BKA schickt GSG9 zu Bitcoin-Botnetz-Betreibern

Bislang sind die aber nur beschlagnahmt. Es bleibt abzuwarten, ob sie wieder herausgegeben werden (müssen). Für gewöhnlich wird das Eigentum Krimineller ja verwendet, um deren Opfer zu entschädigen. Da sich der Schaden hier aber auf den Stromverbrauch beschränkt, könnte der extrem ungewöhnliche Fall eintreten, dass der Wert der durch kriminelle Aktivitäten erlangten Reichtümer den Wert des angerichteten Schadens übersteigt.
Würde mich auch mal interessieren, ob es da einschlägige Gesetze zu gibt, oder ob das eine Einzelfallentscheidung wird.
 
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