ihm Angeboten vorbeizukommen und sogar nach seinen 3 Dreißtangeboten habe ich nach seiner Adresse gefragt damit ich heute mal vorbeikommen kann. Ohne Reaktion. Ich wäre dann einfach mal bei ihm vorbeigekommen und hätte mit ihm direkt über die ganze Geschichte gesprochen. Oftmals brechen unsere Internethelden dann ja zusammen. Ehrlich gesagt wollte ich auch gerne seine Haustelefonnummer ausfindig machen damit ich eventuell seinen Vater erwischen kann. Ich habe leider nur seine Handynummer.

-Beim Besitzrecht bin ich mir nicht absolut sicher. Das könnte wohl nur ein Anwalt oder Jurist wissen.

-Ich habe glücklicherweise einen Anwalt in der Familie und würde den mal morgen kontaktieren ob er mir da kostenfrei Auskunft geben würde.

@alalcoolj laut seiner Aussage haben die direkt gesagt, dass die Grafikkarte kaputt ist. Sie hätten es wohl mit Onboard Grafik getestet und da wäre es einwandfrei. Er hat dann auch zugegeben, dass er denen nur etwas in die "Kaffeetasse" gegen hat und sagte direkt wenn ich einen Nachweiß für die Prüfung haben will muss ich die bezahlen. Also ist seine Forderung, dass ich diese Kosten (die scheinbar gar keine waren) tragen soll völlig unsinnig.

Und ehrlich gesagt Stresst mich die ganze Situation hier gar nicht so sehr wie es eventuell rüberkommen mag. Nachdem ich halt einige Fehler im vorhinein gemacht habe war ich sehr darauf bedacht einfach juristisch korrekt und ein wenig defensiver zu Verhandeln. Mit Angst oder Unsicherheit hat das wenig zu tun. Außerdem könnte das ganze hier doch relativ interessant zu lesen sein falls irgendjemand mal einen ähnlichen Fall hat und hilfe sucht.
 
Die 3 Optionen die ich von ihm zitiert habe sind nach einem Angebot von ihm (30€ Kulanz - Ich stimme zu) und nach einem Angebot von mir (Abholung + Rückzahlung) gekommen. Ich glaube nicht, dass so etwas auch nur ansatzweiße irgendeine Gültigkeit besitzen kann. Ansonsten könnte jeder bei einem Schadensfall so den Kulanzwert ganz dreißt hochhandeln.
Ja und nein. Aus den beiden Links lese "ich" heraus: Gewährleistung kann man scheinbar mit einem passenden Text als privater Verkäufer ausschließen, wenn man im Verkaufsartikel eine korrekte Beschreibung macht. Spielt keine Rolle, ob defekt oder nicht, wichtig ist, dass Fehler beschrieben werden. Da gibt es extra so Bezeichnungen wie "normale Gebrauchsspuren" etc, wenn ich also einen Bildschirm verkaufe und in der Beschreibung nur allgemeine oder normale Gebrauchsspuren schreibe und die Ware Kratzer im Display hat, dann sind das einfach keine normalen Gebrauchsspuren. Ich vermute, diese "Sache" ist irgendwo "ausreichend" beschrieben.

Für mich ist eine absichtliche Täuschung, wenn die Lüfter der Grafikkarte nicht funktionieren und man das nicht in der Angabe erwähnt, weil man ja scheinbar die Ware nicht geprüft hat, was bei einem solchen Mangel auch nicht zu leugnen wäre. Was ich dabei nicht so recht verstehe ist eben, wie man sowas ohne Video beweisen soll. Ich mein selbst, wenn du ihm den Rechner 1h mit Benchmarks und Spielen vorgeführt hättest kann er immer noch behaupten, dass das nicht stimmt, aber wieder kann es keiner von euch beiden beweisen. (Ja gut, bei einem PC vll ein blödes Beispiel, weil da geht das sehr wohl zb Erstelldatum einer Logdatei des Benchmarks)

Täuscht man mit Absicht wird dieser Text ungültig und man muss die Gewährleistung erfüllen. Aber damit der Käufer diese geltend machen kann, muss dem Verkäufer eben diese Täuschung nachgewiesen werden. Diese "Kulanz" von 30€ wäre sein Recht und wieder weiß ich nicht, ob das hier gültig wäre, aber grundsätzlich nur bei einem gewerblichen Verkäufer oder eben einer Täuschung. Im Umkehrschluss verstehe ich das so, dass wenn beides nicht der Fall ist man als Käufer nichts(?) machen kann.
Jetzt fällt mir aber wieder ein, dass man dann ja einfach defekte Ware verkaufen kann und behauptet einfach der Verkäufer habe sie beim Transport oder Einbau durch Eigenverschulden beschädigt, weil das fällt nicht in die Gewährleistung (=wie bei der Übergabe bereits vorhandende Mängel zb Produktionsfehler)

Wie gesagt, weiß ich auch nicht, ob Käufer oder Verkäufer bestimmen kann, ob und in welcher Form ein "Ersatz" stattfindet.

Ich verstehe einfach selbst nicht, wo hier die Grenze gezogen wird, damit (m)eine Argumentation nicht lächerlich wird.

Wenn du so jemanden in der Familie hast wird er dir sicher nichts berechnen, wenn doch verklagst du ihn einfach, weil er dir seine Freizeit in Rechnung stellt (kleiner Scherz wegen deines letzten Absatzes)

edit: google spuckt schon paar interessante Dinge aus, aber 100% sicher wäre ich mir da auch nicht. Jeder Fall ist eigen, das Alter der Beitrage bzw Gesetze, GER/AT, aber eigentlich müsste es so sein, dass sein Gutachten nichts wert ist, das müsste doch von einer Versicherung oder dem Gericht veranlasst werden(?) und so wie dsa abgelaufen ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das irgendeine Beweiskraft hätte. Ebay: Was tun bei defekter Ware? - FOCUS Online Ebay Ware von Privat defekt

edit2: Also jetzt habe ich öfters gelesen, dass der Käufer in privat zu privat in Beweispflicht ist und selbst, wenn man als Käufer Opfer eines Betruges geworden ist, wüsste ich nicht, wie ich das beweisen könnte. Es könnte ja wirklich was beim Transport oder Einbau passiert sein, auch ohne, dass ich es mitbekommen hätte.
 
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Die von dir angesprochene Grenze dürfte fließend sein. Betrug und Fahrlässigkeit sind 2 Paar Schuh aber der Übergang kann denke ich durchaus fließend sein. Beispiel: ich verkaufe einen PC aus dem Keller welcher funktionierte als ich ihn dort abstellte und ich schreibe er funktioniert in die Anzeige. Mir ist bewusst das der Keller feucht ist. Beim Käufer angekommen funktioniert er nicht. Bin ich nun naiv und habe den feuchten Keller nicht als Gefahr wahrgenommen war es fahrlässig es nicht zu prüfen ergo Fahrlässigkeit. Bin ich mir der Gefahr bewusst, ignoriere sie aber ist es mutwillig - Ergo Betrug. Die Frage ist nur, kann ich glaubhaft darlegen naiv gewesen zu sein?;)
 
Gutes Beispiel. Besonders mit dem Wort naiv. Hier wird der Käufer vom Gesetz ein gewisses Maß an Selbsteinschätzung der Lage zugeschrieben. Das musst du nicht mehr selbst beweisen, das machen andere für dich. Man kann jedem zutrauen, dass er weiß, dass Elektrogeräte und Feuchtigkeit nicht die besten Freunde sind.
Kann es nicht mit den richtigen Worten oder Begriffen beschreiben, aber sowas gibt es zu 100%. Oder sobald du dich fragen musst, ob das was ausmachen könnte oder wirklich so sein kann hast du dir schon selbst ein Bein gestellt.

Auch wenn du meinst ein Schnäppchen zu machen. Wenn du im Geschäft um die Ecke, welches mit Lautsprechen, Radios, TVs usw plötzlich mittendrin eine einzige besonders günstige und auch noch neue Waschmaschine für die Hälfte des Preises siehst und die kaufst, weil du meinst ein Schäppchen zu machen, dann fragt dich ein Gericht erstmal, ob dir das nicht komisch vorgekommen ist, dass du dafür keine Rechnung bekommen hast (was sehr sehr sehr wahrscheinlich nicht der Fall sein wird) und dann spielt es eigentlich keine Rolle mehr was du sagst, weil man einem normalen Menschen zutraut ein solche Situation als "unstimmig" beurteilen zu können, zb, dass hier Diebesgut verkauft wird.

PS: § 363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung - dejure.org Leider keine Ahnung, ob das für privat zu privat gilt.

PPS: Ich will hier gar nicht mehr zu viel schreiben oder behaupten oder verlinken oder sonst was. Du musst uns aber unbedingt mitteilen was dein Gespräch ergibt.
 
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Das ist, wie schon gesagt, nicht richtig.
Es würde niemals zu einer solchen Verhandlung kommen, die Rechtslage ist im Vorfeld glasklar, Gefahrenübergang fand statt.
Die einzige Möglichkeit ist, wie gesagt, arglistige Täuschung nachzuweisen.
Der Gefahrenübergang interessiert vorliegend nicht. Der Käufer kann einfach behaupten, dass der Defekt schon beim Kauf vorgelegen hat. Die Karte wurde ihm mangels Monitor ja gerade nicht als funktionierend vorgeführt. Es wurde vielmehr die nur Vereinbarung getroffen, dass der PC funktioniert. Diesen Zustand konnte der Käufer erwarten und bei Nichtvorliegen dieses Zustandes haftet der Verkäufer selbstverständlich.

Viele Argumentationen hier im Thread gehen viel zu weit. Manch einer denkt wohl, dass man beim Privatverkauf für garnichts mehr haftet, wenn man die Ware einmal aus der Hand gegeben hat. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.

Ende vom Lied: Ja, er kann dich Anzeigen, das ist sein Recht. Nein, es würde nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen
1. Streitwert zu gering
2. Der Anwalt des Klägers müsste bei einem Gericht eine Anklageschrift einreichen, in der er juristisch belegt, dass sein Mandant im Recht ist, dass ist in diesem Fall nicht möglich.
zu 1. : Was soll das heißen: Streitwert zu gering? Wenn dir (und dem Beklagten) langweilig ist, kannst du jemanden wegen 1,50 Euro verklagen und es kommt zum Prozess.
zu 2. : Streitwert vorliegend unter 5000 Euro -> Amtsgericht -> kein Anwaltszwang (Btw.: "An"klagen gibt's nur im Strafrecht.)

Ähnlich geartete Verbraucher-Prozesse mit lächerlichen Streitwerten hab ich live tausendmal erlebt. Da wird in der mündlichen Verhandlung jeder kurz zu Wort gebeten und dann kein großes weiteres Geschiss gemacht. Der Richter wird, wenn niemand irgendwas beweisen kann, die Kosten des Verfahrens auf Kläger und Beklagten aufteilen und fertig.
 
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KrHome, du hast damit beruflich zu tun? Wäre echt interessant, wenn du dazu Links hättest.

Der Gefahrenübergang interessiert vorliegend nicht. Der Käufer kann einfach behaupten, dass der Defekt schon beim Kauf vorgelegen hat.
Muss man denn die Ware als funktionierend vorführen? Also hätte er den Rechner gar nicht eingeschalten wäre in der einen Situation dann besser gewesen? Er kann die Karte ja gleich zu Beginn versucht haben zu übertakten und dabei einen Defekt verursacht haben? In den allerseltensten Fällen kann man vorher nicht auf korrekte Funktionsweise vor Ort testen und wenn ich einfach was behaupten kann (natürlich sinnvoll) dann ist das ja wie ein Freifahrtschein.
Wenn ich etwas privat verkaufe treffe ich mich meist an einem neutralen Ort. Je nach Ware ist ein Vorführung nicht möglich. Heißt das, dass ich, wenn ich in der Artikelbeschreibung "funktionstüchtig" schreibe und der Käufer durch einen nicht nachweisbaren selbstverschuldeten (Absicht oder einfach nicht, sowas weiß man ja eigentlich gar nicht, wenn man es selber war) Defekt verursacht, dann muss ich der Gewährleistung nachkommen?

Bei ebay steht aber wieder
Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
Kann man in der Situation nicht beweisen. Geht das eher in die Richtung, dass man zb falsche Kabel in den falsche Buchse steckt und es so vorfindet?
Zufall verstehe ich hier am wenigsten. Materialermüdung ist recht klar und Bedieungsfehler ist doch schwer nachzuweisen, wenn nicht gerade ein Kratzer vom Schrauberzieher übers mainboard vorhanden ist. Muss man als Käufer die Ware auf einen solchen Mangel vorher prüfen? Sonst kann man ohne Sicht ja auch wieder behaupten das war vorher schon und dem Verkäufer Täuschung vorwerfen.

PS: bin wohl zu paranoid für sowas :ugly:
 
Der Gefahrenübergang interessiert vorliegend nicht. Der Käufer kann einfach behaupten, dass der Defekt schon beim Kauf vorgelegen hat. Die Karte wurde ihm mangels Monitor ja gerade nicht als funktionierend vorgeführt. Es wurde vielmehr die nur Vereinbarung getroffen, dass der PC funktioniert. Diesen Zustand konnte der Käufer erwarten und bei Nichtvorliegen dieses Zustandes haftet der Verkäufer selbstverständlich.
Das stimmt doch gar nicht... Durch die Behauptung geht die Beweispflicht definitiv nicht auf den Verkäufer über.
Klar kann er es behaupten, aber wenn er es nicht beweisen kann, könnte er auch behaupten die Erde sei eine Scheibe.
Während des Transports des Rechners kann sonst was passieren, daher interessiert der Gefahrenübergang sehr wohl. In dem Moment, in dem der Käufer dem Kauf zustimmt, ist das Ding durch.
Du kannst dich als Verkäufer u.a. darauf berufen, dass der Käufer mit der Vorführung einverstanden war, du kannst dich darauf berufen, dass der Rechner nach bestem Wissen und Gewissen funktionstüchtig war, schon liegt die Beweispflicht beim Käufer
Und jetzt bin ich gespannt, wie du mir erklärst, wie der Käufer nachweisen kann, dass der Defekt schon vorher vorhanden war.

Viele Argumentationen hier im Thread gehen viel zu weit. Manch einer denkt wohl, dass man beim Privatverkauf für garnichts mehr haftet, wenn man die Ware einmal aus der Hand gegeben hat. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.
Die BEWEISPFLICHT liegt beim Käufer, du musst nachweisen, dass der Defekt vorher vorlag, wie zur Hölle willst du das anstellen?!
Es gab eine Vorführung der Ware, es liegt beim Käufer zu entschieden, ob die ihm genügt oder nicht.
Wenn du ein Auto verkaufst und der Käufer fährt Probe und kauft das Auto dann, kann er hinterher nicht kommen und sagen "dieses und jenes" ist kaputt.
Dann muss er vor dem Kauf die betreffenden Teile prüfen, tut er dies nicht ist es sein Versäumnis und er steht in der Bütt Beweise vorzulegen, dass
a) Der Verkäufer von dem Mangel wusste
oder
b) Der Mängel vor dem Kauf vorhanden war

Kann er das nicht beweisen, gibt es keine Grundlage für eine Klage.

Das ist der entscheidene Grund für die Haftungsausschluss Klausel, fügst du diese mit ein, ist der Käufer in der Beweispflicht für arglistige Täuschung / Sachmangel
Fügst du sie nicht ein, muss der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel selbst herbeigeführt wurde.
Genau deswegen schreibt die jeder drunter, für solche Fälle wie diesen hier, um sich abzusichern.


Das ist der Grund warum diese so wichtig ist und immer in der Auktion stehen muss.
Und bevor wir hier weiter über juristik diskutieren: Bitte fügt Quellen an.
Wenn mir jetzt einer erzählen will, dass trotz der Haftungsausschluss Klausel die Beweisplficht beim Verkäufer liegt, möchte ich genau dafür eine Quelle.
 
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Genau so ist es.
Vor allem Gebrauchtwägen, gerade von Händlern, sind ein Paradebeispiel für solche Fälle.
 
Was die Stiftung Warentest da schreibt lässt aber außer Acht, dass eine Privatperson, die im Internet hin und wieder ein paar Dinge verkauft weder juristisch perfekten Formulierungen beherrschen, noch sich juristische Beratung hinzuziehen muss. Der Käufer wird vom privaten Verkäufer nicht automatisch durch falsch formulierten Gewährleistungssausschluss eine Gewährleistung erzwingen können. Ist aber auch egal, letztlich ändert das an der Sache nichts, das als "funktionierend" verkaufte Gebrauchtware, auch funktionieren muss. Funktioniert sie nicht, muss der Käufer beweisen, dass sie beim Kauf schon nicht funktionierte bzw. ein Mangel beim Kauf vorlag, der zum absehbaren Funktionsverlust führt. Eine Grafikkarte kann jederzeit kaputt gehen, einfach so, zufällig. Dann kommt die Gewährleistung zum tragen, die ein Privatverkäufer durch die üblichen Zeilen unter Auktionstexten ausschließen kann.
 
. Dann kommt die Gewährleistung zum tragen, die ein Privatverkäufer durch die üblichen Zeilen unter Auktionstexten ausschließen kann.

auch wenn der VK was anderes im nachhinein angeboten hat ?

So mal ein paar Updates:

scheinbar habe ich mir ziemlich ins eigene Bein geschossen und habe ihm während unseres Email Verlaufs zugesichert, dass ich den PC zurücknehmen würde sofern bei Kauf etwas defekt war. Oton: "Also falls irgendwas bei Kauf defekt sein sollte bringst du den PC einfach zurück und bekommst das Geld wieder."
 
Sehe ich nicht so ganz, weil wenn ich den Korinthenkacker in mir sprechen lasse verstehe ich das so, dass "bei Kauf" nicht nach dem Kauf bedeutet. Du hast nicht "nach Kauf" geschrieben. Denn das Zurücknehmen wäre ja einer der Punkte, welche, falls die Gewährleistung zu tragen kommen sollte, zur Auswahl stehen würde und was du ihm angeboten hast. Ich verstehe auch weiterhin nicht, warum man das Angebot nicht annehmen sollte, außer die erstande Ware (bzw die anderen Komponenten vom Rechner) sind weit aus mehr wert, dass sich eine "neue alte" Grafikkarte zu kaufen für den Käufer dennoch lohnt. Was will er mit 30€ und einer kaputten Gigabyte Windforce 7950, welche doch eigentlich mehr als 30€ wert ist. Mehr Sinn würde es machen jenen Betrag als Minderung der Kaufpreises zu fornden, welche eine ähnliche gebrauchte mit vergleichbarem Zustand kosten würde.
Das Problem, sofern ich das richtig verstanden habe sehe ich eher darin, dass du diese Aussage nach dem Kauf gemacht hast?
Also so wie es bei ebay steht

Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Ist wahrscheinlich davon abhängig wie man es interpretiert, aber eine solche Freiheit hat man bei juristischen Aussagen eigentlich nicht.


@liqu90
Wo hast du das Zitat her? Ich kann keinen neuen Post über updates von Chriztian88 sehen :what:
 
Ich bin in keinster weise ein angehender Jurist oder sowas, ich regle solche fälle grundsätzlich einfach indem ich zurückschreibe, dass die Ware (was auch immer es war) bei Versand/Abholung funktioniert hat und das Ich keine Rücknahme anbiete, danach kommt die mailadresse des käufers auf die Spamliste und gut ist...
Die ganze Anwalt geschichte ist reine einschüchterungstaktik, ich hatte ahnliche Probleme schon ca. 10 mal und kein mensch rennt wegen solchen Summen zum Anwalt... Das ist halt das risiko mit gebrauchter Hardware, ich hab auch schon oft genug defekte HW gekauft, die als funktionsfähig gelistet war, ich rechne inzwischen einfach ein, dass 1/10 der Sachen, die ich kaufe defekt sind und schreib meist nichtmal mehr dem Verkäufer, weil mir meine Zeit ganz ehrlich zu schade ist um sie mit blödsinnigen Streiterein um Rücknahme oder Rückzahlungen zu verschwenden...
 
*Man sollte nicht alles Glauben

Dennoch ist sowas immer ein zwei schneidiges Schwert.
 
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Achja, sowas ist schon schwierig manchmal, deswegen sichere ich mich mittlerweile so gut wie möglich ab.

Hatte mir auch mal ne gebrauchte GTX 580 privat gekauft, hab ausversehen beim Abschrauben von Kühler, nen Widerstand runter gerissen.
Hab gesagt Karte geht nicht, und hat auch problemlos eingewilligt, darfst bei so was aber absolut nicht penetrant werden, und mit Anwalt drohen. Da ist nur faul was im Busch.

Bei meiner alten GTX 970 hatte der Verkäufer vergessen die Rechnung mit rüber zu schicken. Das Ende vom Lied wahr das PayPal einer Rückerstattung von 100€ zugestimmt hat. (Karte kostet damals 340€ gebraucht).

Du bist einfach ein riesengroßes *********! Die Geschichte mit der 580 ist aufgelegter Betrug und genau wegen so unnötiger Typen wie dir die den Käuferschutz aushebeln kann man nur mehr per Paypal Freunde verkaufen.
 
Das ist Betrug sonst nichts... habe damals als Schüler und später als Student immer meine Hardware verkauft um mir neuere leisten zu können... ein Glück das meine Käufer ehrlich waren... das hätte mich bei dem Budget fertig gemacht das ich da hatte.
 
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