Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

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Aber natürlich, X-fach. Ich bin ja auch kein Freund von Massenüberwachung, aber die richterlich abgenickte, gezielte Überwachung ist ein absolut anerkanntes und funktionierendes Mittel der Gefahrenabwehr.
Beispiel: Schwerin/Karlsruhe – Terrorgefahr in MV: Islamist in Schwerin festgenommen – OZ - Ostsee-Zeitung
Und auch bei der Aufklärung war bspw. Videoüberwachung immer wieder erfolgreich. Extreme Beispiele, die jeder kennen dürfte:
BKA-Chef: "Entscheidend bei der Aufklarung von Straftaten": Boston lost Debatte uber Videouberwachung aus - n-tv.de
Berliner U-Bahn-Treter sitzt hinter Gittern
Gegen eine richterlich angeordnete Überwachung bei ausreichendem Tatverdacht hat denke ich mal hier niemand ernsthaft etwas einzuwänden, vielmehr geht es doch um die Präventivüberwachung die noch nie wirklich ein Straftat verhindert hat/ konnte.

Was hingegen nachgewiesener Maßen mehr hilft ist im allgemeinen mehr Polizeipräsenz. Kameras ersetzen eben keine Beamten.

Naja, der beste Schutz wäre,

wenn sich die Eltern um IHRE eigenen Kinder kümmern würden/könnten,

damit würde man schon eine Radikalisierung aus der Mitte relativ sicher ausschliessen.

Wer hier durchdreht, dass sind doch alles gescheiterte Existenzen,

dagegen wird auch ein Überwachungsstaat 20.0 nix machen können.
Ich meine mal gelesen zu haben das nicht wenige welche sich dem IS angeschlossen haben durchaus aus gutem Hause kommen und gebildet waren.^^

MfG
 
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Ihr habt noch den tollen Teil mit den Maschinengewehren und Handgranaten als erlaubte Bewaffnung vergessen.
Wo will ich im Innern bitteschön Granten einsetzen?

Das ist schon lange im PAG. Ich meine, die Polizei besteht nicht nur aus Streifenpolizisten, da gehören auch Spezialeinheiten dazu.
Und diese nutzen genannte Hilfsmittel auch bereits - mit Erfolg.
 
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Tja-Was soll man von einer Partei halten,die schon Ende der 80-ziger Jahre ein Gesetz zur Internierung von Aidsinfizierten durchsetzen wollte!
Wenigstens weiß man dank Stoiber ,wie man vom Münchner Flughafen zur Innenstadt kommt:hail:
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Gruß Yojinbo
 
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Der beste Schutz wäre wohl gar nicht zu Heiraten und keine Kinder zu bekommen.
[/QUOT]

Damit würde man die Überbevölkerung unseres Planeten sicher

etwas begrenzen :D:daumen:
 
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Gutes Gesetz, sollten wir uns hier in Österreich auch überlegen. Laufen eh zuviele Idioten rum. Totale lückenlose Überwachung die bei Bedarf ausgewertet werden kann, wems nicht passt kann ja auswandern.
 
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Das ist schon lange im PAG. Ich meine, die Polizei besteht nicht nur aus Streifenpolizisten, da gehören auch Spezialeinheiten dazu.
Und diese nutzen genannte Hilfsmittel auch bereits - mit Erfolg.
Warum führen dass dann diverse Medien als Neuheit auf?
Und erklär mir mal wie man die "mit Erfolg" einsetzt. Denn wir reden hier nicht von Blendgranaten sondern von reinem Tötungsgerät was bei dem Ziel "Festnahme" schlicht fehl am Platz ist.
 
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Warum führen dass dann diverse Medien als Neuheit auf?
Und erklär mir mal wie man die "mit Erfolg" einsetzt. Denn wir reden hier nicht von Blendgranaten sondern von reinem Tötungsgerät was bei dem Ziel "Festnahme" schlicht fehl am Platz ist.

Keine Ahnung, wahrscheinlich um die Sensationslust zu schüren? Wie wärs damit, einfach mal selbst im PAG nachzulesen?

Art. 69 PAG schrieb:
Maschinengewehre und Handgranaten dürfen gegen Personen nur in den Fällen des Art. 67 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 5 und nur mit Zustimmung des Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr oder eines von ihm im Einzelfall Beauftragten angewendet werden, wenn

1.
diese Personen von Schußwaffen oder Handgranaten oder ähnlichen Explosivmitteln Gebrauch gemacht haben und
2.
der vorherige Gebrauch anderer Waffen erfolglos geblieben ist.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-69

Das steht so in der aktuellen Fassung des PAG - wurde schon länger nicht mehr geändert. Ist also nicht neu.

Es geht beim Einsatz von Granaten und Maschinengewehren grundsätzlich nicht um die Festnahme von Personen. Es geht in erster Linie um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Gegen gut ausgebildete Terroristen mit ner AK kannst du die Dienstpistole/MP vergessen. Da brauchst du wesentlich effektivere Mittel - da kommen dann die Spezialkräfte mit entsprechendem Gerät.
 
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Der Anschlag vom Münster dürfte ja wohl als gutes beispiel sein.
Täter hatte es angedeutet, es wurde nichts unternommen.

Der Anschlag von Berlin. Täter war bekannt. Passiert ist auch nichts.

Die Regierung will es nicht kapieren, aber mit Online Überwachung kann man nicht verhindern.
 
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Selbst dann wäre eine normale Hausdurchsuchung wohl effektiver gewesen, als eine Onlinedurchsuchung. Insbesondere, weil die dann auch abschreckt und man illegale Waffen gleich beschlagnahmen kann.
 
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Es geht beim Einsatz von Granaten und Maschinengewehren grundsätzlich nicht um die Festnahme von Personen. Es geht in erster Linie um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Gegen gut ausgebildete Terroristen mit ner AK kannst du die Dienstpistole/MP vergessen. Da brauchst du wesentlich effektivere Mittel - da kommen dann die Spezialkräfte mit entsprechendem Gerät.

Sicher,

warum haben denn aber auch viele Privathaushalte illegale Waffen?

Nicht umsonst rüstet die Bundespolizei mit modersten Mehrzweckfahrzeugen auf,

für einen Einsatz in Timbuktu, sind die sicherlich nicht gedacht :D
 
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Welche Privathaushalte kennst du denn mit illegalen Waffen? Von Rockerbanden oder irgendwelchen Reichsbürgen und anderen Nazis abgesehen. Dort rücken dann entsprechend auch viele Beamte und Spezialeinheiten an, wie diese Woche erst wieder.
Terrorverdacht: Durchsuchungen bei Nazis auch im Norden - Aktuelle Nachrichten - Hamburger Abendblatt
Bundesweiter Polizeieinsatz: Grossrazzia wegen Zwangsprostitution | tagesschau.de
Die Spezialeinheiten sind schon seit Jahrzehnten mit MPs und Sturmgewehren ausgestattet.
https://img.abendblatt.de/img/regio...nete-Beamte-eines-Spezialeinsatzkommandos.jpg

Legale Waffen gibt es nur mit Waffenbesitzkarte, für die man die Sachkundeprüfung nach §7 WaffG und ein Bedürfnis (z.B. Jäger) braucht. Dazu muss man zuverlässig sein, darf also keinerlei Eintragungen im Bundeszentralregister haben.
 
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Sicher,

warum haben denn aber auch viele Privathaushalte illegale Waffen?

Nicht umsonst rüstet die Bundespolizei mit modersten Mehrzweckfahrzeugen auf,

für einen Einsatz in Timbuktu, sind die sicherlich nicht gedacht :D

Naja, ob es viele sind kann ich nicht beurteilen, aber ganz ehrlich, es ist nicht so schwer illegal an Waffen zu kommen.
Schwarzmarkt in irgendwelchen Ostblockstaaten und dann ab über die Grenze damit. Die Chance, dass man in Grenznähe kontrolliert wird, ist doch eher gering.
 
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Welche Privathaushalte kennst du denn mit illegalen Waffen?]

Als die Russen in den 90- Jahren abgezogen sind,

konntest du eine Makarov mit 3 Magazinen für 150 DM kaufen,

was glaubst du denn, wieviele damals zugeschlagen haben? :D
 
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Legale Waffen gibt es nur mit Waffenbesitzkarte, für die man die Sachkundeprüfung nach §7 WaffG und ein Bedürfnis (z.B. Jäger) braucht. Dazu muss man zuverlässig sein, darf also keinerlei Eintragungen im Bundeszentralregister haben.

Und Du denkst jeder der ne Waffe hat, hat auch nen Waffenschein?
 
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Für den legalen Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, wo die Waffen eingetragen sind.
Ein Waffenschein ist für das Führen einer Waffe notwendig. Den bekommt man nur mit Bedürfnis (z.B. Werttransport) und zeitlich befristet auf 3 Jahre. Als Privatperson ist es derzeit sehr schwer ein entsprechendes Bedürfnis darzulegen.

Waffenbesitzkarte und Waffenschein: Voraussetzungen und Unterschiede - FOCUS Online
Was ist der Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte?

Interessante Info zur Zahl der illegalen Waffen:
focus.de schrieb:
Bis 6. Juli 2018 illegale Waffen straffrei abgeben

Obwohl es hierzulande - anders als in den USA - kein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt und zudem ein komplexes Waffenrecht den privaten Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert, befinden sich 20 Millionen der Waffen in Deutschland in illegalem Besitz. Um die eingangs erwähnte hohe Zahl illegaler Waffen einzudämmen, besteht eine zeitlich befristete Möglichkeit, unerlaubte Waffen und Munition straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle abzugeben.
Diese waffenrechtliche Amnestie kommt vor allem denjenigen entgegen, die unfreiwillig an eine Waffe geraten sind, wie etwa durch Fund oder Erbschaft. Auch können verbotene Geschosse, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz enthalten, innerhalb dieser Frist abgegeben werden, ohne dass man strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss.
 
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Ändert trotzdem nix daran, dass genug illegale Waffen, auch in Privathaushalten und nicht nur im kriminellen Milieu, unterwegs sind. Kannst Dich ja mal auf dem Dorf umhören, was dort so im Schrank liegt, weil es von Opa an den Vater und dann an den Sohn weitergeben wurde.

Edit: Dein Edit mit dem Focus-Artikel bestätigt genau das, was ich damit sagen wollte.
 
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Kenne selbst genug Privatleute, die illegale Waffen besitzen.
 
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Ich glaube nicht das es eine große Dunkelziffer gibt aber es bringt auch nichts das hier weiter auszuführen, da denke ich niemand hier in der Lage ist das weiter zu konkretisieren.

MfG
 
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Dieses Gesetz hat nur einen Zweck. Es soll bei den anstehenden Wahlen AFD- Wählerstimmen für die CSU abfangen. Dieses Gessetz wird beschlossen. Den Wutbürger freut's und er wählt astelle von AFD wieder CSU. Ein paar Monate später werden große Teile des Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit gekippt und mit ein bisserl Glück bleibt noch ein wenig von den Überwachungsanteilen über. Doppelter Sieg für die CSU. Wähler von der AFD abgezogen und ein kleines bisserl mehr Überwachung. So wird's laufen.
 
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