Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Ich finde den Vorgang von Apple schlicht und ergreifend falsch. Ich wäre da für eine Anzeige wegen Behinderung der Justiz. (Zumal ich Apple, Google und Facebook/Whatsapp als Streiter für den Datenschutz als Realsatire empfinde).

Darüber hinaus entscheiden Richter nicht zwangsläufig immer gut. Es gibt Beispiele für (in meinen Augen) Fehlurteile, auch wenn diese formualjuristisch korrekt sind.

Und gerade die völlige unterschiedliche Bewertung der zwei Instanzen zeigt doch, dass auch unter den Richter unterschiedliche Auffassung über den Fall herrscht.

Die oberste Instanz muss ein Urteil fällen, damit Klarheit herrscht.
 
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Die oberste Instanz muss ein Urteil fällen, damit Klarheit herrscht.

Wenn wir auch sonst bei dem Thema Datenschutz offensichtlich total gegensätzlicher Meinung sind: Da sind wir uns einig :daumen:
Alleine die mediale Aufmerksamkeit in Foren, der Kantine am Mittagstisch und der Presse zeigt ja, wie viel Bedarf besteht, hier ein grundsätzliches Thema zu klären.
Einer von uns wird nicht glücklich mit der Entscheidung sein, aber zumindest ist diese dann auch bindend und die Sachlage klar.
 
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Sonst wird immer rumgeheult wegen datenschutz , jetzt wird er mal kosequent durchgesetzt und dann ises auch wieder falsch.
Ähm im großen ganzen schon richtig aber es ist wohl ein winzig kleiner Unterschied wenn ich als Eltern(teil) nur wissen will, durch die PN's, ob Suizid oder nicht oder ob eine Staatliche Organisation pauschal alle Daten abgreift und behält die sie erhalten kann.

Im Umkehrfaktor kann ich die Frage in Raum stellen, wenn jetzt auf Staatliche anordnung bzw. ermittlungstechnisch die herausgabe dieser Daten verlangt wird, da wird auch nicht groß mit Datenschutz argumentiert und schnell die Passwörter preisgegeben.
Warum dann nicht wenn die nächsten und engsten Familienangehörigen nur gewissheit haben wollen?!

Wenn die Eltern Zugang auf das Facebook-Konto der Tochter brauchen, um herauszufinden, warum Sie sich so verhalten hat, halte ich das für fragwürdig.
Wenn man mit seinem Kind Zeit verbringt und sich mit ihm beschäftigt, dann merkt man, wenn etwas nicht stimmt.
Meiner Meinung nach hätten die Eltern etwas merken müssen, außer es war spontan, aber dann findet man darauf auch nichts auf Facebook.

Meine Meinung.
Wie schon hier erwähnt, fängt man ab einem gewissen alter an sich etwas von seinen Eltern zu distanzieren.

In meiner Jugendzeit gab es die Zigtausend Sachen ala Socialmedia, Smartphones, WhatzCrap und co noch nicht, da war Internet und Handy gerade so im kommen (im bezahlbaren rahmen) und denn noch wussten meine Eltern nicht was ich so am PC treibe, oder was ich damals mit meinem ersten Prepaidhandy so mit den Kumpels per SMS geschrieben habe - trotz eines sehr guten Eltern-Kind verhältniss, das ist der ganz normale Lauf der Entwicklung.


Eine tote Person braucht keinen Datenschutz. Allerdings muss man natürlich bedenken, dass der Account vielleicht auch Zugriff auf schützenswerte Daten anderer Personen hat.
Nun ja es ist ein Problematisches Thema.
Ich persönlich finde das so ein Fall wie der hier doch eher ein Sonderfall darstellt.
Es geht ja nicht darum das jeder X beliebige daher kommt und dies fordern kann und die interesse seitens der Eltern an evtl. schützenswerte Daten (Bilder, Videos, Botschaften etc etc etc.) dürfte gegen Null gehen.
 
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Artikel PCGH schrieb:
Facebook weigerte sich unter Berufung des Datenschutzes.
:lol::lol::lol:

Der Brüller schlechthin, was macht FB denn mit den Daten.....:nene:

In meinen Augen sollte FB dann gezwungen werden bei allen minderjährigen Nutzern die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Meine Kids dürfen auch nicht alles ohne meine Einwilligung und das ist auch gut so!

Zum Glück habe ich meine Kinder davon überzeugt, dass es sich OHNE FB wesentlich besser leben lässt.....:daumen:

..... und stellt euch vor, es geht ihnen hervorragend und Freunde haben sie auch genug. :nicken:
 
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Warum kann nicht ein Ermittler die Chatlogs durchlesen und dann beurteilen ob der Tod ein Unfall, Selbstmord oder vielleicht sogar Mord (durch CyberMobbing usw.) war. Die Eltern finden dann ihren Frieden und dem Datenschutz wird genüge getan. Datenschutz ist sehr wichtig , die Anonymität im Netz auch ... beides aber nicht um jeden Preis. Im Einzelfall muss es Ausnahmen geben.

Halte ich in solch einem Falle für das Beste. :daumen:
 
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Witzbold:
Erschienen 4. Februar 2004.
Ich hoffe, das war nicht ernst gemeint.

Natürlich war es das.
Neue Technologien sind immer so eine Sache, die Rechtslage muss da erst geklärt werden und Regierungen brauchen ewig, um sich damit auseinander zu setzen und Gesetze zu verabschieden, die jeden Bereich abdecken.
Das Fernmeldegeheimnis, das in dem Fall angewandt wird, ist eben nicht wirklich für diesen Fall gedacht, denn als man das verabschiedet hat, gab es Sachen wie E Mail oder Facebook noch gar nicht.
Und auch jetzt wirst du nicht in 2 Jahren ein Gesetz finden, das alles abdeckt.

Ebenso gibt es noch keine Gesetzesgrundlage für selbstfahrende Autos, die ja schon überall Probefahren.
Auch hier hingt der Gesetzgeber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinterher.
 
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Gibt hier halt schlicht keine adäquate Rechtslage aktuell. Und die Argumentation mit dem Datenschutz kann ich gut nachvollziehen. Klar ist das Motiv der Eltern ebenso verständlich, aber da in Chats und Verläufen auch viel Privates von Unbeteiligten steht, haben die Eltern nicht das Recht hier Einblicke zu bekommen.
 
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Grundsätzlich ist es von Facebook m.M.n. richtig, das Einsehen der Daten zum Schutz Dritter zu verhindern.

Aber hier haben wir einen Sonderfall, von daher würde ich es begrüßen wenn der BGH irgendwann zu Gunsten der Eltern entscheiden würde. Denn wenn die Tochter evtl. wirklich Suizid begangen hat, dann sollten die Eltern das wissen.

Die Frage ist halt wie Chats zu behandeln sind. Sind Chats eher wie Briefe oder eher wie Telefonate zu behandeln? Das Gericht hat entschieden das sie wie Telefonate zu behandeln sind und entsprechend gilt das Fernmeldegesetz. Besonders beim Facebook Chat kann man sehen ob der Chatpartner gerade online ist wodurch das Gespräch direkter ist als z.B. bei Briefen, Emails oder Faxen wodurch Chats durchaus eher als eine Art Telefonat zu sehen sind. Wenn höhere Gerichte zum selben Urteil kommen das Chats als Telefonate zu behandeln sind werden die Eltern nie Recht bekommen. Wenn die Eltern in Revision gehen müssen sie vor Gericht Argumente dafür liefern das Chatnachrichten wie Briefe zu behandeln sind damit diese in die Erbmasse übergehen und Facebook ihnen Einsicht gewähren muss.

Und soweit ich weiß, steht ja nicht fest, was es denn nun war. Ergo ist es der Job der Polizei, das zu ermitteln. Dafür wird sie bezahlt.[/QUOTE]

Offiziell ist es ein Unfalltod. Die Eltern haben aber den Verdacht dass es Suizid war. Für die Polizei gibt es keine Gründe weiter zu ermitteln. Für die war es ein Unfall und selbst wenn es Suizid war ist das keine Straftat.
 
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völlig unverständlich das noch keine Echtzeit Analyse des Chats erfolgt so das Facebook schon im Vorfeld der Ereignis die Chatprotokolle an die zuständigen Behörden und Verwandten weiterleiten kann. Nur so können wir jeden einzelnen vor sich selber und der pösen Welt schützen ..... :banane:
 
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nochmal: es geht ja eigentlich garnicht darum das facebook den zugang verweigert, sondern darum das facebook(auf wessen initiative hin?) das konto in 'todesfallruhestand' versetzt hat und DAMIT auch dem den zugang verwehrt, der ordnungsgemäß die anmeldedaten hat.
facebook stellt sich scheinbar(!?) schützend davor mit der behauptung datenschutz usw. ich sehe da ehr das da schleuningst auf einen hinweis von werweisswem hin der account 'totgeschaltet' wurde und man nun fürchtet das deren 'steinerne hausregel' aufgeweicht werden könnte, egal ob das da gesetztliche regeln gibt.
es kann nicht sein das eine 'hausregel' über dem gesetzt steht!
auch bin ich der ansicht, wenn auch nur der verdacht im raum steht das etwas strafrechtlich relevantes hinter einem selbstmord stehen könnte MUSS ermittelt werden, vollumfänglich, um der opfer willen.
das steht auch weit über datenschutz, vor allem da das opfer da nichts von hat wenn wegen datenschutz nicht ermittelt werden kann, sehrwohl aber etwas davon hätte, wenn es denn mit einer straftat zu tun hat, das ermittelt wird weshalb sie sich umbrachte und diejenigen zur rechenschaft gezogen werden die da beteiligt sind.
anders ausgedrückt: wenn eine eventuelle straftat, wegen datenschutz ungesühnt bleibt, ist das schlimmer als die daten eines toten durch zu sehen.

mfg
robert
 
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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

völlig unverständlich das noch keine Echtzeit Analyse des Chats erfolgt so das Facebook schon im Vorfeld der Ereignis die Chatprotokolle an die zuständigen Behörden und Verwandten weiterleiten kann. Nur so können wir jeden einzelnen vor sich selber und der pösen Welt schützen ..... :banane:

Kommt bald. Minority Report lässt Grüßen!
 
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Scheinbar zweifeln hier sehr viele an der Qualität unserer Polizei.

Generell kann man davon audgehen, dass die Beamten schon einschätzen können, ob eine Straftat wahrscheinlich ist oder nicht. Vor allem besser als man es hier aus dem Forum kann.

Dazu kommt, dass es ja nicht selten ist (verständlicherweise) das Eltern beim Tot des eigenen Kindes vieles verdrängen oder nicht wahrhaben wollen.

Ich will keine Ferndiagnose anstellen, aber so gut es sich um eine Straftat handeln könnte, könnte es mindestens genau so gut sein, dass jene Eltern einfach nicht wahrhaben wollen, was ihnen die Beamten erzählen.
 
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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

nochmal: es geht ja eigentlich garnicht darum das facebook den zugang verweigert, sondern darum das facebook(auf wessen initiative hin?) das konto in 'todesfallruhestand' versetzt hat und DAMIT auch dem den zugang verwehrt, der ordnungsgemäß die anmeldedaten hat.
facebook stellt sich scheinbar(!?) schützend davor mit der behauptung datenschutz usw. ich sehe da ehr das da schleuningst auf einen hinweis von werweisswem hin der account 'totgeschaltet' wurde und man nun fürchtet das deren 'steinerne hausregel' aufgeweicht werden könnte, egal ob das da gesetztliche regeln gibt.
es kann nicht sein das eine 'hausregel' über dem gesetzt steht!
auch bin ich der ansicht, wenn auch nur der verdacht im raum steht das etwas strafrechtlich relevantes hinter einem selbstmord stehen könnte MUSS ermittelt werden, vollumfänglich, um der opfer willen.
das steht auch weit über datenschutz, vor allem da das opfer da nichts von hat wenn wegen datenschutz nicht ermittelt werden kann, sehrwohl aber etwas davon hätte, wenn es denn mit einer straftat zu tun hat, das ermittelt wird weshalb sie sich umbrachte und diejenigen zur rechenschaft gezogen werden die da beteiligt sind.
anders ausgedrückt: wenn eine eventuelle straftat, wegen datenschutz ungesühnt bleibt, ist das schlimmer als die daten eines toten durch zu sehen.

mfg
robert

1. Ich glaube kaum das ein Kind seinen Eltern freiwillig irgendwelche privaten Zugangsdaten gibt. Wohl eher haben diese Passwort über Emailaccount zurücksetzen lassen oder sie hat Passwort irgendwo aufgeschrieben gehabt und die Eltern dies gefunden.
2. Es gibt keine Hinweise auf Suizid und die Polizei hat die Ermittlungen wohl eingestellt. Dies wäre nicht der Fall wenn es etwas strafrechtlich Relevantes gäbe.

Im Endeffekt suchen die Eltern nach einem "Warum", das ist verständlich. Aber vielleicht war es wirklich ein Unfall oder vielleicht auch ein Suizid. Nichts desto trotz gibt ihnen das nicht das Recht jegliche Kommunikation der Tochter mit Dritten nachträglich zu durchforsten und analysieren. Dies soll bei einem Verdacht die Polizei tun und nicht die Eltern. Alleine schon um das berechtigte Datenschutzinteresse anderer zu schützen.
 
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Das ist auch meiner Meinung nach Sache der Polizei. Immerhin leben die meisten Kontakte sehr wahrscheinlich noch und deren Privatssphäre gilt es ebenfalls vor Dritten zu schützen auch wenn das beim Thema Facebook eher ein schlechter Witz ist und Facebook eher keinen Präzedenzfall möchte bzw. dem Mehraufwand aus dem Weg gehen möchte. Dass die Behörden trotzdem nicht bei jedem Verdachtsmoment Zugriff auf persönliche Daten haben dürfen sollte eigentlich klar sein aber bei solchen Fällen sind sie sogar dazu verpflichtet, auch wenn es dem Datenschützer in mir weh tut.
Mein erster Gedanke war aber: na bei solchen Eltern.... sry aber meist ist es doch so. Die Wahrheit bzw. die Täter sind meist näher als man vermutet. Unter den Facebookkontakten waren sie ja anscheinend nicht. (aus welchen Gründen auch immer) :cool:
 
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Ich bin auch stark für die aktuelle Entscheidung. Ob man Facebook mag oder nicht, und ob sie es allgemein mit dem Datenschutz genau nehmen oder nicht, in diesem Fall haben sie absolut richtig gehandelt.
Und auch wenn es eventuell verständlich ist, dass die Eltern genaueres wissen wollen, geht sie alles andere nichts an.

Fiktives Szenario:

Die Eltern kriegen vom BGH Recht und dürfen sich sämtliche Chatverläufe ansehen. Dann sehen sie vielleicht, wie sich das Kind über die Eltern und deren Strenge aufregt - und sowieso sind ja eh alle doof.
Sie schreibt mit ihrer besten Freundin über intime Dinge - Masturbation, Menstruation, Jungs, welchen sie doof findet, welcher "voll hübsch" ist.
Sie lesen weiter, dass einer der Jungs, in den sie unsterblich verliebt war, ihr einen Korb gegeben hat und sie deshalb tottraurig war.
Zu allem Überfluss war diese Unterhaltung einen Tag vor ihrem (tragischen) Tod. -> Besorgte Eltern + extreme Trauer= Zusammenhang (denkt dran, dies ist ein fiktives Szenario).
Vielleicht wird der Junge verantwortlich gemacht - vielleicht werden sie die Justiz einschalten, aber wahrscheinlich werden sie nur direkt zu ihm gehen, und ihn fragen, warum er ihre Tochter so schlecht behandelt hat.
Eventuell ist der Junge auch emotional noch nicht gefestigt -> Er macht sich Vorwürfe. Vorwürfe, die völlig unnötig sind, aber spinnen wir die Geschichte weiter.
Besagter Junge wird depressiv -> Und begeht tatsächlich Selbstmord.

Fiktives Szenario: Ende

Zumal durch ein (für die Eltern) positives Urteil ein Präzedenzfall geschaffen würde, der es (mit Bezug auf eben diesen) allen Eltern/Erben erlauben würde, nach jedem Unfalltod/etc. mit der "das könnte auch durch Cybermobbing induzierter Suizid gewesen sein" Masche Einsicht in sämtliche Chatverläufe hätte, selbst wenn es (wie im vorliegenden Fall) keinerlei Hinweise darauf gäbe.
Und wenn es soweit kommen sollte, erwischt vielleicht eine diese Personen einen Chatverlauf, in der tatsächlich sensible Daten (egal wie dumm das ist) ausgetauscht wurden und nutzt diese aus (Kreditkartennummern etc.). Denkt immer dran - nicht alle Menschen sind nett. Und diese Aussage hat nichts mit den Eltern dieses Kindes zu tun, sondern einfach mit der Wahrscheinlichkeit, dass wenn jeder Erbe Einsicht kriegt, sich irgendwann auch ein Krimineller darunter befindet.
Also: Gut gemacht Facebook!

P.S.: Maximalstes Zugeständnis wäre, wenn ein unabhängiger, psychologischer Gutachter auf Kosten der Eltern Einsicht erhält.
 
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Scheinbar zweifeln hier sehr viele an der Qualität unserer Polizei.
Hmm wundern tut das mich nicht:ugly:

Fiktives Szenario:

Die Eltern kriegen vom BGH Recht und dürfen sich sämtliche Chatverläufe ansehen. Dann sehen sie vielleicht, wie sich das Kind über die Eltern und deren Strenge aufregt - und sowieso sind ja eh alle doof.
Sie schreibt mit ihrer besten Freundin über intime Dinge - Masturbation, Menstruation, Jungs, welchen sie doof findet, welcher "voll hübsch" ist.
Sie lesen weiter, dass einer der Jungs, in den sie unsterblich verliebt war, ihr einen Korb gegeben hat und sie deshalb tottraurig war.
Zu allem Überfluss war diese Unterhaltung einen Tag vor ihrem (tragischen) Tod. -> Besorgte Eltern + extreme Trauer= Zusammenhang (denkt dran, dies ist ein fiktives Szenario).
Vielleicht wird der Junge verantwortlich gemacht - vielleicht werden sie die Justiz einschalten, aber wahrscheinlich werden sie nur direkt zu ihm gehen, und ihn fragen, warum er ihre Tochter so schlecht behandelt hat.
Eventuell ist der Junge auch emotional noch nicht gefestigt -> Er macht sich Vorwürfe. Vorwürfe, die völlig unnötig sind, aber spinnen wir die Geschichte weiter.
Besagter Junge wird depressiv -> Und begeht tatsächlich Selbstmord.

Fiktives Szenario: Ende
Eine moderne, etwas umgebaute Version von Romeo und Julia?!
 
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Nein.
Aber ein "Möglichkeit" von dem, was passieren kann.
Selbst wenn es nicht zum Selbstmord kommen sollte - Vorwürfe , die sich der Junge (unberechtigterweise) machen würde wären schon mehr, als überhaupt notwendig wäre.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Seit wann kümmert sich Facebook überhaupt um sowas wie "Datenschutz"?:huh:
Mark Zuckerberg kriegt doch Krampfanfälle, wenn er das Wort hört.:schief:
 
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Es ist doch für diesen! Fall völlig irrelevant ob und wie oft sich Facebook an Datenschutzrichtlinien hält. Was meinst du, wie das Geschrei groß wäre, wenn sie einfach gesagt hätten: Klar, haut rein. Macht doch. Dann wären Leute wie du (zumindest liest sich dein Post so) auf die Barrikaden gegangen und hätten mal wieder gegen "die pöhsen Facebookianer" gewettert.
Oder ist es deiner Meinung nach dann okay, wenn einer Firma häufig vorgeworfen wird, sie würde sich nicht um Datenschutz kümmern, dass sie es dann auch irgendwann wirklich nicht mehr tut? Oder ist es vielleicht besser, sich einfach zu freuen (oder es wohlwollend anzuerkennen oder einfach nur hinzunehmen), WENN sie sich denn mal an den Datenschutz hält?
 
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Es geht um zentral, auf öffentlichen Servern abgelegte Daten, nicht um Daten, die auf einer privaten Festplatte abgelegt sind.
Seit wann ist facebook eine öffentliche Einrichtung?
Rechtsform: Incorporated
Das ist eine Privatgesellschaft.
Da ist nichts öffentlich, wie Du ja schon selber erkannt hast:

Hier klagt Privatperson gegen Privatunternehmen.
 
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