PC Verkauft nun Grafikkarte angeblich Defekt !

Du hast nicht zufällig mal mit GPU-z einen alten screen gemacht? Damit liesse sich ausschliessen das der kunde dich betrügt.(Hersteller,Biosrevision)
Die Seriennummer auf einem Foto würde auch gehen.
Auf der Verpackung der GPU müsste die S/N auch enthalten sein.
 
-> Die Frage ist, geht er wegen 250€ zum Anwalt? Die erste Beratungseinheit kostet locker schonmal 100€, dazu ein verfasster Brief bestimmt nochmal 150€, die muss er erstmal zahlen, sonst macht ein Anwalt gar nichts.
-> Wenn er eine Rechtsschutz hat, dann liegt deren Selbstbeteiligung i.d.R auch bei mind. 300€, die erstmal fällig werden. Telefonberatung ist i.d.R. kostenlos, aber die werden ihn wegen 250€ nur auslachen.


Was würde es denn bedeuten, wenn die Graka im Moment des Verkaufs "defekt" war, vielleicht ist nur die Stromversorgung rausgerutscht? Du kannst ja auch erstmal "nachbessern" also versuchen den Fehler einzugrenzen und vielleicht zu beheben (lockeres Kabel wieder einstecken). Das setzt eine Kooperation des Käufers voraus , z.B. dir alle Infos mitzuteilen, die du zur eventuellen Fehlerbehebung brauchst. Hier zeigt er sich ja nicht gerade kooperativ. Hat allerdings nichts mit der unterstellten Täuschung zu tun, denn dann wäre der Vertrag von vornherein nichtig und alles würde rückabgewickelt werden.

Empfehlung: den Typen einfach ignorieren, die Gefahr selbst betrogen zu werden und eine defekte GraKa auf diesem Weg untergejubelt zu bekommen zu einfach zu groß.
 
Wenn er eine Rechtsschutz hat, dann liegt deren Selbstbeteiligung i.d.R auch bei mind. 300€, die erstmal fällig werden. Telefonberatung ist i.d.R. kostenlos, aber die werden ihn wegen 250€ nur auslachen.
Kommt auf den Vertrag an, bei meiner Rechtsschutzversicherung habe ich keine Selbstbeteiligung.
 
@TE Wie hast du die Haftung ausgeschlossen? Exakten Satz bitte. Hast du die salvatorische Klausel angewendet?

Deine glasklare Gefahrenübergabe würde durch die Tatsache das der Rechner ohne Bildschirm vorgeführt wurde ggf. sogar als arglistige Täuschung angesehen werden und damit würde laut § 444 BGB wiederum die Sachmängelhaftung wieder eintreten...
Yup, denn der VK kann dem K nicht rechtswirksam vor Ort die ordentliche Beschaffenheit der Ware garantiert haben.
@Toto89 du bringst so einiges durcheinander. Vorallem hat ein "Streitwert" keinen Einfluss auf eine Straftat. Öffentliches Recht vs Privatrecht

@TE Du solltest eventuell mit deinem Rechtsbeistand die Sache besprechen
 
Wie auch immer, mir ging es im Grunde nur um die Aussage wo er der Annahme war mit dem Ausschluss der Gewährleistung und der Rückgabe zu denken alles ausschließen zu können, denn sonst könnte jeder einfach was defektes als Funktionstüchtig verkaufen und dann denken mit solch einer Textformulierung aus dem Schneide zu sein.
 
Wie auch immer, mir ging es im Grunde nur um die Aussage wo er der Annahme war mit dem Ausschluss der Gewährleistung und der Rückgabe zu denken alles ausschließen zu können, denn sonst könnte jeder einfach was defektes als Funktionstüchtig verkaufen und dann denken mit solch einer Textformulierung aus dem Schneide zu sein.
So in etwa wäre die richtige Satzstellung: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher und/oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten des Verkäufers und für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
 
So in etwa wäre die richtige Satzstellung: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher und/oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten des Verkäufers und für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Bedeutet aber immer noch nicht das du defekte Ware als Funktionstüchtig verkaufen kannst und du damit dann noch durch kommen würdest, denn genau dies besagt § 444 BGB.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 444 Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Quelle: § 444 BGB - Einzelnorm
 
So mal ein paar Updates:

scheinbar habe ich mir ziemlich ins eigene Bein geschossen und habe ihm während unseres Email Verlaufs zugesichert, dass ich den PC zurücknehmen würde sofern bei Kauf etwas defekt war. Oton: "Also falls irgendwas bei Kauf defekt sein sollte bringst du den PC einfach zurück und bekommst das Geld wieder."

Jetzt im nachhinein bereue ich das natürlich weil das wohl ein juristischer Freifahrtschein für ihn ist. Das kommt davon wenn man im Internetzeitalter nett sein möchte. Er hat nach kurzer Diskussion über den Defekt direkt den Anwalthammer rausgehauen und gedroht seinen Anwalt in dieser Sache einzuschalten. Ich habe ihm daraufhin 20€ Kulanz angeboten worauf er 30€ forderte. Ich habe mich da jetzt weich machen lassen und werde ihm die 30€ überweisen, lasse mir aber meine "defekte" Grafikkarte zurücksenden.

Das Geld ist mir an dieser Stelle eigentlich völlig egal weil ich darauf nicht angewiesen bin und es mir auch nicht wichtig ist. Es ärgert mich viel mehr, dass ich ihm theoretisch einen Freifahrtschein für irgendwelche bösen Absichten gegeben habe und nichts dagegen tun kann. Zudem hat er sich mMn völlig daneben benommen weil er zu keiner Zeit an einer Diskussion oder Fehlerbehebung interessiert war.

Und nun steinigt mich für meine Dummheit!
 
So mal ein paar Updates:

scheinbar habe ich mir ziemlich ins eigene Bein geschossen und habe ihm während unseres Email Verlaufs zugesichert, dass ich den PC zurücknehmen würde sofern bei Kauf etwas defekt war. Oton: "Also falls irgendwas bei Kauf defekt sein sollte bringst du den PC einfach zurück und bekommst das Geld wieder."

Jetzt im nachhinein bereue ich das natürlich weil das wohl ein juristischer Freifahrtschein für ihn ist. Das kommt davon wenn man im Internetzeitalter nett sein möchte. Er hat nach kurzer Diskussion über den Defekt direkt den Anwalthammer rausgehauen und gedroht seinen Anwalt in dieser Sache einzuschalten. Ich habe ihm daraufhin 20€ Kulanz angeboten worauf er 30€ forderte. Ich habe mich da jetzt weich machen lassen und werde ihm die 30€ überweisen, lasse mir aber meine "defekte" Grafikkarte zurücksenden.

Das Geld ist mir an dieser Stelle eigentlich völlig egal weil ich darauf nicht angewiesen bin und es mir auch nicht wichtig ist. Es ärgert mich viel mehr, dass ich ihm theoretisch einen Freifahrtschein für irgendwelche bösen Absichten gegeben habe und nichts dagegen tun kann. Zudem hat er sich mMn völlig daneben benommen weil er zu keiner Zeit an einer Diskussion oder Fehlerbehebung interessiert war.

Und nun steinigt mich für meine Dummheit!
Ich glaube nicht, dass er wegen 30€ Streitwert einen Anwalt dazugeholt hätte wo alleine schon das aufsetzen eines Briefes das vierfache kostet. Das nächste mal einfach per Whatsapp ein Video schicken wo man eindeutig sieht, dass der PC funktioniert.
 
Ok das ganze könnte noch richtig witzig werden.

Nachdem wir um den Kulanzwert verhandelt haben und ich mich schlussendlich SEINEM Angebot von 30€ Kulanz ergeben habe, will er nun nicht mehr drauf eingehen und besteht darauf, dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Das macht für mich gerade gar keinen Sinn was er von sich gibt. Ich habe fast schon das Gefühl, dass er versucht durch sein Anwaltsgerede den Druck zu erhöhen um evtl. noch mehr Geld rauszuschlagen.

Ich bin gespannt...
 
Jetzt würde ich es echt drauf ankommen lassen und jeglichen Kontakt einfach Ignorieren

Das wird auch der nächste Schritt sein.

Ich habe ihm jetzt tatsächlich angeboten, dass ich morgen bei ihm vorbeikomme und den PC Abhole und das Geld zurück gebe. Das wird hoffentlich Klarheit geben ob wir es hier mit jemandem zu tun haben der wirklich einen defekten PC bekommen hat oder sonstige Absichten hat. Ich habe dies einerseits gemacht damit ich meiner Gewährleistung nachkomme und dies habe ich mit dem Angebot der Abholung und Erstattung ja getan. Und andererseits um zu sehen ob er mir persönlich so gegenübertritt wie er es per Handy bei Whatapp macht.

Wenn er das ganze jedoch verneinen solle sehe ich auch beim einschalten eines Anwaltes für ihn keinerlei Grundlage weil ich versucht habe meinen Pflichten als Verkäufer nachzukommen und er sämtliche Versuche abgelehnt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und weißt du was der Anwalt ihm sagen wird? Dass es sich fuer 250€ nicht lohnt dich vors zivilgericht zu zerren. Selbst die erste Beratungsstunde beim Anwalt wird den schon so viel kosten, dass er keine weiteren Schritte geht
 
Bin ich der einzige der den Sinn des Threads nicht ganz Versteht?.

Mein Problem ist nun, dass ich in einem Zwiespalt bin weil einerseits möchte ich kein Arsch sein und es tut mir leid, dass er einen defekt hat. Andererseits habe ich aber einen heilen, funkionierenden PC abgegeben und bekomme einen defekten oder Geldeinbusse zurück. Ich habe in der Anzeige zudem darauf hingewiesen, dass Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen sind, deswegen sehe ich mich rein rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite.

Nun meine Frage an euch: Hattet ihr so einen Fall schon einmal und habt Tipps wie man damit umgeht? Muss ich rechtlich irgendwas befürchten? Habt ihr Ideen wie man den Fehler im Bild eventuell beseitigen könnte?

Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Christian

Was du nicht dazu schreibst ist das du den Käufer aber im Falle eines defekts quasi eine Geld zurück Garantie schriftlich zugesichert hast??
Antwort wäre natürlich das du dich an das halten solltest was du per Mail Vereinbart hast und somit ist der Rest des Threads zur gänze Überflüssig. Und wieso man da jetzt Versucht den Käufer den schwarzen Peter zuzuschieben erschliesst sich mir auch nicht ganz. Klar kanns sein das es sich dabei um Irgendeinen Abzocker handelt aber ausgehen würd ich in diesem Fall jetzt nicht unbedingt davon.
Im Gegenteil ich kann den Käufer durchaus Verstehen den aus seiner Sicht sieht die Sache ja dann auch wieder ganz anderst aus.

-Beim Abholen wird der Pc nur ohne Monitor vorgeführt.Das,dass den Käufer zu dem Zeitpunkt egal war ist ja auch klar du hattest ihm ja zugesichert das er im Falle eines defekts einfach sein Geld zurück bekommt.
-Zuhause angekommen funktioniert die GPU nicht so wie sie sollte. Tja ich würd da sofort denken das man mich übers Ohr gehauen hat.
-Anstatt Geld zurück soll er dann auf Fehlersuche gehen obwohl er evtl gar keine Ahnung von der Materie hat.Würd ich auch nicht machen im Endeffekt heißts dann das ich die GPU oder sonstwas kaputt gemacht hab.
-Als nächstes heißts dann 20-30 euro anstatt das ganze Geld zurück.

Ich mein ich kenn die Komunikation zwischen euch über Whats App nicht aber kanns schon Verstehen wenn der dann evtl auch schon etwas angepisst wäre. Der wird ganz einfach davon ausgehen das du ihm bewusst defekte Harware angedreht hast und ihm sein Geld nicht wieder geben willst.
Warum du aber jetzt auch noch das Angebot gemacht hast den PC abzuholen ist mir Unverständlich. Ich mein wäre er zu dir gekommen dann hättest du zumindest noch die Möglichkeit gehabt dir den PC kurz anzuschauen und mit deinem Monitor zu testen. So wird er dir den vermutlich zwischen Tür und Angel in die Hand drücken.

Aber fassen wir nochmal kurz Zusammen:

-Geld zurück Garantie.Dein Fehler
-PC nicht überprüft.Dein Fehler
-Pc abholen ohne die Möglichkeit den nochmals kurz anzuschauen.Dein Fehler

Somit das ganze einfach als Lehrgeld verbuchen und gut.
 
Guten Morgen,

Genau das Problem, welches Du nun hast, hatte ich damals auch.

Der Käufer meinte, der PC sei plötzlich defekt.

Ich hatte den auch über eBay Kleinanzeigen verkauft.
Der Rechner war 2 Jahre alt für einen guten Kurs.
Der Käufer konnte den Rechner sogar testen und hat es auch gemacht.
Schriftlichen Kaufvertrag gedruckt und unterschrieben.
2 Tage später hieß es:
Graka Defekt.
Er hat mir ein Bild geschickt, dass er bei Google gefunden hat, um Geld wieder zu bekommen.

Habe nichts bezahlt und zurück genommen.
Eventuell will dein Käufer auch nur mehr *Profit * raus holen?

Grüße
 
Bin ich der einzige der den Sinn des Threads nicht ganz Versteht?.
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-Beim Abholen wird der Pc nur ohne Monitor vorgeführt.Das,dass den Käufer zu dem Zeitpunkt egal war ist ja auch klar du hattest ihm ja zugesichert das er im Falle eines defekts einfach sein Geld zurück bekommt.
-Zuhause angekommen funktioniert die GPU nicht so wie sie sollte. Tja ich würd da sofort denken das man mich übers Ohr gehauen hat.
-Anstatt Geld zurück soll er dann auf Fehlersuche gehen obwohl er evtl gar keine Ahnung von der Materie hat.Würd ich auch nicht machen im Endeffekt heißts dann das ich die GPU oder sonstwas kaputt gemacht hab.
-Als nächstes heißts dann 20-30 euro anstatt das ganze Geld zurück.


....
Aber fassen wir nochmal kurz Zusammen:

-Geld zurück Garantie.Dein Fehler
-PC nicht überprüft.Dein Fehler
-Pc abholen ohne die Möglichkeit den nochmals kurz anzuschauen.Dein Fehler

Somit das ganze einfach als Lehrgeld verbuchen und gut.

Das kann ich so nicht stehen lassen. Sicher ich habe Fehler bei der Abwicklung des Kaufes gemacht aber das habe ich ja auch eingestanden und erkannt.

- Ich habe das mit der Zusage erst im Laufe der Problembehandlung mit dem Käufer gemerkt. Es bestand vorher mit ihm ein Mailverkehr über 20+ Mails. Und da ich mir absolut Sicher war, dass kein Defekt vorlag hatte ich auch kein Problem eine Zusage auf Rückgabe zu machen. Deshalb habe ich dies auch erst im Laufe dieses Threads geschrieben und am Anfang nicht beachtet.
-Als er Zuhause ankam hat er lediglich Streifen im Bild gehabt. Es war zu diesem Zeitpunkt ganz und gar nicht klar, dass es an der GPU liegt. Aus diesem Grund habe ich von ihm gefordert, dass er alle Möglichkeiten ausschließt, dass der Fehler auf seiner Seite liegt. Und ich denke das ist in dieser Situation mein Anrecht und völlig gerechtfertigt.
-Die 20-30€ Kulanzzahlung war ein Angebot von IHM und nicht von mir. Hätte er sich entsprechend kooperativ verhalten hätte ich den PC auch direkt zurück genommen.

Aber ich gebe dir recht die 3 aufgelisteten Fehler gehen auf meine Kappe. Und ich werde jetzt meine Lehren daraus ziehen und hoffen, dass ich nicht noch einmal so eine Farce durchmachen muss.

An der Situation hat sich jetzt weiter nichts geändert. Ich habe nochmal nachgefragt ob er auf meine beiden Angebote (30€ Kulanz oder Rückgabe des PCs inkl voller Erstattung) eingehen möchte. Bislang kam keine Reaktion obwohl er ersichtlich per Whatsapp Online war. Keine Ahnung was ich davon halten soll. Einerseits bin ich bereit meiner Verpflichtung als Verkäufer nachzukommen, andererseits erwarte ich von ihm, dass er ebenso an einer konstruktiven Lösung des Konfliktes teilnimmt anstatt einfach völlig aus dem Zusammenhang mit einem Anwalt zu drohen.
 
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