Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Das ist ein schwierigies Thema, es könnte ja auch sein dass durch eine komplette Offenlegung für die Eltern das Bild des Kindes unnützerweise stark negativ beeinflusst wird und somit das Andenken quasi beschmutzt wird.
Man weiß ja nie was vor allem bei Teenies so ausgetauscht wird was eigentlich Mumpitz ist aber die Eltern verletzen könnte.
Vllt. wäre es ja auch eine Option wenn man in Zweifelsfällen wie eben z.B. Selbstmord eine neutrale Person der Justiz einsetzt die alles durchwälzt und dort etwaige Auslöser ausfindig macht bzw. entscheidet ob eine Freigabe sinnvoll ist oder eben nicht.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Es ist eine Grundsatzentscheidung, das es dem Fernmeldegeheimnis unterliegt ist nur Konsequent, immerhin liegt das Zeug auf den Servern bei Facebook. Die Richter haben schon entschieden dass Emails darunter fallen und Facebook ist auch so eine Art Emailsystem.

Wenn es um Straftaten geht, dann kann das Fernmeldegeheimnis übrigens ganz einfach ausgehebelt werden. Dazu braucht es jedoch eine richterliche Anordnung, die in dem Fall jedoch nicht gegeben war. Ein bloßer Verdacht, "es könnte ja eventuell sein", reicht da eben nicht aus.

Wenn den Richtern sowas passieren würde, würde ich gerne dabei sein und sagen: Jetzt seht ihr was ihr für Mist gebaut habt!

Das Standardargument: "den sollte man nicht ins Gefängnis stecken sondern totschlagen". "im Zweifel für den Angeklagten? Einsperren und zwar für immer!" usw.. Glücklicherweise lassen sich die Richter meist nicht von irgendwelchen Einzelfällen beeindrucken, sondern haben (idealerweise) das ganze im Blick).

Völlige Fehlentscheidung! Und ehrlich gesagt hat das für mich wenig mit Datenschutz zu tun.

Klar hat es etwas damit zutun, man muß ein gewisses Vertrauen haben können, dass das ganze nicht in die gesamte Welt herumposaunt wird. Nicht umsonst heißt es bei Hotlines immer "Dieser Anruf wird aufgezeichnet, wenn sie dies nicht wünschen, dann geben sie uns einen Hinweis".


da hätte FB anders reagieren können!
Egal ob Recht auf deren Seite! :daumen2:

Irgendwann wird mal irgendjemand, aufgrund dieser Informationen umgebracht bzw. ermordet.

-> Wenn dir (oder einem Angehörigen) sowas passieren würde, würde ich gerne dabei sein und sagen: Jetzt schau was du für Mist gebaut hast!

Etwas zu machen, ohne das Recht auf seiner Seite zu haben, ist verdammt dämlich. Man steht dann mit mehr als nur einem Bein im Knast.

Von daher war es nur konsequent dass Facebook es genau wissen wollte/will, aber ich fürchte das übersteigt deinen Horizont.
 
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Wenn der Gründ für Tod des Kindes zweifelhaft ist, kann ich verstehen, dass die Eltern das Urteil nicht gutheißen. In einem solchen Fall sollten die Daten eben sehr wohl herausgegeben werden. Hier geht es nicht in erster Linie um das Fernmeldegeheimnis sondern um den Tod einer Minderjährigen und ob sie es vielleicht freiwillig in einer Kurzschlußreaktion tat. Wenn meiner Tochter so etwas passieren würde, würde ich auch nicht ruhen. Aktuell (10 Jahre alt) hätte ich noch den Zugriff auf alle ihre (wenigen) Konten aber wie das aussähe, wenn sie älter ist, kann ich noch nicht abschätzen...
MMn eine eindeutige Fehlentscheidung durch das Gericht, wenn auch zum Unglück der leidenden Eltern leider rechtmäßig.


wenn es für die aufklärung eines verbrechens relevant is ,denk ich sollte man zugriff haben.
Wenn aber nich gehts sie auch dann nix an sry , ihr kackt immer alle rum hier wegen dem datenschutz ...läccherlich sry

Lebt sie deshalb wieder? nein
Ändert das irgendwas? nein...
 
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bei einem unsicheren selbstmord, also wo nicht völlig sicher ist ob da nicht doch wer 'nachgeholfen' hat (mögliche straftat), sehe ich da statt der nicht sicher berechtigten(zweifelhaft da die zugangsdaten ja vorliegen) zugangssperre, ehr strafvereitelung bzw vertuschung im amt bzw von facebook aus.

weil irgendwer schon gemeldet hatte, das die tochter nichtmehr lebt(vieleicht einer der mobber wenn dem so war?) wird der account von facebook in den 'ruhemodus', oder wie die das nennen versetzt wodurch die eltern, trotz passwort, nichtmehr an den account kommen.

mindestens die justitz, hat dort zugang zu bekommen und zu schauen, was da los war und ob da etwas straf-relevantes los war. auch facebook hat dann gegebenenfalls, siehe oben, auch die konsequnezen zu tragen.

dazu noch: wenn es einfacher ist den zugang 'tot zu stellen' als trotz passwort und elterliches erbe plus papieren (sterbeurkunde usw) an die daten zu kommen, ist das ein juristisches armutszeugnis.

ich wünsche dem richter der da soweit durchgeblickt hat das facebook hier sich mit seinem handeln hinter dem fernmeldegeheimniss verstecken kann, das ihm oder seiner familie/umfeld nie etwas ähnliches wiederfährt und er dann weiss wessen leben er da kaputt macht der ungewissheit wegen, als folge seines urteils.

mfg
robert
 
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bei einem unsicheren selbstmord, also wo nicht völlig sicher ist ob da nicht doch wer 'nachgeholfen' hat (mögliche straftat), sehe ich da statt der nicht sicher berechtigten(zweifelhaft da die zugangsdaten ja vorliegen) zugangssperre, ehr strafvereitelung bzw vertuschung im amt bzw von facebook aus.

weil irgendwer schon gemeldet hatte, das die tochter nichtmehr lebt(vieleicht einer der mobber wenn dem so war?) wird der account von facebook in den 'ruhemodus', oder wie die das nennen versetzt wodurch die eltern, trotz passwort, nichtmehr an den account kommen.

mindestens die justitz, hat dort zugang zu bekommen und zu schauen, was da los war und ob da etwas straf-relevantes los war. auch facebook hat dann gegebenenfalls, siehe oben, auch die konsequnezen zu tragen.

dazu noch: wenn es einfacher ist den zugang 'tot zu stellen' als trotz passwort und elterliches erbe plus papieren (sterbeurkunde usw) an die daten zu kommen, ist das ein juristisches armutszeugnis.

ich wünsche dem richter der da soweit durchgeblickt hat das facebook hier sich mit seinem handeln hinter dem fernmeldegeheimniss verstecken kann, das ihm oder seiner familie/umfeld nie etwas ähnliches wiederfährt und er dann weiss wessen leben er da kaputt macht der ungewissheit wegen, als folge seines urteils.

mfg
robert

Nochmal für dich:
es ist nichtmal sich ob das überhaupt ein Selbstmord war, die Eltern wollen es lediglich ausschließen, um angeblichen Mord usw. ging es dort nicht.

Bei einem Verbrechen kann die Polizei das Fernmeldegeheimnis aufheben, dazu braucht es jedoch überhaupt erst einmal einen begründeten Verdacht und dann einen richterlichen Beschluß.
 
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wenn es für die aufklärung eines verbrechens relevant is ,denk ich sollte man zugriff haben.
Wenn aber nich gehts sie auch dann nix an sry , ihr kackt immer alle rum hier wegen dem datenschutz ...läccherlich sry

Lebt sie deshalb wieder? nein
Ändert das irgendwas? nein...

Du hast sicher keine Kinder, dass du solche Reden schwingen kannst. Aber hier stehen sich 2 gesetzliche Grundsätze gegenüber. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes und die Aufsichtspflicht der Eltern. Da Ersteres recht schnell die Gesundheit des Kindes (wie hier vielleicht geschehen) gefärden kann, ist vor dem Gesetz Letzteres bedeutsamer. Dass es nichts am Geschehenen ändern kann, ist richtig aber potentielle Folgen des Geschehens (eigene Schuldzuweisung eines potentiellen Mobbers führt zu einem weiteren Selbstmord, seelische Gesundheit der Eltern ist in Gefahr...) sind mMn bedeutsamer als die eh stark eingeschränkten Persönlichkeitsrechte einer Minderjährigen. Denn als Elternteil kannst du auch jederzeit eine Partnerschaft verbieten, notfalls sogar mit rechtlichen Konsequenzen (sprich gegebenenfalls die Polizei einsetzen, Unterlassungsklagen einreichen und Ähnliches). Hier reicht schon eine angenommene Gefärdung des Kindes vollkommen aus, obs der Wahrheit entspricht, kann die Polizei kaum nachprüfen.
Zumal die Eltern ja auch noch sehr wohl die Zugangsdaten hatten und als Rechtsnachfolger sehr wohl das Recht hätten, die kompletten Hinterlassenschaften ihrer Tochter einzublicken. Daher kann ich die Entscheidung auch nicht verstehen und sehe hier eine Fehlleistung des Anwalts, der die Familie vertreten hat...
 
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Moralisch ist das Urteil definitiv eine Fehlentscheidung. Datenschutzrechtlich, aber genau richtig so!

Klar, dem toten Mädchen kann der Datenschutz egal sein, allen ihren Freunden aber eben nicht. Möglicherweise wurde sie über Facebook von jemandem in den Tod getrieben. Derjenige sollte dann natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber mit einer Übertragung des Zugangs an die Eltern wird automatisch jeder ihrer Chatpartner unter Generalverdacht gestellt, bzw. kann jede einzelne Nachricht von jeder Person analysiert werden. Nehmen wir als Beispiel mal ihre beste Freundin. Sie schreiben privat über Mädels-Zeug...Jungs, Körperpflege, Interessen, etc. Das alles können die Eltern des verstorbenen Mädchens dann lesen. Oder nehmen wir als zweites Beispiel ihre erste Jugendliebe. Vielleicht hat sie mit ihm intime Dinge ausgetauscht, die dann die Eltern lesen können. Sorry, aber das geht echt gar nicht! Daher bin ich froh, das es Datenschutz gibt und dass das Urteil so ausgefallen ist, wie es eben ausgefallen ist. Außerdem spricht nichts für einen Selbstmord, außer die Theorie ihrer Eltern selbst. Und ohne irgendwelche Beweise, die eindeutig für einen Suizid sprechen, sollte auch niemand das Recht haben da irgendwas durchsehen zu dürfen! :daumen2:

Daher kann man abschließend nur noch sagen: Möge sie in Frieden Ruhen, aber bitte nicht auf Kosten Dritter! :schief:
 
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Lustig, wie hier zum Teil mit dem Datenschutz Dritter argumentiert wird.

Wenn jemand stirbt und ihr seid der Erbe, dürft ihr auch jeden Brief, der jemals an den Verstorben adressiert ist, öffnen und lesen, egal was der Schreiber des Briefes davon hält.

Und hier soll das jetzt anders sein? Mit welcher Begründung?

PS: Übrigens sah das Gericht in der ersten Instanz das genauso und hat explitzt auf Briefe und Tagebücher verwiesen.

Direkt aus dem ARtikel:

"Im Jahr 2015 hatte das Berliner Landgericht in erster Instanz im Sinne der Eltern entschieden. Die Urteilsbegründung des Richters lautete, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Der digitale Nachlass solle nicht anders behandelt werden als Briefe oder Tagebücher."

Die Begründung leuchtet doch absolut ein. Warum sollen die Erben (die Eltern) bei digitalem Nachlass schlechter gestellt werden?
 
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Moralisch ist das Urteil definitiv eine Fehlentscheidung. Datenschutzrechtlich, aber genau richtig so!

Klar, dem toten Mädchen kann der Datenschutz egal sein, allen ihren Freunden aber eben nicht. Möglicherweise wurde sie über Facebook von jemandem in den Tod getrieben. Derjenige sollte dann natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber mit einer Übertragung des Zugangs an die Eltern wird automatisch jeder ihrer Chatpartner unter Generalverdacht gestellt, bzw. kann jede einzelne Nachricht von jeder Person analysiert werden. Nehmen wir als Beispiel mal ihre beste Freundin. Sie schreiben privat über Mädels-Zeug...Jungs, Körperpflege, Interessen, etc. Das alles können die Eltern des verstorbenen Mädchens dann lesen. Oder nehmen wir als zweites Beispiel ihre erste Jugendliebe. Vielleicht hat sie mit ihm intime Dinge ausgetauscht, die dann die Eltern lesen können. Sorry, aber das geht echt gar nicht! Daher bin ich froh, das es Datenschutz gibt und dass das Urteil so ausgefallen ist, wie es eben ausgefallen ist. Außerdem spricht nichts für einen Selbstmord, außer die Theorie ihrer Eltern selbst. Und ohne irgendwelche Beweise, die eindeutig für einen Suizid sprechen, sollte auch niemand das Recht haben da irgendwas durchsehen zu dürfen! :daumen2:

Daher kann man abschließend nur noch sagen: Möge sie in Frieden Ruhen, aber bitte nicht auf Kosten Dritter! :schief:

du übersiehst dabei das sehrwohl die eltern 'rechtsnachfolger' sind also zugang hätten, es aber dochnicht haben, da facebook den account in 'totenstarre' versetzt hat und sich dann hinter 'datenschutz' bzw 'fernmeldegeheimniss' versteckt.
hätte facebook den account nochnicht eingefroren, gäbe es den streitpunkt garnicht, da die eltern ja passwort usw haben und somit längst zugang hätten.

mfg
robert
 
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Die Begründung leuchtet doch absolut ein. Warum sollen die Erben (die Eltern) bei digitalem Nachlass schlechter gestellt werden?

Ich persönlich sehe es auch schon als falsch an, dass Erben Briefe lesen dürfen. Sowohl aus Sicht der Briefschreiber, die wahrscheinlich nicht den Inhalt für die ganze Welt bestimmt haben, als auch aus Sicht des Verstorbenen. Wenn ich der Meinung bin, dass jemanden der Inhalt eines Briefes etwas angeht, dann hätte ich ihm diesen wohl gezeigt. Im Endeffekt äußerst pietätlos da einfach rumzustöbern aus meiner ganz privaten Sicht.

Nun ist es aber eh kaum durchsetzbar, das zu verhindern, also ist meine Meinung in dem Fall auch eigentlich egal. Jetzt im digitalen Zeitalter hingegen ist es zumindest in Ansätzen möglich das zu vermeiden, sofern die eigenen Passwörter geheim sind. Wenn ich mal eines Tages dahinscheide, möchte ich garantiert nicht, dass meine Mails, PNs und Chats von anderen gelesen werden. Das sind private Angelegenheiten, die ich mit einem Gespräch oder Telefonat gleichsetzen würde, und da möchte man schließlich auch nicht Leute mithören haben. Wenn man das anders sieht, ist es ja kein Problem, den Erben einen "digitalen Nachlass" zu ermöglichen, aber ich sehe kein generelles Anrecht darauf gegeben. In diesem Fall ist es noch etwas anders gelagert, aber als generelle Entscheidung finde ich das sehr richtig so wie das Gericht nun entschieden hat.
 
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Ich persönlich sehe es auch schon als falsch an, dass Erben Briefe lesen dürfen. Sowohl aus Sicht der Briefschreiber, die wahrscheinlich nicht den Inhalt für die ganze Welt bestimmt haben, als auch aus Sicht des Verstorbenen. Wenn ich der Meinung bin, dass jemanden der Inhalt eines Briefes etwas angeht, dann hätte ich ihm diesen wohl gezeigt. Im Endeffekt äußerst pietätlos da einfach rumzustöbern aus meiner ganz privaten Sicht.

Es steht dir absolut frei, dass falsch zu finden, aber das ist die geltende Rechtslage.

Und sofern man nicht möchte, dass nach dem Tod die eigene Korrespondenz gelesen wird, sollte man diese eben zu Lebzeiten vernichten.

Ansonsten gehören sie rechtlich dem Rechtsnachfolger (dem Erben).

Nun ist es aber eh kaum durchsetzbar, das zu verhindern, also ist meine Meinung in dem Fall auch eigentlich egal. Jetzt im digitalen Zeitalter hingegen ist es zumindest in Ansätzen möglich das zu vermeiden, sofern die eigenen Passwörter geheim sind. Wenn ich mal eines Tages dahinscheide, möchte ich garantiert nicht, dass meine Mails, PNs und Chats von anderen gelesen werden. Das sind private Angelegenheiten, die ich mit einem Gespräch oder Telefonat gleichsetzen würde, und da möchte man schließlich auch nicht Leute mithören haben. Wenn man das anders sieht, ist es ja kein Problem, den Erben einen "digitalen Nachlass" zu ermöglichen, aber ich sehe kein generelles Anrecht darauf gegeben. In diesem Fall ist es noch etwas anders gelagert, aber als generelle Entscheidung finde ich das sehr richtig so wie das Gericht nun entschieden hat.

Dann musst du diese Sachen jetzt (zu deinen Lebzeiten) eben löschen.

Meiner Meinung nach jedenfalls werden die Eltern schlechter gestellt, als in dem vergleichbaren Fall mit den Briefen. Und das hat ja das Gericht in der ersten Instanz auch so gesehen.

Ich hoffe die Eltern ziehen zur nächsten Instanz und das diese dann besser entscheidet (so wie das erste Gericht).
 
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Das Gericht kann aber derzeit nur nach dem Recht urteilen, der vorliegt.
Dinge wie Facebook sind aber so neu, dass noch keine Regierung sich direkt mit der Rechtslage auseinander gesetzt hat.
Das fehlt im Grunde genommen. Das Internet ist eben doch Neuland.
 
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Wenn jemand stirbt und ihr seid der Erbe, dürft ihr auch jeden Brief, der jemals an den Verstorben adressiert ist, öffnen und lesen, egal was der Schreiber des Briefes davon hält.

Und hier soll das jetzt anders sein? Mit welcher Begründung?

Weil das Zeug auf den Servern von Facebook liegt und nicht auf dem lokalen Computer, das wurde schon im Fall der Emails abgehandelt. Wenn die Emails auf dem lokalen Computer gespeichert sind, dann werden sie behandelt wie Briefe, sprich mit dem Computer vererbt. Liegen sie jedoch auf einem Server, wie bei Gmail und man speichert sie nicht lokal, dann wird es nach dem Fernmeldegeheimnis behandelt, ähnlich wie der zentrale Anrufbeantworter bei dem Telekommunikationsanbieter.

Allgemein sollte der Gesetzgeber die Sache klar stellen, als die Gesetze in den 40ern entwickelt wurden, da gab es weder Facebook, Emails, Anrufbeantworter oder Faxgeräte, die Gerichte müssen das seither interpretieren.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Und sofern man nicht möchte, dass nach dem Tod die eigene Korrespondenz gelesen wird, sollte man diese eben zu Lebzeiten vernichten.

Wenn ich besagte Nachrichten zu Lebzeiten aber noch lesen möchte, ist das keine Option. Der Tod kommt ja leider nicht immer so vorhersehbar, dass man im hohen Alter nochmal alle Seiten durchstöbert, die man so besucht hat, und seine Nachrichten löscht.
 
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Weil das Zeug auf den Servern von Facebook liegt und nicht auf dem lokalen Computer, das wurde schon im Fall der Emails abgehandelt. Wenn die Emails auf dem lokalen Computer gespeichert sind, dann werden sie behandelt wie Briefe, sprich mit dem Computer vererbt. Liegen sie jedoch auf einem Server, wie bei Gmail und man speichert sie nicht lokal, dann wird es nach dem Fernmeldegeheimnis behandelt, ähnlich wie der zentrale Anrufbeantworter bei dem Telekommunikationsanbieter.

Allgemein sollte der Gesetzgeber die Sache klar stellen, als die Gesetze in den 40ern entwickelt wurden, da gab es weder Facebook, Emails, Anrufbeantworter oder Faxgeräte, die Gerichte müssen das seither interpretieren.

D.h. wenn der Verstorbenen noch Briefe in Bankschließfächern hat, darf ich die auch nicht haben, schließlich habe ich da keinen Zugriff drauf?

Klingt für mich nicht nachvollziehbar.

Wenn ich besagte Nachrichten zu Lebzeiten aber noch lesen möchte, ist das keine Option. Der Tod kommt ja leider nicht immer so vorhersehbar, dass man im hohen Alter nochmal alle Seiten durchstöbert, die man so besucht hat, und seine Nachrichten löscht.

Dann muss man damit leben, dass diese Nachrichten irgendwann noch gelesen werden können.
 
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Dinge wie Facebook sind aber so neu, dass noch keine Regierung sich direkt mit der Rechtslage auseinander gesetzt hat.

Mal wieder ein unvorstellbares Versagen des Staates. Seit einem Jahrzehnt (!) ist abzusehen, zu was sich das Fratzenbuch entwickeln könnte/wird. Vielleicht sollten unsere Politiker mal ein paar der täglichen Lobbyisten-Termine streichen, damit sie Zeit haben sich mit sowas zu beschäftigen.
 
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Wie der Datenschutz Verstorbener plötzlich so extrem wichtig ist, aber der von Lebenden oft nicht. Nach meinem Tod ist es mir eigentlich egal, ob meine E-Mails oder dergleichen gelesen werden.
 
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D.h. wenn der Verstorbenen noch Briefe in Bankschließfächern hat, darf ich die auch nicht haben, schließlich habe ich da keinen Zugriff drauf?

Klingt für mich nicht nachvollziehbar.

Ein Bankschließfach ist gewissermaßen so zu behandeln wie die Wohnung, Arbeitsplatz usw.. Interessant wird der Fall wenn derjenige verstorben ist und einen Brief zugestellt bekommen soll, aber auch das wurde schon geklärt:
Im Todes- und Sterbefall von Angehorigen - Post Nachsenden - Nachsendeauftrag Online

Es geht hier wie gesagt darum ob das Briefgeheimnis oder das Telekommunikationsgeheimnis zuständig ist . Die beiden mögen zwar verwandt sein, sind aber in Teilen doch sehr unterschiedlich. So kann ein Vormund durchaus das Recht haben Briefe zu öffnen, er hat jedoch kein Recht die Telefonate abzuhören.

Wie der Datenschutz Verstorbener plötzlich so extrem wichtig ist, aber der von Lebenden oft nicht. Nach meinem Tod ist es mir eigentlich egal, ob meine E-Mails oder dergleichen gelesen wird.

Es geht hier auch um die Lebenden und zwar um die lebenden Chatpartner. Man muß auch über den Fall hinausdenken, es hätte künftig jeder Erbe das Recht den gesamten Chatverlauf einzusehen. Es gibt eben Dinge die will man nur mit demjenigen besprechen oder die vertraulich bleiben sollen.

Mal wieder ein unvorstellbares Versagen des Staates. Seit einem Jahrzehnt (!) ist abzusehen, zu was sich das Fratzenbuch entwickeln könnte/wird. Vielleicht sollten unsere Politiker mal ein paar der täglichen Lobbyisten-Termine streichen, damit sie Zeit haben sich mit sowas zu beschäftigen.


Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen und damit ist die Sache geregelt. War schon bei der Email und dem Fax so.
 
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Soweit ich weiß, geht es doch darum zu ermitteln, ob sich das Mädchen umgebracht hat oder ob es ein Unfall war.
Wieso also ermittelt die Polizei nicht?
Kurz beim Richter einen Beschluss holen und schon kann man reinschauen.
 
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Soweit ich weiß, geht es doch darum zu ermitteln, ob sich das Mädchen umgebracht hat oder ob es ein Unfall war.
Wieso also ermittelt die Polizei nicht?
Kurz beim Richter einen Beschluss holen und schon kann man reinschauen.

Weil ein Selbstmord keine Straftat ist, man also keinen Durchsuchungsbefehl erhält. Außerdem muß es einen begründeten Verdacht geben, ein "ich will wissen ob sich mein Kind nicht doch umgebracht hat" reicht nicht, auch wenn es menschlich zutiefst verständlich ist und den Eltern wohl keine Ruhe lassen wird.

Was man bräuchte wäre die Aussage des Kindes (vor seinem Tod), dass es gemobbt wurde oder die Aussage eines weiteren Kindes, dass soetwas stattgefunden hat. Dann kann die Polizei wegen Dingen wie Stalking usw. ermitteln.
 
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