Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Sofern aber eben nicht geklärt ist, ob es eine Selbsttötung oder ein Unfall war, kann die Polizei ja durchaus ermitteln.
Und soweit ich weiß, steht ja nicht fest, was es denn nun war. Ergo ist es der Job der Polizei, das zu ermitteln. Dafür wird sie bezahlt.
 
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Es steht dir absolut frei, dass falsch zu finden, aber das ist die geltende Rechtslage.

Und sofern man nicht möchte, dass nach dem Tod die eigene Korrespondenz gelesen wird, sollte man diese eben zu Lebzeiten vernichten.

Ansonsten gehören sie rechtlich dem Rechtsnachfolger (dem Erben).



Dann musst du diese Sachen jetzt (zu deinen Lebzeiten) eben löschen.

Meiner Meinung nach jedenfalls werden die Eltern schlechter gestellt, als in dem vergleichbaren Fall mit den Briefen. Und das hat ja das Gericht in der ersten Instanz auch so gesehen.

Ich hoffe die Eltern ziehen zur nächsten Instanz und das diese dann besser entscheidet (so wie das erste Gericht).

Natürlich steht auch dir frei, das zu finden. Aber die geltende Rechtsgrundlage sagt: E-Mails werden nicht mit vererbt. Facebook Nachrichten fallen unter die selbe Kategorie.
Ich finde den Vergleich zu der Mail viel treffender als zu einem Papierbrief.

Ob nun hier die Gesetzeslage optimal ist, ist ein anderes Thema. Aber Gerichte entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze. Dank einer Gewaltenteilung darf ein Gericht nicht selbst entscheiden, welche Gesetzte jetzt gut sind und welche sie nicht befolgen wollen.
 
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Sofern aber eben nicht geklärt ist, ob es eine Selbsttötung oder ein Unfall war, kann die Polizei ja durchaus ermitteln.
Und soweit ich weiß, steht ja nicht fest, was es denn nun war. Ergo ist es der Job der Polizei, das zu ermitteln. Dafür wird sie bezahlt.

Nein, eben nicht!

Die Polizei kann nur ermitteln wenn eine Straftat vorliegt und Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar. Das wäre einerseits auch recht dämlich, da der Täter verstorben ist und alle Ermittlungen eingestellt werden müssen. Andererseits würde nach einem fehlgeschlagenem Selbstmordversuch der Staatsanwalt am Krankenbett stehen und denjenigen, der versucht hat sich umzubringen, anklagen. Man darf in Deutschland und das ist so auf der Welt relativ ungewöhnlich, sogar einen psychisch gesunden zum Selbstmord überreden und ihm auch das Seil oder Gift geben. Lediglich wenn derjenige dann das Bewusstsein verliert muß man das dann verhindern (was mit dem richtigen Gift unmöglich ist).

Das die Polizei in so einem Fall ermittelt kommt nur bei RTL2 und Sat1 vor.
 
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Natürlich steht auch dir frei, das zu finden. Aber die geltende Rechtsgrundlage sagt: E-Mails werden nicht mit vererbt. Facebook Nachrichten fallen unter die selbe Kategorie.
Ich finde den Vergleich zu der Mail viel treffender als zu einem Papierbrief.

Ob nun hier die Gesetzeslage optimal ist, ist ein anderes Thema. Aber Gerichte entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze. Dank einer Gewaltenteilung darf ein Gericht nicht selbst entscheiden, welche Gesetzte jetzt gut sind und welche sie nicht befolgen wollen.

Komisch, dass das erste Gericht das noch anders gesehen hat. Gesetze sind nämlich nicht so oft eindeutig, wie man glauben mag. Daher interpretieren die Gerichte den Willen des Gesetzsgebers sehr häufig.

Und die Interpretation der ersten Instanz ist für mich deutlich nachvollziehbarer , als die der zweiten.
 
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Nur war es eine Selbsttötung?
Wo sind die Beweise dafür?
Etwas im Facebook Account? Das weiß ja niemand.
 
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Nein, eben nicht!

Die Polizei kann nur ermitteln wenn eine Straftat vorliegt und Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar. Das wäre einerseits auch recht dämlich, da der Täter verstorben ist und alle Ermittlungen eingestellt werden müssen. Andererseits würde nach einem fehlgeschlagenem Selbstmordversuch der Staatsanwalt am Krankenbett stehen und denjenigen, der versucht hat sich umzubringen, anklagen. Man darf in Deutschland und das ist so auf der Welt relativ ungewöhnlich, sogar einen psychisch gesunden zum Selbstmord überreden und ihm auch das Seil oder Gift geben. Lediglich wenn derjenige dann das Bewusstsein verliert muß man das dann verhindern (was mit dem richtigen Gift unmöglich ist).

Das die Polizei in so einem Fall ermittelt kommt nur bei RTL2 und Sat1 vor.
Nur war es eine Selbsttötung?
Wo sind die Beweise dafür?
Etwas im Facebook Account? Das weiß ja niemand.

Ich sehe, wo das Problem ist: Cybermobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand. Wäre es dies, dann wäre die Rechtslage hier vermutlich eine andere...

Man, tolles deutsches Rechtssystem, immernoch im 20. Jahrhundert stecken geblieben.:wall:
 
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Sofern aber eben nicht geklärt ist, ob es eine Selbsttötung oder ein Unfall war, kann die Polizei ja durchaus ermitteln.
Und soweit ich weiß, steht ja nicht fest, was es denn nun war. Ergo ist es der Job der Polizei, das zu ermitteln. Dafür wird sie bezahlt.

Das klingt ehrlich gesagt ziemlich nach ner Horrorvision eines Überwachungsstaates, wenn die Polizei Durchsuchungsbefehle bekommt, nur um einfach mal pro forma ein Verbrechen auszuschließen.
So frei nach dem Prinzip: "Wir müssen mal ihre Wohnung durchsuchen, sie waren 2 WOchen im Urlaub und wir müssen prüfen, ob eingebrochen wurde. Hier ist der Durchsuchungsbefehl!"

Wenn es keine Anhaltspunkte gibt, die irgend ein Verbrechen jeglicher Art nahelegen (in diesem Fall ist selbst der Suizid nur eine absolut nicht belegbare Vermutung/Möglichkeit, von Mobbing, dass dazu geführt hat ganz zu schweigen), dann hat die Polizei absolut nichts in dem Fall zu suchen. Und da die privatpersonen vor Gericht gegangen sind, nicht die Polizei wird man das wohl dort ähnlich sehen und keinerlei Ermittlungsbedarf erkennen können.

Wie gesagt, tragische Geschichte, die Eltern haben mein vollstes Mitleid, aber es ist gut, dass der Staat/die Richter hier nicht emotional entschieden haben wie viele hier im Forum sondern neutral die geltende Rechtslage betrachtet und danach entschieden haben.


Komisch, dass das erste Gericht das noch anders gesehen hat. Gesetze sind nämlich nicht so oft eindeutig, wie man glauben mag. Daher interpretieren die Gerichte den Willen des Gesetzsgebers sehr häufig.

Und die Interpretation der ersten Instanz ist für mich deutlich nachvollziehbarer , als die der zweiten.

Und von der höher angelegten Instanz wurde anders entschieden. Worauf willst du hinaus?
 
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Nur war es eine Selbsttötung?
Wo sind die Beweise dafür?
Etwas im Facebook Account? Das weiß ja niemand.

Du brauchst einen Verdacht auf eine Straftat und weder ein Selbstmord, noch ein Unfall sind eine Straftat, von daher ermittelt die Polizei nicht, weil es strafrechtlich nicht von Belang ist, selbst wenn es den Eltern das Herz bricht.

Anderes Beispiel: angenommen du hast draußen Obst gelagert und plötzlich ist es weg. Ob das die Vögel oder die Ratten waren ist beides, für die Polizei, nicht wichtig. Erst wenn es jemand geklaut hat oder der Verdacht besteht, schaltet sich die Polizei ein.

Damit es einen Durchsuchungsbefehl für Facebook gibt muß entweder der Unfall kein Unfall sein (bzw. es muß der Verdacht bestehen), sondern eine Fahrlässige Tötung oder gar ein Mord oder dem Selbstmord muß ein Mobbing vorangegangen sein, es gibt allerdings noch nicht einmal einen begründeten Verdacht.

Ich sehe, wo das Problem ist: Cybermobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand. Wäre es dies, dann wäre die Rechtslage hier vermutlich eine andere...

Doch, es ist strafbar, ob Online oder Offline gemobbt wird ist egal. Allerdings gibt es hier keinen Verdacht und somit wird auch nicht ermittelt.
 
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Und von der höher angelegten Instanz wurde anders entschieden. Worauf willst du hinaus?

Das ich es anders sehe. Habe ich doch gesagt.

Zumal es noch eine höhere Instanz gibt, die das nochmal anders sehen kann.
 
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Doch, es ist strafbar, ob Online oder Offline gemobbt wird ist egal. Allerdings gibt es hier keinen Verdacht und somit wird auch nicht ermittelt.
Ich habe nicht gesagt, dass es nicht strafbar ist, nur dass es in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist.;)
 
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Ist doch auch nicht notwendig. Beleidigungen sind strafbar, unabhängig ob virtuell oder nicht.
 
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Ich habe nicht gesagt, dass es nicht strafbar ist, nur dass es in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist.;)

Was auch relativ egal ist, Hauptsache es ist strafbar, ob eigener Straftatbestand oder nicht.
 
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Das ich es anders sehe. Habe ich doch gesagt.

Zumal es noch eine höhere Instanz gibt, die das nochmal anders sehen kann.

Richtig, genau das ist ja aber auch die Grundlage der Instanzen. Eine erste Instanz entscheidet. Dann geht das ganze zur "überprüfung" an eine Zweite instanz, die das ganze nochmal eingehender durchleuchtet und zu einem anderen oder gleichen Urteil kommt. Damit ist das erste Urteil eben nicht mehr gültig und die Rechtslage ist das aktuelle Urteil aus höchster Instanz. Und das sagt ganz klar: Facebookserver ist analog zu Mailserver zu behandeln, nicht analog zu heimischen Briefkasten.

Du schreibst: "aber das ist die geltende Rechtslage" - ist es eben nicht, da eine höhere Instanz das erste Urteil aufgehoben hat und bisher keine noch höhere Instanz entschieden hat.
Sollte die höchstrichterliche Instanz wieder dem ersten Urteil folgen, dann sieht das anders aus, aber die [b]aktuelle[/b] Rechtslage ist ganz klar nicht die von dir bevorzugte.


€dit: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Du hast dich auf die Briefe bezogen, ich hab nicht ordentlich gelesen. Das tut mir Leid, das war mein Fehler! Bezogen auf die Briefe hast du natürlich vollkommen recht. Bitte entschuldige.
 
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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Dinge wie Facebook sind aber so neu,
Witzbold:
Erschienen 4. Februar 2004.
Ich hoffe, das war nicht ernst gemeint.

dass noch keine Regierung sich direkt mit der Rechtslage auseinander gesetzt hat.
Das fehlt im Grunde genommen. Das Internet ist eben doch Neuland.
Ja , 13 Jahre sind eine kurze Zeit für die Gesetzgebung.
Da muß man ja erst mal begreifen, was ein Computer so macht und wie das Internet funktioniert.
Ich hab auch 15 Jahre gebraucht.
Die sind aber schon lange vorbei.

Das Thema ist aber gar nicht witzig, da ich das schon miterlebt habe im Bekanntenkreis.
Und weshalb digitale Hinterlassenschaften anders behandelt werden sollen, als analoge, ist nicht ersichtlich.

Und wenn es zur Klärung eines Todesfalles geht, würde ich bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Weil ich eine Tochter habe würde ich da alles in Bewegung setzen, um das zu klären.

Und schnüffeln in einer Hinterlassenschaft würde ich nicht wegen der Menschenwürde.
Nach außen käme da gar nichts.

Die Kommentare wegen "Datenschutz" kann ich überhaupt nicht verstehen.
Das ist Behinderung der Justiz und strafbar.
 
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Das Thema ist aber gar nicht witzig, da ich das schon miterlebt habe im Bekanntenkreis.
Und weshalb digitale Hinterlassenschaften anders behandelt werden sollen, als analoge, ist nicht ersichtlich.

Witzig ist das keinesfalls. Sagt hier aber glaube ich auch niemand, oder doch? (wenn doch, dann solche Leute sofort melden!)
Und ich finde es schon ersichtlich: Es geht um zentral, auf öffentlichen Servern abgelegte Daten, nicht um Daten, die auf einer privaten Festplatte abgelegt sind. Das kann man nicht mit der heimischen Festplatte und dem heimischen Briefkasten vergleichen.

Und wenn es zur Klärung eines Todesfalles geht, würde ich bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Weil ich eine Tochter habe würde ich da alles in Bewegung setzen, um das zu klären.

Auf jeden Fall, dazu wird es auch kommen - und das ist gut so. Natürlich muss man dann auch akzeptieren, falls das Gericht der aktuellen Instanz folgt.
Aber genau um sowas zu klären sitzen da hoch fähige Richter im Bundesgerichtshof.

Und schnüffeln in einer Hinterlassenschaft würde ich nicht wegen der Menschenwürde.
Nach außen käme da gar nichts.

Versteh ich nicht ganz, den Satz. Auf was beziehst du dich?

Die Kommentare wegen "Datenschutz" kann ich überhaupt nicht verstehen.
Das ist Behinderung der Justiz und strafbar.

Genau hier machst du leider den Denkfehler, den hier viele machen: Es geht NICHT um die Justiz! Hier klagt Privatperson gegen Privatunternehmen. Die Justiz ist hier nicht involviert und es gibt keine Ermittlungsarbeit, die durch irgend jemanden behindert wird. Und da sähe es im übrigen auch ganz anders aus: ein richterlicher Beschluss bewirkt sehr wohl die Herausgabe von öffentlich gespeicherten Chats - vollkommen egal, was die Chatpartner davon halten. Aber eben nur, wenn eine Behörde hier ermittelt.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Der angebliche Datenschutz der gerade einer Firma wie Facebook plötzlich so wichtig ist steht in keinem Verhältnis zu der Möglichkeit der Aufklärung eines verstorben Menschen. Es geht hier nicht um ein geklautes Bonbon oder irgendwelche unwichtigen Nebensächlichkeiten.

Ganz klar eine falsche Entscheidung. Aber das ist halt Deutschland in dem selbst ein gefilmtes Verbrechen welches von einer Dashcam aufgezeichnet wurde noch lange kein anerkannter Beweis ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Der Staat darf in Facebook rum fuschen wie sie wollen, Meldungen streichen, mitlesen, alles, aber die Eltern dürfen nicht erfahren wie die Umstände ihrer tochter waren?
Totale Fehlentscheidung, typisch BRD
 
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Die Kommentare wegen "Datenschutz" kann ich überhaupt nicht verstehen.
Das ist Behinderung der Justiz und strafbar.

Die Justiz ermittelt aber gar nicht, also kann sie auch nicht behindert werden. Im übrigen ist das geltendmachen von Rechten nicht strafbar.
 
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Interessant auch: Wen in den USA ein unternehmen die Kooperation mit dem FBI verweigert, dann sieht die Argumentation ganz anders aus:

Nach Amoklauf: Apple wehrt sich gegen iPhone-Backdoor für das FBI

Und dort ging es ja nachweislich um ein schweres Verbrechen und um Ermittlungsarbeit. Trotzdem war dort der Gegenwind viel stärker gegen den Kläger gerichtet als in diesem Fall. Gern hätte ich die Meinung zu beiden Themen von den selben Usern gefunden, leider habe ich spontan nur einen User in beiden Threads gefunden und der hat in einem Fall nichts zum Thema geschrieben.
Zeigt in meinen Augen aber trotzdem nochmal, wie emotional die Leute hier reagieren - und wie gut es ist, dass Richter manchmal Entscheidungen treffen, die uns im ersten moment als falsch oder gar "unmenschlich" erscheinen.
 
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