Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

tja was kann man auch von einer bundesregierung erwarten, die nicht mal eingreift, wenn sie selbst von den firmen beschissen wird?
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Natürlich kann man sie zwingen, will es aber nicht.

Man kann nicht einfach mal so eine Vertragspartei irgendetwas aufbrummen, das geht nach deutschem Recht nicht. Die Gerichte sind da recht pingelig und haben dem Staat so manches mal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Von daher würde das ganze wohl mit einem Sonderkündigungsrecht für die Telekommunikationskonzerne enden.

Beim Strom würde auch keiner eine volle Leistungsabrechnung für 230 Volt akzeptieren, wenn er nur die halbe Spannung (halbe Leistung) auf der Leitung erhält.

1: Falls du es nicht weißt: bei der Netzspannung sind 230V +-23V erlaubt, sprich alles von 207V bis hin zu 253V ist in Ordnung.
2: Die Leistung errechnet sich aus Spannung mal Stromstärke, sprich die Geräte ziehen mehr Strom.

Ich garantiere, mit dieser Abrechnungsmethode hätte jeder die volle vereinbarte DSL-Leistung.

Ja, nur blöd, wenn die dann vereinbarte Leistung erheblich geringer ist, als das was heute real ankommt.

Wer darauf steht, dass auch wirklich ankommt, was auf dem Vertrag steht, der kann heute schon einen langsameren Tarif wählen.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

1: Falls du es nicht weißt: bei der Netzspannung sind 230V +-23V erlaubt, sprich alles von 207V bis hin zu 253V ist in Ordnung.
2: Die Leistung errechnet sich aus Spannung mal Stromstärke, sprich die Geräte ziehen mehr Strom.



Ja, nur blöd, wenn die dann vereinbarte Leistung erheblich geringer ist, als das was heute real ankommt.

Wer darauf steht, dass auch wirklich ankommt, was auf dem Vertrag steht, der kann heute schon einen langsameren Tarif wählen.


Anscheinend willst du mich falsch verstehen, oder du weißt wirklich nicht wie Stromzähler funktionieren. Falls zweiteres der Fall ist, will ich dir mal erklären, wie so ein Stromzähler funktioniert. Dein Stromzähler zählt die kw‘s die durchlaufen. Ihm ist egal wie hoch die Spannung ist, er zählt nur die durchgelaufenen kw‘s. Ist die Spannung niedriger, reduzieren sich auch die Ampere und es laufen auch weniger kw‘s durch.

Überträgt man die DSL-Abrechnung auf die Stromabrechnung, würde das bedeuten, dass der Stromzähler auch bei niedrigerer Spannung die kw‘s zählt, die durchlaufen würden, wenn 230V anliegen würden und die dann auch zu bezahlen wären.

Beim Strom würde man sowas als glatten Betrug einstufen, was bei der DSL-Bandbreitenabrechnung gang und gäbe ist. Klar muss man eine Schwankung von 10% nach oben akzeptieren und evtl. auch bezahlen. Ich denke, bei der DSL-Bandbreite braucht man sich darüber aber keine Gedanken zu machen, weil das so gut wie niemals vorkommt.

Zu deiner zweiten Anmerkung:
What you pay is what you get
Kurz, will der Provider mehr Geld von mir, muss er mehr liefern.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Heißt das jetzt, auch Lebensmittelkonzerne könnten auf ihre Verpackungen "Bis zu"-Angaben machen, wie z.B. "Bis zu 100g Kartoffelchips", eine Pauschale von zwei €uro dafür verlangen und in Wirklichkeit sind dann nur 40g bis 70g, ganz selten 80g bis 90g drin?
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Heißt das jetzt, auch Lebensmittelkonzerne könnten auf ihre Verpackungen "Bis zu"-Angaben machen, wie z.B. "Bis zu 100g Kartoffelchips", eine Pauschale von zwei €uro dafür verlangen und in Wirklichkeit sind dann nur 40g bis 70g, ganz selten 80g bis 90g drin?

Ich bin erstaunt dass dieses Argument so selbstsicher kommt...

Überraschung: Das ist bereits seit vielen Jahrzehnten so - und das bis zu muss nicht mal draufstehen (es muss ein geschwungenes e draufsein).
Die Abweichungen sind natürlich geringer, sprich in einer "100g"-Tüte dürfen nicht nur 40g drin sein, beispielsweise 96g wären aber erlaubt (nennt sich Richtlinie 76/211 EWG). ;)


So eine Richtlinie müsste man lediglich auch für Internetbandbreiten einführen.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Ich bin erstaunt dass dieses Argument so selbstsicher kommt...

Überraschung: Das ist bereits seit vielen Jahrzehnten so - und das bis zu muss nicht mal draufstehen (es muss ein geschwungenes e draufsein).
Die Abweichungen sind natürlich geringer, sprich in einer "100g"-Tüte dürfen nicht nur 40g drin sein, beispielsweise 96g wären aber erlaubt (nennt sich Richtlinie 76/211 EWG). ;)


So eine Richtlinie müsste man lediglich auch für Internetbandbreiten einführen.

All das würde unweigerlich dazu führen, das unsere angebotenen Tarife sinken, bis zu dem Punkt wo der Anbieter halt seine 90% whatever halten kann.
Anstatt "bis zu 100Mbit/s VSDL" wird man halt 75 einführen usw.

Das hilft keinem, es hilft nicht unser Land schneller ins Netz zu bringen und die Kosten für die Verbraucher werden jetzt auch nicht sinken. Mobilfunktarife werden davon eh ausgenommen, da kannste nichts garantieren.

Wozu der Aufstand? Die Idee ist doch, schneller zu werden, nicht mehr Probleme zu haben :D
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

20-25% sehe ich bei temporären nicht regelmäßigen Geschwindigkeitseinbrüchen noch als in Ordnung an... Mehr aber auch nicht. Weder wenn sie stärker sind, noch wenn sie regelmäßig sind (sonst wird daraus noch Praxis...).
Die Leute die dann die Leitung bis auf Letzte ausquetschen wollen sollen halt die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses oder so ähnlich bekommen ("Mir ist bekannt, dass die Leistung ggfs. nicht in vollem Umfang bzw. im Rahmen der Toleranzen stabil geliefert werden kann.").

Eine entsprechende rechtliche Regelung inklusive sicheren Messmethoden (auch im Sinne der Anbieter! Gibt ja genug Leute die über ihr 2,4GHz-WLAN ihre 400MBit/s erwarten...) müsste geschaffen werden.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Anscheinend willst du mich falsch verstehen, oder du weißt wirklich nicht wie Stromzähler funktionieren. Falls zweiteres der Fall ist, will ich dir mal erklären, wie so ein Stromzähler funktioniert. Dein Stromzähler zählt die kw‘s die durchlaufen. Ihm ist egal wie hoch die Spannung ist, er zählt nur die durchgelaufenen kw‘s. Ist die Spannung niedriger, reduzieren sich auch die Ampere und es laufen auch weniger kw‘s durch.

Überträgt man die DSL-Abrechnung auf die Stromabrechnung, würde das bedeuten, dass der Stromzähler auch bei niedrigerer Spannung die kw‘s zählt, die durchlaufen würden, wenn 230V anliegen würden und die dann auch zu bezahlen wären.

Beim Strom würde man sowas als glatten Betrug einstufen, was bei der DSL-Bandbreitenabrechnung gang und gäbe ist. Klar muss man eine Schwankung von 10% nach oben akzeptieren und evtl. auch bezahlen. Ich denke, bei der DSL-Bandbreite braucht man sich darüber aber keine Gedanken zu machen, weil das so gut wie niemals vorkommt.

Zu deiner zweiten Anmerkung:
What you pay is what you get
Kurz, will der Provider mehr Geld von mir, muss er mehr liefern.

Wenn du schon etwas erklärst, dann erkläre es bitte richtig! Es sind nicht "kw's" (das wäre die Leistung), sondern kWh (Arbeit), die da gemessen werden. Genauer gesagt integriert der Zähler Volt * Ampere über die Zeit...
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Warum so pessimistisch?
Bin da sehr sicher das man in jedem kleinen Kuhdorf bald bis zu 1Gbit haben wird.
Wenn das Tempo nicht erreicht wird kann man ja ne Messung machen.
Bei Kuhdorf wäre ich vorsichtig. Im Nachbarort haben sich sämtliche Bauern geweigert, 3cm Wiese für ein neues Kabel zu opfern (aktuelle Geschwindigkeit: unter 1Mbit up und 64-80kbit down; Steam Updates oder aufwändigere Websites kannst du da vergessen, YouTube 360p). Selbst meine Oma lacht über deren Intelligenz - und die hatte noch nie ein Handy in der Hand :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Es muss also eine saubere Abrechnungsmethode her, die weder vom Provider noch vom Kunden beeinflusst werden kann. Sowas ließe sich meiner Meinung nach sogar recht einfach softwaremäßig über eine automatische Routermessung bewerkstelligen. Der Router müsste dazu nach dem Zufallsprinzip mehrere mal am Tag über Eichserver mit genügend Bandbreite auf die maximal mögliche Datenrate auffüllen und diese Maximalwerte speichern und monatlich den Mittelwert an den Provider oder eine Zentrale Abrechnungsstelle senden. Prozentual entsprechend der ermittelten Datenrate wird dann die zu entrichtende DSL-Gebühr fällig.

Ich garantiere, mit dieser Abrechnungsmethode hätte jeder die volle vereinbarte DSL-Leistung.

Und ich garantiere dir, das das völliger Nonsens ist !
Oder willst du deinen Provider dafür verantwortlich machen, wenn es irgendwo in der Traceroute zum Zielserver zu Engpässen kommt. Also in einem Bereich, der schon lange ausßerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers liegt und wo dieser auch keinerlei Einfluß mehr hat. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln ....

Ich versteh ehrlich nicht, was hier wieder so ein Wind gemacht wird. Jeder Anbieter hat in seinen AGB und/oder Preis Leistungsbechreibungen stehen, welche Leistungen welcher Tarif beinhaltet. Diese dort angegebenen Bandbreitenangaben müssen ermöglicht werden. Dazu gehört nun halt einmal, das bei einem z.B. 16000er Tarif auch nur 10000 ankommen können, wenn in dem jeweiligen Tarif maximal 16000 erreicht werden können. und entscheident ist dann hier der Sync des Routers mit dem DSLAM. Wenn dann aber die Daten nur aus der Leitung tröpfeln, weil irgendwo im Traceroute ein Gateway unter der Last am zusammenbrechen ist, dann kann das doch niemand allen Ernstes dem ISP ankreiden.

Viel schlimmer finde ich das Gebahren von einigen Anbietern, welche hohe bis sehr hohe Bandbreiten anzubieten und dann die Kunden mit massiven Drosselungen zu beglücken, wenn diese es wagen sollten, die vertraglichen und auch bezahlten Leistungen mal wirklich auszunutzen, Denn da gibt es so einige Gesellen, die dann mit Bandbreitendrosselungen schnell bei der Hand sind und/oder auch einige Anwendungen dann massiv künstlich kastrieren. Diesen gehört in den Allerwertesten getreten, da hier Leistungen angeboten werden, die dann bei stärkerer Inanspruchnahme vorsätzlich nicht bereitgestellt werden !
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Wenn du schon etwas erklärst, dann erkläre es bitte richtig! Es sind nicht "kw's" (das wäre die Leistung), sondern kWh (Arbeit), die da gemessen werden. Genauer gesagt integriert der Zähler Volt * Ampere über die Zeit...

Ok, aber wenn man pedantisch ist dann muss man aber auch richtig:
Der Stromzähler integriert Volt*Amper*cos(phi) - nur die Wirkleistung muss bezahlt werden.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Und ich garantiere dir, das das völliger Nonsens ist ! (..) Dazu gehört nun halt einmal, das bei einem z.B. 16000er Tarif auch nur 10000 ankommen können, (..)

Sehe ich genauso. Es gibt Tarife wie 6000er (25€), 16000er (30€), 50000er (35€) usw. Wenn ich von 16 auf 50 wechsele und "nur" 30 bekomme, ist das immernoch eine Verdopplung der Leistung bei gerade mal einer zusätzlichen Investion von 5€.

Zukünftig wird der Provider sagen, "sorry" du musst bei 16 bleiben, wir können 50 nicht garantieren ODER er wird 30.000 für 35€ anbieten.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Bei Kuhdorf wäre ich vorsichtig. Im Nachbarort haben sich sämtliche Bauern geweigert, 3cm Wiese für ein neues Kabel zu opfern (aktuelle Geschwindigkeit: unter 1Mbit up und 64-80kbit down; Steam Updates oder aufwändigere Websites kannst du da vergessen, YouTube 360p). Selbst meine Oma lacht über deren Intelligenz - und die hatte noch nie ein Handy in der Hand :ugly:

klingt nach schlechter ausrede, die kabel werden relativ tief verlegt am feldrand zur nächst gelegenen strasse und kein einziger bauer wird auch nur 1 cm grund dafür opfern müssen. ich bezweifle auch ganz stark, das die sich bei solchen infrastrukturmassnahmen, die ihnen keinerlei probleme machen, einfach strikt verweigern können.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Sehe ich genauso. Es gibt Tarife wie 6000er (25€), 16000er (30€), 50000er (35€) usw. Wenn ich von 16 auf 50 wechsele und "nur" 30 bekomme, ist das immernoch eine Verdopplung der Leistung bei gerade mal einer zusätzlichen Investion von 5€.

Zukünftig wird der Provider sagen, "sorry" du musst bei 16 bleiben, wir können 50 nicht garantieren ODER er wird 30.000 für 35€ anbieten.

Aber was nutzt dir eine z.B. 50Mb-Leitung wenn du im Durchschnitt doch nur 25 bekommst und das bei einer Bandbreite von 15-45 Mb. Es wäre doch viel gescheiter gleich nur konstant 25 Mb und das ohne große Schwankungen zu bekommen und zu bezahlen. Wenn ich mehr will, bestelle und bezahle ich auch mehr. Aber ich wüsste dann wenigstens, dass ich für eine 25er Leitung bezahlt habe und jederzeit die 25 Mb auch nutzen kann.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Und ich garantiere dir, das das völliger Nonsens ist !
Oder willst du deinen Provider dafür verantwortlich machen, wenn es irgendwo in der Traceroute zum Zielserver zu Engpässen kommt. Also in einem Bereich, der schon lange ausßerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers liegt und wo dieser auch keinerlei Einfluß mehr hat. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln ....


Bevor du mir Nonsens unterstellst, hättest du mal besser mein Post genauer gelesen. Da steht:

„Der Router müsste dazu nach dem Zufallsprinzip mehrere mal am Tag über Eichserver mit genügend Bandbreite auf die maximal mögliche Datenrate auffüllen und diese Maximalwerte speichern und monatlich den Mittelwert an den Provider oder eine Zentrale Abrechnungsstelle senden.“

Bei 5 Messungen pro Tag käme man auf ca. 150 Bandbreitenwerte pro Monat. Da dürften zufällige Engpässe nicht mehr groß ins Gewicht fallen und ein verlässlicher Mittelwert über die tatsächlich zur Verfügung gestellte Bandbreite wäre gesichert. Wenn du über breitbandmessung.de misst und deinen Standort mitteilst, wird der dir nächste Messserver gewählt, um solche Engpässe zu vermeiden und höchste Geschwindigkeiten zu ermöglichen. Wenn die Provider nur wollten, könnten sie jederzeit die zugesicherte Bandbreite zur Verfügung stellen, aber dann müssten sie auf das lukrative Überbuchen ihrer Leitungen verzichten.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Zukünftig wird der Provider sagen, "sorry" du musst bei 16 bleiben, wir können 50 nicht garantieren ODER er wird 30.000 für 35€ anbieten.
Das wäre auch eine Lösung.
Aber dazu müßte man die Anbieter letztendlich gesetzlich zwingen.

Sonst machen sie nach wie vor Kundevera...e.
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Ja.....das ist unsere Bundesregierung.:nicken::nicken::nicken:Nix für die Leute die schon länger hier leben tun aber jedem verfixxten Wirtschaftsflüchtling das Geld reinschieben.Wollt das Thema eigentlich hier nicht ansprechen aber ich könnt grad:kotz:
Hoffendlich sind die bald weg vom Fenster.:devil:
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Hoffendlich sind die bald weg vom Fenster.:devil:
Dann muß man aber Leute wählen, die sich bis jetzt noch nicht im Bundestag an unseren Steuern gemästet haben.
Nein, keine Extremisten aus allen Richtungen.

Aber wen soll man da nehmen?
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Ok, aber wenn man pedantisch ist dann muss man aber auch richtig:
Der Stromzähler integriert Volt*Amper*cos(phi) - nur die Wirkleistung muss bezahlt werden.

Der Stromzähler erfasst imho nicht die Effektivwerte, sondern die Momentanwerte.

Elektrische Arbeit: W_12 = Integral (_t1^t2) u * i dt (Momentanwerte von U und I)
Momentanleistung p = u * i (vom Messwerk multipliziert)
Wirkleistung im Wechselstromsystem: P = U_eff * I_eff * cos(phi) - Phasenverschiebung wird als konstant betrachtet
Wirkleistung im Wechselstromsystem entspricht dem Gleichwert der Augenblicksleistung (u*i) - deshalb Effektivwerte
Leistung allgemein: P = dW/dt

Daraus folgt: Stromzähler integriert Momentanleistung über die Zeit = Wirkarbeit W;
Wirkleistung P berechnet mit Effektivwerten der Spannung und Stromstärke (Gleichwert) und einem mittleren Phasenverschiebungswinkel

Aber vielleicht habe ich auch nur den falschen Ansatz, man möge mich berichtigen...
 
AW: Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen

Heißt das jetzt, auch Lebensmittelkonzerne könnten auf ihre Verpackungen "Bis zu"-Angaben machen, wie z.B. "Bis zu 100g Kartoffelchips", eine Pauschale von zwei €uro dafür verlangen und in Wirklichkeit sind dann nur 40g bis 70g, ganz selten 80g bis 90g drin?
Ja, wenn man dort eine Flatrate für Kartoffelchips gebucht hast. Ob man dann 10 Tüten mit 100g oder 20 Tüten mit 50g nach Hause schleppt, wäre egal.

Jedenfalls, so lange die Flatrate ähnlich wie bei der Telekom vereinbart wird (VDSL 100 bedeutet dort 54 bis 100 MBit/s Download- und 20 bis 40 MBit/s Uploadgeschwindigkeit). Man hat kein Anrecht darauf, für 1 KG Chips nur 10 Tüten tragen zu müssen, Dank Flatrate hat man aber das Recht, die mit der Mindestgeschwindigkeit (oder Mindestpaketgröße) zugesagte Daten-/Chipsmenge im Monat zu erhalten (abzüglich der Verfügbarkeit im Jahr usw.).

Aber besser wäre es, wenn man die Geschwindigkeitszusagen einfach komplett abschafft. Es wird immer das schnellste geschaltet, was gerade geht und der Anwender zahlt neben einem geringen Grundbetrag für Anschluss und Messgerät die übertragene Datenmenge. Also genauso, wie beim Vergleich mit dem Stromzähler, bei dem ich eine vorher mit dem Anbieter abgestimmte Maximalleistung aus dem Stromnetz entnehmen könnte, aber für jede KWh zahle.

All das würde unweigerlich dazu führen, das unsere angebotenen Tarife sinken, bis zu dem Punkt wo der Anbieter halt seine 90% whatever halten kann.
Wass soll da sinken? Wenn andere Anbieter wie die Telekom oder Vodafone nicht so offen kommunizieren, ist das kein grundsätzliches Problem, welches die Bundesregierung durch neue Bestimmungen/Gesetze angehen müsste. Mit VDSL 100 der Telekom buche ich ein VDSL 54+/20+ bei max. 100/40, bei Vodafone 200.000 buche ich 120+/6+ bei max. 200/12.
 
Zurück