AW: Günstige 1080Ti bei ebay Kleinanzeigen gefunden
Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn er sich mal melden sollte. Okay gut zu wissen, aber generell habe ich mal eine Frage dazu. Bei einem Privatkauf muss ja der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Aber das Recht gilt doch dann nicht, wenn er die Grafikkarte als voll funktionstüchtig deklariert hat, die Karte aber tatsächlich defekt ist oder? Also das wäre ja nun dann, wenn ich die Karte doch nicht abhole. In diesem Fall müsste man doch als Käufer Käuferschutz haben, richtig? Ich frage das, weil ich noch nie richtig gebrauchte Sachen gekauft habe.
In diesem Fall musst du ihn vor Gericht ziehen und beweisen, dass die Karte bei dir defekt angekommen ist. Aufwand und Kosten zusammengerechnet bedeutet das, dass du dein Geld so oder so los bist und ggf. sogar nochmal draufzahlst.
Wenn du per PP zahlst (wirklich per PP mit Gebühr, nicht per PP Friends), dann bist du eben auf PP angewiesen. Dabei kannst du dich darauf einstellen, dass auch das eher mühsam wird und die Chancen wohl 50:50 stehen. Käuferschutz bedeutet nämlich nicht, dass du automatisch bei Problemen dein Geld ganz schnell zurück bekommst. Sonst würde das jeder gnadenlos ausnutzen und PP und andere betrügen, wenn das so einfach wäre.
Kannst du dem Verkäufer vorsätzlichen Betrug nachweisen, ist auch eine Anzeige bei der Polizei möglich. Der Nachweis ist - wie Olstyle schon sagte - jedoch sehr schwer. Auch hier dauert es Wochen oder gar Monate bis du dein Geld wieder siehst. Wenn überhaupt.
Das Angebot ist eh verschwunden. Aber bei den Kleinanzeigen musst du generell aufpassen. Daher kaufe ich lieber bei EBAY direkt, sofern der Artikel nicht bei mir in der Nähe und testbar ist. Kostet zwar tendenziell mehr, aber das Risiko ist mMn geringer sofern du dort per PP zahlst. Auch weil sich die Leute da weniger Betrügereien trauen, da EBAY einige Daten hat und ggf. rausgibt (u.a. haben die die Kontodaten und die Adresse). Bei den Kleinanzeigen gibt es keine derartigen Pflichtangaben und du kaufst komplett auf eigenes Risiko.
EDIT: Garantie/Gewährleistung und Rücknahme KANN ein privater Verkäufer zwar ausschließen, muss es jedoch im Kaufvertrag oder der Anzeige/Artikelbeschreibung auch entsprechend vermerken. Tut er das nicht, hast du theoretisch Anspruch auf beides. Aber eben nur theoretisch, da er dir das verweigern wird. Auch hier bleibt dir nur der Gang vor's Gericht.