Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Es ist doch für diesen! Fall völlig irrelevant ob und wie oft sich Facebook an Datenschutzrichtlinien hält. Was meinst du, wie das Geschrei groß wäre, wenn sie einfach gesagt hätten: Klar, haut rein. Macht doch. Dann wären Leute wie du (zumindest liest sich dein Post so) auf die Barrikaden gegangen und hätten mal wieder gegen "die pöhsen Facebookianer" gewettert.
Oder ist es deiner Meinung nach dann okay, wenn einer Firma häufig vorgeworfen wird, sie würde sich nicht um Datenschutz kümmern, dass sie es dann auch irgendwann wirklich nicht mehr tut? Oder ist es vielleicht besser, sich einfach zu freuen (oder es wohlwollend anzuerkennen oder einfach nur hinzunehmen), WENN sie sich denn mal an den Datenschutz hält?
Welcher Datenschutz bitte?:what:
Facebook hat sich nie um Datenschutz gekümmert, sie verdienen Geld mit dem Verkaufen von Daten. An Dritte (!):rollen:
Zuckerberg selber hat gesagt, dass wir, Zitat, in einer Zeit leben, in dem Datenschutz nicht mehr zeitgemäß sei und jeder Informationen mit jedem teilen will.

Ich persönlich war nie gegen die viel diskutierte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, denn die sollte nie mehr Daten speichern, als dein Provider sowieso über dich weiß.

Wenn fremde Firmen über dich bescheid wissen, ist das o.k., aber wenn der böse, böse Staat über dich bescheid weiß, ist das natürlich schlecht.

Armes Deutschland.:daumen2:
 
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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Welcher Datenschutz bitte?:what:
Facebook hat sich nie um Datenschutz gekümmert, sie verdienen Geld mit dem Verkaufen von Daten. An Dritte (!):rollen:
Zuckerberg selber hat gesagt, dass wir, Zitat, in einer Zeit leben, in dem Datenschutz nicht mehr zeitgemäß sei und jeder Informationen mit jedem teilen will.
Der Herr Zuckerberg soll nicht von sich oder der User seiner Plattform auf den Rest der Welt schließen.
Nur weil jeder fünfte auf Facebook alle 3 min schreiben muss wo gerade nen Pups gelassen, oder wann und wo ein Kaffe gesoffen wurde trifft das noch lange nicht auf den rest der Menschheit zu.

Ich persönlich war nie gegen die viel diskutierte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, denn die sollte nie mehr Daten speichern, als dein Provider sowieso über dich weiß.

Wenn fremde Firmen über dich bescheid wissen, ist das o.k., aber wenn der böse, böse Staat über dich bescheid weiß, ist das natürlich schlecht.

Armes Deutschland.:daumen2:
Nunja Datenspeicherung ist Datenspeicherung.
Was der Provider weiß ist (soweit ich weiß, kann sein das ich da nicht aktuell bin) mit welcher IP und MAC ich zu welcher IP(Webseite) mich verbunden habe.

Was das Benutzerprofil erstellen angeht (was einige Firmen machen) aufgrund (m)eines Surfverhaltens, Einkaufsverhalten, Spiele starten etc pp. sieht die Sache schon wieder gaaaaaaaaanz anderst aus.
 
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wie schon einige vor mir gesagt haben finde ich es aberwitzig das facebook den erben unter berufung des datenschutzes verweigert den digitalen nachlass ihres verstorbenen kunden einzusehen. zumal facebook ja auch kein rechtsfreier raum ist, darüber können sowohl straftaten als auch verträge abgeschlossen werden und als rechtsnachfolger wüsste ich doch gerne was ich für verpflichtungen übernommen habe.

besonders widerwärtig finde ich den berliner richter der sein jura examen wohl im überraschungsei gefunden hat und mit dem urteil digitale nutzungsrechte, güter sowie geistiges eigentum für privatpersonen als nicht vererbbar einteilt, große firmen mögen sich freuen aber das ist diebstahl der widerlichsten sorte.

und noch ein wort zu facebook. facebook und datenschutz, das ich nicht lache, hätten die auch nur einen funken anstand im leib dürften die dieses wort noch nicht mal in den mund nehmen. vlt sollten die eltern einfach einpaar anzeigen bei facebook inserieren, dann sollte das mit den persönlichen daten ja kein problem mehr sein. wer heute noch bei facebook ist für den war die stasi ein mitmach-gesellschaftsspiel.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Ich weiß ja nicht, ich finde die Entscheidung merkwürdig.

Wenn ich Erbe bin, bin ich doch Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Wenn in der Erbmasse z.B. Briefe an den Verstorbenen sind, darf ich die doch auch öffnen (bin ja Rechtsnachfolger). Der andere Briefpartner, der den Brief geschrieben hat, möchte vielleicht auch nicht, dass ich dann die Briefe lese, trotzdem kann ich das tun.

Das wäre meiner Meinung nach genau auf diesen Fall übertragbar.

Ich fand das Urteil schon vor einem Jahr merkwürdig und jetzt hat der BGH meiner Meinung nach richtig entschieden:

BGH-Urteil: Erben mussen Zugang auf Facebook-Konto bekommen

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.

Schön, dass der Richter diesen Punkt noch mal hervorgehoben hat, weil genauso habe ich es ja auch gesehen. Insgesamt ein gutes Urteil :daumen:
 
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Wenn einer stirbt, dann hat man genug zu machen,

um die "realen Hinterlassenschaften" zu regeln ;)

Wem interessiert dann Facebook?

Was ist denn ein digitales Profil wert, wenn du schon seit 20 Jahren unter der Erde liegst? :D

Ich kann es Euch sagen, gar nix :lol:
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wenn einer stirbt, dann hat man genug zu machen,

um die "realen Hinterlassenschaften" zu regeln ;)

Wem interessiert dann Facebook?

Was ist denn ein digitales Profil wert, wenn du schon seit 20 Jahren unter der Erde liegst? :D

Ich kann es Euch sagen, gar nix :lol:
Wenn anderen ermöglicht wird (per Einstellung) Beiträge auf dem Profil zu verfassen können Dritte weiter auf der Seite posten und Mist da hin schreiben.
Wenn die Eltern oder anderen Familienmitglieder Zugriff haben können sie das unterbinden.
Ich finde bei Familienmitgliedern sollte man eine Ausnahme machen deswegen finde ich das Urteil nicht gut.


Edit: Achso der Thread ist schon älter und es gibt ein neues Urteil. Ja das ist ok.
 
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Wenn einer stirbt, dann hat man genug zu machen, um die "realen Hinterlassenschaften" zu regeln ;) Wem interessiert dann Facebook?

Offensichtlich interessiert es die Eltern, die bis zum BGH gegangen sind.

Was ist denn ein digitales Profil wert, wenn du schon seit 20 Jahren unter der Erde liegst? :D Ich kann es Euch sagen, gar nix :lol:

Um die Frage, ob das was wert ist oder nicht, geht es doch gar nicht. Hast du überhaupt den Artikel gelesen?
 
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Mit dem Tod sollten sämtliche persönlichen Profile gelöscht werden.dann kann es auch nicht mehr Missbraucht werden.
Die sinngemäße Verwendung sollte über eine Vererbarkeit entscheiden.Firmenprofile können sicherlich weitervererbt werden.

Man könnte ansonsten ja auch drauf bestehen das nach dem Tod der Erbe ebenso den Namen des Verstorbenen annehmen kann.

Bei Vorlage der Sterbeurkunde sollten solche Profile gelöscht werden.
 
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Mit dem Tod sollten sämtliche persönlichen Profile gelöscht werden.dann kann es auch nicht mehr Missbraucht werden.
Die sinngemäße Verwendung sollte über eine Vererbarkeit entscheiden.Firmenprofile können sicherlich weitervererbt werden.

Man könnte ansonsten ja auch drauf bestehen das nach dem Tod der Erbe ebenso den Namen des Verstorbenen annehmen kann.

Bei Vorlage der Sterbeurkunde sollten solche Profile gelöscht werden.

Theoretisch ja,

was interessiert aber Facebook, ob Du den Löffel abgegeben hast?

Geldwert sind doch Deine Vernetzungen :D
 
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