Crypto Mining wirkt sich aus: MSI und Gigabyte kürzen Garantie für ihre GPUs

Das tun sie auch, wenn man sie nicht zweckentfremdet nutzt.
In den meisten Fälle tun sie es auch, wenn man sie zweckentfremdet nutzt, aber eben nicht immer.
24/7 einzuplanen ist Schwachsinn, das wird kaum ein Gamer über 1-2 Jahre durchhalten, also warum von so unrealistischen Zahlen ausgehen.
Warum sind Grafikkarten exklusiv für Gamer? Man kann sie auch für Folding@Home verwerden, für ContentCreation, als Entwickler, etc etc. Mining ist ein Verwendungszweck unter vielen, genau wie Gaming. Niemand sagt, man müsse Grafikkarten ausschließlich für Gaming verwenden.

Das ist ja so, als würde ein Autohersteller sein Auto nur für Gelegenheits-Stadtfahrer auslegen und wenn jemand kommt und das Ding als tägliches Autobahn-Langstecken-Fahrzeug nutzen will, schränkt man ihm die Gewährleistung ein.

Gut, man hat natürlich Wartungsarbeiten nach Kilometerstand, die es bei Grafikkarten logischerweise nicht gibt, aber letztendlich kann man Kunden nicht für Ihren Eisatzzweck diskriminieren und ich finde das ist hier bei den Grafikkarten definitiv der Fall. Kein Hersteller hat mir vorzuschreiben wofür ich die gekaufte Hardware einsetze und wofür nicht. Wie bereits geschrieben wurde, werden beim Mining die Grafikkarten eher schonend getaktet, als anders herum. Viele übertakten den Speicher nicht und mehr Spannung kann man da ohnehin nicht draufgeben.

Es gibt Gamer, die klatschen auf Ihre Karten die maximale Spannung und stellen den Takt so hoch es geht, mit >400W-Power-Limit, ohne Rücksicht auf irgendwas. Das ist auch nicht viel besser als Mining. Und denen gönnt man später die volle Garantie, wenn die Karte unter Last im Sommer verreckt? Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
 
Der Hersteller kann keine Gewährleistung einschränken.
Hier geht es um Garantie. Und da kann der Hersteller natürlich sagen, dass zb. Mining die Garantie verletzt und sie damit ausgeschlossen ist.

Das ist ja so, als würde ein Autohersteller sein Auto nur für Gelegenheits-Stadtfahrer auslegen und wenn jemand kommt und das Ding als tägliches Autobahn-Langstecken-Fahrzeug nutzen will, schränkt man ihm die Gewährleistung ein.

Das ist kein guter Vergleich. Das wär ja einfach nur, wenn jemand länger spielt.
Das passende Vergleich wäre eher:
Jmd kauf einen 3er BMW und nutzt ihn als Bergbaufahrzeug, anstatt sich nen Laster zu kaufen :D
 
Natürlich. Wenn du ne Grafikkarte benutzt um damit morgens dein Brötchen mit Butter zu beschmieren greift im Defektfall keine Gewährleistung da nicht zweckmäßige Nutzung.
Die Frage dürfte eher sein ob Mining zweckmäßig ist und da würde ich einfach mal sagen ja. Du kaufst nen Computerchip auf ner Platine um dessen Rechenleistung zu nutzen. Was du damit berechnest sollte für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit keine Rolle spielen. Man könnte allerhöchstens sagen wenn du das jetzt 24/7 machst ist das eine Nutzung die so nicht erwartbar war auch weil es für derartige Nutzerverhalten ja Profihardware gibt. Das müsste aber im Zweifel dann juristisch geklärt werden.

Was NVidia aber in seinen Garantiebedingungen schreibt hat auf die gesetzliche Gewährleistung erstmal keinen Einfluss.
Genau da hat man ein 3090 (im blower design mit einem lüfter) um sich seine butter aufs brot zu schmieren, dann gehts ab ins bad um sich mit seiner 3090 strix wo man sich die goldene pcie seite abgeschliffen hat zum rasieren benutzt, und dann ja dann gehts ab in die dusche dann hoppt man raus und schließt seine 3090 suprim x an wo man vorher die lüfter gemodded hat das sie in die andere richtung blasen ( nach oben) um sich schnell noch die haare zu fönen damit. :D
 
Es wird doch nicht schlecht verdient mit den Grafikkarten, oder? Also wenn ich die Preissteigerung der 3090 er z.B. betrachte dan wird mir schwindelig. Habe damals kanpp 1900 bezahlt für die Aorus Master. Habe sie vor einer Woche bei Händlern bis zu 4000 Euro gelistet gesehen. Dann muss man sich doch keine sorgen als Fabrikant über die Garantizeiten machen. Minimiertes Risiko ist natürlich besser für die Rückstellung eines Betriebes, und so der Bilanz.:klatsch:
Wo bleibt da der Verbraucher????:stupid:
Schwierig, weil die Hersteller ja von den Händlermargen nichts haben. Die Verträge mit den Herstellern gibt es schon länger und bei den Herstellern kaufen die Größhändler recht günstig ein, ist vertraglich zugesichtert.
Der Hersteller übernimmt die Garantie und die Großhändler räumen den die Kohle ab, natürlich minimieren die Hersteller so ihr Risiko, verständlich.
Die Hersteller verkauft an die Großhändler so das die Händler mit der vom Hersteller angebenen UVP ihre Gewinne einfahren. Ich schätz jetzt mal 400-500 Euro eine 3080. Wenn die 3080 dann für 1500 Im Laden liegt hat ja der Hersteller nichts von ;).
 
Warum sind Grafikkarten exklusiv für Gamer? Man kann sie auch für Folding@Home verwerden, für ContentCreation, als Entwickler, etc etc. Mining ist ein Verwendungszweck unter vielen, genau wie Gaming. Niemand sagt, man müsse Grafikkarten ausschließlich für Gaming verwenden.

Das ist ja so, als würde ein Autohersteller sein Auto nur für Gelegenheits-Stadtfahrer auslegen und wenn jemand kommt und das Ding als tägliches Autobahn-Langstecken-Fahrzeug nutzen will, schränkt man ihm die Gewährleistung ein.
Die Autohersteller haben das schon lange viel klüger gelöst. Garantie haste da quasi nur auf Teile und Sachen die kaum bis keinem Verschleiß unterliegen, für den Zeitraum.
Bei GPUs wäre das Garantie auf Slotblende und PCB ohne die Bestückung. ?
 
Puh.. PCGH verkommt immer mehr zur zur Bildzeitung.

Zitat:

Crypto Mining wirkt sich aus: MSI und Gigabyte kürzen Garantie für ihre GPUs​


Liebes PCGH Team... Wo nennt denn MSI konkret Mining als Grund für die Garantie Kürzung ?
Konnte dazu nichts finden.
Ich kann nicht mal die Kürzung finden.

MSI hat das Recht, die Garantiebedingungen ohne Vorwarnung zu ändern.

MSI bietet eine Garantie für offizielle Distributoren 36 Monate ab dem Datum der Produktion. Garantiereparaturen werden in einem autorisierten Distributions-Service-Center in Moskau durchgeführt. Die Garantiezeit für die von Ihnen erworbenen Komponenten wird vom Shop festgelegt. Kaufen Sie Produkte nur bei autorisierten MSI-Händlern. Wenn es einen Garantiefall gibt, sollten Sie sich an den Ort des Kaufs, den Shop, wenden.
Lebensdauer: 4 Jahre ab Produktionsdatum nach Seriennummer.

Den folgenden Grafikkartenmodellen wird eine Garantiezeit von 6 Monaten ab Kaufdatum, Lebensdauer von 6 Monaten garantiert.
Radeon RX 570
MINER 8G Radeon RX
580 MINER 8G
Radeon RX 5500
XT MINER Radeon RX 5600 XT MINER Radeon RX
5700 MINER Radeon RX
5700 XT MINER GeForce RTX 2060 SUPER GAMING X RU
GeForce RTX 2060 GAMING Z RU
GeForce RTX 2060 SUPER VENTUS OC RU
GeForce RTX 2060 VENTUS OC RU
GeForce RTX 20 VENTUS XS OC RU
GeForce GTX 1660 VENTUS XS OC RU
GeForce GTX 1660 SUPER VENTUS XS OC RU
GeForce RTX 3060 VENTUS 2X OC RU
GeForce RTX 3 Ti VENTUS 2X OC RU
GeForce RTX 3070 VENTUS 3X OC RU
GeForce RTX 3080 VENTUS 3X 10G OC RU
GeForce RTX 3090 VENTUS 3X OC RU
Quelle: ru.msi.com / Google Translate

Auf die Produkte der Liste wird 6 Monate garantiert, da Lebensdauer < 4 Jahre.
Das ist sachlich korrekt. Da braucht man auch nichts reindeuten.
 
Im Großen wie im Kleinen. Der überwiegende Teil der Karten stirbt nicht an Mining sondern falscher Kühlung. Ende der Geschichte.
 
Im Großen wie im Kleinen. Der überwiegende Teil der Karten stirbt nicht an Mining sondern falscher Kühlung. Ende der Geschichte.
Der überwiegende Teil der Gamerkarten wird verbaut wie gekauft, ich schätz über 97%. Ottonormalgamer fasst doch seine Karte nicht mehr an, der steckt sie rein und gut ist. Auch die OEM Käufer werden in den allerseltensten Fällen Hand an ihren PC anlegen und das ist die Mehrheit. Die Miner lassen auch die Kühler drauf, die Karten werden nicht umgebaut.
Ich denk die Aussage hinkt ein wenig.
 
Wir sind also MSI oder Gigabyte und wir haben gerade unsere 3000er Serie für ordentlich Aufpreis an Cryptominer durchgereicht.

Aus unseren historischen Daten wissen wir, welche Fehlerrate zu erwarten ist und ob Mining das Risiko erhöht.

Wir wissen auch, dass Nvidia zumindest versucht eine funktionierende Cryptosperre herzustellen und die Miner auf spezielle Modelle umstellen will. Wenn es also zum Garantiefall kommt steht man dumm da. Die jetzige Serie ist EOL bevor man überhaupt einen Lagerbestand aufbauen konnte, der die zu erwartende Fehlerrate abdeckt. Die neuen Serien werden die Miner nicht als gleichwertigen Umtausch oder Erfüllung der Garantie betrachten und dann ihr Geld zurückfordern.

Was ist da die dreckigste Methode? Richtig, einfach die eigenen Zusagen zurücknehmen. Sind wir mal ehrlich. Von wie vielen Crypto-Minern in Russland können wir davon ausgehen, dass es ordentlich registrierte Firmen sind die alle Steuern korrekt abführen und die sich mit einem Gerichtsprozess gegen MSI nicht auch die Polizei mit zu vielen Fragen in ihre Lagerhalle einladen?

Wenn sie könnten, würden sich MSI und Gigabyte in Deutschland nicht anders verhalten. Die sind die Art Firma die dem Kunden nichts geben würden wozu sie nicht von Gesetzes wegen gezwungen wären.
 
Wenn sie könnten, würden sich MSI und Gigabyte in Deutschland nicht anders verhalten. Die sind die Art Firma die dem Kunden nichts geben würden wozu sie nicht von Gesetzes wegen gezwungen wären.
Eine Herstellergarantie ist eine Freiwillige Angelegenheit des Herstellers und da gibt es nichts was auf dem Rechtsweg angefochten werden kann.
 
Das ist kein guter Vergleich. Das wär ja einfach nur, wenn jemand länger spielt.
Das passende Vergleich wäre eher:
Jmd kauf einen 3er BMW und nutzt ihn als Bergbaufahrzeug, anstatt sich nen Laster zu kaufen
Oder anders: kaufe ein normales Auto und nutze es für Autorennen. Da gibts auch keine Garantie mehr.

Langstrecke Autobahn ist zudem weniger belastend als Stadtverkehr. Solange man nicht stundenlang Vollgas auf der AB fährt.

Professionelle Grakas sollten 24/7 Mining eher abkönnen, aber nicht Spiele-Grakas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein eben nicht, weil du das ganze mit der Gewährleistung des Händlers verwechselst, was nichts mit der Herstellergarantie was zu tun hat.
Damit wir es ganz haben:

Händler und Hersteller - nach Wahl des Kunden - geben 2 Jahre Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monat muss der Händler / Hersteller nachweisen, dass der Defekt nicht seine Schuld ist, was landläufig als die "Garantie" bezeichnet wird, aber eben eigentlich nur die für den Kunden vorteilhaften ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist sind.

Für die letzten 1,5 Jahre der Gewährleistungsfrist muss der Kunde nachweisen, dass die Sache bereits bei Herstellung mangelhaft war, was aber eben erst später zum Problem geführt hat.

Davon losgelöst und als "Bonus" obendrauf gibt es dann Herstellergarantien, die zwar auch gelten, wenn man sie beim Kauf bekommen hat, aber grundsätzlich freiwillig sind (hat man sie, gelten sie. Aber kein Hersteller muss überhaupt welche anbieten).



= Gewärleistung gibt es immer für 2 Jahre für Neuwahre. Bei Defekten in den ersten 6 Monaten, die man nicht selbst verschuldet hat, gibt es gewöhnlich keine Probleme. Die davon unabhängige Herstellergarantie gibt's als Sahnehäubchen oben drauf.
 
Damit wir es ganz haben:

Händler und Hersteller - nach Wahl des Kunden - geben 2 Jahre Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monat muss der Händler / Hersteller nachweisen, dass der Defekt nicht seine Schuld ist, was landläufig als die "Garantie" bezeichnet wird, aber eben eigentlich nur die für den Kunden vorteilhaften ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist sind.

Für die letzten 1,5 Jahre der Gewährleistungsfrist muss der Kunde nachweisen, dass die Sache bereits bei Herstellung mangelhaft war, was aber eben erst später zum Problem geführt hat.

Davon losgelöst und als "Bonus" obendrauf gibt es dann Herstellergarantien, die zwar auch gelten, wenn man sie beim Kauf bekommen hat, aber grundsätzlich freiwillig sind (hat man sie, gelten sie. Aber kein Hersteller muss überhaupt welche anbieten).



= Gewärleistung gibt es immer für 2 Jahre für Neuwahre. Bei Defekten in den ersten 6 Monaten, die man nicht selbst verschuldet hat, gibt es gewöhnlich keine Probleme. Die davon unabhängige Herstellergarantie gibt's als Sahnehäubchen oben drauf.
2 Anmerkungen.

1) Nicht mangelhaft bei der Herstellung sondern der bei der Übergabe, das ist ausschlaggebend.
2) Wieso soll eine bei der Übergabe einwandfreie Sache und bei sachgemäßer Behandlung die 2 Jahre nicht überstehen? Wenn die Ware einwandfrei war und bei Sachgemäßem Gerbrauch dennoch in den 2 Jahren kaputt gegangen ist, dann muss ja geplante Obsoleszenz im Spiel sein... anders ist es nicht zu erklären.

Ich verstehe nicht die "Angst" vor der Beweisumkehrlast nach 6 Monaten nicht... Das ist doch total einfach: "Hier, kaputt. Habe Sachgemäß benutzt". Jetzt ist der Verkäufer wieder am Zug dir nachzuweisen das du es Unsachgemäß benutzt hast. Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben. Die Ware trug den Mangel praktisch im Keime mit sich... im Volksmund heißt es daher die Keimtheorie.

Also lasst euch von "ängstlichen" und "praxisfernen" Internet-Hobbyanwälten nicht irgendein Schmarrn erzählen und setzt auf die Vernunft und Freundlichkeit. Dann klappt es auch mit den Verkäufern und der Gewährleistung auch nach 6 Monaten.

Gruss
 
Es geht nicht um das "Anerkennen" sondern um den Dialog. Du hast ein Recht auf Gewährleistung. Der Verkäufer muss begründen warum er diese ablehnt. Daher muss du gar keine Beweise dafür bringen und ein "Hier, kaputt. Habe Sachgemäß benutzt" reicht völlig. Nun muss der Verkäufer begründen warum er dir dein Recht verwehrt und das kann er nicht mit "keine Lust" begründen sondern nur indem er dich der "Lüge" überführt und dir aufzeigt warum deine Aussage nicht korrekt und dein Recht auf Gewährleistung verwirkt ist. Das muss er dann vor Gericht genau so.
 
Es geht nicht um das "Anerkennen" sondern um den Dialog. Du hast ein Recht auf Gewährleistung. Der Verkäufer muss begründen warum er diese ablehnt. Daher muss du gar keine Beweise dafür bringen und ein "Hier, kaputt. Habe Sachgemäß benutzt" reicht völlig. Nun muss der Verkäufer begründen warum er dir dein Recht verwehrt und das kann er nicht mit "keine Lust" begründen sondern nur indem er dich der "Lüge" überführt und dir aufzeigt warum deine Aussage nicht korrekt und dein Recht auf Gewährleistung verwirkt ist. Das muss er dann vor Gericht genau so.
Nein, das ist wirklich eine lustige Idee. Sorry. "Sachgemäß benutz" ist nett, aber kein Beweis, dass der Grund, warum etwas kauppt ist, bereits bei der Herstellung vorhanden war. Keine Ahnung, warum du glaubts, dass das nicht nöig wäre, dass der Mangel bereits bei Herstellung hätte vorhanden sein müssen, aber so ist es. Lies es nach, steht im Gesetz - ein Fehler bei der Herstellung muss es gewesen sein, sonst hast du Pech gehabt. Und dass der bei Herstellung schon vorlag ist das, was du beweisen musst. Sagemäße Nutzung - selbst wenn man die auch nur ansatzweise belegen könnte - ist noch lange kein Beweis für das vorliegen eines Mangels bei der Herstellung.

Beweislastumkehr ist nunmal genau das: Du bist in der Bringschuld für einen Beweis, dass der Grund dafür, dass es "kaputt" ist, bereits von vorn herein vorhanden war. Nehmen wir z.B. ne Grafikkarte. Nach 8 Monaten macht sie keinen Muks mehr. Der Grund: Ein Speicherchip ist geröstet worden. Wenn jetzt bei dem einen Chip kein Wärmeleitpad vorhanden ist und der Chip sich tapfer über die 8 Monate wie auch immer gerettet hätte... ok! Guck hier lieber Hersteller, kein Wärmeleitpad. Du bist Schuld, weil du keins drauf gemacht hast (das ist jetzt etwas vereinfacht - du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde, bla bla bla... ist ein Beispiel und wir sagen mal, es wäre sicherstellbar, dass du da nicht dran warst). Da also der Hersteller Schuld war, greift das Gewährleistungsrecht. Wärmetod durch ein fehlendes Bauteil bei der Herstellung. Nicht dein Problem und das Gewärleistungsrecht greift = heile Graka für dich.

Wenn dann derselbe Speicherchip die Graka ins Jenseits befördert, weil intern ein kleiner mieser nicht richtig belichteter Transistor den Geist aufgibt (aber natürlich ganz brav ein Wärmeleitpat diesmal verbaut war), ja... was dann? Der Chip sieht von außen heile aus. Man hat wahrscheinlich nicht mal eine Ahnung, dass ein Speicherchip daran schuld ist. Der Hersteller muss nicht prüfen, warum das gute Stück nicht mehr geht. Du bist derjenige, der nun beweisen darf, dass der Speicherchip bereits beim auflöten auf die Graka in einem Zustand war, der ein langes glücklicher Leben unmöglich gemacht hat - wenn du denn irgendwie herausgefunden hast, dass er überhaupt die Ursache war.

Viel Spaß dabei, wa?

[EDIT] Nur weil es ja irgendwie in deinem Kopf einen Sinn ergibt: Nochmal von wegen "Sachgemäß benutz". Soso sagt der Hersteller. Dann wäre die ja nicht kaputt. Bewies mal (um bei dem Graka Beispiel zu bleiben) jede Minute in den letzten acht Monaten, was mit der Grake so passiert ist. Beweislastumkehr. Dein Problem, wie du das machen wills. Nochmal zur Verdeutlichung, wie am Allwerertesten du mit diesem Veruch wärst: was hast du am dritten Montag nach dem Kauf um 2:32 Uhr damit gemacht? Da war ich ganz allein in meinem Bett und der PC war aus. ACH? Wirklich? Beweise? Da könntest du ja den Speicher übertaktet haben... uuuund: Verloren.

Eventuell sollte ich noch mal der Vollständigkeit halber erwähnen:

Beweise wären nur und überhaupt:
Das einzig realistische wäre - wenn wir mal von der zerschossenen Leiterbahn reden und die sachgemäße Nutzung artig ignorieren - wohl ein Sachverständigenbeweis.

Und jetzt wird es richtig witzig! Du brauchst also einen Sachverständigen, der einen kaputten Speicherchip auf einer Graka überhautp finden kann. Also wohl eher ne echt spezialisierte Firma. Und die soll ja nicht nur den Fehler finden, sondern auch noch darlegen, dass der Fehler überhaupt schon bei der Herstellung vorhanden war. Kannst du dir ansatzweise vorstellen, was das für ein Laden sein müsste und was die (mit 5.000,00 € kommt man da nicht aus) in Rechnung stellen werden für die Beweisfindung? Ach, übrigens: Den Betrag zahlt der Verlierer des Prozesses - also wahrscheinlich du. Willst du wahrscheinlich 5.000 - 10.000 ausgeben, um nichts zu bekommen? Eher nein, würde ich tippen...

A: Liebe Sachvertändige (sagt der Richter, der diese überhaupt sogar erstmnal noch zulassen muss, unabhängig davon, was die kosten), was ist der Grund, dass diese Tolle Grafikkarte kapuut ist?

B: Da ist ein Ramchip durchgeschmort.

A: Und daran ist der Hersteller schuld?

B: Naja, könnte wohl sein...

A: Aha. Nächstert Fall.
 
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