Hasskriminalität im Netz: Gesetz macht bestimmte Drohungen zur Straftat

Da sieht man mal wieder das Grundrechte nur für Politiker und ihre Gewaltapparate gelten..
"Drohungen" zur Straftat machen ;-) Also wenn ich Behörden Post bekomme Steht da bei fast jeden Brief eine eindeutige Drohung drin! Die Würde des Politikers und deren Macht ist Unantastbar, nur Austauschbar ;-)
Damit auch jeder das Wort "Unantastbar" und was es bedeuten "sollte" auch begreift !
 
Da sieht man mal wieder das Grundrechte nur für Politiker und ihre Gewaltapparate gelten..
"Drohungen" zur Straftat machen ;-) Also wenn ich Behörden Post bekomme Steht da bei fast jeden Brief eine eindeutige Drohung drin! Die Würde des Politikers und deren Macht ist Unantastbar, nur Austauschbar ;-)
Damit auch jeder das Wort "Unantastbar" und was es bedeuten "sollte" auch begreift !

Auch der Hessische Rundfunk Droht gerne in ihre Post...
 
Da sieht man mal wieder das Grundrechte nur für Politiker und ihre Gewaltapparate gelten..
"Drohungen" zur Straftat machen ;-) Also wenn ich Behörden Post bekomme Steht da bei fast jeden Brief eine eindeutige Drohung drin!

Jepp, erst letztens hat mir das Finanzamt geschrieben und gemeint, ich solle endlich meine Steuererklärung abgeben, weil sie mich sonst auf meiner Veranda erschießen und meinen Hund vergewaltigen würden ... Oder war's genau anders herum?

Ihr wisst ja, man bekommt so wahnsinnig viele Drohungen von Ämtern und Behörden, da kann man schon mal durcheinander kommen. Ich stehe übrigens auch auf der Todesliste des Kraftfahrtbundesamtes und die Praktikanten der hiesigen Stadtverwaltung hetzen ständig gegen mich bei Facebook - dabei bin ich gar nicht bei Facebook, und nicht einmal darauf wird Rücksicht genommen!

Ist wirklich hart, das alles.
 
Wer sich nicht an Gesetze hält muss halt damit leben, dass dann irgendwann mal die Freiheitsstrafe nicht nur angedroht, sondern auch verhängt wird.
Und dann steht halt kurze Zeit später die Polizei mit dem roten Zettel vor der Tür auf dem das magische Wort "Haftbefehl" steht. :devil:
 
BVerfG zur Meinungsäußerung: Die Grenze des Sagbaren | LTO.de

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-beschluss-1-bvr-2459-19-grundrechte-meinungsfreiheit-beleidigung-grenze/ schrieb:
Schutz der Menschenwürde und abwägungsfreie Schmähungen

Grundsätzlich bedarf es einer Güterabwägung, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. "Abweichend davon tritt ausnahmsweise bei herabsetzenden Äußerungen, die die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück, ohne dass es einer Einzelfallabwägung bedarf", so das BVerfG in der Entscheidung 1 BvR 362/18. Das aber ist hinlänglich bekannt.

Weiter entschieden die Richter in Karlsruhe: "Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt". Menschenwürdeverletzungen – beispielsweise verbreitete Metaphern, bestimmte Menschen oder Gruppen als Abfall zu entsorgen – sind hiernach – so die Kammer überzeugend – materiell nie rechtmäßig (namentlich auch keiner Abwägung zugänglich). Ein erkennendes Fachgericht muss aber erhöhte Sorgfalt walten lassen, eine solche Würdeverletzung zu begründen.

Der Schutz der Menschenwürde ist nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur eine Rechtfertigung von Sanktionen. Er ist auch ein positiver Auftrag an die Strafrechtspflege, staatliche Zwangsmittel aktiv einzusetzen und sich vor die Opfer würdeverletzender Angriffe zu stellen.
Nicht immer hassen zudem Trolle anonym im Internet. Oft nehmen sich Täter ostentativ heraus, offen zu hetzen, weil man die Meinungsfreiheit als Grundrecht missversteht, alles auf jede Weise sagen zu dürfen. Nicht zuletzt dort, wo sich politische Kräfte oder Feuilletonsparten einer sprachlichen Eskalationskultur der Social Media annähern, um schnelle Aufmerksamkeit zu erlangen, kann das Meinungsstrafrecht wirksam Grenzen markieren.

Hierbei geht es jeweils um öffentliche Foren, die in viel stärkerem Maße als die Filter Bubbles geschlossener Internethinterhöfe Einfluss darauf haben, die Grenzen des Sagbaren im öffentlichen Raum zu prägen. Gezielte Strafverfolgung von Hass und Hetze dient dann letztlich dem Schutz basaler Funktionsbedingungen einer freiheitlichen Demokratie, die auch von einer Debattenkultur abhängt, die bei aller Differenz in der Sache die Würde und den Achtungsanspruch aller Menschen respektiert.
 
Letzte Woche gab es am 17. und 18. Februar 2021 die europäische Digitalkonferenz "Unboxing Hate Speech" zum Thema Hass im Netz.



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Ergebnis der Konferenz ist u.a., dass eine europaweit einheitliche Definition für "Hate Speach" gefunden werden soll, ähnlich wie es mit der Budapest Convention bei "Cybercrime" gelungen war.

In Deutschland lassen die neuen gesetzlichen Grundlagen leider weiter auf sich warten.
 
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