Scheint wohl dem Zeitgeist dieser Plattformen zu entsprechen, vk auf ebay können negative Bewertungen löschen lassen, sofern rückerstattet wurde.
Es ist dabei komplett irrelevant, ob die Erstattung durch den Käuferschutz erzwungen werden musste und wie kooperativ sich der vk gezeigt hat.
Auch Nichtlieferung und anderweitiger Verkauf nach Vertragsschluss erlauben keine bleibende negative Bewertung.
Auf amazon lassen sich Bewertungen nicht mehr kommentieren, dort ist es ja auch oft in Diskussionen ausgeartet, will man wohl vermeiden.
Wenn mein klick dem Contentersteller schon zu Gute kommt, möchte ich ihn doch wenigstens bei Nichtgefallen dafür disliken dürfen.
Es ist dabei komplett irrelevant, ob die Erstattung durch den Käuferschutz erzwungen werden musste und wie kooperativ sich der vk gezeigt hat.
Auch Nichtlieferung und anderweitiger Verkauf nach Vertragsschluss erlauben keine bleibende negative Bewertung.
Auf amazon lassen sich Bewertungen nicht mehr kommentieren, dort ist es ja auch oft in Diskussionen ausgeartet, will man wohl vermeiden.
Wenn mein klick dem Contentersteller schon zu Gute kommt, möchte ich ihn doch wenigstens bei Nichtgefallen dafür disliken dürfen.