Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Verkauf von Fritzboxen mit veränderter Firmware
Im Fritzbox-Streit hat das Münchner Landgericht I die einstweilige Verfügung bestätigt. Woog Media darf auch weiterhin keine gebrauchten und ehemals gebrandeten Fritzboxen verkaufen.
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