NFT-Kurseinbruch | MEINUNG | Grund zur Hoffnung?

Es gibt definitiv einen faktischen Unterschied zw. einem automatisch generierten NFT und einem Gemälde, das wirklich gemalt wurde.
Das Bild ist physikalisch einzigartig und hat einen handwerklichen Wert, das NFT nicht. Es ist nur ein endlos reproduzierbares Bild, selbst wenn der Link, mit dem man auf das Bild zugreifen kann, einzigartig ist.

Ein Gemälde wird auch nicht plötzlich wertlos, wenn der Maler stirbt oder bankrott ist.
 
Es gibt definitiv einen faktischen Unterschied zw. einem automatisch generierten NFT und einem Gemälde, das wirklich gemalt wurde.
Das Bild ist physikalisch einzigartig und hat einen handwerklichen Wert, das NFT nicht. Es ist nur ein endlos reproduzierbares Bild, selbst wenn der Link, mit dem man auf das Bild zugreifen kann, einzigartig ist.

Ein Gemälde wird auch nicht plötzlich wertlos, wenn der Maler stirbt oder bankrott ist.

Der für den rein handwerklichen Teil physischer Gemälde gezahlte Preis schwankt von wenigen Cent (mal in Kindergärten fragen) bis wenige hundert Euro (hochwertige Kopien großer Meister. Jeder Wert über dieses Handwerk hinaus ist dann "Kunst", also Kreativität des Künstlers, Gefallen des Motivs und vor allem Seltenheit. Die ersten beiden Punkte hat digitale Kunst in gleichem Maße; letztere wollen NFTs replizieren. Dass der Tod des Schöpfers sich hier anders auswirkt als bei physischen Werken unter sonst gleichen Bedinungen ist auch nicht zu erwarten.
 
Damit ist eigentliche alles zu NFT "Kunst" gesagt:

Offen ist nach deutschem Recht, ob die „Prägung“ eines NFTs selbst eine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt,[16] was für eine Reihe von Folgefragen relevant ist:

Kann der Urheber bzw. Rechteinhaber rechtlich dagegen vorgehen, dass ein Dritter NFTs mit einem Werk verknüpft und verkauft?
Kann der Urheber eines Werks auch nach Verkauf aller Rechte noch NFTs mit seinem Werk verknüpfen?
Auch wenn der Verkäufer eines NFTs die Nutzungsrechte am damit verknüpften urheberrechtlich geschützten Werk tatsächlich hält, werden nicht automatisch alle Rechte durch den Verkauf eines NFTs übertragen. Die jeweilige rechtliche Bedeutung einer NFT-Übertragung wird vielmehr individuell und privatautonom von den Vertragsparteien bestimmt und kann je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich sein; insbesondere kann sie nur einzelne Nutzungsarten umfassen (vgl. für Deutschland § 31 UrhG).

Durch den Verkauf eines NFTs verpflichtet sich der Verkäufer ohne zusätzliche privatautonome Vereinbarung zur Exklusivität auch nicht dazu, keine weiteren NFTs mit demselben virtuellen Objekt zu verknüpfen und zu verkaufen.

Ich kann theoretisch so nen dämlichen Affen nehmen. Ein Pixel andersfarbig machen, dann ist es nicht mehr dasselbe Bild und kann damit machen was ich will. Oder ich kann von einem Bild beliebig viele NFTs erstellen. Das ganze Prinzip für digitale Bilder ist ziemlich witzlos
 
Offen ist nach deutschem Recht, ob die „Prägung“ eines NFTs selbst eine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt,[16] was für eine Reihe von Folgefragen relevant ist:

Es dürfte wohl eher das Vertragsrecht sein, das hier zum tragen kommt.

Kann der Urheber bzw. Rechteinhaber rechtlich dagegen vorgehen, dass ein Dritter NFTs mit einem Werk verknüpft und verkauft?

Kannst du dagegen vorgehen, dass ich deinen PC und sonstigen Krempel, ohne deine Zustimmung verkaufe?

Wenn er jedoch die Leistungsrechte abgetreten, bzw. verkauft hat, dann kann er dagegen nichts machen.

Kann der Urheber eines Werks auch nach Verkauf aller Rechte noch NFTs mit seinem Werk verknüpfen?

Kannst du deinen PC, nachdem du ihn verkauft hast, ein zweites mal verkaufen?

Auch wenn der Verkäufer eines NFTs die Nutzungsrechte am damit verknüpften urheberrechtlich geschützten Werk tatsächlich hält, werden nicht automatisch alle Rechte durch den Verkauf eines NFTs übertragen.

Hier ist eben die Frage, was denn mit der Transaktion gemeint ist. Wenn ein Immobilienverkaüfer jemanden einen Prospekt für eine Eigentumswohnung vorlegt und sagt "für 400.000€ gehört das Ding dir, dann kann er sich nicht darauf herausreden, dass damit der Prospekt gemeint war. Wenn jedoch ein Posterversand die Mona Lisa für 10€ anbietet, dann hat man keinen Anspruch auf die echte.

In dem Fall ist es wohl so, dass zumindest er Eindruck erweckt wird, man bekäme die Leistungsrechte zugesprochen, bzw. der Verkäufer das offen bewirbt. In dem Fall bekommt man die Leistungsrechte an dem Bild.

Die jeweilige rechtliche Bedeutung einer NFT-Übertragung wird vielmehr individuell und privatautonom von den Vertragsparteien bestimmt und kann je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich sein; insbesondere kann sie nur einzelne Nutzungsarten umfassen (vgl. für Deutschland § 31 UrhG).

Es zählt eben immer, was damit gemeint ist.

Durch den Verkauf eines NFTs verpflichtet sich der Verkäufer ohne zusätzliche privatautonome Vereinbarung zur Exklusivität auch nicht dazu, keine weiteren NFTs mit demselben virtuellen Objekt zu verknüpfen und zu verkaufen.

Das kommt eben immer darauf an, was damit gemeint, bzw. üblich ist.

Ich kann theoretisch so nen dämlichen Affen nehmen. Ein Pixel andersfarbig machen, dann ist es nicht mehr dasselbe Bild und kann damit machen was ich will. Oder ich kann von einem Bild beliebig viele NFTs erstellen. Das ganze Prinzip für digitale Bilder ist ziemlich witzlos

Da gilt ein klipp und klares jein. Wenn du mit offenen Karten spielt und das vorher ankündigst, dann geht es. Wenn du das den Käufern der NFTs nicht mitteilst, dann könnte es Ärger geben.

Das wäre wirklich interessant und müßte vor Gericht geklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pu244 Das Vertragsrecht dürfte die ganze Crux an der Sache sein.
Dein Beispiel mit dem PC ist schwierig, da ein PC ja ein physischer Gegenstand ist, der defacto so nur einmal existiert. Das wunderbare im deutschen: du kannst den gleichen PC haben wie ich aber nicht denselben, da ich ihn ja schon habe. Die Binärinfo vom Bild ist nicht einzigartig, nur der Kassenbeleg. Beispiel Stockbilder, da wird ein und dasselbe Bild belibieg oft verkauft, bzw. dessen Nutzungsrechte. Der Eigentümer bleibt der Stockbilderladen. Wo wir wieder beim Vertrags/Lizenzrecht wären.
Ein NFT ist doch im Grunde ja nichts anderes als ein Kassenbeleg für etwas das irgendwo im Äther rumschwirrt und mit jedem Handel wird der Beleg einfach nur weitergereicht. Sofern, wie du schon sagst, nicht anders vertraglich geregelt dürften die Rechte etc. beim Ersteller liegen bleiben. Oder?
Dazu von Wiki:
"Der im NFT enthaltene Verweis wird mit einer dazugehörigen Prüfsumme in einer Blockchain gespeichert. Im Gegensatz zur Abbildung eines Wertes in Kryptowährung enthält der Blockchaindatensatz für ein NFT Daten über einen Verweis etwa auf eine Bild-, Audiodatei, Video, 3D-Modell, Text-Dokumente o. ä. aus denen hervorgeht, um welches Objekt es sich handelt. Anders als die NFTs selbst, die in der öffentlichen Blockchain gespeichert sind, befinden sich die gehandelten Objekte bzw. Dateien selbst nicht in der Blockchain, auch nicht im exklusiven Besitz des Käufers, sondern in der Regel auf einem von einem Dritten betriebenen Server. Mögliche Probleme, die sich daraus ergeben, sind, dass diese Server offline gehen können und die Dateien somit nicht mehr abrufbar sind; oder dass die Dateien manipuliert oder mit NFTs in anderen Blockchains erneut verknüpft und verkauft werden."

Ich weiß nicht wie so ein Handel auf z.B. Opensea abläuft, aber ich gehe davon aus, dass es eher Flohmarktmanier als ein ordentlicher Verkaufsvertrag ist. À la 0xhf3 zahlt 0.5326 ETH an Yolo01j8 Transaktionshash: 01dixi3ao3j oder so. Und das wars, weil Crypto dezentral anonym und so.

Für mich bleibt bestehen NFT Technologie ist an sich ne nette Sache. Und liese sich bestimmt super in den echten Kunsthandel integrieren. Du verkaufst ein echtes Bild und diesem Bild ist ein NFT zugeordnet, quasi das digitale Echtheitszertifikat. Diese ganze digitale Bildchensammelwut ist Bauernfängerei ohne echtem Inhalt.
 
Technisch laufen die Verkäufe ähnlich wie bei einem Online-Händler, Ebay oder ähnlichem ab, nur halt mit "Krypto". Das heißt im technischen Sinne liegen Kaufverträge vor, aber deren Inhalt enthält natürlich keine rechtssichere Definition des verkauften Objektes. Daher kommt alleine mit dem Vertragsrecht nicht weit, obwohl es unzweifelhaft für den Handel mit NFTs entscheident ist.

Aber bei der Frage was das NFT überhaupt enthält und wer es auf was prägen darf, bewegt man sich eher in der Nähe des Urheberschutzes. Es wird eben nicht ein fremder PC verkauft, sondern eher das Namensschild zu einem Bild. Das gehört bei konventioneller Kunst auch der Galerie und nicht dem Maler. Nur hat das bislang niemand interessiert, weil niemand für das Schild zahlen und sich zusätzlich selbst (!) ein Foto des Bildes machen würde. Bei NFTs ist genau das üblich und mit einmal stellt sich die Frage, ob der Ersteller des Kunstwerkes Rechte bezüglich des Namensschilds hat? Sein Werk ist ganz offensichtlich Grundlage für den Wert des Schildes. Aber auf dem NFT-"Schild" steht nicht einmal ein vom Künstler vergebener Name, sondern nur eine Beschreibung des Bildes. In der realen Welt läge die Urheberschaft somit beim Kunstkurator, bei NFTs hat man stattdessen einen Hash-Alogrithmus. Idealerweise Open Source unter CC von einem multinationalen Entwicklerteam, das zur Hälfte nur als Pseudonym ohne Kontaktadresse bekannt ist. :-)

Bis solche komplexe Zusammenhänge juristisch geklärt sind, wird es noch eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen erfordern. Praktisch relevant sind auf alle Fälle alle der geäußerten Fragen schon heute: Zu vielen Werken werden direkt mehrere NFTs geprägt. Einige Künstler haben schon nachträglich weitere geschaffen. Es gibt NFTs auf Dinge, die gar nicht vom Präger stammen oder diesem gehören. Dementsprechend gibt es auch reale Objekte, auf die mehrere Parteien NFTs anbieten. Ein Sonderfall, den Nike kürzlich vor Gericht gezerrt hat, waren NFTs auf Tätigkeiten mit Objekten, die dem Handelnden und NFT-Prägenden gehören, die markenrechtlich von einem dritten Geschützt sind. Der mit bekannte extreme Fall wären NFTs, die von einem Fremden mit dem naturgemäß frei verbreiteten Teil der Wallet-Daten eines Künstlers auf dessen Werk geprägt wurden. Also scheinbar "von ihm", nur dass er selbst keinen Finger krum gemacht hat und auch nie etwas von Verkaufserlösen sehen wird. Das könnte alles mögliche sein von "komplett legaler Nutzung von frei verbreiteten Inhalten" über "fehlerhaftes zitieren" und "Urheberrechtsverletzung" bis hin zu "Urkundenfälschung" und "Betrug".

 
Ist halt ein Hype wo auch die dümmeren jetzt kapiert haben ,das sie gar nichts kaufen. Denn sie kaufen kein Recht an einem Bild oder einer Sache, sondern nur an der Kopie.

Ist wie ein Druck eines Grafikers. Nummeriert. Der Grafiker behielt immer die Negativplatte und konnte beliebig nachdrucken. So ist das nicht wertstabil.

Desweiteren hat mir Ubisoft trotz vollem Munde immer noch nicht erklärt, warum das für mich als Gamer jetzt nen Mehrwert ist im Unterschied zum einfachen DLC.

Es macht nur Sinn wenn du als Künstler oder Ingenieur Vorlagen für 3D Drucker oder CNC Maschinen raubkopiersicher machen willst. Alles andere ist Quatsch. Und das auch nur wenn die Hersteller von 3D Druckern und CNC Maschinen (oder Spritzgussmaschinen, whatever halt mit Bauplänen läuft) die Geräte so justieren das die auch nur NFT Vorlagen nehmen. Und das werden sie nicht tun, vor allem im 3D Druck. Das lebt von Raubkopien von Games Workshop bspw.
 
Im Falle der Bored Apes hat die Einzelkomponenten auch jemand entworfen und gezeichnet. Ich finde schon, dass das auch Kunst ist.
Die Einzelkomponenten sind aber nicht das NFT. Sie sind Teil des repräsentierten Bildes. Aber das NFT hat so viel mit dem Bild zu tun, wie eine auf Papier gedruckte Aktie mit der Firma: Nichts. Es ist der Anteil an der Firma, der etwas wert ist, nicht das geruckte Zertifikat. Neue Arten der Aktienspeicherung haben nichts an ihrem Wert verändert.

Das ist das Grundsatzproblem, wenn diese Botschaft vermittelt werden konnte, wird sich niemand mehr stärker für "NFT-Kunst" interessieren als für sonstige.
 
Es gibt definitiv einen faktischen Unterschied zw. einem automatisch generierten NFT und einem Gemälde, das wirklich gemalt wurde.
Das Bild ist physikalisch einzigartig und hat einen handwerklichen Wert, das NFT nicht. Es ist nur ein endlos reproduzierbares Bild, selbst wenn der Link, mit dem man auf das Bild zugreifen kann, einzigartig ist.

Ein Gemälde wird auch nicht plötzlich wertlos, wenn der Maler stirbt oder bankrott ist.
Gibt ja auch Kunstdruck wie z.b. von Andy Warhol was auch nur künstlich limitiert wurde und nur eine Dose darstellen. :ugly:
Was Kunst ist bestimmen immernoch eine Mehrheit an Menschen, ob virtuell oder Physisch. Umso mehr Menschen darauf abfahren, umso wertvoller. Auch wenn zurzeit NFTs eher ein Schneeball System ist
 
Was Kunst ist bestimmen immer noch eine Mehrheit an Menschen

Naja, das wohl weniger - sondern bis jemand sagt "DAS ist Kunst" , dann erst erst kommt die Masse um zu staunen und Beifall zu klatschen :hail:
Vorher ist es nur ein Objekt wo die Putzfrau die berühmte Frage stellt, oft stellvertretend für einen Großteil der Besucher die sich dieses Kunstobjekt anschauen.
Ist fast wie bei "Des Kaisers neue Kleider" wo sich keiner traut etwas zu sagen ... :ugly:
 
Der gute Herr fasst es super zusammen:
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Plus: https://www.coindesk.com/policy/2022/06/01/us-charges-ex-opensea-exec-with-nft-insider-trading/
 
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